Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes an die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/6544 konstatiert, dass Anpassungsbedarf vor allem beim Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durch die Umsetzung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße bestehe.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Inwieweit plant die Bundesregierung, von der in Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, den zuständigen örtlichen Behörden sog. Inhousevergaben zu ermöglichen?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung von dieser Möglichkeit bei Anwendung des derzeitigen nationalen Rechts Gebrauch gemacht werden?
Inwieweit plant die Bundesregierung, von der in Artikel 3 Abs. 3 der Verordnung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, die Zahlung von Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Auszubildenden oder Schwerbehinderten von der Anwendung der Verordnung auszunehmen?
Welche Stellen sollen in diesem Fall die Ausgleichsleistungen als Beihilfen bei der Europäischen Kommission anmelden?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die örtlichen Behörden die notwendigen Informationen zur Berechnung des finanziellen Nettoeffekts, die der Anhang der Verordnung zur Vermeidung von Überkompensationen vorsieht, erhalten, wenn sie nicht selbst oder auf dem Wege einer sog. Inhousevergabe öffentliche Personenverkehrsdienste erbringen?
Inwieweit hält es die Bundesregierung für notwendig, Endschaftsregelungen hinsichtlich Personal und Investitionen, die bei Auslaufen öffentlicher Dienstleistungsaufträge über Personenverkehrsdienste (entsprechen heutigen Linienverkehrsgenehmigungen) greifen, in das zu novellierende PBefG aufzunehmen, weil Arbeitsverträge und Investitionszeiträume i. d. R. länger als heutige Linienverkehrsgenehmigungen bzw. zukünftige öffentliche Dienstleistungsaufträge über Personenverkehrsdienste laufen?