Verlauf des Rundwanderweges im Rahmen des Bundesprojektes „Brut- und Rastgebiet Meerbruch"
des Abgeordneten Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesprojekt „Brut- und Rastgebiet Meerbruch" am Steinhuder Meer wurde 1990 begonnen. Es hat eine Laufzeit bis zum Jahre 2001. Das Projektgebiet ist 1 076 ha groß. Die Bundesrepublik Deutschland fördert die Maßnahme mit 9,4 Mio. DM (75 % der Gesamtsumme). Die Aufstellung eines Pflege- und Entwicklungsplanes war zwingende Voraussetzung für das Gelingen des Projektes. Der Entwicklungsplan wurde 1994 von der Arbeitsgemeinschaft für Landschaftsökologie (ALAND) vorgelegt. Darin sind u. a. Maßnahmen der Erholungsnutzung (wie die Verlegung des Rundwanderweges) vorgesehen.
Auf Einladung des Bundesamts für Naturschutz fand am 4. März 1997 ein Erörterungstermin statt, in dem fünf Trassenvarianten vorgestellt wurden, die von einer ganzjährigen Öffnung des Heudamms (Teilstück des Rundwanderweges, der durch die Kernzone des Naturschutzgebietes führt) bis zur Umgehung der Kernzone bei gleichzeitiger Schließung des Heudamms reichten.
- Das Bundesamt für Naturschutz hat dem „Naturpark Steinhuder Meer" mit Schreiben vom 6. August 1997 mitgeteilt, daß die „Abwägung der unterschiedlichen Interessen ... einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen und nun einen Abschluß erreicht" habe. „Frau Bundesministerin Dr. Merkel (habe) nunmehr eine Entscheidung zugunsten der Wegevariante 4 getroffen. "
- Diese Entscheidung hat unter den Naturschützern der Region, insbesondere in den Naturschutzbehörden der drei beteiligten Landkreise Hannover, Nienburg und Schaumburg, zu großem Unverständnis und der Feststellung geführt, daß diese bislang nicht begründete Entscheidung der naturschutzfachlichen Zielsetzung zweifellos nicht gerecht werde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Was waren die Interessen, die bei der „Abwägung unterschiedlicher Interessen" die Bundesministerin Dr. Angela Merkel dazu veranlaßten, zugunsten der Wegevariante 4 (ganzjährige Besucherführung durch die Kernzone des Naturschutzgebietes) statt der von den Naturschutzfachbehörden der anliegenden Landkreise befürworteten Variante 3 (Verlegung des Rundwanderweges mit periodischer Sperrung der Kernzone des Naturschutzgebietes) zu entscheiden?
Zugunsten welcher Variante hat sich das Bundesamt für Naturschutz als oberste Fachbehörde in Beratung der Bundesministerin Dr. Angela Merkel ausgesprochen?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der einstimmig vom Ausschuß für Naturschutz und Landschaftspflege des Landkreises Nienburg getroffenen Aussage, daß eine ganzjährige Besucherführung durch die Kernzone des Naturschutzgebietes „nicht nur die naturschutzfachliche Zielsetzung gefährde" , sondern dadurch die insgesamt für dieses Gebiet vorgesehenen 12,45 Mio. DM (davon 9,4 Mio. DM vom Bund) für Flächenerwerb, Pflege und Entwicklung des Naturschutzgebietes zu einer „Fehlinvestition" zu werden drohen?
a) Kann die Bundesregierung einen vergleichbaren Fall nennen, wo die oberste Naturschutzbehörde oder das Ministerium bei Anlage oder Vergrößerung eines Naturschutzgebietes auf die auf zwei bis drei Monate Brutzeit beschränkte Sperrung eines Radfahrweges verzichtet hat, der mitten durch das Brutgebiet führt?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mit einem Bruchteil der zur Einrichtung dieses Naturschutzgebietes verfügbaren öffentlichen Finanzmittel die Einrichtung eines landschaftlich reizvollen Radfahrweges möglich ist, der das zentrale Brutgebiet umgeht und touristisch einen höheren Wert hat als der direkt durch das Brutgebiet führende Heudamm?