Entwicklung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft
der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Sylvia Kotting-Uhl, Nicole Maisch, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Mai ist die Bundesregierung Gastgeberin der 9. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), auf der unter anderem die Neufassung des Arbeitsprogramms zur landwirtschaftlichen Biodiversität diskutiert wird. Die Agrobiodiversität ist von grundlegender Bedeutung für das Leben des Menschen. Sie umfasst sowohl die gesamte Vielfalt an Nutztieren und Nutzpflanzen, von der Zucht über die Haltung oder den Anbau bis hin zu Verarbeitung, Vermarktung und Verbrauch als auch die nicht genutzte biologische Vielfalt in Agrarlandschaften.
Agrobiodiversität existiert nur, wenn sie gelebt wird. Was nicht verarbeitet, gekauft, gegessen oder anderweitig genutzt wird, ist vom Aussterben bedroht.
Die 9. Vertragsstaatenkonferenz gibt der Bundesregierung die einmalige Möglichkeit, das nationale Engagement Deutschlands für den Schutz der biologischen Vielfalt öffentlich zu dokumentieren. Gleichzeitig kann die Analyse der aktuellen Situation zum Anlass genommen werden, Defizite aufzudecken und die Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt zu verbessern und zu intensivieren. Im Vorfeld dieser Konferenz hat das Bundeskabinett im November 2007 die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Zum Thema Landwirtschaft sind hier Visionen und Aktionsfelder festgelegt worden.
Die Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen, sind allerdings sehr vage gehalten und widersprechen teilweise der aktuellen Politik des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Konkrete Zeitpläne, verbindliche Maßnahmenkataloge und Sanktionsmöglichkeiten fehlen. An diesem Punkt muss die Bundesregierung konkreter werden, wenn sie die Entwicklung nicht dem Selbstlauf überlassen will.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Biologische Vielfalt in der Landwirtschaft
1. Von welchem Leitbild lässt sich die Bundesregierung hinsichtlich einer lebendigen biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft leiten?
2. Welche Pflanzenarten und welche Nutztiere stellen heute hauptsächlich die Nahrungsmittelversorgung in Deutschland sicher, welche davon werden zum überwiegenden Teil in Deutschland angebaut und gehalten, und wie hat sich diese Struktur in den letzten einhundert Jahren verändert?
3. In welchem Maße ist in Deutschland die Agrobiodiversität seit 1992 zurückgegangen?
4. Ab wann gilt eine Nutzpflanze resp. ein Nutztier als vom Aussterben bedroht bzw. als ausgestorben?
5. Welche Nutzpflanzen und Nutztiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland vom Aussterben bedroht, und welche sind seit 1992 ausgestorben?
6. Welche Konsequenzen für die Landwirtschaft ergeben sich aus einer geringen Artenvielfalt bei Pflanzenarten und domestizierten Landtierarten hinsichtlich der Absicherung gegen Missernten und Schädlings- und Krankheitsanfälligkeit?
7. Lassen sich die Risiken und Kosten schwindender Agrobiodiversität qualitativ und quantitativ darstellen?
8. Wird Deutschland das im Jahr 1992 von der EU erklärte Ziel, den Verlust an Arten bis 2010 zu stoppen, im Bereich der Agrobiodiversität erreichen, und wenn nein, warum nicht?
9. Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Verlust an Agrobiodiversität in Deutschland?
10. In welchem Maße trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Intensivierung der Landwirtschaft zum Verlust an landwirtschaftlicher Biodiversität bei?
11. Welche Rolle spielt dabei der Einsatz von Pestiziden und anderen Chemikalien?
II. Tier- und pflanzengenetische Ressourcen in der Landwirtschaft
12. Welche Bedeutung schreibt die Bundesregierung angesichts globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Zunahme von Krankheiten und Schädlingen sowie wachsender Weltbevölkerung der genetischen Vielfalt von Nutztieren und Nutzpflanzen für die Ernährungssicherung zu, und warum?
