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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Bewertung des BSE-Risikos für die Bundesrepublik Deutschland (G-SIG: 13012947)

Tötung von Rindern nach der 2. BSE-Schutzverordnung, epidemiologischer Nutzen, Verbraucherschutz auf EU-Ebene, Risiken von Fleisch- und Viehimporten, Identifizierung BSE-verdächtiger Rinder

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

30.12.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/937105. 12.97

Bewertung des BSE-Risikos für die Bundesrepublik Deutschland

der Abgeordneten Dr. Marliese Dobberthien, Dr. Wolfgang Wodarg, Ernst Bahr, Klaus Barthel, Wolfgang Behrendt, Anni Brandt-Elsweier, Marion Caspers-Merk, Christel Deichmann, Peter Dreßen, Annette Faße, Katrin Fuchs (Verl), Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Klaus Hagemann, Christel Hanewinckel, Uwe Hiksch, Barbara Imhof, Ilse Janz, Marianne Klappert, Thomas Krüger, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Detlev von Larcher, Waltraud Lehn, Klaus Lennartz, Christa Lörcher, Erika Lotz, Christoph Matschie, Ulrike Mehl, Michael Müller (Düsseldorf), Doris Odendahl, Manfred Opel, Kurt Palis, Georg Pfannenstein, Dr. Eckhart Pick, Karin Rehbock-Zureich, Dr. Hermann Scheer, Horst Schild, Dagmar Schmidt (Meschede), Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, Erika Simm, Dr. Bodo Teichmann, Jella Teuchner, Hildegard Wester, Dr. Norbert Wieczorek, Verena Wohlleben, Hanna Wolf (München)

Vorbemerkung

Die Zweite Verordnung zum Schutz gegen die Spongiforme Rinderenzephalopathie (Zweite BSE-Schutzverordnung) vom 21. März 1997 schrieb die Tötung aller direkt aus dem Vereinigten Königreich und der Schweiz nach Deutschland importierten Rinder vor.

Obwohl auch in den EU-Mitgliedstaaten Irland, Frankreich und Portugal Fälle von BSE aufgetreten sind, die auf die Verfütterung kontaminierten Tiermehls in dem jeweiligen Staat zurückgehen, wurden von dort stammende Tiere durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht als BSE-Risiko eingestuft.

Auch wurde den traditionell engen Beziehungen zwischen den Rinderzuchtverbänden in der Schweiz und dem südlichen Bayern bzw. Baden-Württemberg (Simmentaler Fleckvieh, Braunvieh) und dem dadurch besonders schwer zu quantifizierenden BSE-Risiko nicht gesondert Rechnung getragen.

Zwar gilt die vertikale Übertragung des Erregers von BSE bis heute als unwahrscheinlich; abschließende Studien dazu fehlen aber nach wie vor.

Seit der Verkündigung der in der Zweiten BSE-Schutzverordnung vorgeschriebenen Tötung von als erhöht BSE-riskant geltenden Rindern bestehen Zweifel an deren Tauglichkeit zur Bekämpfung von BSE.

Diese Zweifel wurden nicht nur durch den Aufschub der Tötungsanordnung durch einige Oberverwaltungsgerichte (OVG) bestätigt, sondern insbesondere durch die inzwischen rechtskräftige erste Hauptsacheentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Schleswig vom 6. August 1997 (1 a 166/97).

Dort wurde das pauschale Tötungsgebot des § 2 der Zweiten BSE-Schutzverordnung als nichtig bewertet, und zwar nicht nur wegen verschiedener rechtlicher Bedenken, sondern insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, daß die zum Thema befragten Sachverständigen aus fachlicher Sicht die Notwendigkeit eindeutig verneint haben.

Aufgrund des Urteils des VG Schleswig hob das Land Schleswig-Holstein alle übrigen Tötungsanordnungen auf, gegen die Widerspruch eingelegt worden ist.

Auf der gleichen Linie liegt auch die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz vom 21. Oktober 1997 (6 B 11585/97 OVG).

