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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Mißstände beim internationalen Polizeieinsatz in Ex-Jugoslawien (G-SIG: 13012536)

Besoldungsregelungen, insbesondere Gefahren- und Auslandsverwendungszulage, Todesfall eines Beamten, ärztliche Versorgung, psychische Betreuung, vorzeitige Rückkehr von Beamten, wichtige Ereignisse und Ergebnisse des Einsatzes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/776221.05. 97

Mißstände beim internationalen Polizeieinsatz in Ex-Jugoslawien

des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 22. April 1996 wurden 150 Polizeivollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) und der Länderpolizeien im Rahmen einer internationalen Polizeieinheit der Vereinten Nationen (VN) in Bosnien-Herzegowina eingesetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Inwieweit trifft es zu, daß a) bei der Planung einer deutschen Beteiligung an dem Polizeieinsatz den daran interessierten Polizeivollzugsbeamten ein VN-Tagegeld von etwa 30 DM sowie zusätzlich eine Auslandsverwendungszulage in Höhe der damals für Bosnien-Herzegowina geltenden Gefahrenstufe 4 angeboten wurde, somit insgesamt etwa 180 DM; b) die Gefahrenstufe für Bosnien-Herzegowina etwa drei Tage vor dem Abflug des deutschen Kontingents auf Stufe 3 abgesenkt wurde mit der Folge geringerer Bezüge; falls ja, aa) welches Bundesressort hat diese neue Einstufung veranlaßt, bb) welche aktuellen Erkenntnisse über eine Gefahrenverringerung fielen in der Woche vor dem Abflug an und lagen der neuen Einstufung zugrunde; c) den deutschen Teilnehmern am 21. April 1996 unmittelbar vor dem Abflug an ihrem Sammelpunkt in Heimerzheim eröffnet wurde, daß das zugesagte VN-Tagegeld auf die (verringerte) Auslandsverwendungszulage angerechnet werden solle, so daß insgesamt etwa nur 100 DM auszuzahlen seien; falls ja, aa) auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte dies, bb) warum wurde dies den Interessenten nicht schon bei der Werbung für diesen Einsatz klar eröffnet, damit diese ihre Planungen darauf einrichten konnten?

2

a) Wie viele Einsatzteilnehmerinnen und -teilnehmer haben gegen diese Besoldungspraxis inzwischen Widerspruch eingelegt?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, daß diesen Widersprüchen schon deshalb stattgegeben werden sollte, weil die eingesetzten Polizeibeamten unter anderen Besoldungszusagen -geworben wurden und deren engagierte Tätigkeit nicht mit nachträglichen Besoldungskürzungen schlecht entgolten werden sollte? Falls nein, warum nicht?

c) Wie viele ablehnende Widerpruchsbescheide sind inzwischen ergangen, und wie viele Klagen wurden dagegen erhoben?

3

a) Wie viele Beschwerden der eingesetzten deutschen Polizeibeamten sind über den Leiter des deutschen Kontingents, den Bundesgrenzschutzbeamten B. eingegangen?

b) Worauf beziehen sich diese Beschwerden?

c) Wie bewertet die Bundesregierung diese Beschwerden?

d) Inwieweit trifft es zu, daß B. mündlich und schriftlich berichtet haben soll, Kriminalpolizeibeamte seien für derartige Einsätze ungeeignet?

4

a) Warum wird im Zwischenbericht des Bundesministeriums des Innern über die Polizei-Mission an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 8. April 1997 nicht erwähnt, daß bei dem Einsatz ein Beamter des Bundesgrenzschutzes zu Tode gekommen ist?

b) Hält die Bundesregierung dies nicht für einen wichtigen und erwähnenswerten Umstand?

c) Welche Vorkehrungen waren in der deutschen Einsatzleitung für einen solchen Todesfall getroffen worden, insbesondere für den Rücktransport?

d) In wessen Verantwortung (VN, SFOR, BGS) ist der Rücktransport der Leiche schließlich wie viele Tage nach dem Todestag erfolgt?

