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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verbraucherpolitische Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro (G-SIG: 13012965)

Umstellung auf den Euro, Umrechnungskurs, Umrechnungsmethode, Glättung und Rundung von Beträgen, Einführung in den Zahlungsverkehr, Kosten der Umstellung, doppelte Preisauszeichnung, Preiskontrolle, Entwicklung der Preise, Regelungen im Verbrauchervertragsrecht bezgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Umstellung der öffentlichen Verwaltung, Umstellung im nichtöffentlichen Bereich, Rolle der Verbraucherverbände, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.01.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/946210. 12. 97

Verbraucherpolitische Fragen im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro

der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Nach dem Maastricht-Vertrag beginnt die 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999.

Gleichzeitig wird die unwiderrufliche Festsetzung der Wechselkurse der an der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Staaten vorgenommen.

Der Deutsche Bundestag hat mit großer Mehrheit dem Vertrag von Maastricht und der Einführung des Euro zugestimmt. Der Übergang zur 3. Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erfordert im Rahmen der Konvergenzprüfung nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1992 auch die Bewertung durch den Deutschen Bundestag.

Spätestens ab 1. Januar 2002 werden Euro-Banknoten und Euro-Münzen ausgegeben; der Euro wird gesetzliches Zahlungsmittel.

Über einen bestimmten Einführungszeitraum werden der Euro und die Deutsche Mark nebeneinander als Zahlungsmittel existieren. Nach heutigem Zeitplan wird die Deutsche Mark danach als gesetzliches Zahlungsmittel nicht mehr akzeptiert.

Bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor eine starke Verunsicherung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Umstellung auf den Euro festzustellen.

Mit der Einführung des Euro wird sich für Verbraucherinnen und Verbraucher auch der gewohnte Wertmaßstab für fast alle Lebensbereiche verändern. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich an die Veränderung der bekannten Bezugsgrößen, mit der sich bisher Preise von Waren und Dienstleistungen vergleichen ließen, gewöhnen. Es wird deshalb als schwierig empfunden, Preissteigerungen zu erkennen; die Möglichkeit verdeckter Preissteigerungen beunruhigt zusätzlich. Darüber hinaus empfinden die Verbraucherinnen und Verbraucher es als schwierig, ihr Haushaltsbudget neu zu ordnen und den Wert ihrer Löhne, Ersparnisse und Ausgaben richtig einzuschätzen. Hier besteht eindeutig ein großes Defizit an anbieterunabhängigen Informationen zu den konkreten und praktischen Auswirkungen auf das Alltagsleben der Verbraucherinnen und Verbraucher. Dieses Defizit ist im wesentlichen auf die zu spät einsetzende und unzureichende Informationspolitik der Bundesregierung zurückzuführen.

Die von der Bundesregierung mit finanzieller Hilfe der EU dazu herausgegebenen Informationen sind unzureichend, teilweise irreführend und gehen an dem konkreten Informationsbedürfnis der Verbraucherinnen und Verbraucher vorbei.

Die Bundesregierung ist zu kritisieren, daß sie die verbraucherpolitischen Aspekte bei der Umstellung auf den Euro bisher vollständig vernachlässigt hat. Obwohl seit dem Vertrag von Maastricht aus dem Jahre 1992 feststeht, daß der Euro kommt, hat sie bisher kein Konzept entwickelt, das die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Einführung und Umstellung auf den Euro ausreichend berücksichtigt.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Umrechnungskurs, -methode, Glättung, Rundung

1. Wie werden die Umrechnungskurse zwischen Euro und Deutsche Mark festgesetzt?

Können sich dabei Kaufkraftverluste für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dies zu verhindern?

2. Nach welcher Methode wird ein beliebiger Deutsche Mark-Betrag am 1. Januar 1999 entsprechend dem dann festgesetzten Umrechnungskurs der Deutsche Mark zum Euro umgerechnet bzw. der Umrechnungsbetrag auf- bzw. abgerundet?

Kann sich ein Händler beim Kauf oder Verkauf mehrerer Einheiten eines Produkts aussuchen, wann umgerechnet und gerundet wird - beim Einzelpreis oder erst bei der Summe in nationaler Währung?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher über die festgelegten Rundungsregeln verständlich zu informieren?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um mögliche Mißbräuche bei der Umrechnung von Werten und Preisen in der Praxis zu verhindern?

Welche Position hat die Bundesregierung dazu entwickelt?

