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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Chronisches dialysepflichtiges Nierenversagen durch falschen Umgang mit freiverkäuflichen Schmerzmitteln mit kombinierten Wirkstoffen (Analgetika-Kombinationspräparate) (G-SIG: 13012612)

Evtl. Rezeptpflicht für Analgetika-Kombinationspräparate

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

17.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/801419. 06. 97

Chronisches dialysepflichtiges Nierenversagen durch falschen Umgang mit freiverkäuflichen Schmerzmitteln mit kombinierten Wirkstoffen (Analgetika-Kombinationspräparate)

der Abgeordneten Monika Knoche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der nicht sachgemäße Gebrauch von Medikamenten verursacht beim Menschen zum Teil starke körperliche Organschädigungen.

Bei einer Medikamentenabhängigkeit, von der in Deutschland etwa 1,4 Millionen Personen betroffen sind, bedarf die Information und Aufklärung über Medikamente einer besonderen Sorgfaltspflicht. Insbesondere Kombinationspräparate enthalten Stoffe, die sehr unterschiedliche Nebenwirkungen haben, die für Laien nicht oder kaum einzuschätzen sind. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine große Anzahl dieser Schmerzmittel mit kombinierten Wirkstoffen frei verkäuflich. Nach Umfragen in Deutschland nehmen ca. 40 % aller Frauen und 29 % aller Männer fast täglich Schmerzmittel ein. Bei Kopf-, Rückenschmerz oder Menstruationsbeschwerden werden sie häufig in der Werbung als wirksame, aber harmlose Medikamente angepriesen.

Durch den langjährigen Gebrauch solcher Schmerzmittel (z. B. Wirkstoffkombinationen wie Paracetamol plus Acetylsalicylsäure plus Coffein oder Codein/APC-Kombinationen) können chronische Nierenschäden (interstitielle Nephritis) hervorgerufen werden, die häufig in terminales dialysepflichtiges Nierenversagen einmünden.

Nach wissenschaftlichen Schätzungen beginnt die Gefahr dieser Krankheitsentwicklung ab einer innerhalb von fünf Jahren kumulierten Gesamtmenge von über 0,5 kg Schmerzmittel - bezogen auf Phenacetin - steil anzusteigen. Auch die Ersatzstoffe nach der Zurücknahme von Phenacetin, wie Paracetamol, führen zu gleichen Krankheitsverläufen.

Der Nutzen dieser kombinierten Schmerzmittel ist gegenüber den der Monopräparate fragwürdig. Die Gesellschaft für Nephrologie und die Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie sehen sogar die Kombinationspräparate in der modernen Schmerztherapie für überflüssig und für die Behandlung von chronischen Schmerzen als ungeeignet an. Bei Monopräparaten treten zudem erst durchschnittlich nach 15 Jahren täglicher Einnahme chronische Nierenschäden auf, bei Kombinationspräparaten schon unterhalb von fünf Jahren.

Aufgrund dieser wissenschaftlichen Erkenntnisse haben Staaten - z. B. Kanada, Australien, Schweden - die Wiedereinführung der Rezeptpflicht für Analgetika-Kombinationspräparate durchgesetzt. Die Erfolge waren erheblich und führten zu einer drastischen Reduzierung der Erkrankungshäufigkeit der chronischen Niereninsuffizienz. Diese Erfahrungen zeigen, daß die Schmerzmittel-Nephropathie als wichtigste Schmerzmittelnebenwirkung nicht durch das Verbot von Phenacetin, sondern nur durch die Elimination von kombinierten Schmerzmitteln bekämpft werden kann.

Nach epidemiologischen Untersuchungen können etwa 15 bis 20 % der dialysepflichtigen Niereninsuffizienzfälle auf den Analgetika-Abusus in Deutschland zurückgeführt werden, wobei Frauen etwa viermal so häufig wie Männer betroffen sind.

Aufgrund dieser Tatsachen ist verantwortliches Handeln der Bundesregierung im Sinne der Prävention gefordert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Prävention von chronischen Nierenerkrankungen bei, und welche Maßnahmen ist sie bereit zu ergreifen, um chronischen Niereninsuffizienzen vorzubeugen?

2

Wie viele Personen sind in der Bundesrepublik Deutschland an chronischen Niereninsuffizienzen erkrankt? Wie teilen sich die Erkrankungen nach Geschlecht und Alter auf?

3

Welche Gründe sind nach Auffassung der Bundesregierung hauptsächlich ursächlich für terminale dialysepflichtige Nierenerkrankungen?

4

Wie hoch ist der Verbrauch von freiverkäuflichen Analgetika-Kombinations- und Monopräparaten bei Selbstmedikation?

5

Inwieweit ist der Bundesregierung der Anteil an der Zahl der dialysepflichtigen Niereninsuffizienzfälle bekannt, die auf Analgetika Abusus in der Bundesrepublik Deutschland zurückgeführt werden können?

6

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele von diesen Fällen dabei auf rezeptfreie Analgetika-Kombinationspräparate zurückgeführt werden können?

7

Wie wirkt sich die Dialysepflichtigkeit auf die Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit der Patientinnen und Patienten aus?

8

Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für dialysepflichtige Patientinnen und Patienten pro Jahr?

9

Wie hoch wird von der Bundesregierung der Anteil der Krankenkassenausgaben in der Bundesrepublik Deutschland für Patientinnen und Patienten mit dialysepflichtiger Niereninsuffizienz pro Jahr eingeschätzt?

10

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, welcher Betrag durch die Krankenkassenausgaben pro Jahr eingespart werden könnte, wenn die analgetika-induzierten chronischen Niereninsuffizienzfälle durch geeignete Maßnahmen verhindert werden könnten?

11

Welchen Nutzen sieht die Bundesregierung in kombinierten Schmerzmitteln, und welchen sieht sie in der freien Verkäuflichkeit kombinierter Schmerzmittel?

12

Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der Erklärung der Gesellschaft für Nephrologie und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Nephrologie zu, daß APC-Kombinationen in der modernen Schmerzmitteltherapie als überflüssig anzusehen sind, und daß die Nephropathie als bedeutsamste Nebenwirkung von Analgetika-Kombinationspräparaten nur durch die Elimination dieser Kombinationspräparate bekämpft werden kann?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die in vielen Ländern, z. B. in Kanada, Australien, Schweden etc., eingeführte Rezeptpflicht für Analgetika-Kombinationspräparate und die damit einhergehende drastische Reduzierung der Entstehung der chronischen Niereninsuffizienz?

14

Inwieweit hält die Bundesregierung die Rezeptpflichtigkeit für eine geeignete Maßnahme, um die Analgetika-induzierte chronische Niereninsuffizienz einzudämmen? Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen?

15

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, die Zurücknahme der Nachzulassung von kombinierten Schmerzmitteln zu prüfen?

16

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch der Anteil der Analgetika-induzierten chronischen Niereninsuffizienzen auf der Warteliste der zur Organtransplantation anstehenden Patientinnen und Patienten ist?

Bonn, den 19. Juni 1997

Monika Knoche Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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