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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Schutz des Personals in Diplomatenhaushalten

Beschäftigung privater Hausangestellter in Diplomatenhaushalten in Deutschland: Aufenthaltsorte, Frauenanteil, Herkunftsländer, Vergabe von Protokollausweisen, Nichteinhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Mindeststandards, Arbeitsstellenwechsel, Zugang zur Justiz, Änderungen des Wiener Übereinkommens zur Aufhebung der diplomatischen Immunität für Akte des Privatlebens der Diplomaten; Bekämpfung des Menschenhandels

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

14.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/828820. 02. 2008

Schutz des Personals in Diplomatenhaushalten

der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Dr. Uschi Eid, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour, Monika Lazar, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wiederholt wurde in den vergangenen Jahren von Fällen berichtet, in denen in Diplomatenhaushalten in Deutschland Hausangestellte auf erschreckende Weise ausgebeutet wurden, sie teilweise auch Gewalt durch ihre Arbeitgeber ausgesetzt waren. Auf rechtlichem Wege können Diplomaten und Diplomatinnen nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da sie diplomatische Immunität genießen. Grundsätzlich gilt allerdings, dass nach deutscher Rechtsprechung sittenwidrige Arbeitsverhältnisse nicht durch Erteilung von Protokollausweisen oder Einreisevisa durch das Auswärtige Amt unterstützt werden dürfen. Laut einer Rundnote vom April 2003 stimmt das Auswärtige Amt der Einreise von privaten Hausangestellten nur zu, wenn per Verbalnote versichert wurde, dass die in Deutschland geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Mindeststandards eingehalten werden. Zusätzlich haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2004 erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Auswärtige Amt eine offizielle Lohnuntergrenze für in Diplomatenhaushalten Beschäftigte festsetzt. Bei Nichteinhaltung wird Visaanträgen nicht stattgegeben, bzw. werden Protokollausweise nicht ausgestellt. Auch diese Information wurde per Rundnote an alle Botschaften und internationalen Organisationen verteilt. Die Visaantragstellenden sind darauf hinzuweisen, dass sie Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben, in dem ein Lohn zumindest in der geregelten Mindesthöhe angegeben sein muss. Auch muss ein Beratungsgespräch geführt werden.

Im Januar 2008 berichteten die Medien jedoch von einem weiteren Ausbeutungsfall in Berlin. Eine Indonesierin war von einem jemenitischen Diplomaten viereinhalb Jahre eingesperrt, geschlagen und unbezahlt fast rund um die Uhr zur Arbeit gezwungen worden. Angesichts solcher Vorkommnisse stellt sich die Frage, welche Vorkehrungen das Auswärtige Amt trifft, damit die grundlegenden Arbeitsrechte der Hausangestellten in Deutschland auch faktisch geschützt und nach deutscher Rechtsprechung sittenwidrige Arbeitsverhältnisse nicht durch Protokollausweise unterstützt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie viele Protokollausweise sind derzeit für private Hausangestellte in Diplomatenhaushalten vergeben?

2

In welchen Städten Deutschlands halten sich diese Personen vorwiegend auf? Wie viele davon in Berlin?

3

Wie hoch ist der Anteil der Frauen an den Hausangestellten?

4

Aus welchen Ländern kommen die Hausangestellten? Wie sieht die prozentuale Verteilung aus?

5

Welche Bedingungen müssen Hausangestellte erfüllen, um einen Protokollausweis zu erhalten?

Wie ist das Verfahren für das Ausstellen der Protokollausweise?

Wohin können sich Hausangestellte bei ausländerrechtlichen Schwierigkeiten wenden?

6

Welche Bedingungen müssen Diplomatinnen und Diplomaten erfüllen, um einen Protokollausweis für ausländische Hausangestellte zu erhalten?

Müssen sie zur Ausstellung eines Protokollausweises einen schriftlichen Arbeitsvertrag vorlegen?

Wie prüft die Bundesregierung die Einhaltung folgender Mindeststandards: Angemessener Lohn, Begrenzung der Arbeitszeit, angemessene Krankenversicherung, Urlaubsanspruch, Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Wie sehen die Protokoll- oder verwaltungsinternen Richtlinien dazu aus?

