Qualitätsstandards in der Sozialpädagogischen Familienhilfe
der Abgeordneten Marlene Rupprecht, Ingrid Becker-Inglau, Anni Brandt-Elsweier, Dr. Marliese Dobberthien, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Ingrid Holzhüter, Barbara Imhof, Siegrun Klemmer, Nicolette Kressl, Helga Kühn-Mengel, Christine Kurzhals, Christa Lörcher, Dorle Marx, Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Margot von Renesse, Günter Rixe, Ulla Schmidt (Aachen), Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Lisa Seuster, Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Peter Struck, Hildegard Wester, Inge Wettig-Danielmeier, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München), Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist die Sozialpädagogische Familienhilfe eine zentrale Hilfeart der Hilfen zur Erziehung. Nicht nur im Interesse der Rat- und Hilfesuchenden, sondern auch aus der Perspektive der Kostenträger sind familienorientierte und wohnortnahe soziale und sozialpädagogische Dienstleistungen in ihrer Qualität zu entwickeln und zu sichern - die Stärkung familienunterstützender Erziehungshilfen ist explizites Anliegen des SGB VIII.
Gravierende Unterschiede der organisatorischen Gestaltung und finanziellen Ausstattung der Sozialpädagogischen Familienhilfe zwischen den Bundesländern legen die Annahme nahe, daß Effektivität und Effizienz wie auch die Reichweite der Sozialpädagogischen Familienhilfe regional erhebliche Unterschiede aufweisen.
Daneben leitet sich aus der Bundesjugendhilfestatistik die Annahme ab, daß eines der wesentlichen Ziele des SGB VIII, familienunterstützende Hilfen gegenüber familienersetzenden Hilfen auszubauen und damit - angesichts der schwierigen öffentlichen Haushaltslage unmittelbar notwendig - auch weitere Ressourcen für familienunterstützende Hilfen freizusetzen, nicht eingelöst wird.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen13
Wie und in welchen Zeiträumen ermittelt und beurteilt die Bundesregierung die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Sozialpädagogischen Familienhilfe als Leistungsangebot für Familien?
Welche Ursachen bestehen aus Sicht der Bundesregierung für die Zunahme außerfamiliärer Hilfen nach Inkrafttreten des SGB VIII? Liegen hierüber Untersuchungsergebnisse vor? Wenn ja, welche, und wo sind diese erschienen?
Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Tatsache einer sehr unterschiedlichen organisatorischen, quantitativen und finanziellen Gestaltung der Sozialpädagogischen Familienhilfe in den verschiedenen Bundesländern Rückschlüsse zu auf — die Gewährleistung von Rechtsansprüchen von Familien, — unterschiedliche fachliche Standards und — die Effektivität und Effizienz der verschiedenen Organisationsmodelle und die psychosoziale Grundversorgung?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Sozialpädagogische Familienhilfe in den einzelnen Bundesländern organisiert ist?
Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Träger der Sozialpädagogischen Familienhilfe in den einzelnen Bundesländern?
Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern die Familienhelferinnen und Familienhelfer qualifiziert?
Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, wie hoch die Gesamtausgaben für die Sozialpädagogische Familienhilfe in den einzelnen Ländern sind?
Liegen der Bundesregierung Informationen über bundesweit variierende Reichweiten der Sozialpädagogischen Familienhilfe in bezug auf Zielgruppen, soziale Probleme und Problemlagen vor?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Indikationskriterien und notwendige Kompetenzen von Familienhelferinnen und Familienhelfern neu bzw. differenzierter zu bestimmen sind, um die Gewährleistung von Rechtsansprüchen auf diese Hilfe zur Erziehung wie auch ihre Effektivität und Effizienz zu verbessern?
Hält die Bundesregierung es für denkbar, daß die Sozialpädagogische Familienhilfe zukünftig zugunsten anderer familienunterstützender, wohnfeldnaher Hilfe- und Beratungsmodelle an Bedeutung verlieren wird?
Liegen der Bundesregierung Beispiele kommunaler Jugendhilfegestaltung (z. B. im Rahmen der Jugendhilfeplanung der - örtlichen und/oder überörtlichen - Träger der Jugendhilfe) vor, die eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe ohne nennenswerte Anteile der Sozialpädagogische Familienhilfe realisieren? Wenn ja, welche?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Schwachstellen der Sozialpädagogischen Familienhilfe, die Anlaß geben, neue familienunterstützende Hilfeformen zu entwickeln bzw. aufzubauen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Sozialpädagogischen Familienhilfe für erforderlich?