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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien (G-SIG: 13012760)

Anzahl und Umstände von Abschiebungen, menschenrechtliche Situation, Lage abgeschobener Albaner aus dem Kosovo

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.10.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/848509. 09. 97

Rückübernahmeabkommen mit der Bundesrepublik Jugoslawien

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Gerd Poppe, Dr. Angelika Köster-Loßack und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 1. Dezember 1996 wird das Abkommen über die Rückführung und Rückübernahme von ausreisepflichtigen deutschen und jugoslawischen Staatsangehörigen angewandt. Die Bundesregierung hat dieses Abkommen als Fortschritt in den Bemühungen, die geregelte Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland sicherzustellen, bezeichnet. Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen machen dagegen immer wieder auf die Mißhandlung von Abgeschobenen und auf die generell schlechte Menschenrechtslage insbesondere von Albanern aus dem Kosovo aufmerksam, und fordern eine Aussetzung des Abkommens.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie viele Rückübernahmeersuchen hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens gestellt?

2

Wie viele Rückübernahmeersuchen wurden seither von der Bundesrepublik Jugoslawien positiv, wie viele negativ beantwortet und warum?

3

Wie viele Personen sind seither tatsächlich abgeschoben worden?

4

Wie viele dieser Personen sind Albaner aus dem Kosovo?

5

Wie viele Personen sind seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens freiwillig in die Bundesrepublik Jugoslawien zurückgekehrt?

6

Ist es zutreffend, daß die jugoslawischen Behörden eine freiwillige Rückkehr dann verweigern, wenn von deutscher Seite bereits ein Rückübernahmeersuchen gestellt wurde, und wenn ja, werden die betroffenen Personen trotz ihrer Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise im Ausländerzentralregister registriert mit der Folge, daß ihnen die Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden kann?

7

Ist es zutreffend, daß die jugoslawischen Behörden eine freiwillige Ausreise nur in die Wege leiten, wenn die betroffene Person ausreisepflichtig ist?

8

Können jugoslawische Staatsangehörige, die nicht ausreisepflichtig sind, freiwillig nach Jugoslawien zurückkehren?

9

Erhalten abgelehnte Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien und speziell aus dem Kosovo Rückkehrhilfen, und wenn nein, warum nicht?

10

Aus welchen Gründen fallen abgelehnte Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien im Gegensatz zu Asylsuchenden aller anderen Herkunftsländer nicht unter die sog. Härtefallregelung der Innenministerkonferenz vom 1996?

11

Ist die Bundesregierung bereit, die Härtefallregelung auch auf abgelehnte Asylsuchende aus der Bundesrepublik Jugoslawien anzuwenden?

12

Kann die Bundesregierung Meldungen des Flughafensozialdienstes München bestätigen, wonach jugoslawische Polizisten bei Sammelabschiebungen auf dem Flughafen München das Gepäck von Flüchtlingen durchsucht und Befragungen durchgeführt hätten?

13

Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang die Vereinbarung aus der zweiten Sitzung des gemeinsamen Expertenausschusses entsprechend Artikel 9 des Rückübernahmeabkommens, wonach beide Seiten den Grundsatz bestätigen, daß Hoheitsbefugnisse nur auf eigenem Hoheitsgebiet ausgeübt werden dürfen?

14

Inwieweit würde nach Auffassung der Bundesregierung das in Frage 12 beschriebene Vorgehen der abgestimmten Niederschrift vom 16. Mai 1996 zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, und Präsident Milosevic entsprechen, derzufolge jugoslawische Behörden nur die Begleitung im Flugzeug wahrnehmen können?

15

In welchen Fällen fordert die Bundesregierung eine jugoslawische Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen an, in wie vielen Fällen kam es zu einer solchen Begleitung?

16

Welche Kosten sind der Bundesregierung seit 1. Dezember 1996 nach Artikel 7 des Abkommens entstanden, wonach die ersuchende Vertragspartei die Rückführungskosten, einschließlich der Kosten der amtlichen Begleitung, trägt?

17

Welche Informationen hat die Bundesregierung über das weitere Schicksal der in Begleitung Abgeschobenen?

18

Welcher Zusammenhang besteht zwischen Abschluß und Umsetzung des Rückübernahmeabkommens und einem Neuabschluß des Werkvertragsarbeitnehmerabkommens, und welche Zusagen hat die Bundesregierung der jugoslawischen Seite in diesem Zusammenhang gemacht?

