Optionale Verlängerung des Zivildienstes
der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Priska Hinz (Herborn) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Januar 2008 angekündigt, dass die Option einer Verlängerung des Zivildienstes eingeführt werden soll. Laut Auskunft der Bundesministerin im Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend sowie des Ministeriums sollen die vorgestellten Überlegungen die Basis eines Gesetzentwurfes bilden. Die bisher bekannt gewordenen Pläne berücksichtigen jedoch weder mögliche arbeitsmarktpolitische Auswirkungen noch ordnen sie den Vorschlag in die Debatte um die Zukunft der Pflichtdienste ein.
Die Koalitionsfraktionen haben sich zu den Vorschlägen unterschiedlich geäußert. So wurde ein „freiwillig verlängerter Zivildienst“ von Seiten der SPD „sehr kritisch“ betrachtet und vor einer „Aushöhlung des Zivildienstes als Wehrersatzdienst“ gewarnt (FAZ vom 26. Januar 2008). In der CDU/CSU mehren sich wiederum Stimmen, die einen allgemeinen Pflichtdienst für alle jungen Männer und Frauen fordern. Vor allem im Interesse jetziger und künftiger Zivildienstleistender sowie der beteiligten Trägerorganisationen des Zivildienstes ist eine Konkretisierung und Präzisierung der bekannt gewordenen Planungen zur optionalen Verlängerung des Zivildienstes dringend erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung zur Einführung der Möglichkeit einer Verlängerung des Zivildienstes?
Wann plant die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag vorzulegen und bis wann soll nach ihren Planungen das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanziellen Mehrbedarfe durch die angestrebte Verlängerungsoption pro Platz und insgesamt für die öffentliche Hand sowie die Träger ein?
Welche sozialversicherungsrechtlichen Neuregelungen sind geplant und welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich daraus für die Träger, die Dienstleistenden und die öffentliche Hand, insbesondere in Form der freien Heilfürsorge?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die bisherige Zivildienstpraxis arbeitsmarktneutral erfolgt und geht die Bundesregierung des Weiteren davon aus, dass durch eine Verlängerung des Zivildienstes reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden könnten?
Wenn ja, warum?
Durch welche konkreten Maßnahmen gedenkt sie die Arbeitsmarktneutralität sicherzustellen?
Wie genau will die Bundesregierung Wettbewerbsverzerrungen im Zuge der geplanten Neuregelung vorbeugen und wie beurteilt sie die Kritik, mit der Verlängerungsoption würden „subventionierte Konkurrenten“ geschaffen?
Plant die Bundesregierung Differenzierungen hinsichtlich der Verlängerung des Zivildienstes zwischen gewinnorientierten und gemeinnützigen Einrichtungen?
Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten zur Verbesserung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ehemaliger Zivildienstleistender in ihren bisherigen Einsatzstellen als die Verlängerung des Zivildienstes?
Wenn ja, welche?
Welche arbeits- und dienstrechtlichen Unterschiede bestehen zwischen den bisherigen Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung von Zivildienstleistenden und der angestrebten Neuregelung?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Rechtsrahmen des Zivildienstes sich (z. B. durch die Möglichkeit der Verhängung von Freiheitsstrafen im Falle unentschuldigten Fernbleibens von der Dienststelle) deutlich von anderen Arbeitsverhältnissen unterscheidet, und wie beurteilt sie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit solcher Regelungen im Zuge der geplanten Verlängerungsoption?
Wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bei der geplanten Neuregelung das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes zu beachten?
Hält es die Bundesregierung für zulässig, Zivildienstverhältnisse so zu regeln, dass sie zeitlich über den Ersatz des Grundwehrdienstes hinausgehen?
Ist es geplant, Wehr- und Zivildienstleistende bei der Verlängerung ihres jeweiligen Dienstes gleich zu behandeln oder sind Unterschiede vorgesehen?
Wenn ja, welche genau?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Ableistung von Pflichtdiensten und deren Verlängerung auf die Ausbildungschancen junger Männer, insbesondere vor dem Hintergrund der in großem Umfang fehlenden Ausbildungs- und Studienplätze und der daraus resultierenden schwierigen Zugangsbedingungen zum Ausbildungs- und Hochschulsystem?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung der Ableistung von Pflichtdiensten und deren Verlängerung auf die Arbeitsmarktchancen junger Männer, insbesondere in der Konkurrenz zu Mitbewerberinnen und Mitbewerbern auf dem nationalen und internationalen Arbeitsmarkt mit Blick auf den späteren Berufseintritt?
Inwiefern plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Wehrgerechtigkeit zu verbessern und welche Auswirkungen hat die vorgesehene Verlängerungsoption auf ggf. vorhandene Planungen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die angestrebte Neuregelung auf die durchschnittliche Zahl der Dienstleistenden und auf die Relation zwischen Wehr- und Zivildienstleistenden sowie deren Anteil an einem Geburtsjahrgang?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln und welche Auswirkungen hat die Verlängerungsoption auf diese Planungen?
Welche Auswirkungen haben die Pläne zur Verlängerung des Zivildienstes angesichts knapper Mittel auf den angestrebten Ausbau der Freiwilligendienste?
a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass hier eine klare Prioritätensetzung erfolgen muss?
b) Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung insbesondere auf das Angebot von und die Nachfrage nach FSJ-Plätzen?
Sieht die Bundesregierung in ihrem Vorhaben zur Verlängerungsoption des Zivildienstes einen Schritt hin in Richtung einer Einführung einer Allgemeinen Dienstpflicht (bitte mit Begründung)?