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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet
Der Siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland
<span>Fehlende Schwerpunkte im 7. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland: Flüchtlingspolitik, Flughafenverfahren, Abschiebehaft, Abschiebepraxis, Schutz von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen, Kinderrechte, minderjährige Flüchtlinge, Folteropfer, Opfer rassistischer Gewalt, Antidiskriminierungspolitik </span>
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Datum
25.03.2008
Aktualisiert
26.07.2022
BT16/834703.03.2008
Der Siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/8347
16. Wahlperiode 03. 03. 2008 Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar,
Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der siebte Lagebericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer
in Deutschland
In ihrem im Dezember 2007 vorgelegten 7. Lagebericht (Bundestagsdrucksache
16/7600) reklamiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, für sich einen
„Paradigmenwechsel in der Integrationspolitik“ eingeleitet zu haben: „Der Bund geht
[jetzt] neue Wege einer aktivierenden und nachhaltigen Integrationspolitik, die
die Potenziale der Zugewanderten erkennt und stärkt und nicht allein auf die
Defizite fokussiert“ (S. 25 des Berichts) – eine kühne Behauptung, nicht nur,
wenn man sich die Erfolge ihrer Vorgängerin, Marieluise Beck,
vergegenwärtigt, sondern wenn man sich auch daran erinnert, dass es die damalige
rotgrüne Bundesregierung war, die im Zuwanderungsgesetz – nach 16 Jahren
integrationspolitischer Untätigkeit unter Helmut Kohl – das Integrationskurssystem
gegen den finanziellen Boykott der unionsgeführten Bundesländer und gegen
die Unionsfraktion durchgesetzt hat.
Sinnbildlich für diese „neuen Wege“ verweist die Integrationsbeauftragte in
ihrem Lagebericht auf den Nationalen Integrationsplan (NIP). Tatsächlich
enthält dieser viele gute und sinnvolle Selbstverpflichtungen nicht nur des Bundes,
sondern auch von Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft.
Gleichzeitig zeigten sich aber beim Zustandekommen des NIP schon in wichtigen
integrationspolitischen Handlungsfeldern gravierende Leerstellen: So hat die
Bundesregierung nicht nur die Themen Einbürgerung, aufenthaltsrechtliche
Verbesserungen und rechtliche Teilhabemöglichkeiten für Migrantinnen und
Migranten komplett ausgeklammert. Auch Fragen der Prävention bzw. des
Abbaus von Jugendgewalt, von Frauenfeindlichkeit, von Homophobie sowie von
Rassismus und Antisemitismus sind auf dem Integrationsgipfel nicht behandelt
worden.
Der 7. Lagebericht der Integrationsbeauftragten ist nun mit 300 Seiten nicht
einmal halb so lang, wie der 2005 von der damaligen Integrationsbeauftragten
Marieluise Beck vorgelegte, „exzellente Jahresbericht [Bundestagsdrucksache
15/5826], der längst alles enthält, was nun ein weiterer ‚Integrationsgipfel‘
enthüllen soll“ ( DIE WELT vom 5. April 2006).
Der 7. Lagebericht hat zweifelsohne gute und lesenswerte Passagen, z. B. bei
den Themen Bildungspolitik und der Integration in den Arbeitsmarkt.
Drucksache 16/8347 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIn diesem 7. Lagebericht vollzieht Dr. Maria Böhmer jedoch im Vergleich zum
6. Lagebericht zwei paradigmatische Wechsel:
– Der 7. Lagebericht ist ein Paradebeispiel deskriptiver Affirmation: An vielen
Stellen wurden aus dem Nationalen Integrationsplan lediglich ganze
Textblöcke kopiert. Die Gesetzgebung der Großen Koalition wird seitenlang
– und möglichst positiv – referiert. Zwar wird einerseits die Rechtsprechung
akribisch aufgearbeitet. Auffällig ist aber, dass etwaige Kritikpunkte
entweder gar nicht – und wenn - dann denkbar knapp abgehandelt werden.
Empfehlungen oder konkrete Handlungsankündigungen seitens der
Integrationsbeauftragten, die über ein passives „Beobachten“ und „Prüfen“ hinausgehen,
enthält dieser Lagebericht so gut wie gar nicht.
