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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Verwendung der Mittel im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (G-SIG: 13012888)

Anteil der im Epl 23 eingestellten Mittel zur Deckung der Personalkosten, Mittel zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Auflistung ab 1990), Zuschüsse für Länder, die nicht zu den LLDC gehören, Vorhaben der FZ mit Auswirkungen auf die Beschäftigung in Deutschland, Projekte der Verbundfinanzierung, Rückfluß von Mitteln aus der Entwicklungshilfe seit 1990, Diskussion über alternative und innovative Finanzierungsinstrumente

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

10.12.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/893103. 11.97

Die Verwendung der Mittel im Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Wolfgang Schmitt (Langenfeld) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach dem Regierungsentwurf zum Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (Einzelplan 23) sind für das Jahr 1998 insgesamt 7,64 Mrd. DM als Ausgaberahmen vorgesehen. Damit befindet sich der Entwicklungshilfeetat weiter auf Talfahrt. Auch nach Beendigung der Haushaltsberatungen wird es keine Wende geben und von dem in Rio de Janeiro und in New York erneut bekräftigten Versprechen, 0,7 % des Bruttosozialprodukts für die Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen, entfernt sich die Bundesrepublik Deutschland stetig.

Gleichzeitig wächst das Aufgabenfeld des BMZ und vergrößert sich die Zahl der Länder, mit denen die Bundesregierung partnerschaftliche Beziehungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit unterhält. Nach wie vor bekennt sich das BMZ in seinen Grundsatzpapieren zu den Schwerpunkten Armutsbekämpfung, Umweltschutz und Bildung.

Darüber hinaus wird aber auch die Wirtschaftsförderung deutscher Unternehmen mit Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit nach außen offensiv vertreten. In seiner Rede anläßlich des internationalen entwicklungspolitischen Symposiums im Schloß Bellevue am 20. Oktober 1996 macht Bundesminister Carl-Dieter Spranger deutlich, daß „die Entwicklungszusammenarbeit auch mittelbar den Interessen der Bundesrepublik als Exportnation und der Stärkung des Wirtschaftstandorts Deutschlands dient" .

Die unterschiedlichen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit können miteinander vereinbar sein, andererseits binden Maßnahmen, die aus dem Einzelplan 23 gezahlt werden und in erster Linie der Förderung deutscher Unternehmen dienen, finanzielle Mittel, die unter rein entwicklungspolitischen Gesichtspunkten unmittelbar in die Armutsbekämpfung oder Gesundheitsfürsorge geflossen wären. Ein Beispiel ist die Umbenennung und Umwidmung der Mittel des Titels 686 11-023. Der Titel hieß 1996 noch „Beratungsmaßnahmen für die Wirtschaft der Entwicklungsländer sowie Maßnahmen zur Förderung des Handels " und diente dazu, die Leistungsfähigkeit der Wi rtschaft der Entwicklungsländer zu unterstützen. 1997 heißt der Titel: „Förderung entwicklungspolitischer Beiträge der deutschen Wi rtschaft und ihrer Einrichtungen" .

Die Verbundfinanzierung, die im Bundeshaushalt bereitgestellte Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Kapitalmarktmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mischt und an risikomäßig überdurchschnittlich gut beurteilte Pa rtnerländer vergeben wird, ist nach Meinung der Bundesregierung ein Instrument, um zusätzlich Mittel für entwicklungpolitisch förderungswürdige Projekte zu mobilisieren. Kritiker der Verbundfinanzierung sehen in ihr jedoch eher ein Instrument der Exportförderung.

