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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Hochwasserhilfe der Bundesregierung für das Land Brandenburg (G-SIG: 13012932)

Höhe der Finanzhilfen, Umstände der Auszahlung der Finanzmittel, vom Land Brandenburg beglichene Rückforderungen, Zweckbestimmung für zugesagte Hilfe

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

22.12.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/930726. 11.97

Hochwasserhilfe der Bundesregierung für das Land Brandenburg

der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Rolf Kutzmutz, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Zur Überwindung der verheerenden Folgen des Sommerhochwassers in der Region Brandenburg waren im Ergebnis des Besuchs des Bundeskanzlers und weiterer Vertreter der Bundesregierung in den Katastrophengebieten des Landes Brandenburg von der Bundesregierung Finanzhilfen in Höhe von ca. 500 Mio. DM zugesagt worden. Von der Landesregierung Brandenburg wurden verschiedene Ausschüsse und Gremien berufen, um die versprochenen Hilfen sinnvoll und effektiv für die Beseitigung der Hochwasserschäden in den betroffenen Gebieten einzusetzen.

Nach der Normalisierung der Verhältnisse in den überschwemmten Regionen verbreiteten verschiedene Zeitungen die Meldungen, daß die Bundeswehr und die beteiligten Hilfsorganisationen finanzielle Forderungen in Millionenhöhe für die geleistete Hilfe an die Landesregierung in Brandenburg gestellt haben. Vom Bundesminister der Verteidigung, Volker Rühe, wurden solche Meldungen dementiert. In der Zwischenzeit hat sich der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe, mit einem Schreiben an den Bundeskanzler gewandt und um eine Aussprache gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Höhe sind dem Land Brandenburg und den betroffenen Hochwasseropfern insgesamt finanzielle Hilfen von der Bundesregierung zugesagt worden?

2

In welchem Umfang sind dem Land Brandenburg tatsächlich Hilfsgelder bereitgestellt worden?

3

In welcher Höhe sind die Hilfsgelder an die Landesregierung in Brandenburg bereits ausgezahlt worden, und wofür wurden sie verwendet?

4

Wie hoch ist der Anteil der Mittel, die für KfW-Kredite (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) ausgereicht wurden? Wie erklärt sich die Bundesregierung den zögerlichen Abfluß der Mittel, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

5

Trifft die im „SPIEGEL" Nr. 47/97 verbreitete Meldung zu, daß der Bundesminister der Finanzen 200 Mio. DM von den versprochenen 500 Mio. DM einbehalten habe?

6

Sind finanzielle Forderungen der im Katastrophengebiet eingesetzten Hilfskräfte von Bundeswehr und Bundesgrenzschutz und, soweit bekannt, des Technischen Hilfswerks und anderer Hilfsorganisationen an die Brandenburger Landesregierung herangetragen worden oder beabsichtigt die Bundesregierung, solche Forderungen geltend zu machen? Wenn ja, von wem und in welcher Höhe?

7

In welcher Größenordnung sind bisher ggf. solche Rückforderungen von der Brandenburger Landesregierung beglichen worden?

8

Welche Summen sind bisher von der Bundesanstalt für Arbeit an das Land Brandenburg für den Einsatz von ABM-Kräften zur Beseitigung der umfangreichen Hochwasserschäden ausgereicht worden, und in welcher Höhe wurden diese Mittel vom Land Brandenburg abgefordert und eingesetzt? Wenn nein, welche Gründe vermutet die Bundesregierung dafür?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für die zugesagte Hilfe für die Oderregion eine Erweiterung der Zweckbestimmung erforderlich ist (Deichsanierung, Sanierung der Straßen)?

Bonn, den 20. November 1997

Dr. Dagmar Enkelmann Rolf Kutzmutz Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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