– Zum anderen werden humanitäre Problemlagen hier lebender
Ausländerinnen und Ausländer und Flüchtlinge in diesem 7. Lagebericht entweder gar
nicht oder vollkommen unzureichend behandelt. Im 6. Lagebericht etwa
wurden das Ausmaß fremdenfeindlicher Gewalt und die vielfältigen
Erscheinungsformen der Ausländerdiskriminierung in der Bundesrepublik
Deutschland noch auf 13 Seiten umfassend dargestellt – der 7. Lagebericht handelt
dieses Thema unter ferner liefen ab. Noch deutlicher wird diese Diskrepanz
beim Thema „Flüchtlinge: Im 6. Lagebericht umfasste das entsprechende
Kapitel noch 33 Seiten – der Folgebericht kommt mit vier Seiten aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
Flüchtlingspolitik
1. Wieso problematisiert die Staatsministerin in ihrem 7. Lagebericht nicht, dass
mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 u. a. folgende neun zwingende
EU-Vorgaben nicht umgesetzt worden sind, und befürwortet sie eine rasche
Umsetzung dieser Vorgaben:
● Flüchtlingsanerkennung bei einer Verfolgung aufgrund der sexuellen
Identität (Artikel 10 Abs. 1 des Satzes 2 der Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG);
● Flüchtlingsanerkennung bei Kriegsdienstverweigerung (Artikel 9 Abs. 2e
der Qualifikationsrichtlinie; 2004/83/EG);
● Heraufsetzung der altersbezogenen Handlungsfähigkeit unbegleiteter
Flüchtlingskinder in Asylverfahren auf 18 Jahre (Artikel 6 Abs. 4h der
Asylverfahrens-Richtlinie; 2005/85/EG);
● Gewährleistung medizinischer Behandlung für traumatisierte
Asylsuchende (Artikel 20 der Aufnahmerichtlinie (2003/9/EG);
● Entkriminalisierung von Verstößen gegen die sog. Residenzpflicht für
Asylsuchende (Artikel 16 Abs. 3 der Aufnahmerichtlinie; 2003/9/EG);
● Entkriminalisierung der humanitär motivierten Beihilfe zur unerlaubten
Einreise (Artikel 1 Abs. 2 der Richtlinie über die unerlaubte Einreise und
Aufenthalt; 2002/90/EG);
● Anpassung der Erteilungsvoraussetzungen für einen menschenrechtlichen
Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG an Artikel 17 und 24 Abs. 2 der
Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG);
● Anpassung der Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt für Personen
mit einem menschrechtlichem Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG an
Artikel 26 Abs. 3 der Qualifikationsrichtlinie (2004/83/EG);
● Zugangsrecht für Flüchtlinge mit einem menschenrechtlichen
Schutzstatus nach § 25 Abs. 3 AufenthG zu den Integrationskursen des
Zuwanderungsgesetzes (gemäß Artikel 33 Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie;
2004/83/EG)?
(Bitte einzeln beantworten.)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/83472. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
nicht mit dem im Juni 2005 vorgelegten „Memorandum zur derzeitigen
Situation des deutschen Asylverfahrens“ auseinandergesetzt, in dem sich die
wichtigsten karitativen bzw. menschenrechtlichen Organisationen Deutschlands
(u. a. amnesty international, Caritas, Diakonisches Werk, DPWV, Pro Asyl
sowie die Rechtsberaterkonferenz) kritisch mit der Asylverfahrenspraxis des
Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beschäftigt und eine
Vielzahl praktischer Reformvorschläge unterbreitet hatten, und wie bewertet
sie die in diesem Memorandum erwähnten Kritikpunkte bzw.
Verbesserungsvorschläge im Einzelnen?
3. Mit welchen nachprüfbaren Maßnahmen gedenkt die Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer im Jahr 2008 ihre Ankündigungen im 7. Lagebericht umzusetzen
● das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dazu zu bewegen,
seine asylrechtliche Widerrufspraxis zu überprüfen bzw. dass das BAMF
künftig „stärker berücksichtigt, ob sich die allgemeine Situation im
Herkunftsland grundlegend und dauerhaft geändert und stabilisiert hat und ob
der Flüchtling [dessen Asylanerkennung widerrufen wurde] im
Herkunftsland effektiven Schutz vor möglichen Gefahren für seine
grundlegenden Rechte in Anspruch nehmen kann“ (S. 124 des Berichts);
● eine Rücknahme aller auf den Irak bezogenen Widerrufsverfahren zu
erreichen (S. 125 des Berichts)?