Die unterschiedlichen Ziele der Entwicklungszusammenarbeit und die Betonung der mit Entwicklungszusammenarbeit realisierbaren Eigeninteressen durch die Bundesregierung werfen einige Fragen zur Verwendung der Mittel des Einzelplans 23 auf.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

1. Wieviel der im Einzelplan 23 insgesamt eingestellten Mittel flossen in die Deckung der Personalkosten (einschließlich Angehöriger) und in die Verwaltungskosten? Wieviel der im Einzelplan 23 eingestellten Mittel der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit (Titel 866 01 und 896 03 u. a.) wurden zur Deckung der Personal- und Ausstattungskosten der Durchführungsorganisationen verwandt (Bitte Auflistung getrennt nach den Titeln der TZ - Technische Zusammenarbeit - im weiteren Sinne, der TZ nach Titel 896 03 und der FZ ab 1990 vornehmen)?

2. Wieviel der im Einzelplan 23 eingestellten finanziellen Mittel, in welchen Titeln dienen direkt oder indirekt der Förderung der deutschen Wirtschaft (bitte Auflistung ab 1990, getrennt nach Titeln)?

3. Mit welcher entwicklungspolitischen Begründung wurden der Titel 68611 „Beratungsmaßnahmen für die Wirtschaft der Entwicklungsländer sowie Maßnahmen zur Förderung des Handels umbenannt in „Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben deutscher Träger in Entwicklungsländer" und die Mittel entsprechend für die deutsche Wirtschaft bereitgestellt?

4. Welche Länder, die nicht zu den LLDC (Last Least Developed Countries) gehören, haben im Sinne der Erläuterung 1.2.2. des Titels der FZ ( Einzelplan 23, Titel 866 01 ; die Erläuterung sieht Zuschüsse für Projekte in den unten genannten Bereichen in Nicht - LLDC vor) Zuschüsse in welcher Höhe und für welche Projekte bekommen? Welche Projekte wurden in welche, entsprechend der Erläuterung vorgesehene Kategorien, wie selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe, Vorhaben der sozialen Infrastruktur und des Umweltschutzes, eingeordnet (bitte Auflistung ab 1990)?

5. Welche Vorhaben der FZ, bei denen entsprechend der zweiten Erläuterung zum Titel der bilateralen FZ (Einzelplan 23 Titel 866 01, Erläuterung 2) in allen entwicklungspolitisch geeigneten Fällen auf die Beschäftigungswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland geachtet werden soll, hatten in den Jahren 1990 bis 1996 Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland, und wie quantifiziert die Bundesregierung dies (Auflistung bitte nach Vorhaben, finanziellem Volumen und Ausmaß der Beschäftigungswirksamkeit)?

6. Wie hoch ist der Anteil der verbundfinanzierten Projekte seit 1994 an der ODA-Quote (ODA: öffentliche Entwicklungshilfe) (Auflistung bitte nach Jahren und in Prozent)?

7. Gibt es außer dem Kriterium, daß ein Projekt der Verbundfinanzierung einen Schenkungsanteil von 25 % (lieferungebunden) bzw. 35 % (liefergebunden) erreichen muß, um als Kredit der Entwicklungshilfe angerechnet werden zu können, eine wirtschaftspolitische oder entwicklungspolitische Begründung, Ländern, die entsprechend des eigenen Rasters der Bundesregierung nicht in die Kategorie Entwicklungsländer mit IDA-Konditionen (IDA: internationale Entwicklungsorganisation) eingeordnet werden, wie z. B.Tunesien oder Thailand. trotzdem IDA-Konditionen bei der Bereitstellung der FZ-Mittel aus dem Bundeshaushalt im Zusammenhang der Verbundfinanzierung zu geben?

8. Wieviel Prozent der Verbundfinanzierung sind liefergebunden, und wieviel Prozent sind lieferungebunden (bitte Auflistung nach Projekt und Volumen)?

9. Welche entwicklungspolitische Begründung führte bei welchen Projekten zur liefergebundenen Verbundfinanzierung, die nach den Konsensusregeln der OECD nur für Projekte in Betracht kommen, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht kommerziell finanzierbar wären?