Sie verdient deshalb besondere Beachtung, weil sich der 6. Senat des OVG damit nicht nur von seinem eigenen Eilbeschluß vom 3. Februar 1997 distanziert, sondern gleichermaßen auch den Eilentscheidungen des hessischen OVG und des OVG Münster, welche seinerzeit den Vollzug der Tötungsanordnung billigten, eine Absage erteilt.

Die Zweite BSE-Schutzverordnung hat somit nicht zur Verbesserung der Sicherheit und Beruhigung verunsicherter Verbraucherinnen und Verbraucher geführt.

Sie hat auch nicht zur Belebung des nach wie vor angespannten Rindfleischmarktes und damit der Verbesserung des Absatzmarktes für Züchter und Mäster beigetragen.

Zugleich hat der aufgedeckte illegale Import britischen Rindfleisches erneut zur Verunsicherung hinsichtlich der Unbedenklichkeit des Verzehrs von Rindfleisch beigetragen.

Die Ankündigung der Europäischen Kommission, die gesamte EU zum BSE-Risikogebiet zu erklären, hat den Widerspruch der zuständigen Minister der Bundes- und Landesregierungen herausgefordert.

Die Begründung der EU-Kommission für diese Entscheidung ist problematisch.

Denn zum einen stellt sie fest, es sei für kein EU-Mitglied mehr auszuschließen, daß der BSE-Erreger dort vorkomme.

Diese Feststellung ist so lange nicht widerlegbar, als es keinen praxisfähigen BSE-Nachweis am lebenden Tier gibt bzw. der Erreger inklusive seiner Übertragungswege nicht zweifelsfrei identifiziert ist.

Ebensowenig ist aber das Gegenteil beweisbar.

Zum anderen bekräftigt die EU-Kommission ihre Absicht, durch diese Risikodefinition „Handelsverzerrungen" beseitigen zu wollen, ein Ziel, das weder epidemiologisch begründet noch behebbar ist und infolgedessen keine seuchenpolitischen Maßnahmen nach sich ziehen kann.

Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von BSE haben sich als unzureichend erwiesen.

Eine erneute Bewertung des BSE-Risikos für die Bundesrepublik Deutschland ist daher angebracht, um anschließend geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen45

1

Wie viele Rinder (aufgeschlüsselt nach Bundesland und Rasse) sind bisher aufgrund der Zweiten Verordnung zum Schutz gegen die Spongiforme Rinderenzephalopathie (Zweite BSE-Schutzverordnung) getötet worden?

2

Wie viele der getöteten Rinder kommen aus Herkunftsbetrieben in der Schweiz bzw. im Vereinigten Königreich, die nachweislich BSE-frei sind?

3

Wie viele Rinder sind bisher aus welchem Grund nicht getötet worden, obgleich sie laut der Zweiten BSE-Schutzverordnung getötet werden müßten?

4

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß nicht nur mehrere Oberverwaltungsgerichte - wegen erheblicher rechtlicher Bedenken - den Vollzug der Tötungsanordnung ausgesetzt haben, sondern inzwischen eine rechtskräftige Hauptsacheentscheidung das Tötungsgebot als nichtig bewertet hat?

5

Warum hält die Bundesregierung an der Zweiten BSE-Schutzverordnung fest, obwohl ihr Vollzug gegenwärtig in allen Bundesländern ausgesetzt ist und z. B. in Schleswig-Holstein nicht einmal mehr der Ausgang späterer Hauptsacheverfahren abzuwarten bleibt?

6

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim vom Juli 1997 (Az. 7 S 1363/97), der die Schlachtung und Verwendung des Fleisches für den menschlichen Verzehr von direkt importierten Tieren aus der Schweiz erlaubt, obwohl eine nicht unerhebliche Zahl von BSE-Fällen registriert wurde und eine Herkunftsbezeichnung auf Fleischprodukten fehlt?

7

Was kostete die Tötungsaktion (aufgeschlüsselt nach Kosten für Entschädigung der Halter, Untersuchung und Beseitigung der getöteten Tiere)?

8

Rechnet die Bundesregierung angesichts der bisherigen Verwaltungsrechtsprechung zur zweiten BSE-Schutzverordnung mit Schadensersatzansprüchen, und wenn ja, in welcher Höhe?

