Kernkraftwerk Jaslovske Bohunice
der Abgeordneten Wolfgang Behrendt, Michael Müller (Düsseldorf), Friedhelm Julius Beucher, Hans Büttner (Ingolstadt), Peter Dreßen, Petra Ernstberger, Elke Ferner, Gabriele Fograscher, Anke Fuchs (Köln), Monika Ganseforth, Dr. Liesel Hartenstein, Uwe Hiksch, Reinhold Hiller (Lübeck), Stephan Hilsberg, Frank Hofmann (Volkach), Brunhilde Irber, Volker Jung (Düsseldorf), Susanne Kastner, Horst Kubatschka, Eckart Kuhlwein, Werner Labsch, Klaus Lennartz, Ulrike Mascher, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Dr. Martin Pfaff, Marlene Rupprecht, Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Cornelie Sonntag-Wolgast, Ludwig Stiegler, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Uta Titze-Stecher, Hans Georg Wagner, Reinhard Weis (Stendal), Heidemarie Wright
Vorbemerkung
Am Standort des slowakischen Kernkraftwerkes Jaslovske Bohunice werden große Mengen verschiedener radioaktiver Abfälle unsachgemäß aufbewahrt. Seit Jahren sind Boden, Flora und Fauna, Kanalisation, Flußbett und -ufer sowie die Zuflüsse durch eine große Anzahl radioaktiver Isotope kontaminiert worden.
Ursache dieser Kontamination ist der Unfallreaktor Bohunice A-1, der aufgrund der Unfälle von 1976 und 1977 stillgelegt worden ist. Die Nuklide aus dem Unfallreaktor werden seit mehr als 20 Jahren nicht sachgemäß behandelt mit der Folge, daß an einigen Korrosionsstellen radioaktive Stoffe ins Grundwasser gelangen.
Zur Zeit wird ein Zentrum für die Behandlung von radioaktiven Abfällen errichtet. In diesem Zentrum sollen neben anderen Bearbeitungsanlagen ein Schmelzofen für Metallteile und eine Abfallverbrennungsanlage errichtet werden, für die die Firma NUKEM GmbH, deren Tochterfirma Transnuklear 1987 in den internationalen deutsch-belgischen Skandal involvie rt war, als Lieferant aufgetreten ist.
Die Verbrennungstechnologie von radioaktiven Abfällen konnte sich in den meisten Ländern nicht durchsetzen, da sie eine Anzahl großer schwer löslicher Probleme verursacht. So entweichen z. B. Tritium, Jod-129 und Kohlenstoff-14 in die Atmosphäre.
Ungeachtet dessen sollen in Jaslovske Bohunice feste und flüssige radioaktive, mit Alpha Nukleiden belastete Abfälle, die im Zusammenhang mit dem Unglücksreaktor Bohunice A-1 angefallen sind und noch anfallen, verbrannt werden. Dieser Abfall ist mit einer Reihe von radioaktiven Isotopen, darunter auch Plutonium, kontaminiert. Es besteht die Gefahr, daß neben den radioaktiven Isotopen Jod-129, Tritium und Kohlenstoff-14 auch weitere radioaktive Isotope In die Atmosphäre und unmittelbare Umwelt emittiert werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen20
Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Firmen sich als Sublieferanten für die in Bohunice eingesetzte Verbrennungstechnologie und den Metallschmelzofen für radioaktive Abfälle beteiligen, und liegen hierfür gegebenenfalls Exportgenehmigungen vor?
Welche Firmen haben Verträge für Dauerlieferungen von Komponenten dieser Abfallverbrennungstechnologie wie z. B. Filter, Filterfüllungen, andere kurzlebige Ersatzteile und Betriebsstoffe, und inwieweit liegen hierfür Genehmigungen vor?
Welche technische Spezifikation haben die eingesetzten Filter, und wie hoch sind die Standzeiten?
Kann eine Industriegroßanlage als Referenzanlage benannt werden, die der in Bohunice eingesetzten radioaktiven Abfallverbrennungstechnologie und Metallschmelzofentechnologie entspricht?
Wie groß ist die Auslastung der in Bohunice eingesetzten Verbrennungstechnologie und Metallschmelzofentechnologie für radioaktive Abfälle, und in welcher Form soll der Betrieb erfolgen (kontinuierlich für eine bestimmte Dauer, oder diskontinuierlich)?
Welche Institutionen üben Kontrollfunktionen aus, damit sich Vorgänge, wie sie 1987 unter Beteiligung der NUKEM GmbH Tochterfirma Transnuklear und der belgischen Verbrennungsanlage für radioaktiven Abfall in Mol stattfanden, nicht mehr wiederholen?
Welche Konsequenzen hat der Vorfall Transnuklear in der deutschen und europäischen Gesetzgebung nach sich gezogen, und inwieweit wurden die entsprechenden Gesetze geändert?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine unabhängige Institution die Stoffströme, die Zusammensetzung und Belastung durch Schadstoffe (für Asche, Abgase, Filterreste, Staub und Abwässer) der Verbrennungsanlage für radioaktiven Abfall in Bohunice ermittelt und überprüft?
Welche Institution kann eine Stoffbilanz für die Anlage erstellen, wer kann diese überprüfen und wie oft finden unangemeldete Kontrollen statt?
Ist der Bundesregierung bekannt, nach welchen Kriterien die radioaktiven Abfälle in der Slowakei eingestuft und sortiert werden?
Wer hat die Kriterien zur Sortierung und Behandlung des radioaktiven Abfalls festgelegt, und sind diese mit den in der Bundesrepublik Deutschland üblichen Einteilungen vereinbar?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie, wo und von wem die Analysen des radioaktiven Abfalls durchgeführt werden und wer am Standort Bohunice die Kontrolle ausübt?
Trifft es zu, daß bis jetzt die technologischen Kennwerte der Anlage nicht bekanntgegeben worden sind, und für welche Durchsätze ist die Anlage ausgelegt?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß veraltete Bearbeitungsanlagen für radioaktive Abfälle, wie sie am Standort Bohunice existieren, mit Hilfe deutscher Firmen nachgerüstet werden sollten und dann weiter betrieben werden können?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß auch am Standort Mochovce eine Verbrennungsanlage für radioaktiven Abfall gebaut werden soll?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bereits Verhandlungen bzw. Verträge über eine derartige Anlage mit deutschen Firmen gibt, und sind bereits Anträge auf Exportgenehmigungen gestellt worden?
Wenn ja, welcher Anlagentyp soll realisiert werden, und wer sind mögliche deutsche Lieferanten bzw. Sublieferanten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß deutsche Firmen keine Anlagen zur Behandlung radioaktiver Abfälle liefern bzw. installieren, die der Umwelt und der Gesundheit der Menschen in dem jeweiligen Land aber auch Nachbarländern Schaden zufügen?
Wer haftet für eventuelle Schäden, die durch deutsche Anlagen oder Komponenten (Nachrüstung) im Ausland und dessen Nachbarländer verursacht werden?
Wie hoch ist die Haftungsobergrenze bei Schäden, die durch Anlagen, wie z. B. die Verbrennungsanlage und den Schmelzofen für radioaktiven Abfall in Bohunice, das in Nachrüstung befindliche Kernkraftwerk Bohunice und das in Fertigstellung begriffene Kernkraftwerk Mochovce, in den Nachbarländern der Slowakischen Republik verursacht werden?