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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die politische Lage in der Republik Belarus (G-SIG: 13012522)

Unterdrückung der demokratischen Opposition in Belarus, Situation der Menschenrechte, Situation der NGO, ökologische Situation (Tschernobyl), Politik der Bundesregierung gegenüber Belarus

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/775622. 05. 97

Die politische Lage in der Republik Belarus

der Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt, Gila Altmann (Aurich), Gerd Poppe, Irmingard Schewe-Gerigk, Waltraud Schoppe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit Wochen erreichen uns Nachrichten über Verbote von NGO und unabhängigen Medien, über Schikanen gegenüber westlichen Hilfsorganisationen, über Unterdrückung der demokratischen Opposition und über Menschenrechtsverletzungen aus Belarus.

Ein Land in der Mitte Europas droht in eine Diktatur zu gleiten.

In Belarus soll es inzwischen mehr als 2 000 NGO geben. Über 200 von ihnen haben sich am 22. Februar zu einer „Demokratischen Versammlung" zusammengeschlossen.

Aus Kreisen dieser NGO gibt es zunehmend Hinweise auf dramatische Behinderungen ihrer Arbeit: Hausdurchsuchungen, Festnahmen führender Mitglieder, Angriffe im staatlichen Fernsehen, Gerichtsverfahren. Anfang März 1997 wurde von Präsident Lukaschenko (taz, 25. März 1997) ein Dekret erlassen, daß Stiftungen und NGO, deren Einkünfte für nicht kommerzielle Zwecke bestimmt sind, 60 % ihrer Einkünfte als Steuern an den Staat abführen müssen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehrere hundert Initiativen, die sich in der Hilfe für Opfer der Tschernobyl-Katastrophe engagieren.

Aus ihren Reihen wird zunehmend über Behinderungen ihrer Arbeit berichtet:

  • Es soll unerfüllbare bürokratische Auflagen geben bei der Einladung von Kindern zu Ferienaufenthalten nach Deutschland, ebenso bei der Überbringung von privater humanitärer Hilfe nach Belarus.
  • Einzelne Fälle von Beschlagnahmung von privater humanitärer Hilfe durch staatliche Stellen wurden bekannt.

Wir sind tief besorgt über diese Nachrichten und fragen die Bundesregierung:

I. Zur politischen Situation in Belarus

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie schätzt die Bundesregierung das Verfassungsreferendum vom 24. November 1996 ein?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Europäischen Parlaments in seiner Entschließung vom 12. Dezember 1996, daß „die zahlreichen schwerwiegenden Unregelmäßigkeiten vor und während des Referendums dessen Ergebnis verfälscht haben"?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Konstituierung der Repräsentantenkammer des Parlaments durch Präsident Lukaschenko ein?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung Status und Lage des Obersten Sowjet Weißrußlands (der 13. Legislaturperiode)?

5

Welches Organ betrachtet die Bundesregierung als legitime parlamentarische Vertretung von Belarus?

6

Kann das neu gebildete Verfassungsgericht in Belarus nach Einschätzung der Bundesregierung als unabhängig gelten?

7

Liegen der Bundesregierung Informationen über Zwangsmaßnahmen gegen Gewerkschaften und Jugendverbände vor, die den Begriff Gleichschaltung rechtfertigen?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Lage der Frauen und Kinder seit dem kalten Staatsstreich von Präsident Lukaschenko verändert?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Internationalen Helsinki Föderation, daß Belarus auf dem „Weg zurück zur totalitären Herrschaft" ist?

10

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verletzung der Pressefreiheit in Belarus vor, und wie bewertet sie diese?

11

Was ist der Bundesregierung über die Ausweisung des russischen Journalisten und Mitarbeiters der Deutschen Welle, Alexander Stupnikow, aus Belarus bekannt, und wie bewertet sie diesen Vorgang?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Behinderung der Arbeit ausländischer Journalisten in Belarus vor?

