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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Hochschulsonderprogramm III und Frauenförderung (G-SIG: 13012811)

Umfang und Verteilung der Mittel aus dem HSP III, Mittelanteil für die gezielte Förderung von Frauen, Auflistung und finanzielle Ausstattung der einzelnen Maßnahmen, Vergabe von Stellen an Frauen, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, spezielle Promotionsförderung für Frauen, Postdoktorantinnenförderung, Habilitationsprogramm für Frauen, Förderung von Frauen für Fachhochschulprofessuren, Anteil der Frauen in den Gremien der Hochschulen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Datum

23.10.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/867530. 09. 97

Hochschulsonderprogramm III und Frauenförderung

der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Simone Probst und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit dem 2. September 1996 ist die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Artikel 91 b GG über ein Gemeinsames Hochschulsonderprogramm III (HSP III) mit einer Laufzeit vom 1. Januar 1996 bis 31. Dezember 2000 in Kraft.

Das HSP III hat ausdrücklich zum Ziel, den Frauenanteil in Forschung und Lehre zu erhöhen. § 5 der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern ist speziell der Förderung von Frauen in der Wissenschaft gewidmet. Erklärtes Ziel ist es, mit allen personenbezogenen Maßnahmen des HSP III durch eine entsprechende Ausgestaltung sowie durch gezielte Information eine deutliche Anhebung des Frauenanteils an den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere bei der Habilitation und den Professuren, zu erreichen.

In der Ergänzung zum Bericht der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) vom 3. Juli 1997 steht hierzu: „Bund und Länder messen der Förderung von Frauen in der Wissenschaft und der deutlichen Erhöhung ihrer Beteiligung an Führungspositionen hohe Priorität zu. Sie wollen im HSP III 720 Mio. DM (20 % der 3,6 Mrd. DM Programmvolumen) zur Förderung von Frauen verausgaben. 200 Mio. DM sind für Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere vorgesehen" (Punkt 2 der Zusammenfassung). Es wird in der Ergänzung zum Bericht weiterhin festgestellt, daß Stellenprogramme für Wissenschaftlerinnen zu realisieren seien, für die großer Bedarf bestehe, da die Nachfrage teilweise 10mal höher liege als das Angebot.

Die BLK hält es zudem für notwendig, daß „bei allen aus HSP III-Mitteln finanzierten Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen die Grundsätze entsprechend den im BLK-Bericht ,Förderung von Frauen im Bereich der Wissenschaft' [vom 18. Dezember 1996] gegebenen Empfehlungen angewendet werden" (Punkt 4 der Zusammenfassung).

Entsprechend der Vereinbarung vom 2. September 1996 (§ 8 Programmadministration) berichten die Länder regelmäßig der BLK. Die BLK wird im Rahmen ihres jährlichen Berichts über das HSP III dem Fortschritt der Frauenförderung besondere Aufmerksamkeit widmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

a) Wie viele Mittel aus dem HSP III stehen insgesamt zur Verfügung (bitte nach Bundesländern auflisten)?

2

b) Wie erfolgt die Verteilung an die einzelnen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen?

3

c) Wie wurden und werden diese Mittel auf die einzelnen Programmteile aufgeteilt?

4

d) Wie viele zusätzliche Stellen mit welcher Laufzeit und welcher Besoldung wurden und werden dabei geschaffen (differenziert nach Programmteilen und Geschlecht)?

5

e) Sind die außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Transparenz bezüglich der Verwendung der zum Zweck der Frauenförderung erhaltenen Mittel aus dem HSP III verpflichtet?

Wenn nein, warum nicht und ist an eine Einführung einer solchen Verpflichtung zur Offenlegung gedacht?

6

f) Inwieweit bleibt überprüfbar, ob es sich bei den aus HSP III-Mitteln finanzierten Stellen für Doktorandinnen und Postdoktorandinnen an außeruniversitären Forschungseinrichtungen tatsächlich um Neuanstellungen handelt oder lediglich um eine Umwidmung von bereits geschaffenen Stellen?

7

g) Wurden und werden dabei die Beschlüsse der BLK berücksichtigt, die vorsehen, daß die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei Personalmaßnahmen zu beteiligen sind und vermehrt Frauen einzustellen sind, wenn sie in den zu besetzenden Bereichen unterrepräsentiert sind?

8

Hat die Bundesregierung bisher darauf hingewirkt, daß der im HSP III unter § 5 Abs. 3 festgeschriebene Anteil von 20 % der Gesamtsumme des Programms für die gezielte Förderung von Frauen und der deutlichen Erhöhung ihres Anteils in Forschung und Lehre diesem Zweck zugute kommt?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

9

a) Wie hoch sind die Mittel bzw. ist der Mittelanteil, der zweckgebunden für Frauenförderung zur Verfügung gestellt wird (Auflistung gesamt und nach Jahren)?

