Hochrheinautobahn A 98, Bauabschnitt A 98.5 Abschnitt Karsau–Wehr
der Abgeordneten Winfried Hermann, Bettina Herlitzius, Dr. Anton Hofreiter, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bau der Bundesautobahn 98, Abschnitt 98.5 Karsau–Wehr ist ein Vorhaben aus der Bundesverkehrswegeplanung der 1980er-Jahre. Laut Bundesverkehrswegeplan (2003) ist die Bundesautobahn 98.5 im Abschnitt Karsau–Wehr eingestuft als Projekt des Vordringlichen Bedarfs. Da beim Bau der A 98.5 naturschutzfachliche Konflikte erwartet werden, ist sie zudem eingestuft als „Neues Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“. Ferner wird die A 98.5 im aktuellen Investitionsrahmenplan der Bundesregierung als zweistreifiges planfestgestelltes Neubauprojekt ausgewiesen.
Das Regierungspräsidium Freiburg plant die Weiterführung der A 98 von Rheinfelden–Karsau–Wehr auf der so genannten Bergtrasse. Konkrete Planungsalternativen wie die „Kleine Talvariante“ (Stefanslochvariante) oder der dreispurige Ausbau der B 34 mit Umfahrungen der Städte und Ortschaften im Rheintal als naturschutzverträgliche Alternativen zur Autobahnplanung werden ausgeschlossen. Seit Offenlegung des Planfeststellungsverfahrens liegen nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg bereits rund 900 private Einwendungen vor.
Der geplante Bau der Bergtrasse hätte die Durchschneidung und Zerstörung von FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) sowie die Zerstörung von amtlich geschützten Biotopen und den Verlust landwirtschaftlichen Flächen zur Folge. Es ist nicht erkennbar, dass die geplante Trassenführung dem gesetzlichen Auftrag des Bundesverkehrswegeplans 2003 für „Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag“ gerecht wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie ist der aktuelle Sachstand beim Bau des Autobahnabschnittes A 98.5 Karsau–Wehr?
Wann wurde die geplante Variante der Bergtrasse vom Bund genehmigt?
Wurde eine Trassenvariante auf Grundlage des vorhandenen Straßennetzes untersucht, wie es der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag erfordert?
Wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
Hat seitdem eine Kostenanpassung stattgefunden?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wie hoch sind die Kosten für die ursprünglich vom Bund genehmigte Trassenführung?
Wie hoch sind die Kosten für die derzeit vom Regierungspräsidium Freiburg geplante Trassenführung?
Wann wurden die Kostendaten erstellt, die die Grundlage für das errechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis für die A 98.5 im Abschnitt Karsau–Wehr sind?
Entspricht das im Bundesverkehrswegeplan errechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis für die A 98.5 im Abschnitt Karsau–Wehr noch dem aktuellen Stand?
Inwieweit wurden bei der Nutzen-Kosten-Analyse der A 98.5 Umwelteffekte und induzierte Verkehre berücksichtigt?
Ist eine überarbeitete Trassenvariante bekannt?
Wenn ja, wann ist die Trassenvariante überarbeitet worden?
Wurden die FFH-Gebiete in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Art und Weise, und mit welchem Ergebnis?
Wie wurde der besondere naturschutzfachliche Planungsauftrag abgearbeitet?
Gibt es einen landschaftspflegerischen Begleitplan?
Wenn ja, wann wurde dieser erstellt?
Wurden die Kosten, die sich aus dem landschaftspflegerischen Begleitplan ergeben, bestätigt und in die Nutzen-Kosten-Analyse eingerechnet?
Übernimmt der Bund die zusätzlichen entstehenden Kosten oberhalb des genehmigten Kostenrahmens?
Wenn nein, wer kommt für die Kosten auf?