19

Welche weiteren Zusagen hat die Bundesregierung der Bundesrepublik Jugoslawien im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens gemacht (z. B. Unterstützung bei der Integration in internationale Finanzorganisationen, Kredite und andere finanzielle Hilfen etc.)?

20

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Fortsetzung der Arbeit der OSZE-Beobachtermission nicht zur Voraussetzung für den Abschluß des Rückübernahmeabkommens gemacht?

21

Erhalten Albaner aus dem Kosovo in allen Bundesländern die Möglichkeit, ihren Abschiebungstermin Menschenrechtsorganisationen vor Ort mitzuteilen?

22

Trifft es zu, daß die Bundesregierung hierfür den ,, Council for the Defence of Human Rights and Freedoms" in Pristina empfohlen hat?

23

Hat die Bundesregierung vor dieser Empfehlung geprüft, welche Kapazitäten und Möglichkeiten dieser Organisation zur Verfügung stehen, um dem Schicksal von Abgeschobenen nachzugehen (z. B. durch Zugang zum Flughafen in Pristina), und wenn ja, in welcher Weise?

24

Wird diese Organisation ggf. von der Bundesregierung in ihrer Arbeit unterstützt, und wenn ja, in welcher Form?

25

Werden in allen Fällen von Abschiebungen nach dem Rückübernahmeabkommen diese bzw. andere Menschenrechtsorganisationen informiert, von wem, und welche Informationen erhalten sie genau?

26

Gibt es hierbei ggf. eine unterschiedliche Vorgehensweise der Bundesländer, und wenn ja, welche?

27

Erhalten auch jugoslawische Staatsangehörige, die nicht Albaner aus dem Kosovo sind, die Gelegenheit, Menschenrechtsorganisationen vor Ort zu kontaktieren, und wenn nein, warum nicht?

28

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Umgang mit rückkehrenden bzw. abgeschobenen Personen aus gemischt-nationalen Familien, die nicht die jugoslawische Staatsangehörigkeit besitzen?

29

Welche praktischen Erfahrungen über die Anwendung des Amnestiegesetzes für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure liegen nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile vor?

30

Sind der Bundesregierung die Recherchen von Menschenrechtsorganisationen wie amnesty international und Gesellschaft für bedrohte Völker sowie des Council for the Defence of Human Rights and Freedoms in Pristina bekannt, die zahlreiche Verhöre, Verhaftungen, Mißhandlungen, Fälle von staatlichem Mord etc. gegenüber Albanern aus dem Kosovo dokumentieren?

31

Sind der Bundesregierung die Recherchen der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bekannt, die von September 1996 bis März 1997 circa 40 Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch serbische Polizisten an Rückkehrern dokumentiert hat (Pro Asyl: Kosovo - Kosova: Fluchtursachen, Asylpraxis, Materialien zur Rückkehrgefährdung, Mai 1997)?

32

Welche Ergebnisse haben die Recherchen der Botschaft in Belgrad über bekanntgewordene Fälle von Menschenrechtsverletzungen an Albanern aus dem Kosovo nach Ankunft in der Bundesrepublik Jugoslawien erbracht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers - Merk, SPD, Drucksache 13/7149) und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

33

Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung angesichts dieser Dokumente von Menschenrechtsverletzungen noch von einer Rückführung „unter voller Achtung der Menschenwürde und der Würde der rückkehrenden Personen" (Artikel 2 Abs. 2 des Abkommens) gesprochen werden?

34

Was ist der Bundesregierung über das weitere Schicksal der fünf Fälle von Menschenrechtsverletzungen an Abgeschobenen, über die sie den jugoslawischen Vertragspartner informiert hat, bekannt, und welche Maßnahmen hat die jugoslawische Seite ergriffen, um die Mißhandlungsvorwürfe aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen?

35

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung trotz der vorliegenden Dokumente über Menschenrechtsverletzungen an Rückkehrern die Anwendung des Rückübernahmeabkommens bisher nicht ausgesetzt?

36

Ist die Bundesregierung prinzipiell bereit, bei Verletzungen der Menschenrechte und Würde von Rückkehrern durch den Vertragspartner dieses oder ein anderes Rückübernahmeabkommen auszusetzen?

Bonn, den 5. September 1997

Amke Dietert-Scheuer Gerd Poppe Dr. Angelika Köster-Loßack

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