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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Abwasserfreie Autowaschanlagen (G-SIG: 13012862)

Anerkennung abwasserfreier Autowaschanlagen als Stand der Technik, kontaminierte Abfälle aus Autowaschanlagen und Gesundheitsgefährdung, Einhaltung von Umweltauflagen, Kosten der Betreiber, Einsatz der neuen Technik in den USA, Anwendungsmöglichkeit bei der Entsorgung von Öl- und Fettabfällen in anderen Bereichen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

13.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/885427. 10.97

Autowaschanlagen

der Abgeordneten Klaus Lennartz, Doris Barnett, Wolfgang Behrendt, Friedhelm Julius Beucher, Rudolf Bindig, Tilo Braune, Ursula Burchardt, Marion Caspers-Merk, Wolf-Michael Catenhusen, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Freimut Duve, Ludwig Eich, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Konrad Gilges, Dr. Liesel Hartenstein, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Thomas Krüger, Horst Kubatschka, Dr. Uwe Küster, Eckart Kuhlwein, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Michael Müller (Düsseldorf), Günter Oesinghaus, Georg Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Dietmar Schütz (Oldenburg), Reinhard Schultz (Everswinkel), Dr. Angelica Schwall-Düren, Ernst Schwanhold, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner

Vorbemerkung

Die ausreichende Bereitstellung sauberen Trinkwassers wird in den nächsten Jahren eine der größten Herausforderungen in unserem Land werden. Entgegen diesen Anforderungen verbrauchen allein die ca. 12 000 Autowaschanlagen in der Bundesrepublik Deutschland nach Expertenschätzungen ca. 200 Milliarden Liter pro Jahr - genug, um Berlin neun Monate, Hamburg eineinhalb Jahre lang mit Trinkwasser zu versorgen. Einige Betreiber von Autowaschanlagen haben daher versucht, die im Abwasser vorhandenen Schadstoffe in sog. Emulsions-Spaltanlagen zu entfernen, um das Wasser wieder in den Waschkreislauf einzubringen. Derartige Anlagen stellen in der Bundesrepublik Deutschland den heutigen Stand der Technik dar. Nachteile dieser Technologie sind jedoch hohe Entsorgungskosten und die schlechte Qualität des aufbereiteten Wassers, so daß laufend weiteres Frischwasser (bis 50 %) zugeführt werden muß. Von einem „geschlossenen Kreislauf" kann demnach bei derartigen Anlagen nicht gesprochen werden. Außerdem fließen mit dem Abwasser 100 000 Tenside in die Klärwerke.

Bereits im Jahr 1994 wurde von deutschen Ingenieuren die erste abwasserfreie Autowaschanlage entwickelt. Dieses neue und weltweit einzige Verfahren ermöglicht die abwasserfreie Fahrzeugwäsche ohne Anfallen kontaminierter Restsstoffe: Die Kohlenwasserstoffe werden durch Mikroorganismen in einem Biophysikalischen Reaktor in Luft aufgelöst, so daß nicht nur die anfallenden Schlammabfälle nicht mehr als Sondermüll entsorgt werden müssen, sondern auch die Wasser- und Entsorgungskosten für diese Anlagen nur einen Bruchteil derer von herkömmlichen Autowaschanlagen ausmachen.

Trotz der einzigartigen Vorteile dieser Innovation ist das abwasserfreie Verfahren von seiten der Bundesregierung noch immer nicht als neuester Stand der Technik anerkannt worden.

Gerade eine auf den Export technisch hochwertiger Produkte angewiesene Volkswirtschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland ist auf ein frühzeitiges Erkennen und Erschließen zukunftsträchtiger Technologien und Märkte angewiesen. Neue Technologien können jedoch nur exportiert werden, wenn man sie auch im eigenen Land einsetzt und damit Arbeitsplätze schafft und sichert. In Zeiten höchster Arbeitslosigkeit kann es sich keine Regierung leisten, ökologisch sinnvollen und gleichzeitig wirtschaftlichen Technologien den Weg in den Markt zu verwehren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist der Bunderegierung das oben vorgestellte Verfahren einer „ abwasserfreien Autowaschanlage " bekannt?

