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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Beeinträchtigung des Tourismus durch den geplanten Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide (Brandenburg) (G-SIG: 13012838)

Pläne für die Einrichtung eines Luft-Boden-Übungsplatzes der Bundeswehr, Investitionen und Fördermittel für den Ausbau des regionalen Fremdenverkehrs, arbeitsmarktpolitische Bilanz, Lärmschutzmaßnahmen, Entschädigungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Errichtung einer Garnison in Wittstock

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

04.12.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/877410. 10. 97

Beeinträchtigung des Tourismus durch den geplanten Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide (Brandenburg)

der Abgeordneten Halo Saibold, Gila Altmann (Aurich), Winfried Nachtwei und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

100 km nördlich von Berlin, am südwestlichen Rand des Feriengebietes Mecklenburg-Brandenburgische Seenplatte, zwischen den kulturhistorisch bedeutenden Städten Rheinsberg, Wittstock und Neuruppin, liegt die Kyritz-Ruppiner Heide. Durch seine naturräumliche Vielfalt und Schönheit kann das Gebiet auf eine lange Tradition als Erholungs- und Fremdenverkehrsregion zurückblicken. Bei einer regionalen Arbeitslosenquote von 20 bis 25 % ist für die brandenburgische Landesregierung und die örtliche Bevölkerung die Ausweitung des Tourismus prioritäres Ziel zur nachhaltigen Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit. Im 24. Rahmenplan zur Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg wurde das Gebiet zum Schwerpunkt der touristischen Entwicklung erklärt. Durch Millioneninvestitionen aus öffentlicher und privater Hand wurde deshalb die touristische Infrastruktur seit 1990 stetig verbessert. Steigende Gästezahlen sowie die zukünftige Rolle Berlins als Hauptstadt zeigen, daß sich das Feriengebiet im europäischen Wettbewerb behaupten und erweitern kann.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat jedoch andere Pläne: Auf einer 144 km2 umfassenden Fläche betreibt es derzeit die Einrichtung des größten Bombenabwurfplatzes Westeuropas. Das Nutzungskonzept der Bundeswehr sieht vor, daß deutsche und alliierte Luftstreitkräfte auf den Luft-Boden-Schießplätzen in Nordhorn (3 200), Wittstock (3 000) und Siegenburg (1 000) jährlich bis zu 7 200 Einsätze fliegen können. Das tatsächliche Aufkommen schwankte dabei in der Vergangenheit insgesamt zwischen 3 500 und 4 500 Einsätzen pro Jahr. Der tatsächliche Übungsbetrieb der Luftwaffe belief sich im Schnitt auf 1 500 bis 1 800 Einsätze und lag damit weit unter den Zielgrößen.

Seit die Sowjetarmee 1946 das Gelände okkupierte, war die Bevölkerung rund um den Truppenübungsplatz (TOP) über 40 Jahre kontinuierlichem Tiefflug- und Bombenlärm, Artillerie- und Raketenschießen sowie unterschiedlichen Unfällen und Willkürakten der sowjetischen Armee ausgeliefert. Die Anlieger der Manöverstraßen (ca. 40 km) wurden mehrmals im Jahr jeweils bis zu einer Woche Tag und Nacht stark beeinträchtigt.

Da die Rechtmäßigkeit der Übernahme des von der Sowjetarmee okkupierten und ohne Mitsprache der Bevölkerung zum Bombenabwurfplatz umfunktionierten Gebietes durch die Bundeswehr zweifelhaft ist, befinden sich 17 Gemeinden, Einzelpersonen und der Kreis Ostprignitz-Ruppin seit Jahren im Rechtsstreit mit dem Bund. Die damit verbundene Planungsunsicherheit behindert die Ansiedlung bedeutender Investoren nachhaltig. Die Bekanntgabe der Bundeswehrpläne sowie der derzeitig stattfindende Flugbetrieb lassen einen unaufhaltsamen Imageverlust der Region befürchten, der die Existenz örtlicher Tourismusunternehmen und von diesen abhängigen Unternehmen (wie z. B. in der Landwirtschaft) bedroht, geschaffene Arbeitsplätze gefährdet und Millionen bereits investierter Fördermittel in Frage stellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Wie begegnet die Bundesregierung der Auffassung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, daß die Region aufgrund der über 40 Jahre langen starken Beeinträchtigungen durch den sowjetischen TÜP ihren Beitrag zur Sicherung militärischer Belange überdurchschnittlich erfüllt hat und über die Zukunft ihrer Region selbst entscheiden sollte?

2

Wie begegnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß die Einrichtung und Nutzung des Geländes durch die sowjetische Armee ohne demokratische Mitsprache- bzw. Einspruchsrechte der Bevölkerung erfolgte, der Auffassung, daß zumindest die Durchführung eines Landbeschaffungsverfahrens nach bundesdeutschem Recht eine moralische Verpflichtung für einen demokratischen Staat darstellt?

3

Welche Auswirkungen haben nach Auffassung der Bundesregierung die Einrichtung eines Luft-Boden-Übungsplatzes und der konzentrierte militärische Flugbetrieb auf die strukturell vorhandene und im Aufbau befindliche Beschäftigungsentwicklung im touristischen Bereich, auch vor dem Hintergrund, daß dieser Wachstumsbereich für die strukturschwache Region von zentraler Bedeutung ist?

