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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zweiter Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates (G-SIG: 13012572)

Unterstützung der wesentlichen Aufgabenbereiche des Europarates, Arbeitsteilung mit anderen zwischenstaatlichen Organisationen, Stärkung der Mitwirkung der Parlamentarischen Versammlung, Verbreitung der Sozialcharta des Europarates, Förderung der deutschen Sprache

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/788306. 06. 97

Zweiter Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates

der Abgeordneten Klaus Bühler (Bruchsal), Robert Antretter, Gerd Andres, Wolfgang Behrendt, Angelika Beer, Rudolf Bindig, Lilo Blunck, Gernot Erler, Dr. Olaf Feldmann, Leni Fischer (Unna), Karl-Hermann Haack (Extertal), Jelena Hoffmann (Chemnitz), Erwin Horn, Dr. Karl-Heinz Hornhues, Siegfried Hornung, Ulrich Irmer, Ulrich Junghanns, Peter Keller, Arnulf Kriedner, Christian Lenzer, Dr. Christine Lucyga, Heinrich Lummer, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Günter Marten, Meinolf Michels, Gerd Poppe, Dr. Albert Probst, Dieter Schloten, Günter Schluckebier, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Michael von Schmude, Bernd Siebert, Margitta Terborg, Dr. Fritz Wittmann, Benno Zierer

Vorbemerkung

Am 10. und 11. Oktober 1997 findet in Straßburg der Zweite Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates statt.

Der Europarat ist die älteste europäische Institution. Nach dem politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch der Staaten Mittel- und Osteuropas gehören ihm mittlerweile nahezu alle europäischen Staaten an. Damit kommt ihm als einziger paneuropäischer Organisation beim Wiederzusammenwachsen der Staaten Europas eine herausragende Bedeutung zu.

Die Mitgliedstaaten haben sich durch ihren Beitritt zur Beachtung der elementaren demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätze verpflichtet. Diese beinhalten u. a. den Schutz der Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, die Rechte der Minderheiten, die Gewährleistung der parlamentarischen Kontroll- und Mitwirkungsrechte, die Medien- und Pressefreiheit, die Rechte der Opposition und die eigenverantwortlichen Rechte der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Form ist die Bundesregierung bereit, diese wesentlichen Aufgabenbereiche des Europarates - insbesondere auch im Rahmen ihres Vorsitzes im Ministerkomitee - politisch besonders zu unterstützen?

2

Durch welche rechtsverbindlichen Instrumente kann die Handlungsfähigkeit des Europarates in den vorgenannten Bereichen gestärkt werden, um in ganz Europa einen Raum demokratischer Stabilität und Sicherheit zu schaffen?

3

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um bisher festzustellende Überschneidungen mit anderen zwischenstaatlichen Organisationen wie der EU, der OSZE und der NATO zu vermeiden und um eine konkrete Arbeitsteilung zu ermöglichen? Welche Impulse können hierbei von dem Zweiten Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarates ausgehen?

4

Wie gedenkt die Bundesregierung die Tätigkeit des neugegründeten Ausschusses zur Überwachung der Pflichten und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten des Europarates (Überwachungsausschuß) zu unterstützen?

5

Wie können nach Auffassung der Bundesregierung die Sozialcharta des Europarates und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten gestärkt werden, um zu einer größeren sozialen Kohäsion zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates zu gelangen?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei neuen Konventionen und Protokollen die Initiativen der Parlamentarischen Versammlung stärker als bisher einbezogen werden sollen? Wie kann bei der konkreten Ausarbeitung eines Konventionstextes gewährleistet werden, daß der parlamentarische Sachverstand und somit auch Änderungsanträge der Versammlung in den endgültigen Konventionstext einfließen?

7

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Mitwirkung der Parlamentarischen Versammlung - nicht nur bei der Ausarbeitung von Konventionen - gegenüber dem Ministerkomitee zu stärken und der eigenständigen Rolle der Parlamentarischen Versammlung auch bei der Aufstellung des Haushalts und des Arbeitsprogramms Rechnung zu tragen?

8

Ist die Bundesregierung bereit, den durch die Erweiterung des Europarates gewachsenen Aufgaben des Ministerkomitees mit der regelmäßigen Entsendung entscheidungsbefugter Vertreter in dieses Gremium Rechnung zu tragen und in diesem Sinne auf andere Mitgliedstaaten einzuwirken?

9

Wie kann sichergestellt werden, daß die deutsche Sprache im Rahmen der Arbeit des Europarates einen höheren Stellenwert erhält, der ihrer Bedeutung in Europa entspricht?

Bonn, den 6. Juni 1997

Klaus Bühler (Bruchsal) Robert Antretter Gerd Andres Wolfgang Behrendt Angelika Beer Rudolf Bindig Lilo Blunck Gernot Erler Dr. Olaf Feldmann Leni Fischer (Unna) Karl-Hermann Haack (Extertal) Jelena Hoffmann (Chemnitz) Erwin Horn Dr. Karl-Heinz Hornhues Siegfried Hornung Ulrich Irmer Ulrich Junghanns Peter Keller Arnulf Kriedner Christian Lenzer Dr. Christine Lucyga Heinrich Lummer Erich Maaß (Wilhelmshaven) Günter Marten Meinolf Michels Gerd Poppe Dr. Albert Probst Dieter Schloten Günter Schluckebier Hans Peter Schmitz (Baesweiler) Michael von Schmude Bernd Siebert Margitta Terborg Dr. Fritz Wittmann Benno Zierer

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