Deutsch-iranisches Niederlassungsabkommen
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
1994 reiste die deutsche Staatsangehörige J. S., geborene C., mit ihrem iranischen Ehemann, A. S. und ihrer damals 6jährigen Tochter H. in den Iran. Zuvor hatte sich Frau S. ordnungsgemäß ein Visum für den Iran besorgt.
Am Flughafen Teheran wurde Frau S. der deutsche Reisepaß abgenommen. Sie wandte sich daraufhin an die Deutsche Botschaft in Teheran. Mit Verweis auf die bestehenden iranischen Gesetze lehnte die deutsche Botschaft ab, sich für Frau S. einzusetzen. Um in den Besitz eines Passes zu gelangen, war Frau S. gezwungen, die iranische Staatsangehörigkeit anzunehmen. Mit einem iranischen Paß wandte sie sich dann an die Deutsche Botschaft, um nunmehr ein Einreisevisum für die Bundesrepublik Deutschland zu erhalten. Dort war aufgrund der erfolgten Annahme der iranischen Staatsbürgerschaft der deutsche Paß eingetroffen. Die Deutsche Botschaft erteilte Frau S. ein Visum und händigte ihr den deutschen Paß mit dem Ratschlag aus, diesen nicht bei den iranischen Kontrollorganen vorzuzeigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist der Bundesregierung dieser Vorfall bekannt, und wenn ja, wie bewertet sie das Vorgehen der iranischen Behörden in bezug auf das deutsch-iranische Niederlassungsabkommen?
Haben die iranischen Behörden, wie in der Protokollnotiz Nr. II des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vorgesehen, das Einverständnis der deutschen Behörde zur Einbürgerung von Frau S. eingeholt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger für die Registrierung der Ehe im Iran, ohne die ein gemeinsames Reisen des Ehepaares durch den Iran nicht möglich ist, gezwungen werden, die iranische Staatsangehörigkeit anzunehmen?
Ist die Bundesregierung bereit, einbürgerungswillige Iranerinnen und Iraner auch ohne die Zustimmung des Irans bzw. die Entlassung aus der iranischen Staatsbürgerschaft einzubürgern, nachdem der Iran seinerseits sich offenbar nicht an das Schlußprotokoll des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens gebunden fühlt?