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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gewalt gegen Schwule und Diskriminierung von Schwulen in der Bundeswehr (G-SIG: 13012812)

Anzahl der Gewalttaten seit 1990, Maßnahmen zur Prävention antischwuler Gewalt, dienstrechtliche Behandlung Homosexueller, Erfahrungen ausländischer Streitkräfte mit der Behandlung Homosexueller, Änderung § 3 Soldatengesetz und § 1 Soldatenlaufbahnverordnung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

07.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/867602. 10.97

Gewalt gegen Schwule und Diskriminierung von Schwulen in der Bundeswehr

des Abgeordneten Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Situation von schwulen Soldaten in der Bundeswehr ein?

Gibt es wissenschaftliche Untersuchungen (einschließlich interner Bundeswehr-Studien) zu diesem Thema?

2

Sind der Bundesregierung - ähnlich wie dies aus Streitkräften anderer Staaten bekanntgeworden ist - Fälle von Gewaltandrohung und -anwendung durch Soldaten gegen schwule Bundeswehrangehörige wegen ihrer Homosexualität bekannt?

Wenn ja, in wie vielen Fällen seit 1990 (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche dienst- und strafrechtlichen Konsequenzen hatte dies für die Täter?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß es in den niederländischen Streitkräften sog. Toleranzkurse („diversity training") gibt, die seit einigen Jahren für Wehrpflichtige und Berufssoldaten obligatorisch sind?

4

Wenn ja, kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die niederländischen Streitkräfte positive Erfahrungen mit dem „diversity training" gemacht haben?

5

Ist geplant, ein solches „diversity training" oder andere Formen der Aufklärung über Homosexualität auch in die Ausbildung der Bundeswehr aufzunehmen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Welche Maßnahmen zur Prävention antischwuler Gewalt und zur Förderung der Akzeptanz von Homosexualität und der Integration schwuler Soldaten in der Bundeswehr hält die Bundesregierung für geeignet?

7

Ist die Homosexualität eines Wehrpflichtigen ein Grund, nicht zur Bundeswehr eingezogen oder als Kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden?

8

Ist Homosexualität ein Grund, nicht als Zeit- oder Berufssoldat übernommen zu werden?

Wenn ja, warum?

9

Mit welchen dienstlichen Konsequenzen müssen Vorgesetzte und Ausbilder rechnen, die als homosexuell „geoutet" werden oder sich zu erkennen geben?

10

Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Duldung einer hetero- und einer homosexuellen Partnerbeziehung in der Bundeswehr?

Wenn ja, warum?

11

Trifft es zu, daß einvernehmliche homosexuelle Handlungen auch außerhalb des Dienstes zwischen Vorgesetzten und Untergebenen - im Gegensatz zu entsprechenden heterosexuellen Handlungen - als Dienstvergehen gelten und disziplinar geahndet werden können?

Wenn ja, warum?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Streitkräften der Niederlande, Kanadas und Schwedens über Antidiskriminierungsgesetze die umfassende Gleichstellung von Homosexuellen mit Heterosexuellen gewährleistet ist?

13

Wenn ja, kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Erfahrungen es in den genannten Streitkräften mit der Gleichstellung gibt?

14

Ist die Bundesregierung bereit darauf hinzuwirken, daß die die Nichtdiskriminierung betreffenden Paragraphen im Soldatengesetz (§ 3) und in der Soldatenlaufbahnverordnung (§ 1) dahin gehend ergänzt werden, daß hinter dem Wort „Geschlecht" die Worte „sexuelle Identität" eingefügt werden?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 25. September 1997

Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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