10. Mit welcher Begründung kommt es bei vielen Projekten der Verbundfinanzierung, wie z. B. dem Projekt Wasserkraftwerk Ghazi- Bar, in Pakistan zu einem weit größeren Anteil der FZ-Mittel (180 Mio.) im Vergleich zu den Marktmitteln (40 Mio.) oder bei der Erweiterung des Kraftwerks Neyveli in Indien (170 Mio. FZ-Mittel und 205 Mio. Marktmittel) als bei einem vorgeschriebenen Schenkungsanteil von 25 % zu erwarten wäre, insbesondere auch vor dein Hintergrund, daß die Verbundfinanzierung nur solchen Ländern genehmigt werden soll, die ohne erkennbare Verschuldungsprobleme sind?

11. Welche Projekte der Verbundfinanzierung sind sogenannte C-Projekte, d. h. Projekte, die nicht in der Rahmenplanung verzeichnet waren, sondern im laufenden Jahr vereinbart wurden?

12. Welche mit der Verbundfinanzierung vergleichbaren Instrumente gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Geberländern, insbesondere in den USA, Japan und den EU- Mitgliedstaaten? Ist die Höhe des Zuschußelements in der Praxis dieser Länder mit dem der Verbundfinanzierung vergleichbar?

13. Nach welchen anderen Kriterien, neben dem der Verschuldungssituation und der Risikobewertung, wählt die Bundesregierung die Länder aus, in denen Vorhaben der Verbundfinanzierung durchgeführt werden? Warum gingen 97 % (Stand 31. August 1997) der Mittel an die Länder Asiens und hier insbesondere an China und Indien? a) Soll sich die Zusammenarbeit auch in Zukunft auf die asiatischen bzw. südostasiatischen Länder konzentrieren? b) Wie begründet die Bundesregierung, daß es keine Projekte der Verbundfinanzierung mit den Ländern Lateinamerikas gibt und dies auch nicht für die nahe Zukunft geplant ist?

14. Auf Grund welcher Indikatoren bewertet die Bundsregierung ein Land als ein Land mit „überdurchschnittlich gutem Risiko" - eine Anforderung, die nach den Richtlinien für „FZ- Verbundkredite" erfüllt sein muß?

15. Wie setzen sich die 6 Mrd. DM Investitionsvolumen zusammen, die nach Angabe der KfW durch die bis 1996 mit Verbundfinanzierung durchgeführten Projekte angestoßen wurden, und auf welcher Grundlage wurde die Summe berechnet?

16. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der Verbundfinanzierung, insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Projekte der Verbundfinanzierung vorrangig dem steigenden Finanzierungsbedarf der fortgeschrittenen Entwicklungsländer, insbesondere für Vorhaben im Energie-, Transport- und Telekommunikationsbereich, Rechnung tragen, für die in der Entwicklungszusammenarbeit gesetzten Schwerpunkte, vor allem Armutsbekämpfung und Bildung (Grundbildung)?

17. Wieviel der in der bilateralen Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel flossen seit 1990 in Form von Aufträgen an Deutschland wieder zurück, wie war die allgemeine Entwicklung seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit (Tendenz), und welche Branchen erhalten vorrangig die Aufträge?

18. Wieviel der in der multilateralen Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel flossen seit 1990 in Form von Aufträgen wieder nach Deutschland zurück?

19. Welche innovativen Finanzierungsinstrumente diskutiert die Bundesregierung angesichts schwindender Haushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit und wachsender Aufgaben, als Alternativen zu dem bisherigen Instrumentarium, die den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Empfängerländer Rechnung tragen und gleichzeitig die A rt der Projekte berücksichtigt?

20. Welche Vor- bzw. Nachteile sieht die Bundesregierung in einer Flexibilisierung der Konditionen (z. B. weitere Differenzierung bei den Zinsen) in der FZ?

