Rückforderungen der Bundesregierung an den „Verein für das Deutschtum im Ausland" (III)
der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit mehr als 213 Mio. DM hat die Bundesregierung seit 1990 Projekte des „Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) zugunsten deutschstämmiger Minderheiten finanziert. Seit seiner ersten Prüfungsmitteilung vom 8. Juli 1992 befaßt sich der Bundesrechnungshof mit nicht nachgewiesenen Projektgeldern in Millionenhöhe. Von der Staatsanwaltschaft Bonn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch in der Öffentlichkeit ist auf die ungewöhnlich hohe Förderung des VDA und die mitunter ungewöhnlich schnelle Anweisung der Mittel ebenso hingewiesen worden, wie auf die Doppelfunktion des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt als Aussiedlerbeauftragter der Bundesregierung einerseits und als Verwaltungsratsmitglied des VDA von 1989 bis 1993 andererseits.
In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Rückforderungen der Bundesregierung an den ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (II)" (Drucksache 13/8760) geht die Bundesregierung von Rückforderungen an den VDA in Höhe von rd. 22,5 Mio. DM aus. Daraus geht auch hervor, daß das Bundesministerium des Innern derzeit einen Antrag des Vereins auf Erlaß der Forderungen prüft. Ungeklärt ist bislang die Frage, wohin die Gelder geflossen sind. Nach einem Bericht der Zeitschrift „Focus" (Ausgabe 39/1997) sind mehrere Projekte über die von dem VDA selbst in Moskau gegründeten Firma „Interform" zu überhöhten Preisen abgewickelt worden. In dem Artikel wird auch festgestellt, daß der VDA bereits seit Oktober 1993 zahlungsunfähig sei.
In unserer Kleinen Anfrage „Der ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (VDA) als Mittler der Bundesregierung" (Drucksache 13/ 4519) haben wir auch auf die Rolle des VDA in der Zeit des Nationalsozialismus und auf die führende Rolle des Auschwitzleugners Rudolf Aschenauer in den 70er Jahren hingewiesen. Die fehlende Distanz des VDA zum Rechtsextremismus wird nicht nur durch die langjährige Zugehörigkeit des österreichischen Rechtsextremisten Helmut Kowarik zum VDA-Verwaltungsrat ausgedrückt, sondern auch durch die vom VDA vertretene Volkstumspolitik.
Bemühungen, den Namen des 1945 als „Nazi-Organisation" verbotenen Vereins zu ändern und auf den Beg riff „Deutschtum" im Namen zu verzichten, fanden auch auf der Hauptversammlung am 22. und 23. Juni in Weimar nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Auf der letzten Hauptversammlung am 10. Oktober 1997 in Bad Godesberg trat Helmut Kowarik nicht zur Wiederwahl für den VDA-Verwaltungsrat an. Die vom ehemaligen nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Schnoor dem „intellektuellen Rechtsextremismus" zugerechnete Wochenzeitung „Junge Freiheit" stellt jedoch in ihrer Ausgabe vom 17. Oktober 1997 fest: „Mit R. S. ist immerhin erneut ein ausgewiesener Nationalkonservativer in den Verwaltungsrat des Vereins für das Deutschtum im Ausland gewählt worden, und der Bonner Politikwissenschaftler Prof. Hans-Helmuth Knütter steht an der Spitze der Ersatzkandidaten." (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1994, S. 2 und 139 ff.). Knütter war Mentor und Vertrauensdozent des von ihm gegründeten „Ost-West-Arbeitskreises". Dieser Arbeitskreis hatte zahlreiche Veranstaltungen mit bekannten Rechtsextremisten, so dem Auschwitzleugner David Irving, oder dem rechtsextremen „Liedermacher" Frank Rennicke organisiert. Zu den Teilnehmern gehörten zahlreiche Funktionäre der mittlerweile verbotenen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) und der „Wiking Jugend". Über die vielfältigen Kontakte Prof. Hans-Helmuth Knütters zu rechtsextremen Kreisen wird ausführlich in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS „Prof. Hans-Helmuth Knütter und seine Kontakte zu rechtsextremen Kreisen" (Drucksache 13/7049) berichtet.