13. Ab welcher kritischen Populationsgröße besteht bei den Hauptnutzungsrassen die Gefahr der Inzuchtdepression?
14. Welches sind die Hauptnutzungsrassen bei den unten aufgeführten Tierarten, welchen Anteil haben diese Hauptnutzungsrassen an der Gesamtzahl der in Deutschland gehaltenen Tiere der jeweiligen Art, und wie hat sich die genetische Vielfalt der jeweiligen Art in den letzten einhundert Jahren entwickelt: a) Schweine, b) Rinder, c) Kaninchen, d) Enten, e) Hühner, f) Gänse, g) Puten, h) Ziegen, i) Schafe, j) Pferde, k) Esel?
15. Ab welcher kritischen Größe besteht bei den Hauptnutzungspflanzen die Gefahr der Inzuchtdepression?
16. Welches sind die Hauptnutzungssorten bei den unten genannten Pflanzenarten, welchen Anteil besitzen sie am Anbau der jeweiligen Art in Deutschland, und wie hat sich die genetische Vielfalt der jeweiligen Art in den letzten einhundert Jahren entwickelt: a) Kartoffeln, b) Mais, c) Roggen, d) Weizen, e) Gerste, f) Hafer, g) Dinkel?
17. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt des in Deutschland angebauten Strauch- und Baumobstes ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
18. Wie unterstützt die Bundesregierung den Schutz und den Aufbau von Obstbaumalleen?
19. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt des in Deutschland angebauten Gemüses ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
20. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt der in Deutschland angebauten Kräuter ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
21. Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt der in Deutschland gehaltenen Bienen ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
22. Welche alten Haustierrassen werden in welchem Umfang in Deutschland gezüchtet, und wie unterstützt die Bundesregierung die Wiederbelebung alter Nutzungsformen von minder genutzten tiergenetischen Ressourcen als Rohstofflieferant?
23. Wie viele Initiativen zur Erhaltung alter Haustierrassen gibt es in Deutschland, wie werden sie und ihre Vernetzung gefördert, und ist diese Förderung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?
24. Welche Auswirkungen hat die in 2006 beschlossene Änderung des Tierzuchtgesetzes und der Rückzug des Staates aus den hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Tierzucht auf die tierzüchterischen Aktivitäten und Initiativen zur Erhaltung alter Haustierrassen?
25. Wie will die Bundesregierung ehrenamtliche Tierzuchtaktivitäten in Zukunft unterstützen, um deren weitere Abnahme vorzubeugen?
26. Welche alten Pflanzensorten werden in welchem Umfang in Deutschland angebaut, und wie unterstützt die Bundesregierung die Wiederbelebung alter Nutzungsformen minder genutzter pflanzengenetischer Ressourcen als Rohstofflieferant?
27. Wie viele Initiativen zur Erhaltung alter Pflanzensorten gibt es in Deutschland, wie werden sie und ihre Vernetzung gefördert, und ist diese Förderung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?
28. Welche Rolle kann der Tourismus im ländlichen Raum bei der Wiederbelebung alter Nutzungsformen spielen, und wie fördert die Bundesregierung dies?
29. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ökologische Landbau an seine Bewirtschaftungsweise angepasste Sorten und Rassen benötigt und deswegen eine eigene Zucht mit auf den Ökolandbau abgestimmten Zuchtzielen braucht, und wenn nicht, warum nicht?
30. Wie unterstützt die Bundesregierung den ökologischen Landbau beim Aufbau einer eigenen Pflanzen- und Tierzucht, und hält sie diese Unterstützung für ausreichend?
31. Welche Gefahren für die Agrobiodiversität gehen nach Auffassung der Bundesregierung von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
32. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung die Vermarktungsmöglichkeiten von Produkten aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten auf deren Erhalt, und wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial einer solchen Vermarktung ein?
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für Produkte aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten, und welchen Handlungsbedarf sieht sie in diesem Bereich?
34. Welche Auswirkungen hat die Einführung der EU-Hygieneverordnung auf die zur Verarbeitung und Vermarktung von Produkten aus alten Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten besonders geeigneten kleineren und handwerklichen Betriebe, und wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die zuständigen Behörden vor Ort die von der EU eingeräumten Spielräume zur Umsetzung der Richtlinien besser nutzen?
35. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Vermarktung von Produkten aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten, und hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?
III. Nicht genutzte biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft
36. Wie viele Arten der für agrarisch genutzte Landschaften typischen Begleitflora und -fauna gelten als gefährdet bzw. sind in den letzten 60 Jahren ausgestorben?
37. Wie wirken sich unterschiedliche Bewirtschaftungsformen (konventionelle, integriert und ökologisch) auf die Bestände von folgenden für die Agrarlandschaft typischen Lebewesen aus: a) Kleinsäugetiere, b) Bodenbrüter und Feldvögel, c) Insekten, d) Bodenlebewesen?
38. Welche für die Bodenqualität bedeutsamen Mikroorganismen gibt es in Deutschland, wie haben sich die entsprechenden Populationen entwickelt, und gelten bestimmte Mikroorganismen als gefährdet bzw. ausgestorben?
39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesen Mikroorganismen bei, und warum?
IV. Nationale Strategie zur Agrobiodiversität
40. Wann wird die Bundesregierung ihren nationalen Bericht zur Agrobiodiversität dem CBD-Sekretariat vorlegen?
41. Werden die Länder einen Bericht über den Stand der biologischen Vielfalt innerhalb ihres Verantwortungsbereiches vorlegen, wenn ja, wann ist damit zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
42. Wie will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, bis 2020 die Biodiversität in Agrarökosystemen zu erhöhen, und wann soll mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen jeweils begonnen werden?
43. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass bis 2015 die Populationen der Mehrzahl der Arten, die für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert sind und sogar wieder zunehmen, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen konkret begonnen werden?
44. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass bis 2015 der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope um mindestens zehn Prozent gegenüber 2005 zunimmt, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen werden?
45. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass 2010 der Anteil naturnaher Landschaftselemente in agrarisch genutzten Gebieten mindestens fünf Prozent beträgt, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen werden?
46. Aus welchem Grund wurden im Sinne der vorstehend genannten Ziele (Agrarbiotope, Anteil naturnaher Landschaftselemente) keine neuen Maßnahmen in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für 2008 bis 2011 aufgenommen?
47. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, den Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz bis 2010 auf 80 Kilogramm pro Hektar zu verringern und bis 2015 eine weitere Verringerung zu erreichen?
48. Wird die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung auch die Ausnahmeerlaubnis für Grünland (230 kg N/ha) abschaffen, und wenn nein, warum nicht?
49. Was tut die Bundesregierung, um die Ziele des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz zu erreichen und die für eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nötigen Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis zu implementieren?
50. Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die bäuerliche und die ökologische Landwirtschaft für den Erhalt der Agrobiodiversität in der Landwirtschaft leisten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Beitrag im Vergleich mit der industriellen Landwirtschaft?
51. Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die bäuerliche und die ökologische Landwirtschaft für den Klimaschutz leisten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Beitrag im Vergleich mit der industriellen Landwirtschaft?
52. Welches wirtschaftliche Potenzial bieten nach Auffassung der Bundesregierung der Erhalt und die Sicherung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft für die mittelständischen und bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe und für den ökologischen Landbau?
53. Was versteht die Bundesregierung angesichts des dramatischen Rückgangs der Zuwachsraten bei Biobetrieben unter einer angemessenen Förderung des ökologischen Landbaus, und wie will sie diese gestalten?
54. Wie passt die Zustimmung der Bundesregierung zur Absenkung der Ökolandbauprämie im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Zielsetzung, den ökologischen Landbau weiter auszubauen?
55. Was versteht die Bundesregierung unter dem kontinuierlichen Ausbau der Mittel für den Vertragsnaturschutz, und woher sollen die angekündigten Finanzmittel kommen?
56. Wie hat sich die für die Vorgaben zur Erhaltung des Dauergrünlands nach Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Fläche des Dauergrünlands in den einzelnen Regionen bis 2007 im Vergleich zum Basiswert in absoluten Zahlen (in Hektar) verändert?