4

In welcher Höhe sind Fördermittel (z. B. aus EU-Programmen und Komplementärförderungen über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) zum Aufbau der Bettenkapazität und zum Ausbau touristischer Infrastruktur in die an den TOP grenzenden Kreise Ostprignitz-Ruppin, Mecklenburg-Strelitz sowie den Müritzkreis geflossen (seit 1990, Auflistung pro Jahr)?

5

Welches Investitionsvolumen im privaten und öffentlichen Bereich zum Ausbau des regionalen Fremdenverkehrs wurden durch diese Fördermittel ausgelöst?

6

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß der mit einem Aufenthalt in der Nähe eines TÜP einhergehende Fluglärm nicht vereinbar ist mit dem Bedürfnis von Menschen, in ihrer Urlaubszeit Ruhe und intakte Natur und Umwelt genießen zu wollen?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine Beeinträchtigung der touristischen Entwicklung in dieser Region, vor dem Hintergrund des Einsatzes öffentlicher Mittel für die Tourismusförderung, einer Verschwendung öffentlicher Mittel gleichkommt?

Wenn nein, warum nicht?

8

Hält die Bundesregierung angesichts der Erkenntnisse, — daß aus einem Bericht der Regierung des Landes Brandenburg an den Landtag (Drucksache 2/915) hervorgeht, daß der TÜP schon in den vergangenen Jahren die örtliche Tourismusentwicklung stark behindert hat, da sich beispielsweise potentielle Investoren abwartend verhalten oder abspringen und Hoteliers verpflichtet sind, in ihrer Werbung auf etwaigen Fluglärm hinzuweisen, — daß Banken bereits die Kreditanträge von touristischen Investoren aufgrund des geplanten Bundeswehrvorhabens abgelehnt haben, — daß das örtliche Gastgewerbe von Urlaubern berichtet, die sich über Fluglärm beschweren und die Absperrung des Geländes beklagen an einer Vereinbarkeit von Tourismusentwicklung und geplantem Übungsbetrieb fest?

9

Hat die Bundesregierung eine Analyse erstellen lassen, welchen arbeitsmarktpolitischen Effekt die Einrichtung eines TÜP hätte und welche Verluste durch die Einrichtung eines TÜP im Tourismusbereich zu erwarten sind?

Zu welchem Ergebnis kam eine solche Kosten-Nutzen-Analyse?

Wann wurde sie erstellt?

Von wem wurde sie erstellt?

10

Welche Lärmschutzmaßnahmen bzw. Entschädigungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die Bevölkerung sind in den unmittelbar an den TÜP grenzenden Dörfern und den genannten Städten Rheinsberg, Mirow und Neuruppin geplant?

11

Welche Entschädigungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind für die in unmittelbarer Nähe zum TÜP liegenden Kurkliniken, Hotels, Pensionen, Campingplätze und Feriendörfer für den Fall geplant, daß die Gästezahlen bei Aufnahme des vollen Flugbetriebes sinken bzw. die Betriebe unrentabel werden und schließen müssen?

12

Welche Schutz- bzw. Entschädigungsmaßnahmen sind für die vom Fluglärm besonders betroffenen jungen und erfolgreichen Kultureinrichtungen in Rheinsberg (Musikakademie und Kammeroper) und Netzeband (Theatersommer, Temnitzkirche e. V.) geplant?

13

Welche Entschädigungsmaßnahmen sind für Eigentümer von Immobilien geplant (betrifft 46 Anrainerdörfer und 3 Städte), die bei vollem Luft-Boden-Schieß- und Bombardierungsbetrieb gravierend an Wert verlieren?

14

Wie rechtfertigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, daß die Lasten, die aus der Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland resultieren, sich gleichmäßig auf die Regionen verteilen sollen, die anderen Übungen, die zu einer überdurchschnittlichen Belastung für die Region um die Kyritz-Ruppiner Heide führen?

15

Wer ist für den Flugbetrieb verantwortlich, der von der Bevölkerung schon häufiger in der Region beobachtet wurde und der nach Aussagen des Standortkommandanaten des TÜP nicht mit dem Übungsbetrieb des TÜP im Zusammenhang steht (so z. B. in der diesjährigen Sommerpause des TÜP), und womit werden diese Flugübungen begründet?

16

Wurde ein Gutachten über mögliche Gefährdungen des Flugbetriebes durch Wildgänse, die mehrfach von Ornitologen über dem TÜP beobachtet wurden, erstellt?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

17

Hält das Bundesministerium der Verteidigung nach wie vor an der Errichtung einer Garnison in Wittstock fest?

Wenn ja:

a) Wann beginnt der Aufbau, welche Kosten (Infrastruktur, Personal, Ausstattung, Unterhalt usw.) sind damit voraussichtlich verbunden, und wie hoch ist der zu erwartende Beschäftigungseffekt?

b) Welche Garantien zur Umsetzung der Stationierung kann das Bundesministerium der Verteidigung unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage und geplanten bzw. durchgeführten Standortschließungen geben?

18

Worin besteht der verteidigungspolitische Zusammenhang zwischen der Einrichtung des TÜP und der geplanten Garnison in Wittstock?

Wieso soll ausgerechnet in der vom Fluglärm bislang vergleichsweise wenig betroffenen Stadt Wittstock die Errichtung erfolgen?

Bonn, den 10. Oktober 1997

Halo Saibold Gila Altmann (Aurich) Winfried Nachtwei Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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