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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Der Siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland

<span>Fehlende Schwerpunkte im 7. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland: Flüchtlingspolitik, Flughafenverfahren, Abschiebehaft, Abschiebepraxis, Schutz von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen, Kinderrechte, minderjährige Flüchtlinge, Folteropfer, Opfer rassistischer Gewalt, Antidiskriminierungspolitik </span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

25.03.2008

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/834703.03.2008

Der Siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8347 16. Wahlperiode 03. 03. 2008 Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Der siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland In ihrem im Dezember 2007 vorgelegten 7. Lagebericht (Bundestagsdrucksache 16/7600) reklamiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, für sich einen „Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik“ eingeleitet zu haben: „Der Bund geht [jetzt] neue Wege einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik, die die Potenziale der Zugewanderten erkennt und stärkt und nicht allein auf die Defizite fokussiert“ (S. 25 des Berichts) – eine kühne Behauptung, nicht nur, wenn man sich die Erfolge ihrer Vorgängerin, Marieluise Beck, vergegenwärtigt, sondern wenn man sich auch daran erinnert, dass es die damalige rotgrüne Bundesregierung war, die im Zuwanderungsgesetz – nach 16 Jahren integrationspolitischer Untätigkeit unter Helmut Kohl – das Integrationskurssystem gegen den finanziellen Boykott der unionsgeführten Bundesländer und gegen die Unionsfraktion durchgesetzt hat. Sinnbildlich für diese „neuen Wege“ verweist die Integrationsbeauftragte in ihrem Lagebericht auf den Nationalen Integrationsplan (NIP). Tatsächlich enthält dieser viele gute und sinnvolle Selbstverpflichtungen nicht nur des Bundes, sondern auch von Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft. Gleichzeitig zeigten sich aber beim Zustandekommen des NIP schon in wichtigen integrationspolitischen Handlungsfeldern gravierende Leerstellen: So hat die Bundesregierung nicht nur die Themen Einbürgerung, aufenthaltsrechtliche Verbesserungen und rechtliche Teilhabemöglichkeiten für Migrantinnen und Migranten komplett ausgeklammert. Auch Fragen der Prävention bzw. des Abbaus von Jugendgewalt, von Frauenfeindlichkeit, von Homophobie sowie von Rassismus und Antisemitismus sind auf dem Integrationsgipfel nicht behandelt worden. Der 7. Lagebericht der Integrationsbeauftragten ist nun mit 300 Seiten nicht einmal halb so lang, wie der 2005 von der damaligen Integrationsbeauftragten Marieluise Beck vorgelegte, „exzellente Jahresbericht [Bundestagsdrucksache 15/5826], der längst alles enthält, was nun ein weiterer ‚Integrationsgipfel‘ enthüllen soll“ ( DIE WELT vom 5. April 2006). Der 7. Lagebericht hat zweifelsohne gute und lesenswerte Passagen, z. B. bei den Themen Bildungspolitik und der Integration in den Arbeitsmarkt. Drucksache 16/8347 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn diesem 7. Lagebericht vollzieht Dr. Maria Böhmer jedoch im Vergleich zum 6. Lagebericht zwei paradigmatische Wechsel: – Der 7. Lagebericht ist ein Paradebeispiel deskriptiver Affirmation: An vielen Stellen wurden aus dem Nationalen Integrationsplan lediglich ganze Textblöcke kopiert. Die Gesetzgebung der Großen Koalition wird seitenlang – und möglichst positiv – referiert. Zwar wird einerseits die Rechtsprechung akribisch aufgearbeitet. Auffällig ist aber, dass etwaige Kritikpunkte entweder gar nicht – und wenn - dann denkbar knapp abgehandelt werden. Empfehlungen oder konkrete Handlungsankündigungen seitens der Integrationsbeauftragten, die über ein passives „Beobachten“ und „Prüfen“ hinausgehen, enthält dieser Lagebericht so gut wie gar nicht. – Zum anderen werden humanitäre Problemlagen hier lebender Ausländerinnen und Ausländer und Flüchtlinge in diesem 7. Lagebericht entweder gar nicht oder vollkommen unzureichend behandelt. Im 6. Lagebericht etwa wurden das Ausmaß fremdenfeindlicher Gewalt und die vielfältigen Erscheinungsformen der Ausländerdiskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland noch auf 13 Seiten umfassend dargestellt – der 7. Lagebericht handelt dieses Thema unter ferner liefen ab. Noch deutlicher wird diese Diskrepanz beim Thema „Flüchtlinge: Im 6. Lagebericht umfasste das entsprechende Kapitel noch 33 Seiten – der Folgebericht kommt mit vier Seiten aus. Wir fragen die Bundesregierung: Flüchtlingspolitik 1. Wieso problematisiert die Staatsministerin in ihrem 7. Lagebericht nicht, dass mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 u. a. folgende neun zwingende EU-Vorgaben