Erklärung der Staatsduma der Russischen Föderation vom 12. März 1997
der Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Heuer, Maritta Böttcher und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Erklärung der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation „Über die politischen Gerichtsprozesse und die außergerichtlichen Verfolgungen in der Bundesrepublik Deutschland" vom 12. März 1997, die bei wenigen Gegenstimmen und Stimmenthaltungen angenommen wurde, appelliert die Staatsduma „an die Behörden der Bundesrepublik Deutschland", die „gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Mitarbeitern des Staatsapparates der Deutschen Demokratischen Republik" einzustellen. Als besonders besorgniserregend wird die Tatsache bezeichnet, daß die Justiz der Bundesrepublik Deutschland Mitarbeiter des Staats- und Parteiapparates der DDR und der SED auch dann vor Gericht stellen und aburteilen darf, wenn die Beschuldigten nach den Gesetzen der DDR gehandelt haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
In welcher Form hat die Bundesregierung auf die Erklärung der Staatsduma reagiert? Welche Stellungnahme(n) dazu hat sie abgegeben, und wie lauten diese? Falls sie keine Stellungnahme abgegeben hat, was waren ihre Motive?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die Staatsduma der Russischen Föderation als Rechtsnachfolger einer der Unterzeichnerstaaten des „Zwei-Plus-Vier-Vertrages" im Zusammenhang mit den Strafprozessen gegen Funktionsträger der DDR „die Einhaltung der Menschenrechte" in der Bundesrepublik Deutschland anmahnt?
Inwieweit sieht die Bundesregierung angesichts der Erklärung der Staatsduma - über ihre Sicht in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS zur „Strafverfolgung von Funktionsträgern der DDR und teilungsbedingter Delikte" (Drucksache 13/6810) hinaus - Handlungsbedarf, die Strafverfolgung von Funktionsträgern der DDR wegen hoheitlichen Handelns zu beenden? Wenn nein, warum nicht?
Erschwert nach Auffassung der Bundesregierung die Strafverfolgung von Funktionsträgern der DDR die Erfüllung ihrer völkerrechtlichen Pflichten aus dem Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 9. November 1990, „mit der Vergangenheit endgültig abzuschließen und durch Verständigung und Versöhnung einen gewichtigen Beitrag zur Überwindung der Trennung Europas zu leisten"? Teilt die Bundesregierung unsere Auffassung, daß die Staatsduma diese Strafverfolgung zu Recht kritisiert: als gegen einen früheren Bündnispartner und damit gegen sich selbst gerichteten Akt? Wenn nein, warum nicht?