Ältere Frauen zwischen dem 45. Lebensjahr und dem Rentenalter
der Abgeordneten Heidemarie Lüth und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Situation und das Selbstverständnis von Frauen haben sich in diesem Jahrhundert und insbesondere in den letzten Jahrzehnten tiefgreifend verändert, mehr als die Situation und das Selbstverständnis von Männern. Durch die Verbesserung der Bildungs- und Berufschancen und eine neue Sicht auf Männer- und Frauenrollen haben sich der Freiheitsspielraum und der Aktionsradius von Frauen wesentlich erweitert. Darüber hinaus spielte in den neuen Bundesländern die Berufsarbeit für die Frauen wegen ihrer gesellschaftlichen Prägung eine wesentlich größere Rolle als für die Frauen in den alten Bundesländern, das heißt, die gesellschaftliche Akzeptanz der Frauenerwerbstätigkeit ist unterschiedlich ausgeprägt.
Von der prekären Arbeitsmarktsituation sind gerade Frauen der Altersgruppen ab 45 Jahre besonders betroffen, obwohl sich Berufserfahrung und Kompetenz oft erst gerade jetzt voll auszahlen und viele Frauen ab 40 Jahre beruflich noch einmal erheblich „zulegen".
Trotz aller politischer Bekundungen der Regierung hat die Ausgliederung der Frauen aus dem Erwerbsleben in dieser Altersgruppe längst begonnen.
Allgemeine Praxis ist, daß Frauen Aufstiegschancen maximal zwischen 30 und 40 Jahren eingeräumt werden. Bei der Vermittlung durch die Arbeitsämter werden Frauen bereits mit 36 Jahren als alt im Sinne der Erwerbstätigkeit betrachtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Frauen der Altersgruppe zwischen 45 und 65 Jahren leben gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland (differenziert nach Altersgruppen 45- bis 55jährige, 55- bis 60jährige und 60- bis 65jährige)?
Wie hoch ist der Anteil an der Gesamtbevölkerung der unter Frage 1 genannten Altersgruppe?
Wie viele Frauen sind davon Ausländerinnen?
Wie sind die Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen am Erwerbsleben beteiligt (differenziert nach Erwerbstätigen, Teilzeitbeschäftigten - diese wiederum differenziert nach Personen, die die Hälfte der Vollzeitarbeit beschäftigt sind, und jenen, die weniger als die Hälfte der Vollzeitarbeit beschäftigt sind -, Heimarbeiterinnen, nichtversicherungspflichtig Beschäftigten, Erwerbslosen, Nichterwerbspersonen)?
Wie viele der Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind auf dem 1. Arbeitsmarkt, wie viele auf dem 2. Arbeitsmarkt tätig (differenziert nach ABM, AFRG § 249 h und wie viele sind in Umschulungsmaßnahmen integriert)?
Wie viele der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind seit 1990 wieder in den 1. oder 2. Arbeitsmarkt integriert worden, und auf wie viele Bezieherinnen von Altersübergangsgeld trifft das zu (differenziert nach Vermittlung in untertariflich bezahlte Arbeitsverhältnisse und Erhalt von staatlichen Fördermitteln zur Existenzgründung)?
Wie viele Frauen haben mehrere Umschulungsmaßnahmen absolviert, und wie hoch war danach die Vermittlungsquote?
Wie lang ist im Durchschnitt die Erwerbslosigkeit von Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen (differenziert nach Dauer der Erwerbslosigkeit: bis sechs Monate, bis ein Jahr, bis zwei Jahre, länger als zwei Jahre)?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind nicht in der Kranken-, Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung?
Wie ist die Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen (differenziert nach Einkommen: unter 600 DM, 600 bis 1 000 DM, 1 000 bis 1 800 DM, 1 800 DM bis 3 000 DM, 3 000 DM und mehr und nach Bundesländern)?
Welches sind die Quellen des überwiegenden Lebensunterhalts der Frauen der unter 1. genannten Altersgruppen (differenziert in Prozent nach Erwerbs-/Berufstätigkeit, Arbeitslosengeld/-hilfe, Rente, Pension, Unterhalt durch Angehörige, Sozialhilfe, Altersübergangsgeld, Sonstiges)?
Wie gestaltet sich das Verhältnis des Erwerbseinkommens in den Familien (differenziert nach Erwerbseinkommen durch den Mann, durch die Frau oder durch beide insgesamt und nach Bundesländern)?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind behindert, und welche Entwicklung ist seit 1990 zu verzeichnen (differenziert nach Bundesländern)?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen haben nach 1990 erstmals einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt, und wie vielen Anträgen wurde mit welchem Ergebnis stattgegeben (differenziert nach Jahren, Grad der Behinderung, Alter und Bundesland)?