3. Wie werden die Beträge der auf Deutsche Mark lautenden Wertpapiere (Aktien, Pfandbriefe, Obligationen, Schatzbriefe usw.) umgerechnet?

Gibt es dazu schon verbindliche Regelungen?

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung dazu entwickelt?

4. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung bei der Umstellung auf den Euro die Aufrundung „krummer" Signalbeträge insbesondere in Rechtsvorschriften und damit die „Glättung" auf höhere runde Euro-Beträge vermieden werden?

Welche Vorstellungen - ggf. mit einheitlichem Stichtag - hat die Bundesregierung dazu entwickelt, und welche Rechtsvorschriften sind davon insgesamt betroffen?

Wie sehen die entsprechenden Regelungen für diejenigen Beträge aus, die durch Automaten (z. B. Parkuhren) erhoben werden?

II. Der Euro im Zahlungsverkehr

5. Ist nach Auffassung der Bundesregierung gesichert, daß der bargeldlose Zahlungsverkehr bereits ab 1. Januar 1999 in Euro abgewickelt werden kann?

Ist die Vereinbarung der Verbände der Kreditwirtschaft über den zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr dafür hinreichend?

Wie läuft ab 1999 der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr mit den an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten, deren Bankensystem noch keine automatische Überweisung von Euro in nationale Währung und umgekehrt anbietet?

6. Ab wann kann der Bürger mit Schecks, die auf Euro lauten, seine Rechnungen beim Händler bezahlen, und ist der Händler verpflichtet, diese Zahlungsweise zu akzeptieren, und wenn ja, woraus ergibt sich diese Pflicht?

7. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß ab 1. Januar 1999 alle Rechnungen, Verträge, Belege usw. parallel die Deutsche Mark- und die Euro-Beträge aufführen sollten?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Verbraucherinnen und den Verbrauchern in der Übergangszeit (1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001) besser ist, sein Konto weiterhin in der Währungseinheit Deutsche Mark führen zu lassen, um damit einen sog. Umstellungsaufwand zu vermeiden, der sonst zu höheren Gebühren für die Kontoführung führen kann?

Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für akzeptabel und nutzbringend im Sinne einer schnellen, vertrauensvollen Gewöhnung der Verbraucherinnen und Verbraucher an die neue Währung, wenn Kunden in der Übergangszeit für die freiwillige Nutzung des Euro mit zusätzlichen Kosten belastet werden?

Sollte man es den Banken überlassen, für die Umstellung des Kontos auf Euro zwischen 1999 und 2001 Entgelte einzuführen oder sollte für die Bankkunden die einmalige Kontoumstellung kostenlos sein, egal wann die Umstellung vorgenommen wird?

9. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Übergangszeit (1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001) jede Geldschuld in Deutsche Mark oder Euro erfüllt werden kann?

10. Welche Probleme sieht die Bundesregierung, wenn die Gehaltsabrechnung eines Betriebes, einer Verwaltung, bereits ab 1. Januar 1999 in Euro vorgenommen werden soll, und welche Vorstellungen hat sie zur Regelung dieser Fragen entwickelt?

III. Kosten der Umstellung

11. Wird die Bundesregierung in einer Verordnung festlegen, daß besondere Gebühren für zwangsläufig aus der Währungsumstellung und den EU-Verordnungen folgende Umstellungen und Dienstleistungen unzulässig sind?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ideen einzelner Banken zur Erhebung von Entgelten z. B. für die Umrechnung von Euro in nationale Währung und umgekehrt bei Überweisungen im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 oder für den Umtausch von Deutsche Mark in Euro ab 2002 (außer bei Landeszentralbanken bzw. für die eigenen Kunden)?

12. Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung der großen Wirtschaftsverbände, daß die Kosten der Umstellung auf den Euro von Wirtschaft, Handel, Banken und Versicherungen den Verbraucherinnen und den Verbrauchern anzulasten seien, obwohl es sich doch nur um die Umstellung auf eine andere Recheneinheit handelt?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

13. Welche anteiligen Kosten für Druck, Prägung und Material der neuen Euro-Banknoten und -Münzen entfallen bei der Umstellung von der Deutsche Mark auf den Euro auf die Bundesrepublik Deutschland?

14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächliche Kostenentlastung der deutschen Wirtschaft durch die Einführung der gemeinsamen Währung?