Seit 1992 sind die politische Ausrichtung des VDA und die nicht nachgewiesenen Projektgelder immer wieder Gegenstand von parlamentarischen Anfragen gewesen. In ihrer Antwort zu unserer Kleinen Anfrage „Rückforderungen der Bundesregierung an den ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (II)" vom 10. Oktober 1997 (Drucksache 13/8760) teilte die Bundesregierung mit, daß die Prüfungen noch nicht abgeschlossen seien. Mehrere Fragen kann die Bundesregierung demnach erst nach der ,,abschließenden Aufarbeitung des Gesamtkomplexes" beantworten, die sich nun seit 1992 in Arbeit befindet. Noch immer befinden sich aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern Verwendungsnachweise in Prüfung, während die Verwendungsnachweise aus dem Bereich des Auswärtigen Amts von 1990 bis 1996 bereits geprüft sind und keinerlei Anlaß zu Beanstandungen gegeben haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Zu welchem Zeitpunkt wird die Aufarbeitung des Gesamtkomplexes VDA durch das Bundesministerium des Innern vorraussichtlich abgeschlossen sein?
Zu welchem Zeitpunkt werden das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Finanzen die Prüfung des Antrages des VDA, ihm die Rückforderungen zu erlassen, voraussichtlich abgeschlossen haben, und nach welchen Kriterien prüfen die Bundesministerien jeweils derzeit diesen Antrag?
Inwieweit und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis ist geprüft worden, wohin die Projektgelder, die der VDA jetzt nicht zurückzahlen kann, geflossen sind?
Inwieweit und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis ist geprüft worden, wohin insbesondere die Gelder für das Projekt „ 100 000 deutsch-russische Wörterbücher" geflossen sind, bei dem nach Angaben der Zeitschrift „Focus" (Ausgabe 39/1997) der VDA ein überhöhtes Angebot der von ihm selbst in Moskau gegründeten Firma Interform vorgelegt hatte, und die Rußlanddeutschen, für die die Bücher bestimmt waren, höchstens 1 000 Exemplare erhalten hatten?
Inwieweit und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis ist geprüft worden, wohin insbesondere die Gelder für das Projekt „Ausstattung von 500 Schulen" geflossen sind, über das die Zeitschrift „Focus" (Ausgabe 39/1997) berichtet, 1,2 Mio. DM seien verloren gegangen und eine Schlüsselrolle habe wiederum die Moskauer Firma Interform und eine dem VDA verbundene Firma Aselborn in Salzgitter gespielt?
Inwieweit und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis ist geprüft worden, wohin insbesondere die Gelder für das Projekt „Programm Uljanowsk" geflossen sind, über das die Zeitschrift „Focus" (Ausgabe 39/1997) berichtet, zwei geplante Metzgereien und eine Bäckerei seien gar nicht gebaut worden und eine bereits im Oktober 1993 fällige Teilrückzahlung von 1,5 Mio. DM habe der VDA nicht gezahlt, da er schon damals zahlungsunfähig gewesen sei?
In welcher Höhe bestehen gegen den VDA Rückforderungen, die aus Projekten stammen, die dem VDA mittelbar oder unmittelbar nach dem Oktober 1993 bewilligt worden sind?
Welche haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen sind bei der Bewilligung und der Kontrolle der Durchführung von jeweils welchen Projekten des VDA im Bundesministeriums des Innern nicht beachtet worden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Ehefrau eines Referatsleiters des Bundesministeriums des Innern beim VDA beschäftigt war und dort auch mit der Abrechnung der Projekte befaßt war, die vom Bundesministeriums des Innern gefördert wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?
Wer übernimmt die politische Verantwortung für den voraussichtlichen Verlust von rd. 22,5 Mio. DM Haushaltsmitteln?
Inwieweit hält die Bundesregierung den VDA hinsichtlich seiner Rolle in der Zeit des Nationalsozialismus, seiner fehlenden Distanz zum bundesdeutschen Rechtsextremismus sowie seiner politischen und volkstumspolitischen Ausrichtung für geeignet, Auslandsprojekte mit Bundesmitteln weiterhin durchzuführen?