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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ökologische Konsequenzen der geplanten Ostseepipeline und Prüfung alternativer Streckenverläufe

<span>Geschätzte Baukosten, Finanzierung, Bauanträge und Ablehnung durch die schwedische Regierung, Befassung des Deutschen Bundestages, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Unterstützung der polnisch-baltischen Initiative für eine alternative landgestützte Route, Umweltbelastungen bei Bau und Betrieb, Lokalisierung und Beseitigung von Munitionsaltlasten, widersprüchliche Einschätzungen zur Versorgungssicherheit, Einnahmen aus Durchleitungsgebühren, weitere Pipeline-Vorhaben, Auslastung und Lieferfähigkeit Russlands</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

02.04.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/862714. 03. 2008

Ökologische Konsequenzen der geplanten Ostseepipeline und Prüfung alternativer Streckenverläufe

der Abgeordneten Rainder Steenblock, Hans-Josef Fell, Sylvia Kotting-Uhl, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Nicole Maisch, Volker Beck (Köln), Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

„Ungenügend“ und „lückenhaft“ sei der Genehmigungsantrag für den Bau der Ostseepipeline, den die Nord Stream AG im Dezember 2007 bei der schwedischen Regierung eingereicht hatte. Daher werde man ihn „postwendend zurückschicken“, so Schwedens Umweltminister Andreas Carlgren Anfang Februar 2008. Die schwedische Regierung weise den Antrag ab, da die für eine Prüfung der Umweltkonsequenzen notwendigen Angaben sowie die Prüfung alternativer Streckenverläufe in den Antragsunterlagen fehlten.

Der Widerstand gegen die geplante Gaspipeline durch die Ostsee wächst: Die Regierungen von Polen, Estland, Litauen und Lettland fordern in einem Brief an die Europäische Kommission, eine Machbarkeitsstudie zur Prüfung einer Landroute zu finanzieren, die durch Polen und die baltischen Staaten verläuft und eine ökologisch verträgliche Alternative böte. Auf Initiative des ehemaligen estnischen Umweltministers und jetzigen Europaabgeordneten Andres Tarand hat die Europäische Kommission für den 6. März 2008 eine Sondersitzung einberufen. Auf der Tagesordnung stand auch die Frage, ob die EU eine Studie über die Kosten und Umweltkonsequenzen einer Landroute finanziert.

Bei einer Anhörung im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments am 29. Januar 2008 kritisierten Abgeordnete, dass sich die EU abhängig von einem Rohstoff und einem Lieferanten mache, der seine Monopolstellung für politische Ziele nutze.

Die Ablehnung durch die baltischen Staaten, Polens, Schwedens und zunehmend auch Finnlands gegen das Pipelineprojekt gründet auf energiepolitischen, ökonomischen, ökologischen und sicherheitspolitischen Bedenken. Die Gegner befürchten, von russischen Gaslieferungen abgeschnitten zu werden. Auch kritisieren sie die Absicht, die Pipeline durch russisches Militär zu schützen. Außerdem müssten die Transitstaaten auf Durchleitungsgebühren verzichten, wenn die Pipeline außerhalb ihrer Hoheitsgewässer verläuft. Estland hat bereits angekündigt, die Verlegung der Pipeline in seinen Hoheitsgewässern nicht zuzulassen und lehnt Vorprüfungen für den Bau der Leitung durch seine Wirtschaftszone in der Ostsee ab.

Schwerwiegende ökologische Bedenken bestehen, da die geplante Strecke durch eine der weltweit meist befahrenen Schiffsrouten, durch die ökologisch stark gefährdete Ostsee und durch Vogelschutzgebiete und Naturparks führt. Darüber hinaus plant die Nord Stream AG, bei der Druckprüfung der Röhren 2,4 Mrd. Liter biozidhaltiges Abwasser in die Ostsee zu spülen. Schließlich liegen nach wissenschaftlichen Schätzungen 400 000 Tonnen konventioneller Munition und 65 000 Tonnen chemischer Kampfstoffe in der Ostsee, darunter Senfgas, Sarin, Tabun und Zyklon B. Bisher ist ungeklärt, wie mit den Altlasten umzugehen ist.