9

Welche Untersuchungen fanden statt, um mit Hilfe BSE-verdächtiger getöteter Rinder weitere Erkenntnisse über die Entstehung und Übertragung von BSE zu erhalten?

10

Wo wurden diese Untersuchungen durchgeführt und wieviel Zeit ist jeweils zwischen der Tötung, der Untersuchung und dem Befund verstrichen?

11

Was geschieht nach Vorstellung der Bundesregierung mit den Rindern, deren Tötung laut der Urteile des OVG Schleswig nicht erfolgt?

12

Finden wissenschaftliche Untersuchungen an jenen nicht getöteten Rindern statt, und wenn ja, welche?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung den epidemiologischen Nutzen der Zweiten BSE-Schutzverordnung?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Kälber des konventionell gehaltenen Rindes, welches im Mai in Bayern getötet und dessen BSE-Verdacht bestätigt wurde, erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung ausfindig gemacht wurden?

15

Hält die Bundesregierung die Kennzeichnungsvorschriften hinsichtlich ihrer Eindeutigkeit und Nachprüfbarkeit für Fleisch und Fleischerzeugnisse für ausreichend?

16

Welche Schritte will die Bundesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich unternehmen, um den illegalen Handel mit Fleisch und Fleischprodukten zu verhindern?

17

Wie beurteilt die Bundesregierung die Sicherheitsvorkehrungen in Großbritannien, die verhindern sollen, daß Fleisch von BSE-verdächtigen Tieren in die Nahrungskette gelangt vor dem Hintergrund, daß

Presseberichten zufolge z. B. das Fleisch dieser Tiere mit Farben behandelt wird, die eine illegale Einbringung dieses Fleisches in die Nahrungskette aufgrund der Kenntlichmachung vereiteln sollen, diese Farben jedoch leicht abwaschbar sind,

Großbritannien bei der EU-Kommission um die Aufhebung des Rindfleischembargos nachsucht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Europäischen Kommission an den bundesdeutschen BSE-Kontrollmaßnahmen, und welche Initiativen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hält die Bundesregierung auf EU-Ebene für erforderlich?

19

Was wird die Bundesregierung wann unternehmen, um diese Initiativen auf EU-Ebene zu verwirklichen?

20

Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluß der Europäischen Kommission, sog. Risiko-Organe europaweit aus der Nahrungskette zu entfernen?

21

Hält die Bundesregierung eine solche Trennung für praktikabel und überprüfbar?

22

Warum reagierte die Bundesregierung nicht frühzeitiger auf die Bedenken und Warnungen von Experten, die die Verwertung sog. Risikomaterials von Rind, Schaf und Ziege bei der Herstellung von Lebensmittel, Kosmetika, Arzneimitteln und Medizinprodukten aus gesundheitlichen Gründen bereits vor langer Zeit kritisierten?

23

Wie bewertet die Bundesregierung die derzeit gültigen Herstellungs- und Kennzeichnungsvorschriften für Tiermehl in der EU?

24

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko importierten Tiermehls aufgrund welcher Fakten?

25

Hält die Bundesregierung eine Herkunftskennzeichnung für Tiermehl für wünschenswert, und wird sie sich für eine solche einsetzen?

26

Wie steht die Bundesregierung zur Einführung eines Tests, der die vorgeschriebene Erhitzung von Tiermehl nach der Produktion zu überprüfen geeignet ist, als verpflichtend für alle Weiterverarbeiter?

27

Wie viele Mittel hat die Bundesregierung zur Einführung eines solchen Tests bisher aufgewendet?

28

Wie werden deutsche, bzw. importierte Mischfuttermittel auf (auch unerlaubte) Beimischung von Tiermehlanteilen überprüft?

29

Welche Mittel hat die Bundesregierung für die Entwicklung eines solchen Tests bisher insgesamt aufgewendet, und wann ist ein solcher Test praxisfähig?

30

Als wie groß schätzt die Bundesregierung das BSE-Risiko durch das aus Frankreich, den Niederlanden, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Belgien importierte Fleisch und von dort importierten Rindern zu Schlacht- und Zuchtzwecken ein?

31

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, inwieweit in Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn nach wie vor Tiermehl als Wiederkäuerfutter verwendet wird?

