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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Europäische Jugendförderung (G-SIG: 13012884)

Institutionen der Jugendförderung sowie deutsche Vertretung in den entsprechenden Gremien

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

20.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/892703. 11.97

Europäische Jugendförderung

der Abgeordneten Maritta Böttcher und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Ein substantieller Bestandteil der Förderpolitik sowohl der EU als auch des Europarates ist einerseits die Unterstützung verschiedenster Jugendorganisationen (Nongovernmental Youth Organisations - NGO), andererseits die Förderung von Maßnahmen, die junge Menschen direkt ansprechen sollen.

In der EU werden derzeit sämtliche Bildungs- und Jugendaustruschsprogramme diskutiert (JUGEND FÜR EUROPA, SOKRATES, LEONARDO); die nächsten Programme sollen im Jahr 2000 in Kraft treten. Im Europarat werden (ausgelöst durch eine Kritik des britischen Botschafters 1996) sogar die bisher geltenden Prinzipien in der Jugendarbeit in Frage gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Ist die Bundesrepublik Deutschland im Ausschuß der Regionen der EU und insbesondere in den Ständigen Fachkommissionen 6 „Bildung und Ausbildung" und 7 „Europa der Bürger, Forschung, Kultur, Jugend und Verbraucher" sowie im Unterausschluß „Jugend und Sport" vertreten?

2

Wenn ja, wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in den jeweiligen Kommissionen?

3

Welche Meinung vertritt die Bundesregierung in den regelmäßig stattfindenden Treffen der Minister für Jugend oder Bildung sowie in den interministeriellen Arbeitsgruppen in den stattfindenden Diskussionen zur Neufassung der EU-Bildungs- und Jugendprogramme, insbesondere bezüglich

a) der vorgesehenen Entscheidungsstrukturen über Fördermittel,

b) einer Ausweitung der Programme auf Nicht-EU-Staaten,

c) einer Veränderung des finanziellen Rahmens für die einzelnen Programme,

d) einer Verschiebung der Schwerpunktsetzung im SOKRATES-Programm zugunsten der Aktion im Bereich Schulbildung (COMENIUS, LINGUA),

e) einer Veränderung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit?

4

Wann werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung die entgültigen Entscheidungen über Fortführung der Programme, Art und Weise der Fortführung sowie die finanzielle Ausstattung der Programme getroffen?

5

Plant die Bundesregierung die Beeinflussung des Entscheidungsprozesses?

Wenn nein, warum nicht?

6

Ist die Bundesrepublik Deutschland im „Congress of Local and Regional Authorities of Europe" (CLRAE) des Europarates, und insbesondere in den Ausschüssen für Bildung und Jugend, vertreten?

7

Wenn ja, wer vertritt die Bundesrepublik Deutschland in den jeweiligen Ausschlüssen?

8

Sind der Bundesregierung die sogenannte Menschaert- Studie „Study on the Policies and Activities in the Youth Sector of the Council of Europe" sowie das Positionspapier des Europäischen Jugendforums zu eben diesem Thema bekannt?

9

Welche Meinung vertritt die Bundesregierung bezüglich

a) einer Neuorientierung der Jugendarbeit des Europarates - weg von der Arbeit mit Jugendorganisationen hin zur Arbeit mit einzelnen Jugendlichen -, insbesondere unter Berücksichtigung des finanziellen Rahmens im Vergleich mit der EU sowie einer womöglich eintretenden Konkurrenzsituation zwischen Europarat und EU,

b) der in der Studie vorgesehenen Möglichkeit für Regierungen und Ministerien, Fördermittel des Europarates zu beantragen,

c) der vorgeschlagenen Aufgabe des Prinzips des „Co-Managements" im Jugendsektor des Europarates,

d) der Involvierung sogenannter „neuer Partner" in die Arbeit des Europarates?

10

Inwiefern waren und sind die Ständigen Vertretungen der neuen Bundesländer bei der EU und beim Europarat an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen bezüglich der EU - Programme bzw. des Jugendsektors beteiligt?

11

Hat die Bundesregierung immer pünktlich ihre Beitragszahlungen an die Europäische Jugendstiftung geleistet oder gibt es diesbezüglich Zahlungsverzögerungen?

Wenn ja, warum?

Welches Bundesministerium ist für die Beitragszahlung zuständig?

Bonn, den 3. November 1997

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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