13

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Behinderung von Demonstrationen der Opposition vor?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus vor?

15

Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, daß heute in Belarus die belarussische Sprache im Amtsgebrauch diskriminiert wird?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Behinderungen der Arbeit von NGO vor?

17

Was weiß die Bundesregierung über die Ergebnisse der Überprüfung des „Zentrums für strategische Forschungen Ost-West" und der Stiftung „Den Kindern von Tschernobyl" durch den Sicherheitsrat von Belarus?

18

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß sich zunehmend Menschen wieder in den bei der Tschernobyl-Katastrophe verstrahlten Gebieten ansiedeln, die bisher als nicht bewohnbare Zonen galten, und daß sie darin von staatlicher Seite unterstützt werden?

19

Ist der Bundesregierung bekannt, um welche Gebiete es sich dabei handelt, ob es staatliche Rückführprogramme gibt und wie viele Menschen sich dort bisher angesiedelt haben?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß diese Gebiete wieder zunehmend landwirtschaftlich genutzt werden?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Lage von Umweltflüchtlingen in Belarus vor?

22

Mit welchem Wert beziffert die Bundesregierung den gesamten volkswirtschaftlichen Schaden für die Republik Belarus, der aus der Reaktorkatastophe von Tschernobyl im Jahre 1986 erwachsen ist und noch in Zukunft erwachsen wird?

23

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Behinderungen der Arbeit von deutschen NGO vor, wie bewertet sie diese, und welche Unterstützung kann sie den deutschen NGO geben?

24

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Maßnahmen gegenüber der Soros-Stiftung in Belarus vor, und wie beurteilt sie diese?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, die Teilnahme der von Präsident Lukaschenko eingesetzten Repräsentantenkammer an der Parlamentarischen Versammlung abzulehnen und statt dessen die weitere Teilnahme des Obersten Sowjet zu begrüßen?

26

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Entschließungen des Europäischen Parlaments im Dezember 1996, im Januar und im März 1997, in denen deutliche Schritte zur Entwicklung von Demokratie in Belarus angemahnt und Fortschritte in der Zusammenarbeit zwischen Belarus und der EU von solchen Schritten abhängig gemacht werden?

27

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Festnahme und Ausweisung des Ersten Sekretärs der Botschaft der USA in Belarus vor?

28

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Einfrieren der Wirtschaftshilfe an Belarus von seiten der USA vor?

29

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Verhältnis von Belarus zu seinen ostmitteleuropäischen Nachbarstaaten?

30

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Bürgerinnen und Bürger von Belarus seit November 1997 in Polen, Rußland und den USA um Asyl gebeten haben und wie ihre Anträge behandelt wurden?

31

Hat sich die Politik der Bundesregierung gegenüber Belarus seit dem Referendum geändert, und inwiefern?

32

Wie viele Anträge auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gibt es von Bürgerinnen und Bürgern von Belarus seit dem Referendum? Welche Behandlung empfahl die Bundesregierung?

33

Hat die Bundesregierung Kooperationen mit Belarus seit dem Referendum eingestellt, und wenn ja, welche? Welche Kooperationen gehen weiter, und warum?

34

Haben sich die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Belarus seit dem Referendum geändert?

35

Sieht die Bundesregierung das am 3. März 1994 von der Bundesrepublik Deutschland und von Belarus unterzeichnete „Memorandum of Understanding", in dem beide Seiten ihr Interesse und ihre Bereitschaft zur Förderung privater und staatlicher Hilfe bei der Linderung der Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl erklären, durch das Vorgehen der Behörden in Belarus verletzt? Wenn ja, hat die Bundesregierung dagegen protestiert?

36

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland, zur Demokratisierung von Belarus beizutragen?

Bonn, den 22. Mai 1997

Dr. Helmut Lippelt Gila Altmann (Aurich) Gerd Poppe Irmingard Schewe-Gerigk Waltraud Schoppe Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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