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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Auswirkungen der Ein-Euro-Jobs auf die Höhe der Renten (G-SIG: 16010315)

Grund der Einbeziehung und mögliche Herausnahme der Ein-Euro-Jobs aus der Berechnung der jährlichen Bruttoentgelte, Anzahl der Ein-Euro-Jobber und Höhe der Mehraufwandsentschädigung, Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme nach VGR-Standard und der der Rentenanpassung 2006 zugrunde gelegten &quot;beitragspflichtigen Entgelte&quot;, jeweils für 2004 und 2005 sowie getrennt nach Ost und West, alternative Berechnungen der Rentenanpassung <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.04.2006

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/78728.02.2006

Auswirkungen der Ein-Euro-Jobs auf die Höhe der Renten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/787 16. Wahlperiode 28. 02. 2006 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge und der Fraktion DIE LINKE. Auswirkungen der Ein-Euro-Jobs auf die Höhe der Renten Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sind die Bruttodurchschnittsverdienste aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland im Jahr 2005 lediglich um 0,4 Prozent auf 26 425 Euro gestiegen, obwohl die Tariflöhne nach Schätzungen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung um 1,2 Prozent gestiegen sind. Der geringere Anstieg der Durchschnittsverdienste ist vor allem auf den deutlichen Zuwachs der so genannten Ein-Euro-Jobs zurückzuführen, die in die Gesamtbruttoverdienstberechnung mit eingehen, obwohl es sich nicht um reguläre Beschäftigungsverhältnisse handelt. Der Anstieg der Bruttoverdienste läge bei 0,8 Prozent, würden die Ein-Euro- Jobs nicht in die Gesamtberechnung einfließen. Die Einbeziehung der Ein-Euro- Jobs in die Bruttodurchschnittsverdienste hat negative Auswirkungen auf den Rentenanpassungssatz, dessen rechnerische Grundlage die Bruttolohn- Entwicklung ist. Für die Anpassung des aktuellen Rentenwertes sowie des aktuellen Rentenwertes (Ost) ist u. a. die Veränderung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer im vergangenen zum vorvergangenen Kalenderjahr maßgeblich. Hierbei ist auf die vorläufigen Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zurückzugreifen. In die Berechnung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer gehen auch die Ein-Euro-Jobs ein. Ab der Rentenanpassung 2006 wird zudem nicht mehr wie bisher alleine auf die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) zurückgegriffen; vielmehr wird eine Gewichtung mit der Entwicklung des „beitragspflichtigen Entgelts“ nach § 68 Abs. 2 und 7 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) vorgenommen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Warum werden die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) in die Berechnungsgrundlage für die jährlichen Bruttoentgelte einbezogen, dies insbesondere auf dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei den Ein-Euro-Jobs nicht um reguläre Arbeitsverhältnisse handelt, sondern diese lediglich nicht entlohnte Arbeitsgelegenheiten von Empfängern des Arbeitslosengeldes II sind, die für den geleisteten Mehraufwand eine Entschädigung erhalten? 2. Mit welcher Anzahl – getrennt nach Ost und West – gehen die Ein-Euro- Jobber (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) in den Jahren 2005 in die Zahl der Erwerbstätigen ein; mit welcher Anzahl in 2004 (Bundessozialhilfegesetz und SGB III)? Drucksache 16/787 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. In welcher Höhe wird die Mehraufwandsentschädigung pro Kopf der Ein- Euro-Jobber, die in die Bruttolohnberechnung eingeht, jeweils in den Jahren 2005 und 2004 zugrunde gelegt (getrennt nach Ost und West)? 4. Wie hat sich die Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, wie sie vom Statistischen Bundesamt nach VGR- Standard ermittelt wird, im Jahre 2005 gegenüber dem Jahre 2004 entwickelt (getrennt nach Ost und West)? 5. Wie haben sich die „beitragpflichtigen Entgelte“ nach § 68 Abs. 2 SGB VI entwickelt, die für die Rentenanpassung 2006 zugrunde zu legen wären (getrennt nach Ost und West)? 6. In welchem Prozentsatz haben sich die Bruttolöhne und -gehälter pro Arbeitnehmer nach VGR-Standard im Jahre 2005 gegenüber 2004 verändert (getrennt nach Ost und West)? 7. Wie haben sich die Bruttolöhne und Gehälter pro Arbeitnehmer in 2005 gegenüber 2004 geändert sowie die nach § 68 Abs. 2 SGB VI (beitragspflichtige Entgelte) entwickelt (getrennt nach Ost und West)? 8. Wie hoch wäre die Rentenanpassung 2006 a) bei Berücksichtigung der Bruttolohn- und -gehaltsentwicklung nach VGR mit und ohne Ein-Euro-Jobs und b) mit beitragspflichtigem Entgelt mit und ohne Ein-Euro-Jobs (getrennt nach Ost und West)? 9. Ist die Bundesregierung bereit, die Ein-Euro-Jobs aus der Gesamtberechnung der durchschnittlichen Bruttoentgelte herauszunehmen um zu vermeiden, dass der Rentenanpassungssatz durch die Ein-Euro-Jobs sinkt? Berlin, den 27. Februar 2006 Dr. Volker Schneider (Saarbrücken) Klaus Ernst Dr. Martina Bunge Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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