Welche Schätzungen liegen ihr für die einzelnen Bereiche der Wirtschaft, des Handels und des Banken- und Versicherungswesens vor, und welche Kostenelemente sind in diese Schätzungen eingeflossen?

15. Wird die erneute Ablehnung einer doppelten Preisauszeichnung (mit Kosten von rd. 30 Mrd. DM) durch den Hauptverband des deutschen Einzelhandels vom 29. August 1997 von der Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser Kostenschätzung eine sechsmonatige Doppelwährungsphase mit maximaler doppelter Preisauszeichnung (auch an Kassen) zugrunde liegt, diese außerdem die Kosten der EDV-Umstellung mit Buchhaltung und Rechnungsprüfung sowie der Schulung der Mitarbeiter und die Arbeit der Projektteams in den Unternehmen ohne Gegenrechnung der positiven Effekte der Währungsunion zum Inhalt hat und eine erheblich abweichende Kostenschätzung des Euro-Handelsinstituts (rd. 9 Mrd. DM) vorliegt, und wie wird dieser Sachverhalt von der Bundesregierung bewertet?

16. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die durch die Umstellung auf den Euro entstehenden Kosten der Unternehmen als Werbungs- und Betriebskosten steuermindernd abgesetzt werden können, und welche dadurch entstehenden Steuerausfälle erwartet die Bundesregierung in den Jahren 1999 bis 2002?

17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aufgrund der Tatsache, daß der Übergang auf den Euro keine Währungsreform, sondern eine einfache Währungsumstellung (also eine bloße Umrechnung) darstellt, richtig wäre, daß die öffentlichen Verwaltungen (einschließlich der Betriebe) und die Sozialversicherungen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten, Gebühren usw. belasten sollten und dies EU-weit klar geregelt werden muß?

IV. Doppelte Preisauszeichnung, Preiskontrolle, Preise

18. Für welchen konkreten Zeitraum hält die Bundesregierung den parallelen Umlauf von Deutscher Mark und Euro im Sinne einer Gewöhnung der Bürger an das neue Preisgefüge und an den neuen Wertmaßstab Euro für erforderlich?

19. Wird die Bundesregierung sich für eine EU-Gesetzgebung einsetzen, die festlegt, daß es zur Erleichterung der Umstellung auf den Euro eine Vereinbarung geben wird, daß die Preise in allen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beitretenden Ländern für eine bestimmte Zeit in Euro und nationaler Währung angegeben werden müssen?

Welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu entwickelt, und wird sie ggf. eine derartige Verordnung, wie sie z. B. von der österreichischen Bundesregierung mit Zustimmung u. a. der dortigen Wirtschaftsverbände beabsichtigt ist, für die Bundesrepublik Deutschland erlassen, oder aus welchen Gründen lehnt sie dies ggf. ab?

20. Wird die Bundesregierung eine Preiskontrolle, wie sie von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gefordert wird, vornehmen, und wenn ja, durch welche Stellen?

Wenn nicht, welche Gründe sprechen dafür, von einer Preiskontrolle abzusehen?

21. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um „stille bzw. verdeckte" Preiserhöhungen zur Abwälzung der Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher bei oder sogar vor der Geldumstellung und den damit verbundenen Preisauftrieb zu verhindern?

22. Mit welcher Begründung sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von Banken, Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung im Anhörungsverfahren des Bundesministeriums der Finanzen geltend gemachten erheblichen Kosten einer doppelten Preisauszeichnung zum größten Teil von Verbraucherinnenn und Verbrauchern zu tragen, und teilt sie diese Auffassungen?

23. Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung plant, die Ausgabe der neuen Euro-Banknoten und -Münzen an einem Tag (voraussichtlich 1. Januar 2002) in Deutschland durchzuführen, und entfällt damit eine doppelte Preisauszeichnung in Deutschland?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine derartige Maßnahme?

24. Wie können nach Auffassung der Bundesregierung heimliche Preiserhöhungen bei den sogenannten Schwellenpreisen (z. B.: 1,99 DM und 0,69 DM) verhindert werden, und was gedenkt sie dagegen zu tun?

Mit welchen Fakten begründet die Bundesregierung ihre Aussage, daß bereits der harte Wettbewerb ausreichenden Verbraucherschutz schaffe, weil die Marktkräfte es nicht zuließen, daß der Einzelhandel die Umstellung für Preissteigerungen nutze?