57. Wie hat sich der für Vorgaben zur Erhaltung des Dauergrünlands nach Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Anteil des Dauergrünlands bundesweit bis 2007 im Vergleich zum Basiswert relativ (prozentualer Anteil) und in absoluten Zahlen (in Hektar) verändert?
58. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der zunehmende Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf die Agrobiodiversität, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine weitere Reduzierung der Agrobiodiversität infolge eines zunehmenden Anbaus von Biomasse verhindern?
59. Wie unterstützt die Bundesregierung das Ziel, auf regionaler Ebene durch die Vorgabe von regionalen Mindestdichten an entsprechenden linearen oder punktförmigen naturnahen Landschaftsstrukturen insbesondere in der Agrarlandschaft Biotopverbünde herzustellen und diese für Wanderungs- und Ausbreitungsbewegungen wild lebender Arten hinreichend durchgängig zu erhalten?
60. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt, und wie definiert sie diese gute fachliche Praxis?
61. Inwieweit wird die Bundesregierung eine klare Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis im Umweltgesetzbuch III voranbringen, und werden in diesem Prozess neben der Minimierung des Dünger- und Pestizideinsatzes auch die Bedürfnisse besonders und streng geschützter Arten durch Bewirtschaftungsvorgaben berücksichtigt werden?
62. Inwieweit hat die Bundesregierung die globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (Global Strategy on Plant Protection – GSPC) mit in ihrer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt, und wird sie sich dem Ziel verpflichten, dass die Bewirtschaftung von mindestens 30 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt beitragen soll?
63. Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung die Aufhebung der obligatorischen Flächenstilllegung auf die Agrobiodiversität in Deutschland haben, und wie will die Bundesregierung diese Auswirkungen ausgleichen?
V. Aus- und Weiterbildung, Forschung
64. Wie werden Landwirte mit den Folgen mangelnder Agrobiodiversität und Gen-Erosion vertraut gemacht?
65. Welche Bedeutung haben Fragen der Agrobiodiversität in der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft?
66. Wie unterstützt die Bundesregierung die Verankerung von Fragen der Agrobiodiversität in der Umweltbildung?
67. Hält die Bundesregierung die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen zur in-vitro-Erhaltung der genetischen Vielfalt von Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten für ausreichend, und wenn nicht, welchen Handlungsbedarf sieht sie?
68. Welche staatlich geförderten Maßnahmen zur in-vivo-Erhaltung von Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten gibt es in Deutschland, hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und wenn nicht, welchen Handlungsbedarf sieht sie?
69. Welche Forschung findet in Deutschland zum Thema Agrobiodiversität und Gen-Erosion statt, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?
Fragen69
Von welchem Leitbild lässt sich die Bundesregierung hinsichtlich einer lebendigen biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft leiten?
Welche Pflanzenarten und welche Nutztiere stellen heute hauptsächlich die Nahrungsmittelversorgung in Deutschland sicher, welche davon werden zum überwiegenden Teil in Deutschland angebaut und gehalten, und wie hat sich diese Struktur in den letzten einhundert Jahren verändert?
In welchem Maße ist in Deutschland die Agrobiodiversität seit 1992 zurückgegangen?
Ab wann gilt eine Nutzpflanze resp. ein Nutztier als vom Aussterben bedroht bzw. als ausgestorben?
Welche Nutzpflanzen und Nutztiere sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland vom Aussterben bedroht, und welche sind seit 1992 ausgestorben?
Welche Konsequenzen für die Landwirtschaft ergeben sich aus einer geringen Artenvielfalt bei Pflanzenarten und domestizierten Landtierarten hinsichtlich der Absicherung gegen Missernten und Schädlings- und Krankheitsanfälligkeit?
Lassen sich die Risiken und Kosten schwindender Agrobiodiversität qualitativ und quantitativ darstellen?
Wird Deutschland das im Jahr 1992 von der EU erklärte Ziel, den Verlust an Arten bis 2010 zu stoppen, im Bereich der Agrobiodiversität erreichen, und wenn nein, warum nicht?
Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursachen für den Verlust an Agrobiodiversität in Deutschland?
In welchem Maße trägt nach Auffassung der Bundesregierung die Intensivierung der Landwirtschaft zum Verlust an landwirtschaftlicher Biodiversität bei?
Welche Rolle spielt dabei der Einsatz von Pestiziden und anderen Chemikalien?
Welche Bedeutung schreibt die Bundesregierung angesichts globaler Herausforderungen wie Klimawandel, Zunahme von Krankheiten und Schädlingen sowie wachsender Weltbevölkerung der genetischen Vielfalt von Nutztieren und Nutzpflanzen für die Ernährungssicherung zu, und warum?
Ab welcher kritischen Populationsgröße besteht bei den Hauptnutzungsrassen die Gefahr der Inzuchtdepression?
Welches sind die Hauptnutzungsrassen bei den unten aufgeführten Tierarten, welchen Anteil haben diese Hauptnutzungsrassen an der Gesamtzahl der in Deutschland gehaltenen Tiere der jeweiligen Art, und wie hat sich die genetische Vielfalt der jeweiligen Art in den letzten einhundert Jahren entwickelt: a) Schweine, b) Rinder, c) Kaninchen, d) Enten, e) Hühner, f) Gänse, g) Puten, h) Ziegen, i) Schafe, j) Pferde, k) Esel?
Ab welcher kritischen Größe besteht bei den Hauptnutzungspflanzen die Gefahr der Inzuchtdepression?
Welches sind die Hauptnutzungssorten bei den unten genannten Pflanzenarten, welchen Anteil besitzen sie am Anbau der jeweiligen Art in Deutschland, und wie hat sich die genetische Vielfalt der jeweiligen Art in den letzten einhundert Jahren entwickelt: a) Kartoffeln, b) Mais, c) Roggen, d) Weizen, e) Gerste, f) Hafer, g) Dinkel?
Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt des in Deutschland angebauten Strauch- und Baumobstes ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
Wie unterstützt die Bundesregierung den Schutz und den Aufbau von Obstbaumalleen?
Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt des in Deutschland angebauten Gemüses ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt der in Deutschland angebauten Kräuter ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
Wie schätzt die Bundesregierung die genetische Vielfalt der in Deutschland gehaltenen Bienen ein, und wie hat sich diese in den letzten einhundert Jahren entwickelt?
Welche alten Haustierrassen werden in welchem Umfang in Deutschland gezüchtet, und wie unterstützt die Bundesregierung die Wiederbelebung alter Nutzungsformen von minder genutzten tiergenetischen Ressourcen als Rohstofflieferant?
Wie viele Initiativen zur Erhaltung alter Haustierrassen gibt es in Deutschland, wie werden sie und ihre Vernetzung gefördert, und ist diese Förderung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?
Welche Auswirkungen hat die in 2006 beschlossene Änderung des Tierzuchtgesetzes und der Rückzug des Staates aus den hoheitlichen Aufgaben im Bereich der Tierzucht auf die tierzüchterischen Aktivitäten und Initiativen zur Erhaltung alter Haustierrassen?
Wie will die Bundesregierung ehrenamtliche Tierzuchtaktivitäten in Zukunft unterstützen, um deren weitere Abnahme vorzubeugen?
Welche alten Pflanzensorten werden in welchem Umfang in Deutschland angebaut, und wie unterstützt die Bundesregierung die Wiederbelebung alter Nutzungsformen minder genutzter pflanzengenetischer Ressourcen als Rohstofflieferant?
Wie viele Initiativen zur Erhaltung alter Pflanzensorten gibt es in Deutschland, wie werden sie und ihre Vernetzung gefördert, und ist diese Förderung nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend?
Welche Rolle kann der Tourismus im ländlichen Raum bei der Wiederbelebung alter Nutzungsformen spielen, und wie fördert die Bundesregierung dies?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der ökologische Landbau an seine Bewirtschaftungsweise angepasste Sorten und Rassen benötigt und deswegen eine eigene Zucht mit auf den Ökolandbau abgestimmten Zuchtzielen braucht, und wenn nicht, warum nicht?