Fragen20

1

Wieviel der im Einzelplan 23 insgesamt eingestellten Mittel flossen in die Deckung der Personalkosten (einschließlich Angehöriger) und in die Verwaltungskosten? Wieviel der im Einzelplan 23 eingestellten Mittel der Finanziellen und Technischen Zusammenarbeit (Titel 866 01 und 896 03 u. a.) wurden zur Deckung der Personal- und Ausstattungskosten der Durchführungsorganisationen verwandt (Bitte Auflistung getrennt nach den Titeln der TZ - Technische Zusammenarbeit - im weiteren Sinne, der TZ nach Titel 896 03 und der FZ ab 1990 vornehmen)?

2

Wieviel der im Einzelplan 23 eingestellten finanziellen Mittel, in welchen Titeln dienen direkt oder indirekt der Förderung der deutschen Wirtschaft (bitte Auflistung ab 1990, getrennt nach Titeln)?

3

Mit welcher entwicklungspolitischen Begründung wurden der Titel 68611 „Beratungsmaßnahmen für die Wirtschaft der Entwicklungsländer sowie Maßnahmen zur Förderung des Handels umbenannt in „Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben deutscher Träger in Entwicklungsländer" und die Mittel entsprechend für die deutsche Wirtschaft bereitgestellt?

4

Welche Länder, die nicht zu den LLDC (Last Least Developed Countries) gehören, haben im Sinne der Erläuterung 1.2.2. des Titels der FZ ( Einzelplan 23, Titel 866 01 ; die Erläuterung sieht Zuschüsse für Projekte in den unten genannten Bereichen in Nicht - LLDC vor) Zuschüsse in welcher Höhe und für welche Projekte bekommen? Welche Projekte wurden in welche, entsprechend der Erläuterung vorgesehene Kategorien, wie selbsthilfeorientierte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung, Kreditgarantiefonds für mittelständische Betriebe, Vorhaben der sozialen Infrastruktur und des Umweltschutzes, eingeordnet (bitte Auflistung ab 1990)?

5

Welche Vorhaben der FZ, bei denen entsprechend der zweiten Erläuterung zum Titel der bilateralen FZ (Einzelplan 23 Titel 866 01, Erläuterung 2) in allen entwicklungspolitisch geeigneten Fällen auf die Beschäftigungswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland geachtet werden soll, hatten in den Jahren 1990 bis 1996 Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland, und wie quantifiziert die Bundesregierung dies (Auflistung bitte nach Vorhaben, finanziellem Volumen und Ausmaß der Beschäftigungswirksamkeit)?

6

Wie hoch ist der Anteil der verbundfinanzierten Projekte seit 1994 an der ODA-Quote (ODA: öffentliche Entwicklungshilfe) (Auflistung bitte nach Jahren und in Prozent)?

7

Gibt es außer dem Kriterium, daß ein Projekt der Verbundfinanzierung einen Schenkungsanteil von 25 % (lieferungebunden) bzw. 35 % (liefergebunden) erreichen muß, um als Kredit der Entwicklungshilfe angerechnet werden zu können, eine wirtschaftspolitische oder entwicklungspolitische Begründung, Ländern, die entsprechend des eigenen Rasters der Bundesregierung nicht in die Kategorie Entwicklungsländer mit IDA-Konditionen (IDA: internationale Entwicklungsorganisation) eingeordnet werden, wie z. B.Tunesien oder Thailand. trotzdem IDA-Konditionen bei der Bereitstellung der FZ-Mittel aus dem Bundeshaushalt im Zusammenhang der Verbundfinanzierung zu geben?

8

Wieviel Prozent der Verbundfinanzierung sind liefergebunden, und wieviel Prozent sind lieferungebunden (bitte Auflistung nach Projekt und Volumen)?

9

Welche entwicklungspolitische Begründung führte bei welchen Projekten zur liefergebundenen Verbundfinanzierung, die nach den Konsensusregeln der OECD nur für Projekte in Betracht kommen, die unter marktwirtschaftlichen Bedingungen nicht kommerziell finanzierbar wären?

