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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Zulassungsverfahren zur gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora der Firma BASF

<span>Zeitpunkt der Entscheidung der EU-Kommission zur Zulassung von Amflora als Industrierohstoff, zur Verwendung in Futtermitteln und als Verunreinigung in Lebensmitteln zu 0,9 Prozent; nationale Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und Verordnung 1829/2003/EG, Maßnahmen zur Vermeidung einer Verunreinigung der Lebens- und Futtermittelkette, Betriebe mit getrennten Transportwegen von Kartoffeln für industrielle Verwertung und für Verwertung in Lebensmitteln, Schadenspotenzial und wirtschaftlicher Nutzen von Amflora, Auswirkungen der Kommissionsentscheidung auf nationale Rechtsgrundlagen hinsichtlich der Zulassung eines GVO als Verunreinigung in Lebensmitteln, Begründung für durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit genehmigte Freisetzungsexperimente gegen die Einwände des Bundesamtes für Naturschutz, Lagerung des Pflanzgutes, Antibiotikaresistenzen, unterschiedliche Einschätzungen der Europäischen Sicherheitsbehörde (EFSA), der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMEA) und der WHO, Umweltverträglichkeit und Risikoeinschätzung, Alternativen mit konventionellen Züchtungsmethoden</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

14.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/855511. 03. 2008

Zulassungsverfahren zur gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora der Firma BASF

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Firma BASF hat auf EU-Ebene zwei Zulassungsanträge für die gentechnisch veränderte Kartoffel EH92-527-1 (Amflora) gestellt. Ein Antrag auf der Grundlage der Freisetzungs- Richtlinie 2001/18/EG umfasst die Zulassung für den Anbau und die Verwendung der Kartoffel als Rohstoff für die industrielle Verarbeitung. In einem weiteren Antrag auf der Grundlage der EU-Verordnung 1829/2003 soll die Verwendung der Kartoffel Amflora in Futtermitteln und als Verunreinigung bis 0,9 Prozent in Lebensmitteln zugelassen werden.

Die Kartoffellinie Amflora wurde gentechnisch so verändert, dass sie eine spezielle Stärkezusammensetzung hat. Damit soll ein Verarbeitungsschritt bei der Stärkeaufbereitung (Stärketrennung in Amylose und Amylopektin, wichtig u. a. für Papier- und Textilstoffindustrie) überflüssig gemacht werden. Weiterhin enthält Amflora als Markergen ein Antibiotika-Resistenzgen (nptII), das Resistenz vermittelt gegen die Antibiotika Kanamycin und Neomycin. Laut der EU- Lebensmittelbehörde EFSA, die für die EU-Kommission eine wissenschaftliche Einschätzung zur Zulassung von Amflora erstellte, hat die Antibiotikagruppe in der medizinischen Behandlung keine größere Bedeutung mehr.

Dementsprechend stufte die EFSA es als weitgehend risikolos ein, dass Amflora ein Resistenzgen gegen diese Antibiotikagruppe enthält. Dagegen stuft sowohl die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch die europäische Arzneimittelbehörde EMEA – die von der EU-Kommission Anfang 2007 um eine Stellungnahme gebeten wurde – die fragliche Antibiotikagruppe als relevant für die Human- und Veterinärmedizin ein. Sie sei weltweit wichtig zur Behandlung von vielen Infektionskrankheiten und ein wichtiges Reserveantibiotikum u. a. bei der Behandlung von Tuberkulose.

Landwirtschaftsminister Horst Seehofer hat im Herbst 2007 im Agrarministerrat dem Antrag auf Zulassung von Amflora zum Anbau und für die Verwendung als Industriekartoffel zugestimmt. Trotz der Zustimmung Deutschlands kam im Ministerrat keine ausreichende Mehrheit zustande, da sich zahlreiche EU- Länder – u. a. Österreich – dagegen aussprachen. Das EU-Zulassungsverfahren sieht vor, dass in einer derartigen Situation die EU-Kommission alleine über eine Zulassung entscheiden kann. Bisher hat die EU-Kommission in keiner derartigen Verfahrenssituation gegen einen Zulassungsantrag für gentechnisch veränderte Pflanzen gestimmt, so dass auch in diesem Fall damit zu rechnen ist, dass die EU-Kommission den Anbau von Amflora und deren Verwendung als Industriekartoffel in absehbarer Zeit zulassen wird.