Wie unterstützt die Bundesregierung den ökologischen Landbau beim Aufbau einer eigenen Pflanzen- und Tierzucht, und hält sie diese Unterstützung für ausreichend?
Welche Gefahren für die Agrobiodiversität gehen nach Auffassung der Bundesregierung von Patenten auf Tiere und Pflanzen aus, und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung die Vermarktungsmöglichkeiten von Produkten aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten auf deren Erhalt, und wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial einer solchen Vermarktung ein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen für Produkte aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten, und welchen Handlungsbedarf sieht sie in diesem Bereich?
Welche Auswirkungen hat die Einführung der EU-Hygieneverordnung auf die zur Verarbeitung und Vermarktung von Produkten aus alten Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten besonders geeigneten kleineren und handwerklichen Betriebe, und wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die zuständigen Behörden vor Ort die von der EU eingeräumten Spielräume zur Umsetzung der Richtlinien besser nutzen?
Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung die Vermarktung von Produkten aus alten Nutztierrassen oder Nutzpflanzensorten, und hält sie diese Maßnahmen für ausreichend?
Wie viele Arten der für agrarisch genutzte Landschaften typischen Begleitflora und -fauna gelten als gefährdet bzw. sind in den letzten 60 Jahren ausgestorben?
Wie wirken sich unterschiedliche Bewirtschaftungsformen (konventionelle, integriert und ökologisch) auf die Bestände von folgenden für die Agrarlandschaft typischen Lebewesen aus: a) Kleinsäugetiere, b) Bodenbrüter und Feldvögel, c) Insekten, d) Bodenlebewesen?
Welche für die Bodenqualität bedeutsamen Mikroorganismen gibt es in Deutschland, wie haben sich die entsprechenden Populationen entwickelt, und gelten bestimmte Mikroorganismen als gefährdet bzw. ausgestorben?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesen Mikroorganismen bei, und warum?
Wann wird die Bundesregierung ihren nationalen Bericht zur Agrobiodiversität dem CBD-Sekretariat vorlegen?
Werden die Länder einen Bericht über den Stand der biologischen Vielfalt innerhalb ihres Verantwortungsbereiches vorlegen, wenn ja, wann ist damit zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, bis 2020 die Biodiversität in Agrarökosystemen zu erhöhen, und wann soll mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen jeweils begonnen werden?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass bis 2015 die Populationen der Mehrzahl der Arten, die für die agrarisch genutzten Kulturlandschaften typisch sind, gesichert sind und sogar wieder zunehmen, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen konkret begonnen werden?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass bis 2015 der Flächenanteil naturschutzfachlich wertvoller Agrarbiotope um mindestens zehn Prozent gegenüber 2005 zunimmt, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen werden?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, dass 2010 der Anteil naturnaher Landschaftselemente in agrarisch genutzten Gebieten mindestens fünf Prozent beträgt, und wann soll mit der Umsetzung dieser Maßnahmen begonnen werden?
Aus welchem Grund wurden im Sinne der vorstehend genannten Ziele (Agrarbiotope, Anteil naturnaher Landschaftselemente) keine neuen Maßnahmen in den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für 2008 bis 2011 aufgenommen?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen, den Stickstoffüberschuss in der Gesamtbilanz bis 2010 auf 80 Kilogramm pro Hektar zu verringern und bis 2015 eine weitere Verringerung zu erreichen?
Wird die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung auch die Ausnahmeerlaubnis für Grünland (230 kg N/ha) abschaffen, und wenn nein, warum nicht?
Was tut die Bundesregierung, um die Ziele des Reduktionsprogramms chemischer Pflanzenschutz zu erreichen und die für eine Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes nötigen Maßnahmen in der landwirtschaftlichen Praxis zu implementieren?
Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die bäuerliche und die ökologische Landwirtschaft für den Erhalt der Agrobiodiversität in der Landwirtschaft leisten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Beitrag im Vergleich mit der industriellen Landwirtschaft?
