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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Nutzung bzw. Sanierung von Liegenschaften der Nationalen Volksarmee und anderer staatlicher Einrichtungen der DDR (G-SIG: 13012852)

Aufgebrachte Bundesmittel seit 1991, Nutzung der Liegenschaften durch staatliche Einrichtungen, aufgegebene und einer zivilen Weiternutzung durch Private übertragene Liegenschaften, Kosten zur Sicherstellung einer möglichen militärischen Weiternutzung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.12.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/878917. 10.97

Nutzung bzw. Sanierung von Liegenschaften der Nationalen Volksarmee und anderer staatlicher Einrichtungen der DDR

der Abgeordneten Steffen Tippach, Heinrich Graf von Einsiedel und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland, in Sonderheit die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Zollbehörden, der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst, haben mit der deutschen Einheit Liegenschaften der Nationalen Volksarmee der DDR, der Grenztruppen, des Zolls und des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR übernommen. Diese Liegenschaften mußten hinsichtlich Bausubstanz, Umweltschutzauflagen, Ausbildungs- und Unterbringungsbedingungen sowie weiteren Nutzungsoptionen dem Standard der Bundesrepublik Deutschland angenähert bzw. angeglichen werden. Der Bund hat die Sanierungskosten für diese Objekte übernommen. Ein Teil dieser Liegenschaften wurde inzwischen dem Bundesvermögensamt bzw. den Landesvermögensämtern übertragen und einer zivilen Nutzung zugeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

a) Welche Mittel hat die Bundesregierung für die Sanierung dieser Liegenschaften seit 1991 insgesamt aufgebracht?

2

b) Welcher Betrag wurde für die Sanierung von Liegenschaften der NVA aufgewandt?

3

c) Welcher Betrag wurde für die Sanierung der Liegenschaften der anderen, oben genannten staatlichen Einrichtungen der DDR aufgebracht?

4

d) Welcher Betrag ist dabei für die einzelnen Liegenschaften zur Verfügung gestellt worden?

5

e) Über welches Ressort sind diese Sanierungsmaßnahmen abgewickelt worden?

6

f) In welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel eingestellt?

7

a) Welche dieser Liegenschaften werden heute von der Bundeswehr, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesverfassungsschutz, den Landesämtern für Verfassungsschutz, dem Bundesgrenzschutz und Einrichtungen der Innenministerien der betreffenden Länder genutzt?

8

b) Ist die Nutzung weiterer Liegenschaften durch die genannten Einrichtungen geplant?

Wenn ja, um welche Liegenschaften handelt es sich?

Wer soll künftig diese Liegenschaften nutzen?

Existieren für diesen Fall bereits konkrete Aus- bzw. Umbaupläne?

9

a) Welche Liegenschaften sind inzwischen aufgegeben und dem Bundesvermögensamt bzw. den Landesvermögensämtern, bzw. einer zivilen Weiternutzung durch Private übertragen worden?

10

b) Welche Erlöse sind dem Bund durch diese Veräußerungen zugeflossen?

11

c) Welchen Zwecken sind diese Erlöse zugeführt worden?

12

d) Was ist in den jeweiligen Einzelfällen aus den Einrichtungen, der Ausstattung und dem Mobiliar dieser Objekte (z. B. Küchen, Möbel, Ausbildungsgeräte, Ausbildungsmaterialien, Sportgeräte etc.) geworden?

13

a) Welche Summe wurde in diesen Liegenschaften speziell aufgewendet, um eine mögliche militärische Weiternutzung sicherzustellen?

14

b) Welche Kosten sind durch zwischenzeitliche Maßnahmen zur Gewährleistung militärischer Sicherheitsbedingungen entstanden?

15

c) Welcher Betrag ist aufgewandt worden, um die zivile Umnutzung dieser Liegenschaften zu gewährleisten?

16

d) Aus welchen Haushaltstiteln wurde diese Umnutzung gefördert bzw. bezahlt?

17

e) Um welche Objekte bzw. Liegenschaften handelte es sich hierbei?

Bonn, den 8. Oktober 1997

Steffen Tippach Heinrich Graf von Einsiedel Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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