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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kündigung von schwangeren Frauen (G-SIG: 13012566)

Umstände der Kündigungen sowie Stellenwert des Kündigungsschutzes

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

17.06.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/785905. 06.97

Kündigung von schwangeren Frauen

der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für die Zeit der Schwangerschaft und des Erziehungsurlaubs gelten besondere Kündigungsschutzregeln. Trotzdem scheint es in den letzten Monaten vermehrt zu zulässigen Kündigungen zu kommen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hoch war nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl der beantragten Kündigungen für Frauen im letzten Jahr (bitte die Antworten zu den einzelnen Fragen nach den Bundesländern aufschlüsseln)

— im Mutterschutz,

— im Erziehungsurlaub?

2

Was waren die Begründungen für die Anträge?

3

Wie vielen Anträgen wurde im letzten Jahr stattgegeben?

4

Wie stellt sich die Situation der Frauen nach der Kündigung dar?

5

Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, damit der Kündigungssschutz von schwangeren Frauen im Erziehungsurlaub nicht ausgehöhlt wird?

Bonn, den 5. Juni 1997

Rita Grießhaber Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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