Die von Deutschland und Russland initiierte Ostseepipeline soll ab dem Jahr 2010 Erdgas vom russischen Wyborg bei St. Petersburg nach Greifswald transportieren. In das Betreiberkonsortium Nord Stream AG, an dem der russische staatliche Gaskonzern Gazprom mit 51 Prozent und die deutschen Stromversorger Eon-Ruhrgas und das BASF-Tochterunternehmen Wintershall mit je 20 Prozent beteiligt sind, ist im vergangenen Dezember der niederländische Gasversorger Gasunie mit einem Anteil von neun Prozent eingestiegen. Der für das Jahr 2008 angekündigte Baubeginn wird sich wegen der massiven Bedenken der Anrainer und umfangreicher Voruntersuchungen auf Juli 2009 verschieben, mit ersten Gaslieferungen ist ab Ende November 2010 zu rechnen. Der ehemalige Bundeskanzler und jetzige Vorsitzende des Aktionärsausschusses der Nord Stream AG, Gerhard Schröder, rechnet damit, dass sich die Kosten für die Pipeline von den anfangs veranschlagten 4 Mrd. Euro aufgrund erhöhter Stahl- und Konstruktionskosten auf bis zu 8 Mrd. verdoppeln könnten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Baukosten der geplanten Ostseepipeline ein, und welche Einschätzungen seitens der Betreiber liegen ihr vor?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Chancen auf eine Mitfinanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) vor dem Hintergrund ein, dass der polnische Wirtschaftsminister Waldemar Pawlak das polnische Veto aktuell noch einmal bekräftigt (DIE WELT vom 5. März 2008), und welche Länder lehnen ebenfalls eine Teilfinanzierung durch die EIB ab?

3

Warum weigert sich die Bundesregierung, die Akten über Planung und Bau der Ostseepipeline sowie die Unterlagen der Kreditbürgschaft des Bundes öffentlich zugänglich zu machen?

4

Wie oft hat die polnisch-deutsche Arbeitsgruppe bisher getagt und mit welchen Ergebnissen?

5

Wie verhält sich die Bundesregierung zum Vorschlag des polnischen Außenministers Radoslaw Sikorski, die geplante Ostseepipeline und in einem größeren Kontext die Energiesicherheit zu einer europäischen Frage zu machen?

6

Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag der Ostseeparlamentarierkonferenz vom August 2007, eine Arbeitsgemeinschaft Energie und Klimawandel einzurichten, und was sind die bisherigen Ergebnisse?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es für eine einvernehmliche Lösung sinnvoll wäre, alle betroffenen Ostseeanrainer in die Konsultationen einzubeziehen – was nach Aussage des Stellvertretenden Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses des Parlaments der Republik Litauen, Audronius Azubalis, bisher nicht geschehen ist, und falls ja, wie wird die Bundesregierung die Einbeziehung aller betroffenen Anrainer sicherstellen? Falls nein, warum nicht?

8

Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, wann damit gerechnet werden kann, dass die Betreibergesellschaft Nord Stream AG bei der Bundesregierung einen Bauantrag einreicht?

9

In welcher Hinsicht fließt die Entscheidung der schwedischen Regierung, den Bauantrag der Nord Stream AG abzulehnen, in die Bewertung des Pipelineprojekts durch die Bundesregierung ein?

10

In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag mit der Entscheidung über den Bau der Ostseepipeline zu befassen, so wie es die sozialdemokratische Fraktion im schwedischen Reichstag für die schwedische Entscheidung fordert?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Realisierungschancen des Pipelineprojekts ein angesichts der gravierenden Bedenken der schwedischen Regierung und angesichts der Option der Ostseeanrainer, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Projekt im April 2008 zu blockieren, wenn die Nord Stream AG den Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Espoo-Konvention übergibt?

12

Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung vor, die die Nord Stream AG bezüglich des geplanten Streckenverlaufs durch schwedische Hoheitsgewässer durchgeführt hat, und wenn ja, wird die Bundesregierung diese Ergebnisse veröffentlichen?

