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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zum Friedenszug "Musa Anter" in die Türkei (G-SIG: 13012775)

Verweigerung der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für die ausländischen Mitreisenden des Friedenszuges, politisches Anliegen der Teilnehmer, martialisches Vorgehen der türkischen Regierung und Polizei gegen die Teilnehmer des Friedenszuges in der Türkei

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.10.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/853112. 09. 97

Haltung der Bundesregierung zum Friedenszug „MUSA ANTER" in die Türkei

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Für den 26. August 1997 war der Start des „MUSA-ANTER- Friedenszuges" von Brüssel zu einer Friedenskundgebung am 1. September 1997 in Diyarbakir geplant. Von der türkischen Regierung wurde kurz vor diesem Datum erklärt, dem Zug würde die Einreise in die Türkei verweigert werden, mit der Begründung, der Zug sei eine Propagandaveranstaltung der PKK. Auf Druck der türkischen Regierung hatten angeblich auch die Regierungen von Bulgarien und der Republik Jugoslawien angekündigt, sie würden dem Zug die Durchreise nicht gestatten. Der Bundesminister des Innern, Manfred Kanther, hatte Pressemitteilungen zufolge eine Anweisung an den Bundesgrenzschutz gegeben, ausländischen Mitreisenden des Friedenszuges die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verweigern. Er übernahm explizit die Wertung der türkischen Regierung, bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und Unterstützerinnen und Unterstützern des Friedenszuges würde es sich um PKK-Aktivistinnen/-Aktivisten handeln.

Zahlreiche Menschen, die sich an dem Friedenszug beteiligen wollten, sind daraufhin mit Bussen oder per Flugzeug in die Türkei gereist. Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die nach Diyarbakir geflogen waren, wurden zum größten Teil am Flughafen in Polizeigewahrsam genommen und - teilweise mit Gewalt in das nach Ankara zurückkehrende Flugzeug verfrachtet. Dieser Behandlung waren sogar auch britische, norwegische und italienische Abgeordnete ausgesetzt. Die Busse, denen die Weiterfahrt in Richtung Diyarbakir gelungen war, wurden bei Siverek gezwungen, in Richtung Ankara umzukehren. Bei Polizeieinsätzen wurden Delegationsteilnehmer und ein türkischer Busfahrer verletzt. Der Delegation wurde nach stundenlanger Nachtfahrt auch die Einreise nach Ankara verweigert. Statt dessen wurde sie gezwungen, die Fahrt nach Istanbul fortzusetzen.

In einem Istanbuler Hotel wollten die Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer auf einer Pressekonferenz über ihre Erlebnisse berichten und das Ziel der Reise erläutern. Diese Pressekonferenz wurde verboten. Als einige Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer die anwesenden Journalistinnen und Journalisten über das Verbot informieren und sich vorstellen wollten, um Einzelgespräche zu ermöglichen, wurde der Saal von der türkischen Polizei mit einem brutalen Knüppeleinsatz gestürmt. Mehrere Personen wurden erheblich verletzt, zwei deutsche Teilnehmerinnen mußten mit Knochenbrüchen (in einem Fall eine angebrochene Halswirbelsäule durch gezielte Fußtritte in den Nacken) ins Krankenhaus eingeliefert werden. Über 20 Personen wurden festgenommen, über Nacht (in Einzelfällen mehrere Tage) in Polizeihaft gehalten, vom Haftrichter auf freien Fuß gesetzt und anschließend abgeschoben. Von einem eingeleiteten Strafverfahren, dessen erste Verhandlung für den 11. November 1997 angesetzt ist, werden vor allem die türkischen und kurdischen Angeklagten betroffen sein.

Angesichts dieser Ereignisse fragen wir die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie war der Wortlaut der Anweisung des Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, an den Bundesgrenzschutz, ausländischen Mitreisenden des Friedenszuges die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu verweigern?

2

Hatte es zuvor Gespräche mit der türkischen Regierung oder anderen türkischen Stellen über den Friedenszug und Maßnahmen zu dessen Verhinderung gegeben?

Wenn ja, wann, mit wem und mit welchem Ergebnis?

