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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Gestaltung des Formulars zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Behinderte nach § 46 StVO (G-SIG: 13012843)

Umgestaltung des Formulars oder regelmäßiges Beifügen von Informationsmaterial

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

13.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/878114. 10. 97

Gestaltung des Formulars zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Behinderte nach § 46 StVO

der Abgeordneten Christa Nickels, Amke Dietert-Scheuer, Gila Altmann (Aurich) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde werden auf einem von Bund und Ländern im Fachausschuß für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei (BLFA-StVO) entwickelten Formular bundeseinheitlich erteilt.

Nach diesem Formular werden Befreiungen von bestimmten Parkverboten der Straßenverkehrsordnung erteilt, wobei jeweils Bezug genommen wird auf Verkehrsschilder. Diese Verkehrsschilder werden lediglich mit den Nummern der Straßenverkehrsordnung bezeichnet (Zeichen 286, 290, 314, 315, 325, 283), es wird also auf eine bildliche Darstellung verzichtet.

Der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hält es für erforderlich, daß das Formular in eine verständliche, sprachlich einwandfreie und bürgernahe Fassung gebracht wird. Die Verkehrsschilder sollten in bildlicher Form dargestellt und nicht nur nach Nummern bezeichnet werden.

Zur Gestaltung dieses Formulars fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Formular für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Schwerbehinderte beim Parken von Kraftfahrzeugen in einer aus sich heraus verständlichen Weise abgefaßt werden sollte?

2

Hält die Bundesregierung unabhängig von der gegenwärtigen Beschlußlage des BLFA-StVO das o. g. Formular für ausreichend bürgerfreundlich?

3

Wo sieht sie ggf. Verbesserungsmöglichkeiten?

4

Hält die Bundesregierung an ihrer im Rahmen eines Petitionsverfahrens geäußerten Position fest, daß der Genehmigungsbescheid für die Begünstigten nicht immer auf „den ersten Blick" sofort verständlich sei, er dadurch aber zur erneuten Auseinandersetzung mit der StVO gezwungen werde?

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es die Aufgabe von Genehmigungsbescheiden ist, die Verkehrsteilnehmer durch unklare Gestaltung zur Auseinandersetzung mit der StVO anzuregen?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung Behinderter, denen so die detaillierte Auseinandersetzung mit dem Verordnungstext aufgezwungen wird, gegenüber Nichtbehinderten, denen weder im Rahmen ihrer Fahrschulausbildung noch im Verkehrsalltag eine derartige Auseinandersetzung aufgezwungen wird?

6

Plant die Bundesregierung, Richtlinien für die Fahrschulausbildung entsprechend zu überarbeiten, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit dem Gleichheitsgrundsatz und mit dem Benachteiligungsverbot für Behinderte vereinbar ist, diesen im Verhältnis zu nichtbehinderten Verkehrsteilnehmern abzuverlangen, anhand von bloßer numerischer und nicht immer auf den „ersten Blick sofort verständlicher" Beschreibung von Verkehrszeichen deren Bedeutung zu erkennen?

8

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Berlin bereits eine ergänzte Fassung des Genehmigungsbescheides verwenden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Ergänzungen?

9

Ist die Bundesregierung bereit, sich im BLFA-StVO dafür einzusetzen, daß der Bezug auf die Ziffer des Verkehrszeichens in der Straßenverkehrsordnung durch eine bildliche Darstellung des Verkehrszeichens ergänzt oder ersetzt wird?

10

Falls nein, welche Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine solche Gestaltung der Bescheide?

11

Mit welcher Begründung wurde in der BLFA-StVO-Sitzung vom 10./11. Juni 1997 die Änderung des Formulars abgelehnt, zugleich aber beschlossen, dem Bescheid künftig sachdienliches Informationsmaterial beizufügen?

12

Wie verhält sich die Kostenbelastung durch das regelmäßige Beifügen von Informationsmaterial zu den Kosten, die durch die angeregte Umgestaltung des Formulars entstehen würden?

Bonn, den 9. Oktober 1997

Christa Nickels Amke Dietert-Scheuer Gila Altmann (Aurich) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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