V. Wegfall der Geschäftsgrundlage

25. Wie und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel, die Einführung des Euro durch „möglichst kostengünstige und wettbewerbsneutrale Verfahren und ohne überflüssige Regeln, aber mit einem hohen Grad an Rechtssicherheit zu erleichtern" , erreichen?

26. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß Artikel 3 Satz 2 der EU-Verordnung über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro so geändert wird, daß solche in Verträgen enthaltenen Klauseln, die ein Recht auf Vertragsauflösung vorsehen oder die Möglichkeit des Anbieters beinhalten, von sich aus seine Verpflichtungen einzuschränken, unwirksam sind?

Wird die Bundesregierung eine Verbraucherinnen und Verbraucher schützende nationale gesetzliche Regelung herbeiführen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung (und wenn ja, warum), eine weitere Klarstellung sei nicht notwendig, um Anpassungsklauseln von Anbietern durch AGB zu verhindern?

VI. Öffentliche Verwaltung

27. Ab welchem Zeitpunkt werden die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe ihre Abrechnungen, Bescheide usw. auf den Euro umstellen?

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß in diesen Bescheiden usw. im Übergangszeitraum die einzufordernden Beträge in Deutsche Mark und Euro angegeben werden, und wenn ja, für welchen Zeitraum?

28. Wann werden die öffentlichen Haushalte die Erhebung von Steuern, Beiträgen, Gebühren und Entgelten in Euro vornehmen?

Gilt dies auch für den Zahlungsverkehr bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen von Forderungen?

29. Ab wann werden die Bescheide über Renten und Pensionen die Beträge nur noch in Euro ausweisen?

30. Wird die Bundesregierung einem Wahlrecht für die Abgabe privater Steuererklärungen des Jahres 1999 in Deutscher Mark und Euro zustimmen?

31. Wann ist mit der Umstellung aller Kassen- und Wertautomaten der öffentlichen Verwaltung (Fahrscheinautomaten, Münzschließanlagen, Münzschränke, Münzkopierer, Parkuhren und Parkautomaten) zu rechnen?

Welche Vorstellung haben die Bundesregierung bzw. die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden dazu entwickelt?

32. Wird die öffentliche Verwaltung ihre Vordrucke, Rechnungs- und Zahlungsvordrucke und Quittungen für Verwarnungen, Bußgeldbescheide, Genehmigungs- und Leistungsbescheide bereits zum 1. Januar 1999 auf Euro umstellen?

Gilt dies auch für die Ermittlung und Erhebung von Grundbesitzabgaben?

33. Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Lehr- und Lernmittelkostenbeteiligungen in Euro abgerechnet?

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebühren und Entgelte z. B. von Museen, Theatern, Schwimmbädern, Volkshochschulen in Euro erhoben?

34. Wann und in welchem Zeitraum sollen die Automaten der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung auf die neue Währung umgestellt werden?

35. Wird sich die Bundesregierung im Sinne einer verbraucherfreundlichen Umstellung hier für eine verbindliche doppelte Preisinformation für einen bestimmten Zeitraum in nationaler Währung und Euro einsetzen?

VII. Umstellungszeitpunkt des nichtöffentlichen Bereichs

36. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschafts-, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsbetriebe ihre Entgelte, Beiträge und Preise von Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie des ÖPNV auf den Euro umstellen?

Welche Vorstellung haben die Bundesregierung bzw. die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden dazu entwickelt?

37. Wann werden die Leistungsentgelte und die Münzfernsprecher der Telekom auf Euro umgestellt?

Wann werden die Briefmarken auf Euro umgestellt?

VIII. Rolle der Verbraucherverbände

38. Wird die Bundesregierung die Verbraucherverbände zu den konkreten Modalitäten der Währungsumstellung befragen bzw. diese beteiligen und in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen?

Gibt es Vorstellungen der Bundesregierung, angesichts der begrenzten finanziellen Mittel der Verbraucherverbände, diesen angemessene Mittel für eine objektive Aufklärung und Informationen über den Euro zur Verfügung zu stellen?

39. Wird die Bundesregierung die von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherverbänden im Beratenden Verbraucherausschuß bei der Europäischen Kommission entwickelten und vorgeschlagenen Maßnahmen, z. B. die Festsetzung einer Obergrenze für den neuen Basiszinssatz, keine ersatzlose Aufhebung von § 3 Währungsgesetz, Einrichtung einer Euro-Beobachtungsstelle, unterstützen, und wie beurteilt sie die Arbeit dieser Institutionen mit Blick auf eine einheitliche Festlegung von Regeln für die verbraucherpolitische Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU?

