Die Verurteilung der Bundesregierung zu Entschädigungsleistungen zugunsten griechischer NS-Opfer durch das Landgericht Levadia (Griechenland)
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die deutsche Wehrmacht, die SS und die Waffen-SS haben zur Zeit der deutschen Besatzung Griechenlands schwere Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen. Zwischen 1941 und 1944 wurden in Griechenland von den deutschen Besatzern 130000 Menschen getötet oder verschleppt, darunter 80 000 Jüdinnen und Juden. Im Winter 1941/42 erfroren und verhungerten in Athen 300 000 Menschen, weil die deutschen Besatzer Lebensmittel und Brennstoffe beschlagnahmt hatten (Statistik des Athener Sozialministeriums, zit. nach Neues Deutschland vom 28. Oktober 1997).
Die noch ausstehenden Reparationsleistungen, die die Bundesrepublik Deutschland an Griechenland zu zahlen hat, wurden auf der Pariser Konferenz 1946 auf 7,5 Mrd. US-Dollar beziffert. 1991 berechnete ein griechischer Finanzexperte die deutsche Gesamtschuld unter Anrechnung der Zinsen auf 25 Mrd. DM; der frühere sozialistische Finanzminister Tsovolas nennt sogar 102 Mrd. DM (Neues Deutschland vom 28. Oktober 1997).
Die Bundesregierung antwortete auf unsere Kleine Anfrage zu Entschädigungszahlungen für NS-Opfer aus Griechenland u. a., daß „Forderungen nach Reparationen 50 Jahre nach dem Ende kriegerischer Auseinandersetzungen in der völkerrechtlichen Praxis ein Sonderfall ohne jede Präzedenz seien" (Drucksachen 13/2878 und 13/3538).
Jüngsten Presseberichten zufolge verurteilte das griechische Landgericht in Levadia die Bundesrepublik Deutschland zu Entschädigungen in Höhe von knapp 60 Mio. DM zugunsten der Angehörigen der Opfer eines Massakers deutscher Truppen im Jahr 1944.
Am 10. Juni 1944 zogen deutsche Truppen in ein griechisches Dorf ein. Zwölf junge Männer, die bei der Feldarbeit angetroffen worden sind, wurden von den Soldaten einer SS-Division sofort umgebracht, anschließend wurden weitere 218 Menschen umgebracht; dies entsprach etwa der Hälfte der Dorfbevölkerung (vgl. Athener Zeitung vom 7. November 1997, Süddeutsche Zeitung vom 3. November 1997 und Frankfurter Rundschau, tageszeitung, Berliner Zeitung, Neues Deutschland vom 1./2. November 1997).
Die Athener Zeitung berichtet über das Massaker in Distomo folgendermaßen:
- „Mindestens 218 wehrlose Bürger haben die Soldaten einer SS-Division damals als sogenannte ,Sühnemaßnahme' für einen Partisanenüberfall buchstäblich abgeschlachtet, vom zwei Monate alten Säugling bis zum 86jährigen Greis. Nach einem unbeschreiblichen Blutbad brannte die Soldateska die meisten Häuser des Dorfes nieder und erschoß beim Verlassen noch alles, was sich auf den umliegenden Feldern und Straßen bewegte" (7. November 1997).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Trifft es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung zu, daß eine SS-Division das Massaker in Distomo verübt hat?
a) Um welche SS-Division handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
b) Wer hat diese SS-Division im Juni 1944 angeführt?
c) In welcher Weise wurden die Täter nach 1945 strafrechtlich zur Verantwortung gezogen?
d) Hat diese SS-Division nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Kriegsverbrechen in Griechenland verübt?
In welcher Höhe hat die Bundesregierung bislang Entschädigungsleistungen zugunsten der griechischen NS-Opfer geleistet?
a) Wann wurden diese Entschädigungsleistungen gezahlt?
b) Auf welche Abkommen haben sich diese Entschädigungsleistungen gestützt?
Welche Anfragen hat das Landgericht Levadia an die Bundesregierung gerichtet?
Hat die Bundesregierung diese Anfragen beantwortet?
a) Wenn ja, welchen Inhalt hatten die Antworten der Bundesregierung?
b) Wenn nein, aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Anfragen nicht beantwortet?
Hat das Landgericht Levadia im Prozeß um Hilfestellungen von deutscher Seite gebeten, z. B. in Form einer Unterstützung durch deutsche Behörden, Archive oder Vernehmung deutscher Zeitzeugen?
a) Wenn ja:
Waren die deutschen Behörden oder Archive zu Hilfestellungen bereit?
Erhielten diese Unterstützung von seiten der Deutschen Botschaft in Griechenland?
In welcher Weise hat die Deutsche Botschaft die Behörden oder Archive unterstützt?
b) Wenn nein:
Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung Hilfestellungen im Prozeßverlauf abgelehnt?
Mit welcher Begründung sind Vertreter der Bundesregierung bzw. der Deutschen Botschaft in Griechenland dem Prozeß am Landgericht Levadia ferngeblieben?
Erkennt die Bundesregierung das Urteil an, und wenn nein, warum nicht?
Zieht die Bundesregierung in Erwägung, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen?
Liegt eine Stellungnahme der Deutschen Botschaft bzw. der Bundesregierung zu diesem Urteil vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob zur Zeit vor griechischen oder bundesdeutschen Gerichten noch Verfahren wegen Entschädigung griechischer NS-Opfer anhängig sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Prozesse in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit vor griechischen oder deutschen Gerichten geführt worden sind?
Wenn ja:
Um welche Prozesse handelt es sich im einzelnen?
Welchen Inhalt hatten die Urteile?
Welche Folgen (hinsichtlich Reparationszahlungen oder Entschädigungen) hatten diese Urteile für die Bundesrepublik Deutschland?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich mit dem Abschluß des Zwei-plus-Vier-Abkommens die völkerrechtlichen Voraussetzungen bezüglich der Reparationsansprüche geändert haben?
Wenn ja:
Wie schätzt die Bundesregierung diese Veränderung ein?
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die von seiten der Bundesrepublik Deutschland zu zahlenden Reparationsleistungen bzw. Entschädigungen?
Stimmt die Bundesregierung der Äußerung eines Sprechers des Auswärtigen Amts zu, derzufolge „die Reparationsfrage über 50 Jahre nach Kriegsende ihre Berechtigung verloren" habe (Frankfurter Rundschau vom 1. November 1997)?