10

b) Wie verteilt sich dieser Anteil (jährliche Aufführung) auf die

- einzelnen Bundesländer,

- einzelnen Hochschulen,

- Promotions- und Postdoktorandinnen und -doktoranden- Stipendien des Graduiertenkolleges der Deutschen Forschungsgemeinschaft,

- Promotionsstipendien der Begabtenförderungswerke,

- Auslands- und Postdoktorandinnen und -doktoranden- Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes,

- Feodor-Lynen-Stipendien der Alexander von Humboldt-Stiftung,

- Habilitationsstipendien der Deutschen Forschungsgemeinschaft,

- Habilitationsstipendien der einzelnen Länder,

- Stipendien im modifizierten Heisenberg-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft,

- Maßnahmen zur Förderurig des wissenschaftlichen Nachwuchses in den einzelnen außeruniversitären Forschungseinrichtungen,

- vorgezogenen Berufungen,

- Gastdozenturen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes?

11

a) Welche bundes- und landesspezifischen Unterschiede bei der Ausgestaltung der konkreten frauenfördernden Maßnahmen bzw. Programme des HSP III sind der Bundesregierung bekannt bzw. sind nach Kenntnissen der Bundesregierung bei der geplanten Umsetzung des HSP III voraussehbar?

12

b) Welche finanzielle Ausstattung ist für die einzelnen Maßnahmen bzw. Programme vorgesehen?

13

c) Sind im Rahmen des HSP III an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen Programme geplant, die zur deutlichen Anhebung des Frauenanteils an den Einrichtungen der von Bund und Ländern geförderten außeruniversitären Forschung beitragen sollen?

Wenn ja, wie viele Programme bestehen an welchen Forschungseinrichtungen, wie sind sie konzipiert, und wie hoch sind die Mittel, die aus dem HSP III dafür zur Verfügung stehen?

Wenn nein, warum wurde auf die Einrichtung solcher Programme verzichtet?

14

Wie viele Mittel sind noch aus dem HSP II an bestimmte Maßnahmen in welchen Bereichen und bis wann fest gebunden?

15

Wurden 1996 außer der Fortführung von HSP II bereits neue Maßnahmen aus dem HSP III begonnen und inwieweit kamen diese Maßnahmen der Frauenförderung zugute?

16

Welche Laufzeit haben die einzelnen Programmpunkte des HSP III in den einzelnen Bundesländern?

17

Waren die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten bei der Konzeptionierung dieser Programmpunkte durch Bund und Länder beteiligt?

Falls ja: Wie sah ihre Beteiligung aus?

Falls nein: Aus welchen Gründen unterblieb die Beteiligung?

18

a) Werden die zur Frauenförderung vorgesehenen Mittel in 1997 vollständig ausgeschöpft?

Wenn nein, warum nicht?

b) Was geschieht mit eventuellen Restmitteln?

19

a) Wie viele und welche Stellen aus dem HSP III (bitte auch weiterführende Maßnahmen HSP II, auch Gehalts- bzw. Besoldungsstufen angeben) wurden bzw. werden an Frauen vergeben und für welchen Zeitraum?

20

b) Wurden bzw. werden Stellen aus dem nichtwissenschaftlichen/verwaltungstechnischen Bereich aus dem HSP III bezahlt?

Falls ja, um welche Stellen handelt es sich?

21

a) In welchen Bundesländern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezielle Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere wie Kontaktstipendien, Wiedereinstiegsstipendien oder Mittel für Werkverträge?

22

b) In welchen Bundesländern gibt es welche Maßnahmen mit welcher Mittelausstattung?

23

c) Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, ob in denjenigen Bundesländern, in denen es diese spezielle Maßnahmen nicht gibt, Planungen bestehen, sie einzuführen?

24

d) Sind nach Ansicht der Bundesregierung die o. g. speziellen Maßnahmen ein sinnvolles Moment der Frauenförderung?

25

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine spezielle Promotionsförderung für Frauen notwendig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

26

Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine spezielle Postdoktorandinnenförderung notwendig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

27

Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Habilitationsprogramm für Frauen notwendig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

28

Hält die Bundesregierung spezielle Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Förderung von Frauen für Fachhochschulprofessuren für notwendig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

29

Hält die Bundesregierung Maßnahmen zur Qualifizierung und Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses für künstlerische Hochschulen für notwendig?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

30

Wird sich die Bundesregierung nach Auslaufen des HSP III für ein Folgeprogramm einsetzen?

Wenn ja, welchen Stellenwert wird hierbei die Frauenförderung insbesondere unter den in den Fragen 11. bis 16. genannten Aspekten einnehmen?

Wenn nein, warum nicht?

31

a) Hält die Bundesregierung Regelungen wie diejenigen in Brandenburg, welche vorsehen, daß eine Mittelzuweisung an die Hochschulen nur dann erfolgt, wenn 20 % der Mittel für frauenfördernde Maßnahmen verwendet werden und dies nachweisbar ist, generell für ein geeignetes Mittel der Frauenförderung?

32

b) Hält die Bundesregierung Regelungen wie diejenigen in Brandenburg, welche festlegen, daß die Berichte der Hochschulen über das HSP III zum Jahresende die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten enthalten müssen, generell für ein geeignetes Mittel der Frauenförderung?

33

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen in den Gremien der Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die über die Vergabe der durch das HSP III finanzierten Fördermaßnahmen entscheiden?

Bonn, den 30. September 1997

Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn) Simone Probst Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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