Folgen des Oder-Hochwassers und ihre Bewältigung
der Abgeordneten Steffi Lemke, Gila Altmann (Aurich), Ulrike Höfken und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Hochwasser der Oder kam nicht überraschend. Nach außergewöhnlich starken Niederschlägen, steigenden Wasserständen und schließlich katastrophalen Überflutungen in Tschechien und Polen war für Fachleute abzusehen, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Ausmaß auch die deutschen Grenzgebiete an der Oder überflutungsgefährdet sein würden. Dank der enormen Anstrengungen von Ortsansässigen und Hilfskräften konnte die Überschwemmung des Oderbruchs zwar verhindert werden. Aber in der nach mehreren Deichbrüchen überfluteten Ziltendorfer Niederung wird das Ausmaß der Schäden nach und nach erkennbar. Neben grundsätzlichen Konsequenzen für die Umwelt-, Klima-, Raumordnungs- und Verkehrspolitik, geht es für die Betroffenen zunächst vor allem um die konkreten Folgen des Oder-Hochwassers und ihre Bewältigung. Dabei ist unbürokratische Hilfe notwendig, die derzeit offenbar nicht überall gewährleistet ist.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
Fragen20
Auf welche Summe belaufen sich die staatlichen Gelder sowie die eingegangenen Spenden zur Soforthilfe für hochwassergeschädigte Privatpersonen, Gewerbebetriebe und landwirtschaftliche Betriebe?
Wie sieht der Verteilungsmodus der staatlichen Gelder sowie der Spendengelder für die Soforthilfe für die vom Hochwasser Betroffenen aus?
Über welche staatlichen Stellen bzw. sonstige Organisationen werden die Mittel an die Betroffenen ausgereicht? Wie sind diese Stellen untereinander koordiniert?
Werden Hilfen wahlweise für den Wiederaufbau oder für die Neuansiedlung außerhalb des Überflutungsgebietes angeboten? Wenn nein, warum nicht?
In welcher Form muß der Nachweis der Betroffenheit durch die geschädigten Privatpersonen, Gewerbebetriebe und Landwirtschaftsbetriebe erbracht werden?
Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Verlust an landwirtschaftlichen Wirtschaftsgütern (Ertragsverlust bei Marktfrüchten, Futterbau, Schädigung von Wirtschaftsgebäuden und -anlagen)?
Sind nach Einschätzung der Bundesregierung landwirtschaftliche Nutzflächen nachhaltig durch das Hochwasser geschädigt bzw. in ihrer Ertragsfähigkeit gemindert worden - etwa durch Eintrag von Schwermetallen und sonstigen Schadstoffen? Wenn ja, welchen Umfang nehmen diese Flächen ein?
Wo sind Schadstoffanreicherungen in künftig auf Überschwemmungsflächen angebauten Nahrungs- und Futtermitteln zu erwarten, und in welchem Umfang wird es zum Ausfall von landwirtschaftlichen Nutzflächen für die Nahrungs- und Futterproduktion aufgrund von überschrittenen Schadstoffgrenzwerten kommen, und wie sollen diese Schäden kompensiert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, daß Landwirtschaftsbetriebe, die mit ihrem Betriebssitz außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, deren landwirtschaftliche Nutzflächen aber ganz oder zum Teil vom Hochwasser überflutet waren, Schwierigkeiten haben, die örtlichen Behörden von ihrer Betroffenheit zu überzeugen?
Inwiefern wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß allen Landwirtschaftsbetrieben, deren Flächen oder Gebäude und Inventar durch das Hochwasser geschädigt wurden, nach einheitlichen Kriterien und unabhängig von ihrem offiziellen Betriebssitz finanzielle und materielle Hilfeleistungen zukommen?
Welche materiellen Hilfeleistungen erfolgen neben der finanziellen Hilfe für die Landwirtschaft?
Wer überwacht, ob Gelder und materielle Hilfsgüter tatsächlich bei den Betroffenen ankommen bzw. ob ihre Verteilung vor Ort gerecht erfolgt?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um in Not geratene Landwirte vor überhöhten Futtermittelpreisen in der Region zu schützen?
Wird die Möglichkeit unentgeltlicher Futtertransporte durch die Bundesregierung erwogen, um den betroffenen Landwirten den Zukauf von Futtermitteln von außerhalb der Hochwasserregion zu günstigen Preisen zu ermöglichen?
Sollte nach Ansicht der Bundesregierung ein Einsatz der Bundeswehr für unentgeltliche Futtertransporte erwogen werden, um so die versprochene „schnelle und unbürokratische Hilfe" für die betroffenen Landwirte wenigstens teilweise zu realisieren?
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, die vorrangige Verwendung von Reststroh und sonstigem geeigneten Mähgut - z. B. aus Landschaftspflege- und Naturschutzflächen - als unentgeltlich zur Verfügung zu stellende Futtermittel behördlich anordnen zu lassen, um die akute Futterknappheit bei den betroffenen Landwirten abzumildern?
Inwieweit wird die Bundesregierung sich für eine erleichterte und rasche Ausreichung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an die Hochwasseropfer - insbesondere in der Landwirtschaft - einsetzen?
Unter welchen Bedingungen ist eine Kreditwürdigkeit landwirtschaftlicher Betriebe für KfW-Mittel gegeben?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung an der langfristigen Schadensbeseitigung - etwa durch Abtragen von eingeschwemmten Kieslagen auf deichnahen Weiden - beteiligen? Wird hierzu ein weiterer Einsatz der Bundeswehr erwogen?
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung über die Soforthilfe hinaus die Beseitigung der Schäden an landwirtschaftlichen Flächen und Gebäuden möglichst kostenneutral für die betroffenen Landwirte erfolgen?