Halbjährliche Zwischenbilanzen der Gemeinsamen Initiative für mehr Arbeitsplätze in Ostdeutschland
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Rolf Kutzmutz und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Gemeinsame Initiative für mehr Arbeitsplätze in Ostdeutschland von Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften sieht vor, in den nach 1997 folgenden Jahren „einen jahresdurchschnittlichen Zuwachs von rund 100 000 Beschäftigten zu erreichen" .
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Reduzierung der Massenarbeitslosigkeit
Fragen70
a) Erfolgte innerhalb der Gemeinsamen Initiative eine Aufgliederung des vorgesehenen Beschäftigungszuwachses nach den einzelnen neuen Ländern?
b) Wie hoch ist der Zuwachs jeweils?
c) Wie hoch könnte nach Auffassung der Bundesregierung der Zuwachs in den einzelnen Ländern sein?
a) Wie gliedert sich der Beschäftigungszuwachs hauptsächlich auf einzelne Maßnahmen des Bundes auf?
b) Welcher Beschäftigungszuwachs ergibt sich aus den Maßnahmen und Programmen des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, Forschungsförderung u. ä.) 1997 voraussichtlich im einzelnen, um den Beschäftigungsabbau insgesamt zu stoppen?
c) Wie könnte sich dieser Beschäftigungszuwachs in den einzelnen Maßnahmen und Programmen in den Folgejahren gestalten?
a) Stimmen die Angaben zum Beschäftigungszuwachs in der Gemeinsamen Initiative mit der Zielstellung überein, die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000 zu halbieren? Würde bei Erreichen des Beschäftigungszuwachses laut Gemeinsamer Initiative die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000 halbiert werden?
b) Woraus resultiert eine möglicherweise unterschiedliche Zielstellung?
a) Hält die Bundesregierung am Ziel fest, die Arbeitslosigkeit auch in den neuen Ländern bis zum Jahr 2000 zu halbieren?
b) Halten nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen Partner an diesem Ziel fest?
c) Warum wurde dieses Ziel nicht in der jetzigen Gemeinsamen Initiative benannt?
Welche Beschäftigungsentwicklung wäre notwendig, um die Zielstellung einzuhalten, die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000 zu halbieren?
a) Wann erfolgt eine erste Information der Öffentlichkeit zu Zwischenergebnissen des am 23. Januar 1996 von Bundesregierung, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften unter Vorsitz des Bundeskanzlers vereinbarten „Bündnis für Arbeit und Standortsicherung"?
b) Wann erfolgen weitere Abrechnungen?
a) Welche Höhe an Ausrüstungsinvestitionen sieht die jetzige Gemeinsame Initiative vor, um „Ausrüstungsinvestitionen zu stabilisieren", und welcher Zeitraum bildet die Basis für eine Zwischenbilanz der Gemeinsamen Initiative?
b) Bei welcher Größenordnung von Ausrüstungsinvestitionen würde die Gemeinsame Initiative als erfüllt gelten?
a) Welche Höhe hatten die Einkäufe 1995 als Ausgangsniveau der Gemeinsamen Initiative „Steigerung der Einkäufe aus den neuen Bundesländern im Vergleich zu 1995 um 50 Prozent"?
b) Wie teilen sie sich auf die einzelnen neuen Länder auf?
a) Was fällt hierbei unter den Begriff „Einkäufe"?
b) Welche Vorschriften zur Erfassung der Einkäufe gibt es?
Welche Unternehmen sind in welchem Umfang in die Angaben zu den Einkäufen einbezogen?
Wer führt insoweit die Abrechnung durch?
Anhand welcher Angaben prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Angaben zu den Einkäufen?
a) Wie hoch waren die Einkäufe 1996?
b) Wie hoch waren sie in den einzelnen neuen Ländern?
Welche Meßlatte wird zur Einhaltung der Gemeinsamen Initiative zu den Einkäufen aus den neuen Ländern bei den halbjährlichen Zwischenbilanzen angelegt?
a) Wie hoch müssen die Einkäufe 1997 sein, damit die Gemeinsame Initiative als eingehalten gilt?
b) Gibt es dazu Verabredungen nach einzelnen Ländern?
a) Welche Entscheidungskompetenzen wurden bisher in die einzelnen neuen Bundesländer jeweils verlagert als Ausgangspunkt der Gemeinsamen Initiative „Verstärkte Verlagerung und Schaffung von Entscheidungskompetenzen, Leitungsfunktionen und FuE-Kapazitäten in die neuen Bundesländer"?
b) Anhand welcher Angaben wird bei den vorzunehmenden Zwischenbilanzen die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative geprüft?