nicht umgesetzt worden sind, und befürwortet sie eine rasche Umsetzung dieser Vorgaben: ● Flüchtlingsanerkennung bei einer Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität (Artikel 10 Abs. 1 des Satzes 2 der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG); ● Flüchtlingsanerkennung bei Kriegsdienstverweigerung (Artikel 9 Abs. 2e der Qualifikationsrichtlinie; 2004/83/EG); ● Heraufsetzung der altersbezogenen Handlungsfähigkeit unbegleiteter Flüchtlingskinder in Asylverfahren auf 18 Jahre (Artikel 6 Abs. 4h der Asylverfahrens-Richtlinie; 2005/85/EG); ● Gewährleistung medizinischer Behandlung für traumatisierte Asylsuchende (Artikel 20 der Aufnahmerichtlinie (2003/9/EG); ● Entkriminalisierung von Verstößen gegen die sog. Residenzpflicht für Asylsuchende (Artikel 16 Abs. 3 der Aufnahmerichtlinie; 2003/9/EG); ● Entkriminalisierung der humanitär motivierten Beihilfe zur unerlaubten Einreise (Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie über die unerlaubte Einreise und Aufenthalt; 2002/90/EG); ● Anpassung der Erteilungsvoraussetzungen für einen menschenrechtlichen Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG an Artikel 17 und 24 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG); ● Anpassung der Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für Personen mit einem menschrechtlichem Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG an Artikel 26 Abs. 3 der Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG); ● Zugangsrecht für Flüchtlinge mit einem menschenrechtlichen Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu den Integrationskursen des Zuwanderungsgesetzes (gemäß Artikel 33 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie; 2004/83/EG)? (Bitte einzeln beantworten.) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/83472. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht nicht mit dem im Juni 2005 vorgelegten „Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens“ auseinandergesetzt, in dem sich die wichtigsten karitativen bzw. menschenrechtlichen Organisationen Deutschlands (u. a. amnesty international, Caritas, Diakonisches Werk, DPWV, Pro Asyl sowie die Rechtsberaterkonferenz) kritisch mit der Asylverfahrenspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt und eine Vielzahl praktischer Reformvorschläge unterbreitet hatten, und wie bewertet sie die in diesem Memorandum erwähnten Kritikpunkte bzw. Verbesserungsvorschläge im Einzelnen? 3. Mit welchen nachprüfbaren Maßnahmen gedenkt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer im Jahr 2008 ihre Ankündigungen im 7. Lagebericht umzusetzen ● das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu zu bewegen, seine asylrechtliche Widerrufspraxis zu überprüfen bzw. dass das BAMF künftig „stärker berücksichtigt, ob sich die allgemeine Situation im Herkunftsland grundlegend und dauerhaft geändert und stabilisiert hat und ob der Flüchtling [dessen Asylanerkennung widerrufen wurde] im Herkunftsland effektiven Schutz vor möglichen Gefahren für seine grundlegenden Rechte in Anspruch nehmen kann“ (S. 124 des Berichts); ● eine Rücknahme aller auf den Irak bezogenen Widerrufsverfahren zu erreichen (S. 125 des Berichts)? Flughafenverfahren 4. Bei welchen Besuchen in welchen Einrichtungen des sog. asylrechtlichen Flughafenverfahrens bzw. durch welche Berichte (z. B. des Flughafensozialdienstes oder anderer kirchlicher oder menschenrechtlicher) oder Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche Probleme aus Sicht im Flughafenverfahren befindlicher Ausländerinnen und Ausländer bekannt geworden? 5. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber ● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 länger als drei Wochen im sog. Flughafenverfahren befanden; ● ob – und wenn ja, wie lange – sich in den Jahren 2005 bis 2007 Frauen, Schwangere bzw. minderjährige Kindern im sog. Flughafenverfahren befanden; ● ob dort inzwischen ausreichend Mutter-Kinder-Plätze vorhanden sind bzw. wie oft das elterliche Sorgerecht entzogen worden ist, weil den Kindern (im Unterschied zu ihren Eltern) ein längerer Aufenthalt im sog. Flughafenverfahren nicht zuzumuten gewesen wäre; ● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 im sog. Flughafenverfahren versucht haben das Leben zu nehmen bzw. die wegen Depressionen oder aufgrund von Traumatisierungen betreut werden mussten? (Wenn ja, bitte einzeln beantworten.) 6. