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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Weltkulturerbe Potsdam (G-SIG: 13012684)

Haltung des Welterbekomitees der UNESCO zu Bauvorhaben in Potsdam

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

31.07.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/820809. 07. 97

Weltkulturerbe Potsdam

der Abgeordneten Steffi Lemke, Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Welterbekomitee der UNESCO hat während seiner 20. Ordentlichen Sitzung im Dezember 1996 in Merida, Mexico, die Auffassung geäußert, daß die Potsdamer Weltkulturerbestätte durch verschiedene Stadtentwicklungsprojekte, hier insbesondere das geplante „Quartier am Bahnhof" (ehemals Potsdam-Center), ernsthaft bedroht und in Gefahr sei. Nur durch eindringliche Aufforderung der deutschen Behörden erklärte sich das Welterbekomitee bereit, die Potsdamer Weltkulturerbestätte nicht in die Rote Liste des gefährdeten Erbes der Welt aufzunehmen, knüpfte dies aber an weitergehende Bedingungen und Änderungen bezüglich der geplanten Stadtentwicklungsprojekte.

Die Bundesrepublik Deutschland überreichte der UNESCO in diesem Zusammenhang am 15. April 1997 in Paris einen neuen Bericht über den Erhaltungszustand der Weltkulturerbestätte „Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin". Bundesminister Dr. Klaus Töpfer äußerte in einer Presseinformation zur Übergabe des neuen Berichts: „Dank erheblicher Anstrengungen aller Beteiligten ist es gelungen, weitgehend die Gefahr abzuwenden, daß die UNESCO die Weltkulturerbestätte in Potsdam auf die sog. Rote Liste ,Weltkulturerbe in Gefahr' setzt".

Die deutsche UNESCO-Kommission hat Bundesminister Dr. Klaus Töpfer daraufhin aufgefordert, diese Äußerung zurückzunehmen, weil das Welterbekomitee der UNESCO zu dem o. a. Bericht noch gar nicht Stellung bezogen habe und somit noch nicht behauptet werden könne, daß die Gefahr bereits abgewendet sei, daß die Potsdamer Weltkulturerbestätte auf die Rote Liste gesetzt werde.

Die Bundesrepublik Deutschland hat inzwischen gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG einen „Städtebaulichen Wettbewerb" ausgeschrieben, wobei sie die Baufelder 9 bis 12 (Teile des Potsdam-Centers) aus diesem ausgrenzt.

Für das Stadtentwicklungsprojekt Potsdam-Center liegt mittlerweile eine Baugenehmigung vor, deren Rechtmäßigkeit jedoch umstritten ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Warum hat die Bundesregierung bei der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbes Teile des Bauvorhabens Potsdam-Center (Baufelder 9 bis 12) städtebaulich planerisch ausgegrenzt, obwohl das Welterbekomitee der UNESCO eine substantielle Änderung der Planung auch für diese Bauten fordert, da sie zum gesamten Planungsgebiet gehören?

2

Wie wirkt die Bundesregierung darauf hin, daß die geplanten Bauten der Baufelder 9 bis 12 des Quartiers am Bahnhof städtebaulich in die Kulturlandschaft einbezogen werden?

3

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Gefahr abzuwenden, daß die Weltkulturerbestätte Potsdam durch das Stadtentwicklungsprojekt Potsdam-Center mit seiner geplanten Bauhöhe und Massivität, hier insbesondere im Bereich der Baufelder 9 bis 12, in die Rote Liste aufgenommen wird?

4

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Gutachten von Rechtsanwalt und Diplomverwaltungswirt Hartmut A. Grams, hier insbesondere aus den Ausführungen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigungserteilung für die Baufelder 9 bis 12?

5

Sieht die Bundesregierung in der Formulierung im zweiten Bericht zum Erhaltungszustand der Weltkulturerbestätte in Potsdam, daß Störungen im Havelraum schrittweise zurückgebaut werden sollen, einen Widerspruch zur Forderung des Welterbekomitees, daß die Weltkulturerbestätte vom Verkehrsprojekt Einheit Nr. 17 nicht negativ berührt werden darf?

6

Wieso sollen laut zweitem Bericht über den Erhaltungszustand der Weltkulturerbestätte „Schlösser und Gärten von Potsdam und Berlin" Abgrabungen im Bereich des Babelsberger Durchstichs erfolgen, welche nach Meinung der Sachverständigen zur Ausbreitung des Durchstichs führen würden und somit auch zu Abgrabungen am Babelsberger Park, obwohl das Welterbekomitee ausdrücklich formuliert hat, daß Abgrabungen im Bereich des Babelsberger Parkes unterbleiben sollen?

Bonn, den 4. Juli 1997

Steffi Lemke Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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