32

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der an BSE erkrankten Tiere ein?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die ab 1. Januar 1998 vorgesehene Viehkennzeichnung mit Zwei-Ohrmarken hinsichtlich ihrer Fälschungssicherheit im Vergleich zu einer Kombination aus Ohrmarke und Tätowierung?

34

Wie beurteilt die Bundesregierung Genanalysen für Rinder, um lückenlos nachvollziehen zu können, welches Fleisch von welchem Tier stammt?

35

Wie bewertet die Bundesregierung ein einheitliches Melde- und Kontrollwesen für BSE, wie es in der Schweiz praktiziert wird, für die gesamte EU?

36

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, ein einheitliches Melde- und Kontrollwesen in der EU einzuführen?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

37

Welche Chance zur Verbesserung der Sicherheit von Fleischprodukten sieht die Bundesregierung in einer Regionalisierung der Fleischproduktion von der Mast bis zur Schlachtung?

38

Welche Methoden der tierbezogenen Identifizierung von Fleischprodukten kennt die Bundesregierung, und in welchem Rahmen sind diese nach Ansicht der Bundesregierung praktikabel?

39

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den BSE-Schnelltest für Schlachttiere der an der Universität Zürich gegründeten Firma P., hinsichtlich Anwendbarkeit, Aussagekraft und Kosten vor?

40

Kann der BSE-Test (western blot), welcher bei der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten, Tübingen, Anwendung findet, um BSE-Verdachtsfälle zu bestätigen, auch für einzelne Schlachttiere wie beispielsweise Importtiere angewendet werden, und welche Kosten entstehen pro Tier?

41

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Aussagekraft von Untersuchungen im western blot-Verfahren vor?

Wie beurteilt die Bundesregierung im Vergleich dazu andere Untersuchungsverfahren, wie beispielsweise das immun blot-Verfahren?

42

Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung für den Fall vor, daß ein deutsches Rind nachweislich an BSE erkrankt?

Wären dann alle deutschen Rinder analog zur Zweiten BSE-Schutzverordnung für Importtiere aus dem Vereinigten Königreich und der Schweiz als seuchenverdächtig einzustufen und zu töten?

43

Wie viele in Deutschland geborene Rinder mit neurologischen Symptomen aus dem kritischen Altersspektrum von drei bis sieben Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1990 und 1997 gemeldet, welche Untersuchungen wurden durchgeführt, wie viele wurden auf BSE untersucht (aufgelistet nach einzelnen Jahrgängen)?

44

Wie verlief die Identifikation der aus der Schweiz und dem Vereinigten Königreich getöteten Tiere, soweit keine Ohrmarken, sonstige Kennzeichnungen oder sichere Abstammungsnachweise mehr vorhanden waren?

45

Auf welche Weise hat die Bundesregierung die Identität des Rindes „Cindy" bzw. „Scottish Queen" sichergestellt, und welche Verwandten wurden dabei auf welche Weise einbezogen?

Bonn, den 5. Dezember 1997

Dr. Marliese Dobberthien Dr. Wolfgang Wodarg Ernst Bahr Klaus Barthel Wolfgang Behrendt Anni Brandt-Elsweier Marion Caspers-Merk Christel Deichmann Peter Dreßen Annette Faße Katrin Fuchs (Verl) Arne Fuhrmann Monika Ganseforth Klaus Hagemann Christel Hanewinckel Uwe Hiksch Barbara Imhof Ilse Janz Marianne Klappert Thomas Krüger Horst Kubatschka Brigitte Lange Detlev von Larcher Waltraud Lehn Klaus Lennartz Christa Lörcher Erika Lotz Christoph Matschie Ulrike Mehl Michael Müller (Düsseldorf) Doris Odendahl Manfred Opel Kurt Palis Georg Pfannenstein Dr. Eckhart Pick Karin Rehbock-Zureich Dr. Hermann Scheer Horst Schild Dagmar Schmidt (Meschede) Dietmar Schütz (Oldenburg) Dr. Angelica Schwall-Düren Erika Simm Dr. Bodo Teichmann Jella Teuchner Hildegard Wester Dr. Norbert Wieczorek Verena Wohlleben Hanna Wolf (München)

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