Jahrzehntelange Überwachung eines Rechtsanwalts, Publizisten und parlamentarischen Beraters durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Sommer 1996 ist bundesweit bekanntgeworden, daß der Bremer Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarische Berater, Dr. Rolf Gössner, seit 1970 bis in die Gegenwart vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht und erfaßt wird (vgl. u. a.: Autor unter Beobachtung, FR 24. September 1996; Beobachter beobachtet, taz 24. September 1996; „Linker Anwalt seit 26 Jahren unter Beobachtung" SZ 25. September 1996; DER SPIEGEL vom 30. Dezember 1996).
Damit steht der als Polizei- und Geheimdienstkritiker bekannte Anwalt und Sachbuchautor seit 26 Jahren unter geheimdienstlicher Beobachtung.
Während der rot-grünen Regierungszeit in Niedersachsen (1990 bis 1994) war er als parlamentarischer Berater einer Regierungsfraktion maßgeblich an Abbau und Liberalisierung des dortigen Verfassungsschutzes beteiligt - höchst beargwöhnt vom betroffenen Landesamt und seinen Bediensteten.
Wie aus der - aufgrund eines Auskunftsersuchens des Betroffenen - erteilten Auskunft des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) hervorgeht, werden in erster Linie die politisch-publizistischen Aktivitäten Dr. Rolf Gössners registriert.
Genannt wurden Publikationen in angeblich „linksextremistischen" bzw. „linksextremistisch beeinflußten" Presseorganen: Aufsätze, Artikel, Reden und Interviews etwa in der „Deutschen Volkszeitung", den „Blättern für deutsche und internationale Politik" , in „Demokratie und Recht" (alle als „DKP-beeinflußt oder -gesteuert" eingestuft), „Arbeiterkampf" (Kommunistischer Bund - KB), „Sozialistische Zeitung" (Vereinigte Sozialistische Partei - VSP), „Unsere Zeit" (DKP), „Clockwork 129a" („früheres RAF-Umfeld") oder in Publikationen der „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes" (VVN) etc.
Nicht erfaßt wurden hingegen seine Buchpublikationen sowie seine zahlreichen Aufsätze in der „Frankfurter Rundschau", der „Berliner Zeitung", in „die tageszeitung", im „Freitag" sowie in den Fachzeitschriften „Polizei - heute", „Neue Kriminalpolitik" und „Kritische Justiz".
Dafür werden Dr. Rolf Gössners Tätigkeit als Redakteur und Autor des geheimdienstkritischen Magazins „Geheim" besonders hervorgehoben sowie seine angeblichen „Kontakte zu und Zusammenarbeit mit linksextremistischen bzw. linksextremistisch beeinflußten Personenzusammenhängen".
Erst auf Nachfrage hat das BfV in einer zweiten Auskunft mitgeteilt, daß auch Dr. Roll Gössners politische Veranstaltungen und Buchlesungen überwacht und dateimäßig erfaßt werden.
Eine Liste von Veranstaltungen aus den 80er und 90er Jahren mit genauen Zeiten und Orten dokumentieren einen gewissen Ausschnitt seiner Vortragstätigkeit - so etwa eine Lesung zu seinem Buch „Die vergessenen Justizopfer des Kalten Kriegs - Über den unterschiedlichen Umgang mit der deutschen Geschichte in Ost und West" (1994), die die Stadtbibliothek Bremen zusammen mit der VVN im Juni 1994 in den Räumen der Stadtbibliothek veranstaltet hatte.
Aber auch Autorenlesungen in Buchhandlungen, die vom BfV etwa dem Umfeld der DKP zugerechnet werden, führten zu entsprechenden Datenerfassungen.
Nicht erfaßt wurde hingegen Dr. Rolf Gössners Gutachtertätigkeit für die Innen- und Rechtsausschüsse des Deutschen Bundestages und zahlreicher Landtage.
Nicht erfaßt wurden auch Veranstaltungen etwa von SPD, Grünen, PDS sowie des Bundesgrenzschutzes, der Polizei und des hessischen Verfassungsschutzes, zu denen Dr. Rolf Gössner als Referent eingeladen wurde.
Der von Dr. Rolf Gössner eingeschaltete Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD) teilte mit, das Verfahren sei rechtlich nicht zu beanstanden und die Auskünfte des BfV seien nicht „unzureichend oder unzutreffend".
Bei seiner Überprüfung hatte sich der BfD - „im Interesse einer zügigen Durchführung" - mit dem Vorlesen der Quellenmeldungen durch das BfV begnügt - eine Verfahrensweise, die dem Schutz der BfV-Quellen dienen soll.
Auf eine persönliche Einsichtnahme der Meldungen und eine Beurteilung der Quellen durch den BfD wurde verzichtet.