Flughafenverfahren
4. Bei welchen Besuchen in welchen Einrichtungen des sog. asylrechtlichen
Flughafenverfahrens bzw. durch welche Berichte (z. B. des
Flughafensozialdienstes oder anderer kirchlicher oder menschenrechtlicher) oder
Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche Probleme aus
Sicht im Flughafenverfahren befindlicher Ausländerinnen und Ausländer
bekannt geworden?
5. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber
● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 länger als drei
Wochen im sog. Flughafenverfahren befanden;
● ob – und wenn ja, wie lange – sich in den Jahren 2005 bis 2007 Frauen,
Schwangere bzw. minderjährige Kindern im sog. Flughafenverfahren
befanden;
● ob dort inzwischen ausreichend Mutter-Kinder-Plätze vorhanden sind
bzw. wie oft das elterliche Sorgerecht entzogen worden ist, weil den
Kindern (im Unterschied zu ihren Eltern) ein längerer Aufenthalt im sog.
Flughafenverfahren nicht zuzumuten gewesen wäre;
● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 im sog.
Flughafenverfahren versucht haben das Leben zu nehmen bzw. die wegen
Depressionen oder aufgrund von Traumatisierungen betreut werden mussten?
(Wenn ja, bitte einzeln beantworten.)
6. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im 6.
Lagebericht – die Zustände und etwaige Probleme im sog. Flughafenverfahren mit
keinem Wort erwähnt?
Abschiebehaft
7. Bei welchen Besuchen in welchen deutschen Abschiebehaftanstalten bzw.
durch welche Berichte (z. B. kirchlicher bzw. menschenrechtlicher)
Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer welche Probleme aus
Sicht im Abschiebegewahrsam befindlicher Ausländerinnen und Ausländer
bekannt geworden?
Drucksache 16/8347 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode8. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber
● wie viele Personen in den Jahren 2005 bis 2007 länger als sechs Monate
in einer deutschen Abschiebehaftanstalt saßen;
● ob – und wenn ja, wie lange – in den Jahren 2005 bis 2007 Frauen,
Schwangere bzw. minderjährige Kindern in einer deutschen
Abschiebehaftanstalt saßen;
● wie viele Personen sich in den Jahren 2005 bis 2007 in einer deutschen
Abschiebehaftanstalt das Leben genommen haben bzw. einen
Suizidversuch unternommen haben bzw. wegen Depressionen oder aufgrund von
Traumatisierungen betreut werden mussten?
(Wenn ja, bitte einzeln beantworten.)
9. Warum hat die Staatsministerin – anders als im 6. Lagebericht – die
Zustände und etwaige Probleme in deutschen Abschiebehaftanstalten nicht
thematisiert?
Abschiebungen
10. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
– anders als im 6. Lagebericht – die Abschiebungspraxis in der
Bundesrepublik Deutschland nicht thematisiert?
11. Hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Kenntnis darüber, in wie vielen
Fällen in den Jahren 2005 bis 2007 Abschiebungsvorgänge abgebrochen
werden mussten,
● weil Betroffene Widerstand geleistet hatten;
● weil das Flugpersonal den Transport verweigerte bzw.
● weil medizinische Bedenken bestanden?
Wenn ja, wie lauten diese Zahlen?
12. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
nicht problematisiert, dass die Bundesregierung in der Beantwortung einer
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „keine
Notwendigkeit“ gesehen hat, sich mit der Umsetzung der Empfehlungen des
Diakonischen Werkes (vom Juni 2005) bezüglich der „Abschiebung
kranker Flüchtlinge und ethischer Verantwortung“ inhaltlich
auseinanderzusetzen bzw. sich nicht dafür einzusetzen, dass künftig auch bundesweit
der – im Benehmen mit der Bundesärztekammer erstellte – Informations-
und Kriterienkatalog „Medizinische Begutachtung bei der Rückführung
von Ausländerinnen und Ausländern“ angewandt wird (vgl.