13

Plant die Bundesregierung, eine unabhängige, grenzüberschreitende und von der EU mitfinanzierte Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterstützen?

14

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Unterstützung der polnisch-baltischen Initiative durch die Bundesregierung und der Einsatz der Bundesregierung für eine Prüfung alternativer landgestützter Routen eine vertrauensbildende Maßnahme gegenüber der neuen polnischen Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk wäre?

15

Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass der Vorschlag Polens und der baltischen Staaten, eine Landroute zu nutzen – z. B. durch Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die Yamal-Pipeline bzw. die Nutzung der Amber-Pipeline durch die baltischen Staaten und Polen entlang existierender Gasleitungen – ökonomisch und im Sinn des Baltic Sea Action Plan der Helsinki-Kommission ökologisch sinnvoller ist, als die ökologisch unverantwortliche Trassenführung durch die bereits hoch gefährdete Ostsee?

16

Wie verhält sich die Bundesregierung zu den Ergebnissen der Analysen von Forschern des Instituts für Toxikologie der Universität Kiel, die festgestellt haben, dass ein Teil der untersuchten Schollen aus der Ostsee eine Arsen-Konzentration aufweisen, die um das Zehnfache über dem Richtwert von fünf Milligramm pro Kilo liegt und nach Aussagen der Wissenschaftler möglicherweise auf chemische Kampfstoffe in der Ostsee zurückzuführen sind?

17

Wie will die Bundesregierung verhindern, dass die Nord Stream AG zur Reinigung der Pipeline nicht die für Algen, Fische und Krebstiere giftige chemische Verbindung Glutaraldehyd benutzen wird?

18

Wie steht die Bundesregierung zu den Plänen der Nord Stream AG, für die Druckprüfung der Röhren 2,3 Mrd. Liter biozidhaltiges Abwasser in die Ostsee zu spülen vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung klar dagegen positioniert hat, zur Reinigung der Pipeline Glutaraldehyd zu verwenden, und ist die Größenordnung von 2,3 Mrd. Litern korrekt?

19

Kann die Bundesregierung auf die Daten zugreifen, die der Nord Stream AG zur Lokalisierung von Munitionsaltlasten aus den Anrainerstaaten vorliegen, u. a. Daten der Fischerei- und Marineverbände der NATO-Mitglieder, und falls ja, ist eine Veröffentlichung beabsichtigt?

20

Liegen der Bundesregierung die Daten aus früheren Untersuchungen zu Munitionsaltlasten vor, insbesondere zur genauen Position, die die Nord Stream AG nach eigenen Angaben „an die zuständigen Behörden“ (Nord Stream AG, Hintergrundinformation vom 21. November 2007) weitergeleitet hat, und um welche Funde und Fundstellen handelt es sich?

21

Hat die Nord Stream AG bereits Kontakt zu Munitionsspezialisten der deutschen Marine und zu deutschen Behörden aufgenommen, um gegebenenfalls Funde zu identifizieren und zu beseitigen, wer wäre für die Beseitigung zuständig, und wer würde die Kosten übernehmen?

22

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der baltischen Staaten, Polens und Schwedens an die Europäische Kommission, alternative Transportrouten zu prüfen, und falls ja, warum? Falls nein, warum nicht?

23

Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Möglichkeit, eine EU-finanzierte Studie zur Prüfung einer alternativen Landroute zu unterstützen, warum hat die Bundesregierung von dieser Möglichkeit in der Vergangenheit keinen Gebrauch gemacht, und welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchführung einer solchen EU-finanzierten Studie bisher verhindert?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine mögliche Teilfinanzierung der Ostseepipeline durch die Trans-European Energy Networks (TEN-E) der Europäischen Union?

25

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ergebnisse der Sondersitzung der Europäischen Kommission vom 6. März 2008, in der auch die Frage einer EU-finanzierten Studie über die Kosten und Umweltkonsequenzen einer Landroute auf der Tagesordnung stand?

