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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Lärmschutzmaßnahmen an der A 57 im Raum Rheinberg (G-SIG: 13012764)

Verkehrsbelastung, Länge des Lärmschutzwalls, evtl. Tempolimit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

26.09.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/849210. 09. 97

Lärmschutzmaßnahmen an der A 57 im Raum Rheinberg

der Abgeordneten Albert Schmidt (Hitzhofen), Gila Altmann (Aurich), Egbert Nitsch (Rendsburg) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der wachsende Lärm auf der niederrheinischen Bundesautobahn A 57 führt insbesondere im Raum Rheinberg zu erheblichen Lärmbelästigungen für die Anwohner. Die äußere Grenze des Wohngebietes Annaberg der Stadt Rheinberg liegt ca. 500 Meter von der A 57 entfernt. Zwar existiert ein Lärmschutzwall von rd. 700 m Länge, doch fehlen für einen effektiven Schutz vor dem Lärm nördlich und südlich des bestehenden Schutzwalls jeweils ca. 300 m Schutzwall (südlich bis zur Anschlußstelle Rheinberg, nördlich über die Alpsrayer Straße) hinaus. Dies wurde bereits 1986 in einem TÜV-Gutachten festgestellt.

Lärmmessungen des TÜV im Jahr 1986 ergaben, daß die Immissionsgrenzwerte des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen tags nicht, nachts nach den Grenzwerten des Landes geringfügig überschritten wurden. Eine erneute verkehrs- und lärmtechnische Untersuchung ergab im Jahr 1992 für den Ortsrand eine Lärmbelastung von tags 50 dB(A), nachts von 43 dB(A). Die entsprechenden Grenzwerte des Bundes liegen zwar beim Neubau von Straßen und bei wesentlichen Änderungen bei 59 bzw. 49 dB(A); gleichwohl wird inzwischen von immer mehr Bewohnern am Annaberg eine konstant wachsende Lärmbelästigung beklagt, die einen Aufenthalt im Freien bei entsprechender Windrichtung unmöglich macht. Die entsprechende Windrichtung - Südwest bis Nordwest - tritt am Niederrhein sehr dominant auf.

Die Anwohner halten daher eine neue Lärmbelastungsbestimmung für notwendig, da der Verkehr in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen hat. Das Rheinische Autobahnamt Krefeld ermittelte eine Verkehrszunahme von 27 000 Kfz/24 h im Jahr 1990 auf 36 000 Kfz/24 h im Jahr 1995. Sollte einer Verlängerung des Lärmschutzwalls seitens des Bundesministeriums für Verkehr nicht zugestimmt werden, weil die gesetzlichen Grundlagen einer Grenzwertüberschreitung nicht vorliegen, plädieren die Anwohner für eine kostengünstig durchzuführende Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw auf 100 km/h sowie für ein Lkw-Überholverbot (ganztägig) und ein nächtliches Lkw-Tempolimit auf 60 km/h für eine ausreichend lange Strecke.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie hoch ist die aktuelle Verkehrsbelastung der A 57 ab dem Autobahnkreuz Kamp-Lintfort bis Goch, insbesondere im Raum Annaberg/Rheinberg, im Jahr 1997, und wie hoch wird sie voraussichtlich im Jahr 2000 und im Jahr 2010 sein?

2

Wie hoch ist dabei jeweils der Anteil des Lkw-Verkehrs?

3

Wie verändert sich der Lkw-Lärm bei der im allgemeinen geduldeten Überschreitung des Tempos um bis zu 10 km/h? Ist vor dem Hintergrund der Lärmbelastung diese Duldung höherer Geschwindigkeiten aus Sicht der Bundesregierung akzeptabel?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des TÜV-Gutachtens von 1986, daß eine Verlängerung des Lärmschutzwalls (wie in der Einführung beschrieben) eine wesentliche Lärmminderung im Bereich Annaberg/Rheinberg bewirken würde?

5

Warum plant die Bundesregierung keine entsprechende Verlängerung des Lärmschutzwalls? Warum wurden die Haushaltsmittel für Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen schon im Haushaltsjahr 1997 erheblich reduziert, obwohl die Klagen der betroffenen Bevölkerung - wie im Falle der A 57 - zunehmen? Wie werden sich die Lärmschutz-Mittel weiterhin entwickeln?

6

Befürwortet die Bundesregierung das in der Einführung aufgezeigte Tempolimit für den Fall, daß der Lärmschutzwall nicht gebaut werden sollte? Wer ist für die Einführung dieses Tempolimits konkret zuständig?

Bonn, den 8. September 1997

Albert Schmidt (Hitzhofen) Gila Altmann (Aurich) Egbert Nitsch (Rendsburg) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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