Welchen Beitrag können nach Auffassung der Bundesregierung die bäuerliche und die ökologische Landwirtschaft für den Klimaschutz leisten, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Beitrag im Vergleich mit der industriellen Landwirtschaft?
Welches wirtschaftliche Potenzial bieten nach Auffassung der Bundesregierung der Erhalt und die Sicherung der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft für die mittelständischen und bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe und für den ökologischen Landbau?
Was versteht die Bundesregierung angesichts des dramatischen Rückgangs der Zuwachsraten bei Biobetrieben unter einer angemessenen Förderung des ökologischen Landbaus, und wie will sie diese gestalten?
Wie passt die Zustimmung der Bundesregierung zur Absenkung der Ökolandbauprämie im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Zielsetzung, den ökologischen Landbau weiter auszubauen?
Was versteht die Bundesregierung unter dem kontinuierlichen Ausbau der Mittel für den Vertragsnaturschutz, und woher sollen die angekündigten Finanzmittel kommen?
Wie hat sich die für die Vorgaben zur Erhaltung des Dauergrünlands nach Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Fläche des Dauergrünlands in den einzelnen Regionen bis 2007 im Vergleich zum Basiswert in absoluten Zahlen (in Hektar) verändert?
Wie hat sich der für Vorgaben zur Erhaltung des Dauergrünlands nach Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 maßgebliche Anteil des Dauergrünlands bundesweit bis 2007 im Vergleich zum Basiswert relativ (prozentualer Anteil) und in absoluten Zahlen (in Hektar) verändert?
Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Bundesregierung der zunehmende Anbau von nachwachsenden Rohstoffen auf die Agrobiodiversität, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine weitere Reduzierung der Agrobiodiversität infolge eines zunehmenden Anbaus von Biomasse verhindern?
Wie unterstützt die Bundesregierung das Ziel, auf regionaler Ebene durch die Vorgabe von regionalen Mindestdichten an entsprechenden linearen oder punktförmigen naturnahen Landschaftsstrukturen insbesondere in der Agrarlandschaft Biotopverbünde herzustellen und diese für Wanderungs- und Ausbreitungsbewegungen wild lebender Arten hinreichend durchgängig zu erhalten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft zum Schutz der biologischen Vielfalt beiträgt, und wie definiert sie diese gute fachliche Praxis?
Inwieweit wird die Bundesregierung eine klare Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis im Umweltgesetzbuch III voranbringen, und werden in diesem Prozess neben der Minimierung des Dünger- und Pestizideinsatzes auch die Bedürfnisse besonders und streng geschützter Arten durch Bewirtschaftungsvorgaben berücksichtigt werden?
Inwieweit hat die Bundesregierung die globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (Global Strategy on Plant Protection – GSPC) mit in ihrer nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt, und wird sie sich dem Ziel verpflichten, dass die Bewirtschaftung von mindestens 30 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt beitragen soll?
Welche Auswirkungen wird nach Ansicht der Bundesregierung die Aufhebung der obligatorischen Flächenstilllegung auf die Agrobiodiversität in Deutschland haben, und wie will die Bundesregierung diese Auswirkungen ausgleichen?
Wie werden Landwirte mit den Folgen mangelnder Agrobiodiversität und Gen-Erosion vertraut gemacht?
Welche Bedeutung haben Fragen der Agrobiodiversität in der Aus- und Weiterbildung im Bereich der Landwirtschaft?
Wie unterstützt die Bundesregierung die Verankerung von Fragen der Agrobiodiversität in der Umweltbildung?
Hält die Bundesregierung die in Deutschland durchgeführten Maßnahmen zur in-vitro-Erhaltung der genetischen Vielfalt von Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten für ausreichend, und wenn nicht, welchen Handlungsbedarf sieht sie?
Welche staatlich geförderten Maßnahmen zur in-vivo-Erhaltung von Nutztierrassen und Nutzpflanzensorten gibt es in Deutschland, hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und wenn nicht, welchen Handlungsbedarf sieht sie?
Welche Forschung findet in Deutschland zum Thema Agrobiodiversität und Gen-Erosion statt, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend?