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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Leistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente

<span>Basis der Prognose betr. Versorgungsniveau aus Gesetzlicher Rentenversicherung (GRV) und Riester-Rente im Rentenversicherungsbericht, Bewertung von Aussagen von Altenkommission und Sachverständigenrat zum Rentenniveau und zur Altersarmut, Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Öffentliche Kosten der privaten Altersvorsorge, Verwaltungskosten bei GRV und Riester-Rente, Notwendigkeit einer umfassende Evaluation der Riester-Rente</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/831227. 02. 2008

Leistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat mit Bundestagsdrucksache 16/8016 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zum Leistungsniveau der gesetzlichen Altersrente und der Riesterrente geantwortet. Hinsichtlich der prognostizierten Erträge aus der Riesterrente ergeben sich Zweifel an der Realitätsnähe der von der Bundesregierung formulierten Annahmen. Teilweise sind auch die Berechnungsverfahren anzuzweifeln. So wird die Riesterprämie rechnerisch auf einen falschen Zeitpunkt bezogen (BE t statt BE t-1). Die Riesterprämien werden aber faktisch zum 31. Dezember oder noch später gezahlt: damit verschiebt sich aber auch der Zinseszinseffekt um mindestens ein Jahr. Im Ergebnis liegt damit die Berechnung des Kapitalstocks um 1 780 Euro zu hoch. Konstatiert man weiter, dass die Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen bei ca. 15 Prozent und nicht wie angenommen bei 10 Prozent der eingezahlten Beträge liegen, so sinkt der Kapitalstock weiter. Auch die Annahme, dass eine Verzinsung von 4 Prozent realisiert werden kann, erscheint aktuell unplausibel: der Garantiezins liegt Anfang 2008 bei 2,25 Prozent. Es ist in der Summe daher davon auszugehen, dass das zukünftige Gesamtversorgungsniveau vor Steuern von der Bundesregierung erheblich überschätzt wird.

Teilweise stehen aus der genannten Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/7829) noch Antworten aus, um deren Nachlieferung gebeten wird. Insbesondere weigert sich die Bundesregierung Auskünfte zum Verhältnis des Rentenniveaus zur Grundsicherung im Jahr 2030 zu geben. Zuverlässige Quellen wie der 5. Bericht der Altenkommission sind da auskunftsfreudiger. Wörtlich heißt es dort: „Geht man davon aus, dass zur Armutsvermeidung etwa weiterhin eine Rente in Höhe von 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgeltes angemessen ist, dann brauchte ein Durchschnittsverdiener rund 35 Beitragsjahre, um eine Rente gerade in Höhe z. B. einer armutsvermeidenden bedarfsorientierten Grundsicherung zu erhalten“ (S. 214). Bezogen auf das derzeitige Grundsicherungsniveau schreibt auch der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2007/2008 wörtlich: „Bis zum Jahr 2030 wird nach aktuellen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung das Nettorentenniveau vor Steuern von derzeit 52,7 Prozent auf 43,8 Prozent sinken. Bezogen auf das heutige Grundsicherungsniveau würde man dann 30 Entgeltpunkte für eine Rente in dieser Höhe benötigen“ (S. 194).

Gleichzeitig stellen sich neue Fragen, die sich insbesondere auf einen Vergleich der Effizienz von gesetzlicher und privater Alterssicherung, auf die angenommene Verbreitung der Riesterrente sowie die damit verbundenen Kosten für den Staatshaushalt richten.

Drucksache 16/8312 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Annahmen liegen der im Rentenversicherungsbericht zitierten Prognose (B 8, S. 39) zu Grunde?

Insbesondere:

a) Von welcher Entwicklung der Abgabenquote der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 154 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch geht die Bundesregierung für den Zeitraum 2002 bis 2030 aus (bitte einzeln ausweisen: Steuerquote, Sozialversicherungsbeitragsquote und Riesterprämienquote)?

b) Welcher Sozialversicherungsbeitrag für Rentner und Rentnerinnen wird für die Jahre 2002 bis 2030 unterstellt (jährlich)?

c) Welche gesamtwirtschaftliche Riesterquote der Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten unterstellt die Bundesregierung 2002 bis 2030 (jährlich)? Dabei bitte separat ausführen: „riesternde“ Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten im Verhältnis zur Zahl aller förderberechtigten Arbeiterinnen, Arbeiter und Angestellten sowie Ausschöpfung der Förderquote bei den „riesternden“ Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten (volle Förderung/anteilige Förderung)?

d) Wie hoch ist der Anteil derjenigen, die bei einem Mindesteigenbeitrag von 60 Euro die maximale Grundzulage bzw. die maximale Kinderzulage erhalten?

e) Wie hoch sind die Verwaltungskosten bei einer Riesterrente in der Auszahlungsphase?

f) Von welcher Verzinsung des Riesterkapitals ab Verrentung geht die Bundesregierung aus?

g) Welchen Einfluss hat die Option der Teilkapitalisierung bei Verrentung auf die Riesterrentenhöhe und das Gesamtversorgungsniveau?

2

a) Bestätigt die Bundesregierung die eingangs ausgeführten Informationen der Altenkommission und des Sachverständigenrats zur Anzahl von Beitragsjahren, die ein Durchschnittsverdiener im Jahr 2030 braucht, um eine armutsvermeidende Rente (hier definiert als 40 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts) bzw. eine gesetzliche Rente oberhalb des aktuellen Grundsicherungsniveaus zu erhalten bzw. was kann sie dem entgegenhalten?

b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aussagen im Altenbericht und dem Bericht des Sachverständigenrats von 2007/2008 als Indiz für eine vorhersehbare Wiederkehr von Altersarmut zu werten sind (falls nein, bitte mit Begründung)?

c) Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil der Neurentnerinnen und -rentner ab 2030, deren Einkommen aus der gesetzlichen Rente bzw. deren Gesamteinkommen unterhalb der Armutsschwelle nach EU-Definition liegen?

3

a) Wie entwickelten sich die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer zur Alterssicherung nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) seit 2000 im Vergleich zu den Arbeitgebern (bitte für Arbeitnehmer differenziert nach Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung und der Riesterrente)?

b) Wie hätte sich der Beitragssatz der Arbeitnehmer entwickelt, wenn bei gleichem Sicherungsniveau die paritätische Finanzierung der Alterssicherung beibehalten und auf die Riesterrente verzichtet worden wäre?

c) Welches Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) wäre finanzierbar, wenn bei einer paritätischen Finanzierung die Beitragssätze auf 24 Prozent (2020) bzw. 26 Prozent (2030) steigen dürften?

d) Welcher Beitragssatz wäre im Jahr 2020 und 2030 erforderlich, um das aktuelle Sicherungsniveau vor Steuern von 51 Prozent (2007) konstant zu halten?

4

a) Welche Kosten der öffentlichen Förderung der privaten Altersvorsorge sind unter Zugrundelegung der Antwort zu Frage 1c in der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung unterstellt, und welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Jahre bis 2030 (jährlich)?

b) Wie erklärt die Bundesregierung die erhebliche Diskrepanz zwischen ihren Aussagen (Bundestagsdrucksache 16/8016, S. 6) über die Höhe der Altersvorsorgezulage für 2004 von 145,5 Mio. und den fast 390 Mio. Euro, die Ulrich Stolz und Christian Rieckhoff (RV aktuell 9/2007, S. 307) ausweisen?

c) Wie hoch wären die jährlichen Kosten ab 2008 (bis 2030), wenn 100 Prozent der förderfähigen Personen in eine Riesterrente mit voller öffentlicher Förderung einzahlen würden (bitte zusammen und getrennt nach unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten angeben)?

d) Wie bewertet die Bundesregierung die Informationen von Ulrich Stolz und Christian Rieckhoff, dass bereits bei Erreichen der zweiten Förderstufe 2004 „die Ausschöpfung der maximal möglichen Zulagenförderung deutlich erkennbar zurückgegangen ist“ (a. a. O., S. 311)?

e) Teilt die Bundesregierung die Erwartung, dass mit dem Ansteigen des notwendigen Eigenbeitrags ein weiterer Rückgang zu erwarten ist?

f) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus im Hinblick auf das von ihr prognostizierte Gesamtversorgungsniveau im Alter?

g) Bei wie vielen Riesterverträgen wurden in den Jahren 2002 bis 2007 keine Anträge auf Förderprämie mehr gestellt (insgesamt und getrennt nach mittelbar und unmittelbar Zulageberechtigten)?

5

a) Wie hoch ist der Anteil der Verwaltungs- und Verfahrenskosten an den eingezahlten Beiträgen bei der gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu der Riesterrente?

b) Welche Faktoren erklären den erheblichen Unterschied in den Verwaltungs- und Verfahrenskosten zwischen den beiden Säule der Alterssicherung?

c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Garantiezins bei der privaten Alterssicherung – derzeit 2,25 Prozent – sich lediglich auf den Sparanteil der eingezahlten Beiträge bezieht, und unterstützt sie den Vorschlag, die Definition des Garantiezins auf die gesamten eingezahlten Beiträge zu beziehen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, die Offenlegung der einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten nicht nur gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, sondern zur öffentlichen Kontrolle auch gegenüber der Zertifizierungsstelle zur Pflicht für die Vertreiber von Riesterprodukten zu machen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine umfassende Evaluation der Riesterrente notwendig ist, die über die Fragen nach Umfang der Riesterförderung sowie die Verbreitung der privaten Altersvorsorge hinausgeht und einen systematischen Leistungsvergleich von gesetzlicher vs. Riesterrente anstellt sowie grundlegende Verteilungswirkungen und die Auswirkungen auf die Vermögensbildung der Privathaushalte analysiert?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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