Der zweite EU-Zulassungsantrag zur Verwendung von Amflora in Futtermitteln und als Verunreinigung in Lebensmitteln bis zum Schwellenwert von 0,9 Prozent wurde im Februar 2008 im Agrarministerrat verhandelt. Hier stimmte Deutschland gegen den Antrag. Trotzdem kam auch in diesem Fall keine ausreichende Mehrheit zustande, um den Antrag zu stoppen, so dass die EU- Kommission auch in diesem Fall in absehbarer Zeit alleine über den Zulassungsantrag entscheiden wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, bis wann die EU-Kommission ihre Entscheidungen zu den beiden Zulassungsanträgen für Amflora zum Anbau/Verwendung als industrieller Rohstoff sowie Verwendung in Futtermitteln/Verunreinigung in Lebensmitteln fällen wird?

2

Welche rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich nationaler Schutzmaßnahmen auf der Grundlage der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG sowie der Verordnung 1829/2003/EG kann die Bundesregierung für den Fall ergreifen, dass Amflora eine Zulassung zur Verwendung in Futtermitteln und als Verunreinigung in Lebensmitteln in der EU erhält?

3

Plant die Bundesregierung, wie in der Sitzung des Landwirtschaftsausschusses am 20. Februar 2008 durch Staatssekretär Michael Müller angekündigt, entsprechende nationale Schutzmaßnahmen für den in Frage 2 genannten Fall zu ergreifen?

Wenn ja, mit welcher Begründung wird die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission vertreten, dass sie einen Anbau und die Verwendung von Amflora zu industriellen Zwecken im Agrarministerrat 2007 akzeptiert hat?

4

Hat die Bundesregierung für den Fall, dass die EU-Kommission sowohl den Anbau als auch die Verwendung von Amflora in Futtermitteln und als Verunreinigung in Lebensmitteln zulässt, bereits Pläne für konkrete Sicherheitsmaßnahmen, mit denen im Falle eines Anbaus von Amflora eine Verunreinigung der Lebens- und Futtermittelkette vermieden werden kann?

Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?

Wenn nein, bis wann plant die Regierung hierzu konkrete Pläne zu entwickeln und vorzulegen?

5

Sind der Bundesregierung Betriebe der Kartoffelverarbeitungsindustrie in Deutschland bekannt, bei denen der Anbau und die Transportwege für Kartoffeln zwischen Kartoffeln für die industrielle Verwertung und für die Verwertung für die Lebens- und Futtermittelindustrie getrennt sind?

Wenn ja, um welche Betriebe handelt es sich?

6

Sind der Bundesregierung Betriebe der Stärkeindustrie bekannt, bei denen die Verarbeitungswege von Kartoffeln für die industrielle Verwertung und für die Verwertung für die Lebens- und Futtermittelindustrie getrennt sind?

Wenn ja, um welche Betriebe handelt es sich?

7

Hat die Bundesregierung Gespräche mit der Kartoffelverarbeitungsindustrie und der Stärkeindustrie geführt, inwieweit diese sich einen wirtschaftlichen Nutzen von der Amflora versprechen?

Wenn ja, mit welchen Betrieben wurden diese Gespräche geführt und welche Ergebnisse hatten die Gespräche?

8

Teilt die Regierung die Auffassung, dass im Falle von Amflora das Schadenspotenzial für Mensch und Umwelt den wirtschaftlichen Nutzen übersteigt und sie deshalb nicht zugelassen werden sollte?

Wenn nein, warum nicht?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung aus rechtlicher Sicht das Vorhaben der EU-Kommission, eine Verunreinigung mit Amflora-Kartoffeln in Lebensmitteln bis zu 0,9 Prozent zuzulassen, aber keine Zulassung für Amflora zur Verwendung in Lebensmitteln entsprechend der Verordnung 1829/2003/EG zu erteilen?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es weder ausreichend wissenschaftliche noch rechtliche Gründe gibt, den Kennzeichnungsschwellenwert der Verordnung 1829/2003/EG auf eine Zulassung von Verunreinigungen bis zum Wert von 0,9 Prozent zu beziehen?