Der BfD bat den Antragsteller um Verständnis, daß er aus „Gründen des Geheimschutzes" keine weiteren Auskünfte erteilen könne.
Es ist also davon auszugehen, daß vom BfV noch längst nicht alle Informationen offenbart wurden, die über Dr. Rolf Gössner und seine Aktivitäten gespeichert sind.
Die „Versicherung" des BfV, daß „im vorliegenden Zusammenhang... hier keine Daten" über seine Anwalts- und parlamentarische Beratertätigkeit gespeichert seien, läßt den Schluß zu, daß in anderem Zusammenhang durchaus weitere Daten gespeichert sein können.
Es ist ferner davon auszugehen, daß nicht lediglich die dürren Veranstaltungsdaten gespeichert werden, sondern daß auch personenbezogene Daten über Inhalte seiner Referate und über Diskussionen erfaßt worden sind.
Die Frage, mit welchen (nachrichtendienstlichen) Mitteln und Methoden die Daten erfaßt wurden, wollte das BW nicht beantworten.
Die Auskunft des BfD läßt darauf schließen, daß es sich bei den zu schützenden Quellen um Informanten, V-Leute und/oder verdeckte Ermittler handelt.
Der Verband Deutscher Schriftsteller in der IG Medien (LV Niedersachsen/Bremen) und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag haben gegen die Erfassung ihres Kollegen bzw. Mitarbeiters scharf protestiert.
Der Vorsitzende der Fraktion, für die Dr. Rolf Gössner als rechtspolitischer Berater tätig ist, befürchtet, daß der Jurist besonders im Zusammenhang mit seiner „politisch-fachlichen Einflußnahme" während der rot-grünen Regierungsära in Niedersachsen und wegen seines „Wirkens als linker Bürgerrechtler" der geheimdienstlichen Beobachtung unterzogen werde.
Dies könne sich nicht nur negativ für Dr. Rolf Gössners berufliche Entwicklung auswirken, sondern auch den verfassungsrechtlichen Schutz des Abgeordnetenstatus vor geheimdienstlicher Ausforschung beeinträchtigen.
Dr. Rolf Gössner ist durch die geheimdienstliche Erfassung auch in seiner Tätigkeit als Anwalt und Publizist beeinträchtigt (Anwalt-Mandanten-Verhältnis und Informantenschutz).
Der Verband Deutscher Schriftsteller sieht in der Überwachung eine „Verletzung der journalistischen und schriftstellerischen Freiheit" und fordert eine sofortige Einstellung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hält die Bundesregierung die über 26jährige geheimdienstliche Erfassung eines Anwalts, Publizisten und parlamentarisch tätigen Sachverständigen für rechtlich zulässig und verhältnismäßig, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Fall die möglichen Auswirkungen einer permanenten Geheimdienstbeobachtung auf das Anwaltsgeheimnis, den Informantenschutz und den Abgeordnetenstatus?
Wie kann der Betroffene seinen Mandanten und Informanten noch die vom Gesetz garantierte Vertraulichkeit zusichern?
Werden überregional tätige Autoren bzw. Schriftsteller, die von VVN- oder DKP-nahen Gruppen oder Buchhandlungen zu Lesungen eingeladen werden, in Dateien des BfV erfaßt?
Wird damit ein Autor nicht unzulässigerweise mit den Veranstaltern und ihren politischen Zielen identifiziert?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß Dr. Rolf Gössner einerseits vom BfV beobachtet wird, andererseits etwa vom Bundesgrenzschutz, von Länderpolizeien und vom Verfassungsschutz als Experte zu Vorträgen eingeladen wird?
Mit welchem Erkenntnisinteresse wird hier eine parteilose Einzelperson, die keiner („extremistischen") Organisation angehört, überwacht, obwohl das BfV primär zur Beobachtung bestimmter Personengruppen/Organisationen verpflichtet ist?
Mit welchen Mitteln und Methoden erfolgt die Erfassung, und werden dabei auch nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche?
Steht Dr. Rolf Gössner nach wie vor unter Beobachtung des BfV, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Wie begegnet die Bundesregierung dem in der Presse laut gewordenen Vorwurf, hier werde ein Kritiker von Geheimdiensten mit geheimdienstlicher Beobachtung bestraft?
Aus welchen Gründen wurde die Zeitschrift „Geheim" im Verfassungsschutzbericht 1994 des BfV einmalig als „linksextremistisch" eingestuft, zuvor jedoch nicht und seitdem nicht mehr?
Werden auch andere namhafte Autoren des Magazins vom BfV erfaßt, etwa der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im Landtag NRW, Roland Appel, der Richter a. D., Prof. Ulrich Vultejus (Vorstand der Humanistischen Union), der Bremer Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Stefan Walz oder der Referent des niedersächsischen Datenschutzbeauftragten, Dr. Thilo Weichert?