Bundestagsdrucksache 16/1055)?
Sieht die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer generell keine Notwendigkeit
Empfehlungen des Diakonischen Werkes zum Thema „Flüchtlinge“ ernst zu
nehmen und umzusetzen?
Schutz von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen
13. Hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer an den beiden
Ressortverfahren beteiligt bezüglich
● des sog. Richtlinienumsetzungsgesetzes 2007 (das keine einzige
aufenthaltsrechtliche Verbesserung zugunsten von Migrantinnen enthält, die
von Zwangsehen betroffen oder bedroht sind);
● der Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (in der die
Bundesregierung ihre Ablehnung bekräftigte, keine aufenthaltsrechtlichen
Verbesserungen zugunsten von Migrantinnen einzuführen, die von
Zwangsehen betroffen oder bedroht sind; Bundestagsdrucksache 16/5501)?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/834714. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht mit allen Vorschlägen zur Verhinderung von Zwangsehe
auseinandergesetzt, die Gegenstand der Sachverständigenanhörung im
Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juni 2006
waren, wo u. a. auch vorgeschlagen worden war
● 16-jährigen Migrantinnen, die seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
besitzen, künftig nicht mehr nur auf eigenen Antrag, sondern von Amts
wegen eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen;
● zudem sollten geduldete Migrantinnen bei Zwangsehen einen legalen
Schutzstatus nach § 25 des Aufenthaltsgesetzes erhalten können, da nach
geltender Rechtslage das eigenständige Aufenthaltsrecht von
Ehegattinnen nicht bei geduldeten Migrantinnen greift bzw. wenn ihre
gewalttätigen Ehepartner eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung besitzen?
Wie bewertet sie diese Vorschläge?
15. Mit welchen nachprüfbaren Maßnahmen will die Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer ihre auf S. 71 ihres 7. Lageberichts erfolgten Ankündigungen im
Jahr 2008 umsetzen, sich
● für eine „Verbesserung des Rückkehrrechts“ bzw.
● für eine „Klarstellung in den Anwendungshinweisen des
Bundesministeriums des Innern“ einzusetzen, derzufolge Zwangsverheiratungen als
„ein Fall der besonderen Härte“ im Sinne von § 31 des
Aufenthaltsgesetzes gewertet werden sollten?
16. Warum thematisiert die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht – anders als im 6. Lagebericht – nicht, dass Flüchtlingsfrauen in
der Bundesrepublik Deutschland Gewalt in einem besonderen Maße
ausgesetzt sind (sei es von häuslicher Gewalt – aber auch durch Übergriffe durch
Helferinnen und Helfer bzw. Beratungspersonen in Wohnheimen, Behörden
und Hilfseinrichtungen)?
Kinderrechte
17. Warum hat sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer – anders als im
6. Lagebericht – nicht mit den Problemen von unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlingen beschäftigt und in diesem Rahmen z. B. die Auswirkungen der
Reform des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aus dem Jahr
2005 geprüft, im Hinblick auf die Folgen für unbegleitet eingereiste
Flüchtlingskinder?
18. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
weder den Umstand noch die Folgen für die ausländischen Kinder in der
Bundesrepublik Deutschland problematisiert, dass die Bundesregierung
– entgegen mehrfacher Aufforderungen durch den Deutschen Bundestag –
ihren 1992 eingelegten ausländerrechtlichen Vorbehalt zur UN-
Kinderrechtskonvention immer noch nicht zurückgezogen hat?
19. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
die sog. Altersfeststellung von minderjährigen Flüchtlingskindern nicht
thematisiert – zumal jetzt aufgrund des sog. Richtlinienumsetzungsgesetzes
2007 sogar das Röntgen der Handwurzelknochen von unter 14-jährigen
Kindern legalisiert wurde?
20. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
nicht geprüft, ob in allen Bundesländern die Vorgabe aus Artikel 10 der
EU- Aufnahmerichtlinie (2003/9/EG) umgesetzt worden ist, dass auch allen
minderjährigen Kindern von Asylsuchenden bzw. minderjährigen Flücht-
Drucksache 16/8347 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodelingskindern Zugang zum Bildungssystem gewährt wird (vgl. hierzu Terres
des Hommes: „Wir bleiben draußen – Schulpflicht und Schulrecht von
Flüchtlingskindern in Deutschland“, Osnabrück 2005)?