26

Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung, die Ostseepipeline leiste einen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit in der EU im Gegensatz zu der in der Anhörung im Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments am 29. Januar 2008 geäußerten Einschätzung, die EU mache sich abhängig von einem Rohstoff und einem Lieferanten, der seine Monopolstellung für politische Ziele nutze – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Gasabhängigkeit der EU nach Angaben der Europäischen Kommission innerhalb der kommenden 20 Jahre auf 85 Prozent steigen wird?

27

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die Aufnahmefähigkeit der Ostseepipeline für Biogas deutlich eingeschränkt ist im Vergleich zu einer über Land verlegten Gaspipeline?

28

In welcher Höhe würden sich die jährlichen Einnahmen aus Durchleitungsgebühren beim Bau einer Pipeline an Land anstatt durch die Ostsee für Polen, Lettland, Litauen sowie Estland bewegen, und wie würde sich dies auf die Gaspreise in Deutschland auswirken?

29

Wie hoch sind die Gebühren pro 1 000 Kubikmeter, die bei den bestehenden Gaspipelines für die Durchleitung russischen Erdgases nach Deutschland in Polen, Estland, Lettland sowie Litauen anfallen, und in welcher Höhe liegen die jährlichen Einnahmen?

30

Wie gestaltet sich das Gaspreisniveau in Polen und Estland, Lettland und Litauen pro 1 000 Kubikmeter im Vergleich zu Deutschland?

31

Kann die Bundesregierung in Zahlen darstellen, welche gesamten Gasvolumina durch die bestehenden und neu geplanten Pipelines (Nord Stream-Pipeline, Chinapipeline, Poseidon-Pipeline, Yamal-Pipeline, Amber-Pipeline u. a.) transportiert werden können und wie viel Gas Russland insgesamt im Vergleich zu diesem Transportvolumen zukünftig fördern kann bzw. reicht die russische Gasförderung in der Zukunft aus, um alle bestehenden und neu geplanten Gaspipelines auch vor dem Hintergrund eines wachsenden russischen Binnenverbrauchs auszulasten?

32

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, wonach die Auslastung der Pipeline auf Grund einer zukünftig möglicherweise eingeschränkten Lieferfähigkeit Russlands, eines deutlich sinkenden Bedarfs an Gas in der EU sowie eines steigenden Energiebedarfs in Russland nicht gewährleistet ist, und auf welche Erkenntnisse stützt die Bundesregierung ihre Einschätzung?

33

Wie verhält sich die Bundesregierung zu Überlegungen des Betreiberkonsortiums Nord Stream AG, die geplante Ostseepipeline gegebenenfalls militärisch zu schützen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über geplante Maßnahmen?

34

Wie schätzt die Bundesregierung die Konsequenzen ein, die sich aus dem Bau der von Polen, Litauen, Georgien, der Ukraine und Aserbaidschan geplanten Umgehungspipeline im Verhältnis zur Russischen Föderation ergeben?

35

Wie steht die Bundesregierung zur EU-geförderten Poseidon-Pipeline, die seit dem 19. November 2007 die Erdgasnetze Griechenlands und der Türkei verbindet und erstmals Erdgas aus der Kaspischen Region nach Westeuropa transportiert, auch hinsichtlich einer Diversifizierung der Transportrouten und der Energielieferanten?

36

Wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten des russischen Staatskonzerns Gazprom ein, der versucht, der EU zuvorzukommen und mittels Exportabkommen mit Förderunternehmen in Turkmenistan und Aserbaidschan Gas vom Kaspischen Markt aufzukaufen?

37

Wie schätzt die Bundesregierung die Initiative Polens, Litauens, der Ukraine, Georgiens und Aserbaidschans ein, die bei der Konferenz für Energiesicherheit in Vilnius/Litauen im Frühjahr 2007 den Bau einer Ölpipeline vom Schwarzen Meer zur Ostsee vereinbart haben, um insbesondere die Abhängigkeit der EU-Mitglieder Polen und Litauen von russischen Energielieferungen zu mindern?

38

Wer wird für Abbau und Entsorgung der Pipeline zuständig sein, wenn die Pipeline nicht mehr in Betrieb sein wird?

Berlin, den 13. März 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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