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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verlängerung der Amtszeit von EuGH-Richter Melchior Wathelet (G-SIG: 13012887)

Zustimmung der Bundesregierung zur Verlängerung der Amtszeit von Wathelet trotz dessen Verstrickung in die "Dutroux-Affäre" (sexueller Mißbrauch von Kindern in Belgien) während seiner Amtszeit als belgischer Justizminister

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.11.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/893031. 10. 97

Verlängerung der Amtszeit von. EuGH-Richter Melchior Wathelet

der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anfang November wird im Europaparlament ein Antrag behandelt, der den Rücktritt des belgischen Richters am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Melchior Wathelet fordert. In seiner Amtszeit als belgischer Justizminister ließ Melchior Wathelet den verurteilten Marc Dutroux wieder auf freien Fuß setzen.

In seinem Büro versandeten nach Angaben der FAZ (vom 29. Oktober 1997, S. 41) Petitionen, die einen ungarischen Pastor in Brüssel des Kindesmilibrauchs und des Mordes beschuldigten.

Im Sommer dieses Jahres wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz die Neubesetzung mit dem Richter Melchior Wathelet vorgenommen (Artikel 167 EGV).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

War der Bundesregierung bei der Erteilung des Einvernehmens zur Neubesetzung gemäß Artikel 167 EGV die Verstrickung von Melchior Wathelet in die „Dutroux-Affäre" bekannt?

Wenn nein, welche Informationen holt die Bundesregierung vor der Erteilung des Einvernehmens zur Besetzung einer Richterstelle am EuGH ein?

Wenn ja, warum hat sie sich für die Ernennung ausgesprochen?

2

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer Position, daß es bei der Reform des Strafrechts Verbesserungsbedarf beim Zeugen- und Opferschutz gibt und daß dazu wesentlich die Herstellung eines Vertrauensverhältnisses zwischen Justiz und Opfern bzw. Zeugen gehört, bei der Verlängerung des Mandats berücksichtigt, daß Melchior Wathelet auch beim EuGH mit Fällen von sexuellem Mißbrauch befaßt sein könnte?

Welche Rolle hat diese Tatsache bei der Entscheidung gespielt?

3

Hat die Bundesregierung bei der Erteilung des Einvernehmens die Auswirkungen dieser Benennung auf das Ansehen des EuGH berücksichtigt?

4

Ist die Bundesregierung bereit, sich für den Rücktritt von Melchior Wathelet einzusetzen?

Wenn nein, warum nicht?

Bonn, den 31. Oktober 1997

Rita Grießhaber Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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