Folteropfer
21. Bei welchen Besuchen in welchen deutschen Zentren für die Behandlung
von Folteropfern bzw. durch welche Berichte (z. B. kirchlicher bzw.
menschenrechtlicher) Organisationen sind der Staatsministerin Dr. Maria
Böhmer welche Probleme (für die Trägerorganisationen bzw. für die
traumatisierten Ausländerinnen und Ausländer) bekannt geworden?
22. Warum enthält der 7. Lagebericht der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer
– anders als im 6. Lagebericht – keine Empfehlungen im Hinblick auf die
weitere Förderung dieser psychosozialen Zentren für die Behandlung von
Folteropfern?
Befürwortet die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer eine weitere Förderung
dieser Zentren?
Opfer rassistischer Gewalt
23. Warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7. Lagebericht
nicht darauf hingewiesen, dass nichtdeutsche Opfer z. B. rassistischer
Übergriffe, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland
aufhalten, von einem Anspruch nach dem Opferentschädigungsgesetz
ausgeschlossen sind?
24. Warum weist die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht bezüglich des durch die Große Koalition veränderten
Bundesprogramms „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“
– neben allem Eigenlob – nicht auch auf die jetzt schon erkennbaren
Umsetzungsprobleme hin, dass nämlich
● viele kleine, unabhängige Träger die jetzt vorgeschriebene hohe
Kofinanzierungsquote von 50 Prozent nicht erfüllen können und ihre Arbeit
daher einstellen müssen;
● dass Personalressourcen durch in eine ausufernde Antragsbürokratie
zusehends gebunden werden, anstatt sich um die Durchführung von
Projekten kümmern zu können;
● langfristig erprobte Präventionsansätze durch die Fördergrundsätze der
Großen Koalition durch kurzfristige Kriseninterventionen abgelöst
wurden – mit negativen Auswirkungen für die Nachhaltigkeit dieser
Projektarbeit und
● dass es aufgrund fehlender Qualitätsrichtlinien des Bundes keine
effektiven Mitwirkungsmöglichkeiten für erfahrene Fachleute und
zivilgesellschaftliche Träger gibt?
● Wie bewertet sie o. a. Probleme im Einzelnen?
25. Wann ist mit einer – im 7. Lagebericht fehlenden – Stellungnahme der
Staatsministerin Dr. Maria Böhmer zum Arbeitsentwurf des
Bundesministeriums des Innern für einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von
Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus sowie damit
zusammenhängender Diskriminierungen zu rechnen, und wann sollen im Jahr
2008 Arbeitstreffen mit den Nichtregierungsorganisationen und Vertretern
der Zivilgesellschaft zur Konkretisierung dieses Nationalen Aktionsplans
durchgeführt werden (bitte Datum und jeweiliges Abstimmungsvorhaben
angeben)?
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/834726. Teilt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Bewertungen des 6.
Lageberichts bezüglich der Notwendigkeit einer Erfassung fremdenfeindlicher,
antisemitischer bzw. rechtsextremer Straftaten durch
regierungsunabhängige Organisationen (wie z. B. die Opferberatungsstellen), und wenn ja,
● durch welche Maßnahmen soll die Förderung dieser
Opferberatungsstellen durch den Bund nach Ansicht der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer
weiter verbessert werden, und
● welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit diesen
regierungsunabhängigen Organisationen hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer für
sinnvoll und durchführbar, um Diskrepanzen bei der Erfassung,
Einordnung bzw. Bewertung von rechtsmotivierten Delikten einzudämmen und
dass aus dem Jahr 2001 stammende polizeiliche Erfassungsmodell weiter
zu verbessern?
