Auswahlverfahren für freiwillig zusätzlichen Wehrdienst leistende Soldaten
der Abgeordneten Dieter Heistermann, Hans Büttner (Ingolstadt), Gernot Erler, Uwe Göllner, Gerd Höfer, Walter Kolbow, Robert Leidinger, Gerhard Neumann (Gotha), Manfred Opel, Kurt Palis, Brigitte Schulte (Hameln), Ilse Schumann, Wieland Sorge, Verena Wohlleben, Uta Zapf, Peter Zumkley, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Von jedem Staatsbürger wird erwartet, daß er sich im Ausland der Tatsache bewußt ist, als Botschafter seines Landes angesehen zu werden, Für unsere Soldaten gilt dies in ganz besonderer Weise.
Die bisherigen Einsätze der Bundeswehr im Ausland haben gezeigt, wie wichtig die richtige Vorbereitung und sorgfältige Auswahl der Soldaten ist.
Das ist auch für die Zukunft sicherzustellen.
Für viele junge Männer, die ohne Lehrstelle oder Arbeitsplatz sind, ist die Bundeswehr oft die einzige Perspektive.
Einige Wehrpflichtige glauben offenbar, über den angebotenen Weg des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes ihren sozialen Status anheben und ihren falsch verstandenen Machtanspruch besser verwirklichen zu können. Hier müssen mögliche Fehlentwicklungen konsequent unterbunden werden.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele Wehrpflichtige haben sich im Jahr 1996 und bis zum Juni 1997 für den freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst beworben:
a) bei den Kreiswehrersatzämtern (KWEA),
b) in der Truppe?
c) Wie viele sind davon als freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende (FWDL) eingestellt worden?
d) Aus welchen Gründen wurden die übrigen Bewerber abgelehnt?
Ab welchem Dienstmonat, mit welchem Ausbildungsstand und in welcher Verwendung wurden FWDL gemäß Frage 1 zu internationalen Einsätzen (IFOR, SFOR) kommandiert oder versetzt?
Wie viele von den FWDL, die im Jahr 1996 bis Juni 1997 eingestellt und zu internationalen Einsätzen versetzt oder kommandiert worden sind, haben an der Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF) teilgenommen?
Welche Überprüfungskriterien werden bei Soldaten der Bundeswehr angewandt im Status,
a) FWDL 12 bis 23 Monate,
b) Soldaten auf Monate (S. a. M.) 15/18,
c) Soldaten auf Zeit (S. a. Z.) mit einer Verpflichtungszeit von 2 Jahren,
d) Soldaten auf Zeit (S. a. Z.) mit einer Verpflichtungszeit von 4 bis 15 Jahren?
e) Welche Einberufungs- bzw. Einstellungsunterschiede bestehen zwischen den einzelnen Statusgruppen der Soldaten?
Was spricht dafür, daß FWDL 12 bis 23 bereits durch die KWEA einberufen werden, und welche Erfahrungen liegen mit diesem Verfahren vor?
Beabsichtigt das Bundesministerium der Verteidigung für FWDL, die durch die KWEA eingestellt worden sind, eine Probezeit einzuführen?
b) Wenn nein, was spricht gegen eine Probezeit in der Truppe?
Was spricht dafür oder dagegen, daß FWDL 12 bis 23 erst nach ausreichender Begutachtung in der Truppe verpflichtet werden?
Welche Kriterien und welche Auswahlverfahren werden bei Soldaten angelegt, die sich für einen internationalen Einsatz melden, und wie wird die persönliche Eignung festgestellt?
Wie wird sichergestellt und überprüft, daß Soldaten, die sich für internationale Einsätze gemeldet haben, der besonderen Verantwortung eines Auslandseinsatzes gewachsen sind?
Werden Soldaten, die zu internationalen Einsätzen kommandiert oder versetzt werden, befragt,
a) ob sie vorbestraft sind,
b) ob gegen sie ein Strafverfahren anhängig ist oder
c) ob sie sonst polizeilich in Erscheinung getreten sind?
Wird für FWDL 12 bis 23, die sich für internationale Einsätze gemeldet haben, das polizeiliche Führungszeugnis ausgewertet?
b) Wenn nein, warum wird dies nicht getan?
Wie wird sichergestellt, daß die Truppe erfährt, welche FWDL 12 bis 23, die sich für internationale Einsätze gemeldet haben, strafrechtlich oder polizeilich in Erscheinung getreten sind?
Welche Ausbildungsinhalte werden in der „komprimierten Grundausbildung auf einen Monat" (siehe Sonderbericht der Wehrbeauftragten an den Verteidigungsausschuß vom 30. Mai 1997 zu den Vorfällen in Detmold, Ziffer 5.3 Abs. 5) gegenüber der allgemeinen Grundausbildung gekürzt bzw. gestrichen?
b) Welche Ausbildungsrichtlinien gelten für Soldaten, die an internationalen Einsätzen teilnehmen sollen?
c) Dürfen diese Ausbildungsrichtlinien durch die Truppe selbständig gekürzt, verzahnt oder sonstwie abgeändert werden?
d) Welche Mindestausbildungsanforderungen sind hierbei für FWDL vorgesehen?
e) Wie werden FWDL auf ihre psychische Eignung für solche Einsätze überprüft, und welche psychologischen Vorbereitungen erhalten sie?
f) Wie wird verhindert, daß Soldaten mit rechtsradikalen Einstellungen und Tendenzen zu solchen Einsätzen zugelassen werden?
Wird bei der Ausbildung der Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften im Rahmen der politischen Bildung sowohl über die Gefahren von Rechtsextremismus als auch von Fremdenfeindlichkeit aufgeklärt und ausgebildet oder gibt es in der Behandlung dieser Themen Unterschiede?
Welche Bedeutung und welchen Ausbildungsanteil (Stundenzahl) haben die politische Bildung, der staatsbürgerliche Unterricht und der lebenskundliche Unterricht — für Soldaten in den KRK (Krisenreaktionskräften), — für Soldaten in den HVK (Hauptverteidigungskräften) und — für Soldaten, die für internationale Verwendungen vorgesehen sind?
b) Wo weichen diese ggf. voneinander ab?
Wie werden die Soldaten, die für internationale Verwendungen vorgesehen sind, über die politische Situation im Einsatzland, die ja Auswirkungen auf das Verhalten der Bevölkerung vor Ort hat, vor allem auch thematisch mit Blick auf den bevorstehenden Auftrag, informiert, und wie werden entsprechende eigene Verhaltensregeln eingeübt?
b) Wie viele Stunden sind dafür vorgesehen?
Wie viele Wehrpflichtige mit doppelter Staatsbürgerschaft leisten z. Z. in der Bundeswehr ihren Wehrdienst?
b) Wie viele Wehrpflichtige haben als deutsche Staatsbürger eine andere Volkszugehörigkeit angegeben?