c) Wer nimmt die Erfassung der Entscheidungskompetenzen vor?
d) Anhand welcher Angaben prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative?
a) Welche Leitungsfunktionen wurden bisher in die einzelnen neuen Bundesländer jeweils verlagert?
b) Anhand welcher Angaben wird bei den vorzunehmenden Zwischenbilanzen die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative geprüft?
c) Wie werden Leitungsfunktionen gezählt?
d) Anhand welcher Angaben prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative?
a) Welche Forschungs- und Entwicklungskapazitäten wurden bisher in die einzelnen neuen Bundesländer jeweils verlagert?
b) Anhand welcher Angaben wird bei den vorzunehmenden Zwischenbilanzen die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative geprüft?
c) Wer nimmt die Zwischenbilanzen vor?
d) Anhand welcher Angaben prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative?
Welche westdeutschen Konzerne sind an der Gemeinsamen Initiative „Förderung von Kooperation ostdeutscher Unternehmen mit ausländischen Tochterunternehmen westdeutscher Konzerne" beteiligt?
In welchem Umfang existieren Kooperationen ostdeutscher Unternehmen mit ausländischen Tochterunternehmen westdeutscher Konzerne?
Woran wird die Einhaltung der Gemeinsamen Initiative geprüft?
a) Welches Jahr und welche Bezüge sind die Basis für die in der Gemeinsamen Initiative enthaltenen Zielsetzung, die Bezüge aus den neuen Bundesländern bis Ende 1998 im Handel zu verdoppeln?
b) Wie teilt sich die Verabredung auf die einzelnen neuen Länder auf?
Welche Handelsunternehmen sind einbezogen?
Welche Verabredungen gab es dazu mit der Bundesregierung bisher seit 1990?
a) Wie haben sich die Bezüge in den einzelnen Jahren seit 1990 entwickelt?
b) Wie teilen sie sich auf die einzelnen neuen Länder auf?
Welcher Maßstab wird für die Einhaltung der Verabredung bei den halbjährlichen Zwischenbilanzen angelegt?
a) Wie hoch müssen die Bezüge 1997 sein, damit die Verabredung als eingehalten gilt?
b) Gibt es dazu Vorstellungen nach einzelnen Ländern?
a) Durch wen erfolgt die Erstellung der Zwischenbilanz?
b) Anhand welcher Angaben prüft die Bundesregierung die Einhaltung der Verabredung?
Besteht die Verpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft im Rahmen des Solidarpaktes vom 25. Januar 1993 - Bankenmilliarde - fort?
a) Wann erfolgt eine öffentliche Abrechnung der Bankenmilliarde?
b) Wie teilt sich die Bankenmilliarde nach einzelnen Ländern auf?
Trifft es zu, daß im Februar 1997 die Beteiligungsgesellschaft Neue Länder (BNL) Zahlungsbescheide über insgesamt 200 Mio. DM an Banken versandte (DER SPIEGEL 7/1997)?
Trifft es weiter zu, daß die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben feststellte, die angepeilte Summe von 1 Mrd. DM sei nicht vollständig erfüllt?
a) Hat es Gespräche der Bundesregierung zum Beispiel mit der Deutschen Bank gegeben, die 1997 erklärte, daß der kreditpolitische Rahmen für Unternehmen der neuen Länder ausgeschöpft ist, jetzt aber neue Rekordgewinne ausgewiesen hat?
b) Welche Ergebnisse wurden erzielt?
c) Wie ist die Deutsche Bank an der jetzigen Gemeinsamen Initiative beteiligt?
d) Gab es Bemühungen der Bundesregierung, den Beitrag der Deutschen Bank zur Gemeinsamen Initiative zu erhöhen?
Trifft es zu, daß die Banken ihrerseits bestimmte Leistungen in die Bankenmilliarde einrechnen, so zum Beispiel das Engagement der Bayerischen Landesbank, die nach Auffassung der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben nicht dem Anliegen der Bankenmilliarde entsprechen?
a) Welche Ergebnisse wurden von der Gesellschaft zur Investorenwerbung bisher erreicht?
b) Welche Ergebnisse konnten für die einzelnen neuen Länder erreicht werden?
Gilt das Konzept der Bundesregierung zur Erneuerung industrieller Kerne im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Initiative weiter?
Wann werden die Angaben zu den Ergebnissen der Gemeinsamen Initiative erstmals und wann jeweils veröffentlicht?
Wann findet der nächste „Wirtschaftstag Ost" statt?
Welche weiteren wesentlichen - bislang nicht genannten Angaben - sind Gegenstand der halbjährlichen Abrechnung der Gemeinsamen Initiative?