Antidiskriminierungspolitik
27. Sind der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Berichte von internationalen
bzw. europäischen Gremien, von Migrantenvereinen,
Antidiskriminierungsorganisationen oder menschenrechtlichen Vereinigungen bekannt, in denen
im Berichtszeitraum über ungerechtfertigte Ungleichbehandlung hier
lebender Migrantinnen und Migranten durch die Polizei, die Justiz, den Zoll oder
andere deutsche Behörden hingewiesen worden ist, und wenn ja,
● auf welche Probleme wurde in welchen Berichte hingewiesen,
● warum werden diese Fragen im 7. Lagebericht nicht thematisiert und
● was hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer unternommen bzw.
welche nachprüfbaren Schritte gedenkt sie im Jahr 2008 zu unternehmen,
um direkte oder mittelbare Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, der
Herkunft oder der Religion durch deutsche Beamtinnen und Beamte in
Zukunft zu vermeiden?
28. Erkennt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer Nachbesserungsbedarf im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) im Hinblick auf den Schutz
vor Diskriminierung aufgrund der „Rasse“ oder ethnischen Herkunft, z. B.
im Hinblick auf
● die unklare Ausnahmeklausel für die Wohnungswirtschaft;
● die Gewährleistung des Schutzes vor Entlassungen aufgrund von
Merkmalen wie ethnischer Herkunft;
● die Frist, innerhalb derer Schadensersatzansprüche wegen
Diskriminierung geltend gemacht werden müssen;
● die Beteiligungsmöglichkeiten von Verbänden an gerichtlichen
Verfahren;
● den Schutz vor Benachteiligungen von Personen, die ihre
Gleichbehandlungsrechte geltend machen bzw. auf
● die eingeschränkte Haftung des Arbeitgebers bei Verstößen gegen den
Grundsatz der Gleichbehandlung?
Wenn ja,
● warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht nicht auf diese (bzw. mögliche andere) Schwachstellen im
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hingewiesen und
Drucksache 16/8347 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode● mit welchen Schritten setzt sich die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer
für eine europarechtskonforme Nachbesserung des AGG ein?
Wenn nein, wie bewertet die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die
diesbezügliche Kritik, die die EU-Kommission in einem Schreiben vom 17.
Oktober 2007 an die Bundesregierung geäußert hat?
29. Teilt die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer die Einschätzung, dass das
Antidiskriminierungsrecht das gleiche Ziel verfolgt wie die Kampagnen
„Vielfalt als Chance“ bzw. „Charta der Vielfalt“, und teilt sie in diesem
Zusammenhang die Auffassung, dass sich das Werben für Respekt und einklagbare
Schutzrechte vor Diskriminierung sinnvoll ergänzen?
Wenn ja,
● warum ist die Verbindung von Antidiskriminierungsrecht und das
Werben für die Akzeptanz von Vielfalt nicht Gegenstand des 7. Lageberichts;
● inwiefern thematisiert die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer das
Antidiskriminierungsrecht im Rahmen ihrer Kampagnen „Vielfalt als
Chance“ bzw. „Charta der Vielfalt“?
Wenn nein, warum nicht?
30. Hält die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer es für sinnvoll und erforderlich
● für die Grundsätze der Nichtdiskriminierung sowohl in der
Mehrheitsgesellschaft als auch in Migrantencommunities zu werben;
● die Rechte, die sich aus den europäischen
Antidiskriminierungsrichtlinien und dem AGG ergeben, auch unter Migrantinnen und Migranten
bekannter zu machen und
● nichtdeutsche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über ihre
Verpflichtungen nach dem AGG zu informieren und sie bei der Einhaltung der
Bestimmungen zu unterstützen?
Wenn ja,
● warum hat die Staatsministerin Dr. Maria Böhmer in ihrem 7.
Lagebericht diese Aspekte nicht thematisiert;
● welche entsprechenden Pläne gibt es von Seiten der Beauftragten bzw. an
welchen diesbezüglichen Vorhaben der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes, anderer staatlicher Stellen oder nichtstaatlicher Verbände ist die
Staatsministerin Dr. Maria Böhmer beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
31. Welche Migrantenorganisationen sind im Einzelnen gemeint, wenn die
Staatsministerin Dr. Maria Böhmer behauptet es gäbe Verbände mit denen
erst seit Amtsantritt von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel gesprochen
werde, während vorher nur über sie gesprochen worden sei?
Berlin, den 3. März 2008
Renate Künast, Fritz Kuhn und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]
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