Was unternimmt das Auswärtige Amt, wenn die Arbeitsbedingungen nicht dem deutschen Arbeitsrecht entsprechen?

7

Von wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Kenntnis, in denen Hausangestellte

keinen angemessenen Lohn erhalten haben,

Gewalt durch die Arbeitgeber ausgesetzt waren,

nicht krankenversichert waren,

nicht ausreichend verpflegt worden sind,

anderen Vorkommnissen ausgesetzt waren, die den Missbrauch von Hausangestellten nahelegen könnten?

Was hat die Bundesregierung in all diesen Fällen unternommen?

8

Können Hausangestellte von Diplomatenhaushalten ihre Arbeitsstelle wechseln?

Falls ja, wie sieht das Verfahren hierzu aus?

Falls nein, gibt es hier Ausnahmetatbestände wie zum Beispiel bei Gewalt durch die Arbeitgeber und/oder Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards?

Wie ist das Verfahren in diesen Fällen?

Welche Zufluchtsmöglichkeit haben Hausangestellte, die Gewalt durch ihre Arbeitgeber erfahren? Wer kommt in diesem Fall für ihren Lebensunterhalt auf?

9

An welche Stellen können sich Hausangestellte von Diplomatenhaushalten wenden, wenn arbeitsrechtliche Mindeststandards nicht eingehalten werden oder einer der unter Frage 7 genannten Fälle auftritt?

Wie verfährt die entsprechende Stelle in diesen Fällen?

Gibt es einen Fonds für finanzielle Ansprüche gegenüber Diplomatinnen und Diplomaten, insbesondere bei Lohnansprüchen, Schadensersatz oder Schmerzensgeldforderungen?

10

Werden weitere Protokollausweise für Hausangestellte in einem Diplomatenhaushalt ausgestellt, wenn das Auswärtige Amt in diesem Haushalt von einem Fall der Gewalt gegenüber Hausangestellten und/oder der Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards Kenntnis hat?

11

Teilt die Bundesregierung die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in ihrer Empfehlung (REC 1523 (2001)) zur Thematik der ‚Sklaverei in der Hausarbeit‘ (Domestic Slavery) u. a. in Diplomatenhaushalten zum Ausdruck gebrachten Ansicht, dass ein Widerspruch im Internationalen Recht zwischen der Wiener Konvention und Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention besteht, der den Zugang zur Justiz für alle Menschen sichert?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der in der Empfehlung enthaltenen Vorschläge an die Mitgliedstaaten ergriffen, und welche beabsichtigt sie zu ergreifen, insbesondere in Bezug auf die Änderung des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, um die diplomatische Immunität für Akte des Privatlebens der Diplomaten aufzuheben (Punkt 10.iv. der Empfehlung)?

Welche der unter Punkt 10.vi. in der Empfehlung aufgeführten Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen vor Sklaverei in der Hausarbeit gedenkt die Bundesregierung für die Betroffenen zu treffen?

12

Welche Maßnahmen und Programme führt die Bundesregierung speziell zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften durch, um Artikel 5 Nummer 2 der „Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels“ zu entsprechen, nach der jede Partei wirksame Verfahrensweisen oder Programme entwickeln und/oder verstärken soll, mit dem Zweck, Menschenhandel zu verhüten, und nutzt sie dabei die vorgesehenen Mittel wie Forschung, Information, Bewusstseinsförderung und Bildungskampagnen, soziale und wirtschaftliche Initiativen und Schulungsprogramme?

13

An welchen multilateralen Initiativen zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften beteiligt sich die Bundesregierung? Welche Initiativen unterstützt sie, um die internationalen Standards zur Bekämpfung des Menschenhandels für die Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften zu stärken und für eine bessere Umsetzung der Standards weltweit zu sorgen? Welche multilateralen Initiativen unterstützt die Bundesregierung zum Schutz der Opfer von Menschenhandel zum Zwecke der Ausbeutung von Arbeitskräften?

Berlin, den 25. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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