2

Wie begründet die Bundesregierung ihre Vorgehensweise, das neue Verfahren bei den Genehmigungsverfahren für die Errichtung und Betreibung von Autowaschanlagen nicht als aktuellen Stand der Technik entsprechend den Bestimmungen von Anhang 49 der Rechtsverordnung zum Wasserhaushaltsgesetz zugrunde zu legen?

3

Plant die Bundesregierung, diesen Schritt in nächster Zeit nachzuholen?

4

Sind der Bundesregierung Untersuchungen über den Anfall stark kontaminierter Koaleszenz- und Leichtflüssigkeitsabscheiderinhalte durch Autowaschanlagen, welche laut Abfallschlüssel zu den besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zählen, bekannt?

Wenn ja, wie hoch ist der Anfall solcher kontaminierter Abfälle?

Ist der Bundesregierung bekannt, daß das neue Verfahren den Anfall derartiger Abfälle vermeidet?

5

Wie begründet die Bundesregierung die Nachlässigkeit, daß die bakteriologische Verseuchung in den Waschanlagen durch fehlende oder untaugliche Maßnahmen zu akuten Gefährdungen der Arbeitsplatzsicherung und der Gesundheitsvorsorge führt, obwohl der neue Stand der Technik eine Entkeimung und damit die Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen und Geruchsbelästigung ermöglicht?

6

Sind der Bundesregierung Untersuchungen über gesundheitsgefährdende Auswirkungen von kontaminiertem und bakteriologisch verseuchtem Abwasser aus Autowaschanlagen bekannt?

Wenn ja, welche und mit welchen Erkenntnissen?

7

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Abwasserqualität in Waschanlagen regelmäßig auf Einhalten der umweltpolitischen Vorlagen überprüft?

8

Wie hoch sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Kosten für Wasser und Abwasser bei herkömmlichen Waschanlagen pro Betreiber?

9

Wie hoch sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Kosten für Wasser und Abwasser bei Waschanlagen, die mit dem sog. Emulsions-Spaltverfahren arbeiten, pro Betreiber?

10

Wie hoch sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung die jährlichen Kosten für Wasser und Abwasser bei einer abwasserfreien Waschanlage pro Betreiber?

11

Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den derzeit zugrundeliegenden Umweltauflagen für Waschanlagen und den Forderungen des neuen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß für das in Deutschland entwickelte Verfahren der „abwasserfreien Autowaschanlage" in den USA bereits eine Lizenzvergabe für ein deutsches Unternehmen erteilt worden ist und dort bald zum Einsatz kommen wird, wohingegen es in Deutschland seit Jahren mehr oder weniger ignoriert wird?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieses Verfahren weitere wirtschaftliche Anwendungsmöglichkeiten für die Entsorgung von Öl- und Fettabfällen bietet, z. B. in Autowerkstätten, auf Flughäfen, in den Waschanlagen der Deutschen Bahn AG oder bei der Reinigung von Ölheizungen?

14

Wird die Bundesregierung Initiativen ergreifen, um diese ökologisch sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten voranzutreiben?

Bonn, den 27. Oktober 1997

Klaus Lennartz Doris Barnett Wolfgang Behrendt Friedhelm Julius Beucher Rudolf Bindig Tilo Braune Ursula Burchardt Marion Caspers-Merk Wolf-Michael Catenhusen Dr. Herta Däubler-Gmelin Freimut Duve Ludwig Eich Lothar Fischer (Homburg) Arne Fuhrmann Konrad Gilges Dr. Liesel Hartenstein Volker Jung (Düsseldorf) Susanne Kastner Thomas Krüger Horst Kubatschka Dr. Uwe Küster Eckart Kuhlwein Christoph Matschie Ulrike Mehl Jutta Müller (Völklingen) Michael Müller (Düsseldorf) Günter Oesinghaus Georg Pfannenstein Karin Rehbock-Zureich Dietmar Schütz (Oldenburg) Reinhard Schultz (Everswinkel) Dr. Angelica Schwall-Düren Ernst Schwanhold Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner

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