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im 6. Lagebericht – die Zustände und etwaige Probleme im sog. Flughafenverfahren mit keinem Wort erwähnt? Abschiebehaft 7. Bei welchen Besuchen in welchen deutschen Abschiebehaftanstalten bzw. durch welche Berichte (z. B. kirchlicher bzw. menschenrechtlicher) Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche Probleme aus Sicht im Abschiebegewahrsam befindlicher Ausländerinnen und Ausländer bekannt geworden? Drucksache 16/8347 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber ● wie viele Personen in den Jahren 2005 bis 2007 länger als sechs Monate in einer deutschen Abschiebehaftanstalt saßen; ● ob – und wenn ja, wie lange – in den Jahren 2005 bis 2007 Frauen, Schwangere bzw. minderjährige Kindern in einer deutschen Abschiebehaftanstalt saßen; ● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 in einer deutschen Abschiebehaftanstalt das Leben genommen haben bzw. einen Suizidversuch unternommen haben bzw. wegen Depressionen oder aufgrund von Traumatisierungen betreut werden mussten? (Wenn ja, bitte einzeln beantworten.) 9. Warum hat die Staatsministerin – anders als im 6. Lagebericht – die Zustände und etwaige Probleme in deutschen Abschiebehaftanstalten nicht thematisiert? Abschiebungen 10. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht – anders als im 6. Lagebericht – die Abschiebungspraxis in der Bundesrepublik Deutschland nicht thematisiert? 11. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen in den Jahren 2005 bis 2007 Abschiebungsvorgänge abgebrochen werden mussten, ● weil Betroffene Widerstand geleistet hatten; ● weil das Flugpersonal den Transport verweigerte bzw. ● weil medizinische Bedenken bestanden? Wenn ja, wie lauten diese Zahlen? 12. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht nicht problematisiert, dass die Bundesregierung in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „keine Notwendigkeit“ gesehen hat, sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des Diakonischen Werkes (vom Juni 2005) bezüglich der „Abschiebung kranker Flüchtlinge und ethischer Verantwortung“ inhaltlich auseinanderzusetzen bzw. sich nicht dafür einzusetzen, dass künftig auch bundesweit der – im Benehmen mit der Bundesärztekammer erstellte – Informations- und Kriterienkatalog „Medizinische Begutachtung bei der Rückführung von Ausländerinnen und Ausländern“ angewandt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 16/1055)? Sieht die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer generell keine Notwendigkeit Empfehlungen des Diakonischen Werkes zum Thema „Flüchtlinge“ ernst zu nehmen und umzusetzen? Schutz von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen 13. Hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer an den beiden Ressortverfahren beteiligt bezüglich ● des sog. Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 (das keine einzige aufenthaltsrechtliche Verbesserung zugunsten von Migrantinnen enthält, die von Zwangsehen betroffen oder bedroht sind); ● der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (in der die Bundesregierung ihre Ablehnung bekräftigte, keine aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen zugunsten von Migrantinnen einzuführen, die von Zwangsehen betroffen oder bedroht sind; Bundestagsdrucksache 16/5501)? Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/834714. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht nicht mit allen Vorschlägen zur Verhinderung von Zwangsehe auseinandergesetzt, die Gegenstand der Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juni 2006 waren, wo u. a. auch vorgeschlagen worden war ● 16-jährigen Migrantinnen, die seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, künftig nicht mehr nur auf eigenen Antrag, sondern von Amts wegen eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen; ● zudem sollten geduldete Migrantinnen bei Zwangsehen einen legalen Schutzstatus nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes erhalten können, da nach geltender Rechtslage das eigenständige Aufenthaltsrecht von Ehegattinnen nicht bei geduldeten Migrantinnen greift bzw. wenn ihre gewalttätigen Ehepartner eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung besitzen? Wie bewertet sie diese Vorschläge? 15. Mit welchen nachprüfbaren Maßnahmen will die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer ihre auf S. 71 ihres 7. Lageberichts erfolgten Ankündigungen im Jahr 2008 umsetzen, sich ● für eine „Verbesserung des Rückkehrrechts“ bzw. ● für eine „Klarstellung in den Anwendungshinweisen des Bundesministeriums des Innern“ einzusetzen, derzufolge Zwangsverheiratungen als „ein Fall der besonderen Härte“ im Sinne von § 31 des Aufenthaltsgesetzes gewertet werden sollten? 16. Warum thematisiert die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht – anders als im 6. Lagebericht – nicht, dass Flüchtlingsfrauen in der Bundesrepublik Deutschland Gewalt in einem besonderen Maße ausgesetzt sind (sei es von häuslicher Gewalt – aber auch durch Übergriffe durch Helferinnen und Helfer bzw. Beratungspersonen in Wohnheimen, Behörden und Hilfseinrichtungen)? Kinderrechte 17. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im 6. Lagebericht – nicht mit den Problemen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigt und in diesem Rahmen z. B. die Auswirkungen der Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aus dem Jahr 2005 geprüft, im Hinblick auf die Folgen für unbegleitet eingereiste Flüchtlingskinder? 18. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht weder den Umstand noch die Folgen für die ausländischen Kinder in der Bundesrepublik Deutschland problematisiert, dass die Bundesregierung – entgegen mehrfacher Aufforderungen durch den Deutschen Bundestag – ihren 1992 eingelegten ausländerrechtlichen Vorbehalt zur UN- Kinderrechtskonvention immer noch nicht zurückgezogen hat? 19. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht die sog. Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingskindern nicht thematisiert – zumal jetzt aufgrund des sog. Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 sogar das Röntgen der Handwurzelknochen von unter 14-jährigen Kindern legalisiert wurde? 20. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht nicht geprüft, ob in allen Bundesländern die Vorgabe aus Artikel 10 der EU- Aufnahmerichtlinie (2003/9/EG) umgesetzt worden ist, dass auch allen minderjährigen Kindern von Asylsuchenden bzw. minderjährigen Flücht- Drucksache 16/8347 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelingskindern Zugang zum Bildungssystem gewährt wird (vgl. hierzu Terres des Hommes: „Wir bleiben draußen – Schulpflicht und Schulrecht von Flüchtlingskindern in Deutschland“, Osnabrück 2005)? Folteropfer 21. Bei welchen Besuchen in welchen deutschen Zentren für die Behandlung von Folteropfern bzw. durch welche Berichte (z. B. kirchlicher bzw. menschenrechtlicher) Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche Probleme (für die Trägerorganisationen bzw. für die traumatisierten Ausländerinnen und Ausländer) bekannt geworden? 22. Warum enthält der 7. Lagebericht der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im 6. Lagebericht – keine Empfehlungen im Hinblick auf die weitere Förderung dieser psychosozialen Zentren für die Behandlung von Folteropfern? Befürwortet die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer eine weitere Förderung dieser Zentren? Opfer rassistischer Gewalt 23. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht nicht darauf hingewiesen, dass nichtdeutsche Opfer z. B. rassistischer Übergriffe, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, von einem Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz ausgeschlossen sind? 24. Warum weist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht bezüglich des durch die Große Koalition veränderten Bundesprogramms „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ – neben allem Eigenlob – nicht auch auf die jetzt schon erkennbaren Umsetzungsprobleme hin, dass nämlich ● viele kleine, unabhängige Träger die jetzt vorgeschriebene hohe Kofinanzierungsquote von 50 Prozent nicht erfüllen können und ihre Arbeit daher einstellen müssen; ● dass Personalressourcen durch in eine ausufernde Antragsbürokratie zusehends gebunden werden, anstatt sich um die Durchführung von Projekten kümmern zu können; ● langfristig erprobte Präventionsansätze durch die Fördergrundsätze der Großen Koalition durch kurzfristige Kriseninterventionen abgelöst wurden – mit negativen Auswirkungen für die Nachhaltigkeit dieser Projektarbeit und ● dass es aufgrund fehlender Qualitätsrichtlinien des Bundes keine effektiven Mitwirkungsmöglichkeiten für erfahrene Fachleute und zivilgesellschaftliche Träger gibt? ● Wie bewertet sie o. a. Probleme im Einzelnen? 25. Wann ist mit einer – im 7. Lagebericht fehlenden – Stellungnahme der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer zum Arbeitsentwurf des Bundesministeriums des Innern für einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie damit zusammenhängender Diskriminierungen zu rechnen, und wann sollen im Jahr 2008 Arbeitstreffen mit den Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft zur Konkretisierung dieses Nationalen Aktionsplans durchgeführt werden (bitte Datum und jeweiliges Abstimmungsvorhaben angeben)? Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/834726. Teilt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Bewertungen des 6. Lageberichts bezüglich der Notwendigkeit einer Erfassung fremdenfeindlicher, antisemitischer bzw. rechtsextremer Straftaten durch regierungsunabhängige Organisationen (wie z. B. die Opferberatungsstellen), und wenn ja, ● durch welche Maßnahmen soll die Förderung dieser Opferberatungsstellen durch den Bund nach Ansicht der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer weiter verbessert werden, und ● welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit diesen regierungsunabhängigen Organisationen hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer für sinnvoll und durchführbar, um Diskrepanzen bei der Erfassung, Einordnung bzw. Bewertung von rechtsmotivierten Delikten einzudämmen und dass aus dem Jahr 2001 stammende polizeiliche Erfassungsmodell weiter zu verbessern? Antidiskriminierungspolitik 27. Sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Berichte von internationalen bzw. europäischen Gremien, von Migrantenvereinen, Antidiskriminierungsorganisationen oder menschenrechtlichen Vereinigungen bekannt, in denen im Berichtszeitraum über ungerechtfertigte Ungleichbehandlung hier lebender Migrantinnen und Migranten durch die Polizei, die Justiz, den Zoll oder andere deutsche Behörden hingewiesen worden ist, und wenn ja, ● auf welche Probleme wurde in welchen Berichte hingewiesen, ● warum werden diese Fragen im 7. Lagebericht nicht thematisiert und ● was hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer unternommen bzw. welche nachprüfbaren Schritte gedenkt sie im Jahr 2008 zu unternehmen, um direkte oder mittelbare Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, der Herkunft oder der Religion durch deutsche Beamtinnen und Beamte in Zukunft zu vermeiden? 28. Erkennt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Nachbesserungsbedarf im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf den Schutz vor Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, z. B. im Hinblick auf ● die unklare Ausnahmeklausel für die Wohnungswirtschaft; ● die Gewährleistung des Schutzes vor Entlassungen aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Herkunft; ● die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche wegen Diskriminierung geltend gemacht werden müssen; ● die Beteiligungsmöglichkeiten von Verbänden an gerichtlichen Verfahren; ● den Schutz vor Benachteiligungen von Personen, die ihre Gleichbehandlungsrechte geltend machen bzw. auf ● die eingeschränkte Haftung des Arbeitgebers bei Verstößen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung? Wenn ja, ● warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht nicht auf diese (bzw. mögliche andere) Schwachstellen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen und Drucksache 16/8347 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● mit welchen Schritten setzt sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer für eine europarechtskonforme Nachbesserung des AGG ein? Wenn nein, wie bewertet die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die diesbezügliche Kritik, die die EU-Kommission in einem Schreiben vom 17. Oktober 2007 an die Bundesregierung geäußert hat? 29. Teilt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Einschätzung, dass das Antidiskriminierungsrecht das gleiche Ziel verfolgt wie die Kampagnen „Vielfalt als Chance“ bzw. „Charta der Vielfalt“, und teilt sie in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass sich das Werben für Respekt und einklagbare Schutzrechte vor Diskriminierung sinnvoll ergänzen? Wenn ja, ● warum ist die Verbindung von Antidiskriminierungsrecht und das Werben für die Akzeptanz von Vielfalt nicht Gegenstand des 7. Lageberichts; ● inwiefern thematisiert die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer das Antidiskriminierungsrecht im Rahmen ihrer Kampagnen „Vielfalt als Chance“ bzw. „Charta der Vielfalt“? Wenn nein, warum nicht? 30. Hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer es für sinnvoll und erforderlich ● für die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowohl in der Mehrheitsgesellschaft als auch in Migrantencommunities zu werben; ● die Rechte, die sich aus den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien und dem AGG ergeben, auch unter Migrantinnen und Migranten bekannter zu machen und ● nichtdeutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre Verpflichtungen nach dem AGG zu informieren und sie bei der Einhaltung der Bestimmungen zu unterstützen? Wenn ja, ● warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht diese Aspekte nicht thematisiert; ● welche entsprechenden Pläne gibt es von Seiten der Beauftragten bzw. an welchen diesbezüglichen Vorhaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, anderer staatlicher Stellen oder nichtstaatlicher Verbände ist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer beteiligt? Wenn nein, warum nicht? 31. Welche Migrantenorganisationen sind im Einzelnen gemeint, wenn die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer behauptet es gäbe Verbände mit denen erst seit Amtsantritt von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gesprochen werde, während vorher nur über sie gesprochen worden sei? Berlin, den 3. März 2008 Renate Künast, Fritz Kuhn und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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