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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Beutekunst (G-SIG: 13012560)

Regelungen über im 2. Weltkrieg geraubte und zerstörte Kulturgüter mit den west- und nordeuropäischen, den ost- und südosteuropäischen und den nordafrikanischen Ländern, Verträge mit einzelnen Ländern, Kulturgüter aus dem kolonialen Erbe des deutschen Kaiserreiches in deutschem Besitz, Herausgabeforderungen

Fraktion

PDS

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/783904. 06. 97

Beutekunst

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Während des von Nazi-Deutschland entfesselten Zweiten Weltkrieges zerstörte die Deutsche Wehrmacht nicht nur unzählige Kulturdenkmäler, Museen, Archive etc., sondern raubte auch viele wertvolle Kunstgegenstände aus den überfallenen Ländern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Regelungen über geraubte und zerstörte Kulturgüter hat die Bundesregierung nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges mit den west- und nordeuropäischen Ländern getroffen (bitte chronologisch unter Angabe des Datums der vereinbarten Regelungen aufführen)?

2

Wie viele Kulturgüter wurden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung in diesen Ländern zerstört und geraubt, und wie hoch ist die hierdurch entstandene Schadenssumme (bitte einzeln nach Ländern aufführen)?

3

Wann wurden die geraubten Güter zurückgegeben und die zerstörten Kulturgüter ersetzt bzw. welche geraubten Kulturgüter aus welchen Ländern befinden sich weiterhin im bundesdeutschen Besitz?

4

Welche dieser Länder fordern weiterhin eine für sie zufriedenstellende Schadensregelung?

5

Welche Regelungen hat die Bundesregierung wann nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges mit den ost- und südosteuropäischen Ländern getroffen (bitte einzeln aufführen)?

6

Wie viele Kulturgüter wurden in diesen Ländern zerstört und geraubt, und wie hoch ist die hierdurch entstandene Schadenssumme (bitte einzeln nach Ländern aufführen)?

7

Wann wurden die geraubten Güter zurückgegeben und die zerstörten Kulturgüter ersetzt bzw. welche geraubten Kulturgüter aus welchen Ländern befinden sich weiterhin im bundesdeutschen Besitz?

8

Welche dieser Länder fordern weiterhin eine für sie zufriedenstellende Schadensregelung, und um welche Forderungen geht es hier (bitte einzeln aufführen)?

9

Welche Regelungen hat die Bundesregierung wann nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges mit den nordafrikanischen Ländern getroffen (bitte einzeln aufführen)?

10

Wie viele Kulturgüter wurden in diesen Ländern zerstört und geraubt, und wie hoch ist die hierdurch entstandene Schadenssumme (bitte einzeln nach Ländern aufführen)?

11

Wann wurden die geraubten Güter zurückgegeben und die zerstörten Kulturgüter ersetzt bzw. welche geraubten Kulturgüter befinden sich weiterhin im bundesdeutschen Besitz?

12

Welche dieser Länder fordern weiterhin eine für sie zufriedenstellende Schadensregelung (bitte einzeln ausführen)?

13

In welchen bi- oder multilateralen Verträgen haben die Bundesregierungen seit 1949 eine Regelung über geraubte und zerstörte Kulturgüter getroffen (bitte einzeln nach Jahreszahlen und beteiligten Ländern aufzählen)?

14

Bei welchen Vertragsverhandlungen wurde dieses Thema ausdrücklich ausgenommen (bitte einzeln aufführen)?

15

Teilt die Bundesregierung - vor dem Hintergrund, daß Nazi-Deutschland den Zweiten Weltkrieg entfesselt, die überfallenen Länder ausgeplündert, deren Kulturgüter teilweise sogar systematisch zerstört hatte - die Auffassung, daß eine endgültige und für die betroffenen Länder zufriedenstellende Regelung dieser Schäden durch die Bundesrepublik Deutschland die Voraussetzung ist, um gegenüber diesen Ländern eine Herausgabe der Beutekunst zu fordern?

16

Welche Kulturgüter aus dem kolonialen Erbe des deutschen Kaiserreichs, die vor allem aus Ländern Afrikas und Asiens geraubt wurden, befinden sich nach wie vor im bundesdeutschen Besitz (bitte einzeln aufführen)?

17

Sind der Bundesregierung Forderungen aus den Herkunftsländern nach Herausgabe dieser Kulturgüter bekannt, und gab bzw. gibt es Regelungen zur Klärung des Sachverhalts?

Bonn, den 15. Mai 1997

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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