Rückforderungen der Bundesregierung an den „Verein für das Deutschtum im Ausland" (II)
der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit mehr als 213 Mio. DM hat die Bundesregierung seit 1990 Projekte des „Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) zugunsten deutschstämmiger Minderheiten finanziert. Seit seiner ersten Prüfungsmitteilung vom 8. Juli 1992 befaßt sich der Bundesrechnungshof mit nicht nachgewiesenen Projektgeldern in Millionenhöhe". Von der Staatsanwaltschaft Bonn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch in der Öffentlichkeit ist auf die ungewöhnlich hohe Förderung des VDA und die mitunter ungewöhnlich schnelle Anweisung der Mittel ebenso hingewiesen worden wie auf die Doppelfunktion des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt als Aussiedlerbeauftragter der Bundesregierung einerseits und als Verwaltungsratsmitglied des VDA von 1989 bis 1993 andererseits.
In unserer Kleinen Anfrage „Der ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (VDA) als Mittler der Bundesregierung" (Drucksache 13/4519) haben wir auch auf die Rolle des VDA in der Zeit des Nationalsozialismus und auf die führende Rolle des Auschwitzleugners Rudolf Aschenauer in den 70er Jahren hingewiesen. Die fehlende Distanz des VDA zum Rechtsextremismus wird nicht nur durch die langjährige Zugehörigkeit des österreichischen Rechtsextremisten Helmut Kowariks zum VDA-Verwaltungsrat ausgedrückt (vgl. Drucksache 13/4519), sondern auch durch die vom VDA vertretene Volkstumspolitik. Bemühungen, den Namen des 1945 als „Nazi-Organisation" verbotenen Vereins zu ändern und auf den Begriff „Deutschtum" im Namen zu verzichten, fanden auch auf der letzten Hauptversammlung am 22. und 23. Juni 1996 in Weimar nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit („Junge Welt" vom 24. Juni 1996).
Seit 1992 sind die politische Ausrichtung des VDA und die nicht nachgewiesenen Projektgelder immer wieder Gegenstand von parlamentarischen Anfragen gewesen. In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Rückforderungen der Bundesregierung an den Verein für das Deutschtum im Ausland' (VDA)" vom 21. Januar 1997 (Drucksache 13/6793) teilte die Bundesregierung mit, daß die Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Mehrere Fragen konnten darum nicht beantwortet werden. Seinerzeit ging die Bundesregierung von Rückforderungen in Höhe von 7,4 Mio. DM aus. Die Zeitschrift „FOCUS" vom 21. April 1997 berichtete von Rückforderungen in Höhe von 20,8 Mio. DM. Es scheint uns daher geboten, erneut nach dem Stand der Prüfungen und der daraus möglicherweise gezogenen Konsequenzen zu fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
In welcher Höhe kann der VDA den Verbleib von Bundesmitteln aus Projekten und Vorhaben der Jahre 1990 bis 1996 nicht oder nicht zweifelsfrei nachweisen, und bei welchen Vorhaben und Projekten aus jeweils welchem Zeitraum wurde gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen?
a) Wie viele der vom VDA vorgelegten Verwendungsnachweise sind bislang abschließend geprüft?
b) Wie viele Verwendungsnachweise jeweils welcher einzelnen Projekte aus welchem Zeitraum haben Anlaß zu Beanstandungen ergeben?
a) Wie hoch ist die Summe der sich daraus ergebenden Rückforderungen an den VDA, und in welcher Höhe hat der VDA davon bislang Rückzahlungen geleistet?
b) Wann plant der VDA ggf. den Restbetrag zurückzuzahlen?
a) In welcher Höhe und für welche einzelnen Projekte hat der VDA Nachbewilligungsanträge gestellt?
b) In welcher Höhe und für welche einzelnen Projekte sind dem VDA ggf. Bundesmittel nachbewilligt worden, und in welcher Höhe und für welche einzelnen Projekte steht die Prüfung von Nachbewilligungsanträgen ggf. noch aus?
In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln für jeweils welche einzelnen Projekte, Vorhaben oder Zwecke hat der VDA 1996 mittelbar durch die „Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit" (GTZ) oder andere Mittlerorganisationen Bundesmittel erhalten?
In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln für jeweils welche einzelnen Projekte, Vorhaben oder Zwecke hat der VDA 1997 Bundesmittel erhalten?
a) In welcher Höhe sind dem VDA davon Bundesmittel ausgezahlt worden?
b) In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln für jeweils welche einzelnen Projekte, Vorhaben oder Zwecke hat der VDA 1997 mittelbar durch die GTZ oder andere Mittlerorganisationen Bundesmittel erhalten?
In welcher Höhe sind im Bundeshaushalt für 1998 aus welchen Haushaltstiteln und für jeweils welche einzelnen Projekte, Vorhaben oder Zwecke Bundesmittel für den VDA - ggf. auch mittelbar durch die GTZ oder andere Mittlerorganisationen - vorgesehen?
a) Hat die Bundesregierung die Prüfung des Vorgangs abgeschlossen, über den in einer Meldung der Zeitschrift „FOCUS" vom 21. April 1997 berichtet wurde, wonach der Geschäftsführer des VDA rückwirkend für 1996 35 % seines Gehalts von 120 000 DM aus Bundesmitteln beantragte, obwohl dieses laut Verdienstabrechnung bereits von dem Bauunternehmer Heitkamp GmbH komplett bezahlt worden war (vgl. Antwort zu Frage 7 der Abgeordneten Annelie Buntenbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Drucksache 13/7690)?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wird die Bundesregierung ggf. diesem Antrag entsprechen?
Welche Auskünfte kann die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bonn gegen verantwortliche Funktionäre des VDA geben?