5

a) Welche Vorkehrungen zur ärztlichen Versorgung der eingesetzten deutschen Beamten hatte die Bundesregierung getroffen?

b) Inwieweit trifft es zu, daß anders als bei den früheren Auslandseinsätzen des Bundesgrenzschutzes in Namibia, Kambodscha und auf der Donau dem deutschen Einsatzkontingent keine medizinischen Betreuer beigeordnet waren?

c) Wie viele Fälle medizinischen Betreuungsbedarfs in dem deutschen Polizeikontingent sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils durch Krankheiten oder einsatzbedingte Verletzungen entstanden und jeweils durch welche Stellen (z. B. VN, SFOR) abgedeckt worden?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung etwa über die Qualität der medizinischen Versorgung durch die der SFOR unterstehenden Sanitätseinheiten Malaysias, in deren Obhut sich deutsche Polizeibeamten begeben mußten?

e) Inwieweit trifft es zu, daß einer Polizeibeamtin aus dem deutschen Einsatzkontingent, die nach einem Unfall schwer verletzt war und mangels nähergelegener Betreuungsmöglichkeiten in Sarajewo behandelt werden mußte, wegen Entfernung aus ihrem Einsatzraum Banja Luka die Dienstbezüge gekürzt wurden?

6

a) Welche Weisungen über die Meldung wichtiger Ereignisse und der Gefahrenlage in Bosnien-Herzegowina hatte die Bundesregierung dem Leiter des deutschen Kontingents aufgegeben?

b) Inwieweit trifft es zu, daß aa) ein Polizeibeamter aus Hamburg während des Einsatzes an einem Minenfeld in erhebliche Gefahr geriet, bb) dieser Vorgang nach den erlassenen Weisungen eigentlich meldepflichtig gewesen wäre, cc) B. diesen Vorfall der deutschen Einsatzleitstelle nicht sogleich, sondern erst auf deren Nachfragen (wie viele Tage später) meldete, dd) eine Kollegin des Beamten den Vorfall nicht nur B. und den VN, sondern vorsorglich auch dessen Hamburger Heimatdienststelle meldete, auf deren Nachfrage das Bundesministerium des Innern sich jedoch zunächst nicht informiert zeigte, ee) B. jener Polizeibeamtin drohte, sie wegen dieser Meldung nach Deutschland zurückzuschicken?

7

a) Wie oft ist das „Krisen-Interventions-Team" zur psychischen Unterstützung der deutschen Polizisten nach besonders belastenden Einsatzsituationen wie vorgesehen tätig geworden?

b) Wer war nach welchem Verfahren zuständig, den Bedarf für eine solche Betreuung zu beurteilen und dieses Team anzufordern?

c) Warum ist dieses Team trotz des besonders belastenden Einsatzes nicht oder nur wenig tätig geworden?

d) Wie bewertet die Bundesregierung dies vor der Erfahrung internationaler Hilfseinsätze in Krisengebieten, daß nur durch möglichst schnelle psychische Betreuung von Helfern nach belastenden Einsätzen eine anhaltende und verzögerte traumatische Verarbeitung des Erlebten vermieden werden kann?

8

a) Wie viele Teilnehmer des deutschen Kontingents wurden vorzeitig vor Ablauf der geplanten Einsatzdauer „repatriiert", also nach Deutschland zurückgeschickt?

b) Bei wie vielen Teilnehmern geschah dies aufgrund einer angenommenen Suizid-Gefährdung oder Homosexualität?

c) Welche medizinische und psychologische Betreuung wurde suizid-gefährdeten Polizeibeamten auf Veranlassung der Bundesregierung innerhalb des deutschen Kontingents oder außerhalb gewährt?

9

a) Wie viele der eingesetzten Polizeibeamten haben länger als die zunächst geplanten acht Monate Dienst in Ex-Jugoslawien getan?

b) Wie viele der eingesetzten Polizeibeamten wurden nach ihrer entsprechenden Bereitschaft gefragt, und warum wurden die restlichen nicht gefragt?

c) Wie viele Polizeibeamte, die ebenso wie ihre Heimatdienststellen zu einer Verlängerung des Einsatzes bereit waren, wurden aus welchen Gründen gleichwohl nicht länger eingesetzt?

10

Welche wichtigen Ereignisse und Ergebnisse des Einsatzes hält die Bundesregierung außerdem für berichtenswert?

Bonn, den 13. Mai 1997

Manfred Such Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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