10

Mit welcher Begründung kommt es bei vielen Projekten der Verbundfinanzierung, wie z. B. dem Projekt Wasserkraftwerk Ghazi- Bar, in Pakistan zu einem weit größeren Anteil der FZ-Mittel (180 Mio.) im Vergleich zu den Marktmitteln (40 Mio.) oder bei der Erweiterung des Kraftwerks Neyveli in Indien (170 Mio. FZ-Mittel und 205 Mio. Marktmittel) als bei einem vorgeschriebenen Schenkungsanteil von 25 % zu erwarten wäre, insbesondere auch vor dein Hintergrund, daß die Verbundfinanzierung nur solchen Ländern genehmigt werden soll, die ohne erkennbare Verschuldungsprobleme sind?

11

Welche Projekte der Verbundfinanzierung sind sogenannte C-Projekte, d. h. Projekte, die nicht in der Rahmenplanung verzeichnet waren, sondern im laufenden Jahr vereinbart wurden?

12

Welche mit der Verbundfinanzierung vergleichbaren Instrumente gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen Geberländern, insbesondere in den USA, Japan und den EU- Mitgliedstaaten? Ist die Höhe des Zuschußelements in der Praxis dieser Länder mit dem der Verbundfinanzierung vergleichbar?

13

Nach welchen anderen Kriterien, neben dem der Verschuldungssituation und der Risikobewertung, wählt die Bundesregierung die Länder aus, in denen Vorhaben der Verbundfinanzierung durchgeführt werden? Warum gingen 97 % (Stand 31. August 1997) der Mittel an die Länder Asiens und hier insbesondere an China und Indien? a) Soll sich die Zusammenarbeit auch in Zukunft auf die asiatischen bzw. südostasiatischen Länder konzentrieren? b) Wie begründet die Bundesregierung, daß es keine Projekte der Verbundfinanzierung mit den Ländern Lateinamerikas gibt und dies auch nicht für die nahe Zukunft geplant ist?

14

Auf Grund welcher Indikatoren bewertet die Bundsregierung ein Land als ein Land mit „überdurchschnittlich gutem Risiko" - eine Anforderung, die nach den Richtlinien für „FZ- Verbundkredite" erfüllt sein muß?

15

Wie setzen sich die 6 Mrd. DM Investitionsvolumen zusammen, die nach Angabe der KfW durch die bis 1996 mit Verbundfinanzierung durchgeführten Projekte angestoßen wurden, und auf welcher Grundlage wurde die Summe berechnet?

16

Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der Verbundfinanzierung, insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Projekte der Verbundfinanzierung vorrangig dem steigenden Finanzierungsbedarf der fortgeschrittenen Entwicklungsländer, insbesondere für Vorhaben im Energie-, Transport- und Telekommunikationsbereich, Rechnung tragen, für die in der Entwicklungszusammenarbeit gesetzten Schwerpunkte, vor allem Armutsbekämpfung und Bildung (Grundbildung)?

17

Wieviel der in der bilateralen Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel flossen seit 1990 in Form von Aufträgen an Deutschland wieder zurück, wie war die allgemeine Entwicklung seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit (Tendenz), und welche Branchen erhalten vorrangig die Aufträge?

18

Wieviel der in der multilateralen Zusammenarbeit bereitgestellten Mittel flossen seit 1990 in Form von Aufträgen wieder nach Deutschland zurück?

19

Welche innovativen Finanzierungsinstrumente diskutiert die Bundesregierung angesichts schwindender Haushaltsmittel für die Entwicklungszusammenarbeit und wachsender Aufgaben, als Alternativen zu dem bisherigen Instrumentarium, die den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Empfängerländer Rechnung tragen und gleichzeitig die A rt der Projekte berücksichtigt?

20

Welche Vor- bzw. Nachteile sieht die Bundesregierung in einer Flexibilisierung der Konditionen (z. B. weitere Differenzierung bei den Zinsen) in der FZ?

Bonn, den 3. November 1997

Dr. Uschi Eid Wolfgang Schmitt (Langenfeld) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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