Wie viele Frauen mit Behinderungen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen haben Anspruch auf Leistungen der beruflichen Rehabilitation, und wie viele haben seit 1990 derartige Leistungen in Anspruch genommen (differenziert nach Jahren und Bundesländern)?
Wie viele Frauen mit Behinderungen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind erwerbstätig, und wie viele haben sich arbeitslos gemeldet (differenziert nach Bundesländern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern und - wenn möglich - auch nach Branchen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Bildungs- und Qualifizierungsstruktur der erwerbstätigen sowie der arbeitslos gemeldeten Frauen mit Behinderungen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen, und welche Entwicklungen haben sich seit 1990 ergeben?
Wie viele Frauen mit Behinderungen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen erhalten eine Erwerbsunfähigkeitsbzw. eine Berufsunfähigkeitsrente, und wie viele haben nach 1990 einen Antrag auf eine derartige Rente gestellt (differenziert nach Jahren und Bundesländern)?
Ist die Bundesregierung bereit, falls bezüglich der bisher oft in Statistiken als geschlechtsneutral ausgewiesenen Menschen mit Behinderungen keine statistischen Angaben zur Verfügung stehen, künftig derartige Angaben erheben zu lassen, und wann würden diese Daten zur Analyse der Lebenssituation zur Verfügung stehen?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind als Pflegeperson für Familienangehörige bzw. Nachbarn/ Freunde anerkannt, und wie hoch ist der mit dieser Tätigkeit verbundene Rentenanspruch der Frauen (differenziert nach Bundesländern)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Familienstand der Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen (differenziert nach ledig, verheiratet, in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebend, gleichgeschlechtlich zusammenlebend, verwitwet, geschieden)?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ledige Kinder (Angaben getrennt nach einem Kind, zwei Kindern, drei und mehr Kindern)?
Welchen höchsten allgemeinbildenden Schulabschluß sowie berufsbildenden bzw. Hochschulabschluß haben die Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen (differenziert nach Prozent an der Gesamtbevölkerung sowie nach Volks-/ Hauptschule (neue Bundesländer 8. Klasse), Realschule (neue Bundesländer Polyt. Oberschule), Fachhochschul-/ Hochschulreife, berufsbildender Abschluß, Hochschulabschluß, ohne Berufsabschluß)?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen mit Hochschul- bzw. Fachschulabschluß sind nicht entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt (getrennt nach neuen und alten Bundesländern)?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen mit Hochschul- bzw. Fachschulabschluß sind nicht erwerbstätig (getrennt nach Bundesländern)?
Wie schätzt die Bundesregierung die soziale Lage der erwerbslosen Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen in bezug auf Lebensniveau, Mobilität, Wohnung, Integration ins gesellschaftliche Leben, Freizeitaktivitäten, Reisen und drohende Armut ein, welche Erkenntnisse hat sie über die „Lebenszufriedenheit" dieser Frauen, und gibt es dazu Studien?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen sind im Besitz eines Führerscheines, und auf wie viele dieser Frauen ist ein Pkw zugelassen?
Wie viele Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen besitzen keinen festen Wohnsitz (Angaben differenziert nach Anzahl der Kinder und in Prozent von der Gesamtzahl der Obdachlosen)?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung das brachliegende intellektuelle Potential der erwerbslosen Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen genutzt werden?
Inwieweit könnte nach Ansicht der Bundesregierung eine in Auftrag zu gebende Studie über die Lebenssituation von Frauen der unter Frage 1 genannten Altersgruppen Ansatzpunkte für eine Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bieten, und beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche Studie in Auftrag zu geben?
Wie geht die Bundesregierung mit den Ergebnissen des Modellprojekts „Treffpunkt engagiertes Leben" um, und wie steht sie zu den Aussagen des Endberichtes zu dem Modellprojekt, daß zwei Ziele des Modellprojekts (ehrenamtliche Tätigkeit und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben) nicht realisiert werden konnten?
Wie sieht die Bundesregierung die Tatsache, daß, wie in dem Endbericht beschrieben, ca. 70 % der Vorruheständlerinnen angeben, weniger Sozialkontakte als früher zu haben, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich daraus für die Bundesregierung?
Wie ist es gelungen, solche Projekte auf andere Bundesländer auszudehnen, ohne die Förderung wie bei dem Modellprojekt, und wenn dies nicht gelungen ist, worin liegen die Ursachen dafür?
Welche Entwicklung hat das Modellprojekt seit Ende der Förderung (Ende 1995) genommen?