Wenn nein, warum nicht?

11

Welche Auswirkungen auf nationale Rechtsgrundlagen (u. a. Gentechnik- Gesetz/Verordnung gute fachliche Praxis/EG- Gentechnikdurchführungsgesetz) hätte nach Ansicht der Regierung der bis dato einmalige Vorgang, dass ein gentechnisch veränderter Organismus in der EU als Verunreinigung in Lebensmitteln, nicht aber als Verwendung in Lebensmitteln zugelassen wird?

12

Wie begründet die Bundesregierung, dass 2007 Freisetzungsexperimente mit Amflora in Deutschland zur Gewinnung von Pflanzgut vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt wurden und im Rahmen des Benehmensverfahrens die Einwände des Bundesamtes für Naturschutz gegen das Freisetzungsvorhaben nicht berücksichtigt wurden?

13

Wurde das Pflanzgut von Amflora, das im letzten Jahr im Rahmen von Freisetzungsversuchen mit Amflora in Deutschland gewonnen wurde, gelagert?

Wenn ja, wo und in welcher Form ist es gelagert, mit welchen Maßnahmen wurde/wird sichergestellt, dass es nicht in die Umwelt und in die Lebens- und Futtermittelkette gelangt, und was soll im Jahr 2008 mit diesem Pflanzgut geschehen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung, dass Amflora mit dem Antibiotika- Markergen nptII ausgestattet ist und resistent gegen die Antibiotika Kanamycin und Neomycin ist?

Wie bewertet die Bundesregierung, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO Kanamycin und Neomycin als medizinisch bedeutsam einschätzt?

Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Stellungnahme der Europäischen Arzneimittelbehörde EMEA hinsichtlich der Verwendung der Antibiotika-Resistenzgene in Amflora sowie die abschließende Bewertung der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA, die sowohl die Einschätzung der WHO als auch der EMEA nicht teilt?

15

Laut Richtlinie 2001/18/EG sollen ab 2009 keine gentechnisch veränderte Organismen mit Antibiotikaresistenz-Markergenen, die Mensch oder Umwelt schädigen könnten, in Umlauf gebracht werden.

Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dieser Richtlinie und der anstehenden Zulassung einer Kartoffel mit dem nptII-Gen?

16

Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Behörde EFSA im Rahmen des EU-Zulassungsverfahrens geprüften Studien hinsichtlich der Auswirkungen eines Anbaus von Amflora auf die Umwelt?

17

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass es zur Prüfung der Umweltverträglichkeit nicht ausreicht, wenn – wie bei dem Zulassungsantrag für Amflora – lediglich in zwei Studien zum einen die Anfälligkeit von Amflora gegenüber Schädlingen und Viruserkrankungen und zum anderen bei einem Feldversuch pestizidbehandelte Amflora hinsichtlich ihrer Effekte auf Insekten untersucht wurden?

Wenn nein, warum nicht?

18

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass hinsichtlich der Umweltverträglichkeit von Amflora auch Untersuchungen über Effekte auf Mäuse und Hasen untersucht werden müssten, und wenn nein, warum nicht?

19

Im Rahmen der Risikoeinschätzung zur Amflora wird die geringe Ausbreitungsfähigkeit der Kartoffel vor allem auf ihre Frostempfindlichkeit zurückgeführt. Wie bewertet die Bundesregierung diese Annahme vor dem Hintergrund der Debatte um den Klimawandel und der Möglichkeit wärmerer Winter mit keiner oder kürzeren Frostperioden?

20

Welche Alternativen mit konventionellen Züchtungsmethoden sind der Bundesregierung bekannt, mit denen der Amylose-Gehalt in Kartoffeln reduziert werden kann oder andere stärkeliefernde Pflanzen genutzt werden können?

Berlin, den 10. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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