3

Wie begründet die Bundesregierung die Weisung des Bundesministers des Innern, Manfred Kanther, an den BGS?

4

Wie ist eine solche Anweisung mit den Regelungen des freien Reiseverkehrs innerhalb der EU zu vereinbaren, insbesondere vor dem Hintergrund, daß es sich bei den potentiell Betroffenen zum größten Teil um EU-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger gehandelt hätte?

5

Waren der Bundesregierung die Namen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekannt?

Wenn ja, aus welcher Quelle?

Welche Informationen über politische Einstellungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Friedenszuges lagen der Bundesregierung vor?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ein berechtigtes politisches Anliegen ist, sich auch im europäischen Rahmen für eine Beendigung des Krieges in den kurdischen Gebieten und die Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei einzusetzen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Delegation die in Frage 6 genannten Ziele verfolgten - unabhängig von individuell divergierenden politischen Positionen bezüglich der Einschätzung kurdischer Parteien und Organisationen?

8

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß ihre Wertung des Friedenszuges der türkischen Regierung das Gefühl einer politischen Unterstützung für ihr harsches Vorgehen gegen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Delegation und den oben beschriebenen Polizeieinsatz in Istanbul gegeben haben könnte?

9

Was hat die Bundesregierung dazu bewogen, sich jeglicher öffentlichen Stellungnahme zu dem Vorgehen der türkischen Regierung und Polizei, von dem in besonderem Maße deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger betroffen waren, zu enthalten?

10

Auf welche Weise hat die Bundesregierung ggf. gegenüber der türkischen Regierung ihre Kritik an den o. g. Vorfällen zum Ausdruck gebracht?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Kurden, die in Bussen aus Adana Richtung Diyarbakir unterwegs waren, bei Birecik vom Militär auf einen Parkplatz abgedrängt und - wie Teilnehmerinnen und Teilnehmer der deutschen Delegation beobachtet und fotografiert haben - von BTR 60-Panzern und MAN-Militärtransportern umstellt wurden?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, ob dabei aus der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Militärfährzeuge zum Einsatz kamen?

Wenn nein, was wird die Bundesregierung tun, um dies in Erfahrung zu bringen?

13

Welche Informationen hat die Bundesregierung über das weitere Schicksal der im Zusammenhang mit der Friedensdelegation festgenommenen türkischen Staatsangehörigen, insbesondere in Diyarbakir und Istanbul?

Wie viele von ihnen befinden sich weiterhin in Polizei- oder Untersuchungshaft?

Gegen wie viele wurde Anklage mit welchen Vorwürfen erhoben?

Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf eine den Menschenrechten entsprechende Behandlung dieser Personen zu dringen?

Wie verhält sich die Bundesregierung zu dem gegen Anwesende bei der geplanten Pressekonferenz eingeleiteten Strafverfahren?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der deutsche Fernsehjournalist M. E., der am 1. September 1997 für Dreharbeiten im Auftrag des ZDF in die Türkei einreisen wollte, am Flughafen Istanbul an der Einreise gehindert wurde?

15

Hat die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung gegen diese Behinderung journalistischer Arbeit Einspruch erhoben?

16

Welche Informationen hat die Bundesregierung über immer noch bestehende Einreiseverbote gegen deutsche und andere Staatsangehörige?

Wie viele Personen sind davon betroffen?

Liegt der Bundesregierung eine Liste der mit Einreiseverbot belegten Personen vor oder konnte sie in eine derartige Liste Einsicht nehmen?

Sind die Einreiseverbote gegenüber der Bundesregierung generell bzw. bezüglich einzelner Personen begründet worden?

Wenn ja, wie?

17

Gedenkt die Bundesregierung gegenüber der türkischen Regierung auf eine Aufhebung der noch bestehenden Einreiseverbote gegen deutsche und andere Staatsangehörige hinzuwirken?

18

Plant die Bundesregierung dieses Thema anläßlich der Besuche des türkischen Außenministers Ismail Cem und des türkischen Ministerpräsidenten Mesut Yilmaz anzusprechen?

Bonn, den 11. September 1997

Amke Dietert- Scheuer Angelika Beer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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