IX. Öffentlichkeitsarbeit

40. Welche objektiven und an den konkreten Verbraucherfragen orientierten Informationen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um Akzeptanz und Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die neue Währung zu erreichen?

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu wann ergreifen?

41. Welche Hilfsmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen und notwendig, um die verbrauchergerechte Umstellung auf den Euro für besondere Bevölkerungsgruppen (z. B. Blinde, Sehbehinderte, Senioren, Kinder usw.) durchzuführen, und welche Verbände und Institutionen werden diese mit welchen Maßnahmen (ggf. auch über Aufklärungs- und Erziehungsprogramme) gewährleisten?

Fragen41

1

Wie werden die Umrechnungskurse zwischen Euro und Deutsche Mark festgesetzt?

Können sich dabei Kaufkraftverluste für die Verbraucherinnen und Verbraucher ergeben, und wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dies zu verhindern?

2

Nach welcher Methode wird ein beliebiger Deutsche Mark-Betrag am 1. Januar 1999 entsprechend dem dann festgesetzten Umrechnungskurs der Deutsche Mark zum Euro umgerechnet bzw. der Umrechnungsbetrag auf- bzw. abgerundet?

Kann sich ein Händler beim Kauf oder Verkauf mehrerer Einheiten eines Produkts aussuchen, wann umgerechnet und gerundet wird - beim Einzelpreis oder erst bei der Summe in nationaler Währung?

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher über die festgelegten Rundungsregeln verständlich zu informieren?

Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um mögliche Mißbräuche bei der Umrechnung von Werten und Preisen in der Praxis zu verhindern?

Welche Position hat die Bundesregierung dazu entwickelt?

3

Wie werden die Beträge der auf Deutsche Mark lautenden Wertpapiere (Aktien, Pfandbriefe, Obligationen, Schatzbriefe usw.) umgerechnet?

Gibt es dazu schon verbindliche Regelungen?

Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung dazu entwickelt?

4

Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung bei der Umstellung auf den Euro die Aufrundung „krummer" Signalbeträge insbesondere in Rechtsvorschriften und damit die „Glättung" auf höhere runde Euro-Beträge vermieden werden?

Welche Vorstellungen - ggf. mit einheitlichem Stichtag - hat die Bundesregierung dazu entwickelt, und welche Rechtsvorschriften sind davon insgesamt betroffen?

Wie sehen die entsprechenden Regelungen für diejenigen Beträge aus, die durch Automaten (z. B. Parkuhren) erhoben werden?

5

Ist nach Auffassung der Bundesregierung gesichert, daß der bargeldlose Zahlungsverkehr bereits ab 1. Januar 1999 in Euro abgewickelt werden kann?

Ist die Vereinbarung der Verbände der Kreditwirtschaft über den zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehr dafür hinreichend?

Wie läuft ab 1999 der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr mit den an der Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten, deren Bankensystem noch keine automatische Überweisung von Euro in nationale Währung und umgekehrt anbietet?

6

Ab wann kann der Bürger mit Schecks, die auf Euro lauten, seine Rechnungen beim Händler bezahlen, und ist der Händler verpflichtet, diese Zahlungsweise zu akzeptieren, und wenn ja, woraus ergibt sich diese Pflicht?

7

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß ab 1. Januar 1999 alle Rechnungen, Verträge, Belege usw. parallel die Deutsche Mark- und die Euro-Beträge aufführen sollten?

8

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Verbraucherinnen und den Verbrauchern in der Übergangszeit (1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001) besser ist, sein Konto weiterhin in der Währungseinheit Deutsche Mark führen zu lassen, um damit einen sog. Umstellungsaufwand zu vermeiden, der sonst zu höheren Gebühren für die Kontoführung führen kann?

Hält es die Bundesregierung in diesem Zusammenhang für akzeptabel und nutzbringend im Sinne einer schnellen, vertrauensvollen Gewöhnung der Verbraucherinnen und Verbraucher an die neue Währung, wenn Kunden in der Übergangszeit für die freiwillige Nutzung des Euro mit zusätzlichen Kosten belastet werden?

Sollte man es den Banken überlassen, für die Umstellung des Kontos auf Euro zwischen 1999 und 2001 Entgelte einzuführen oder sollte für die Bankkunden die einmalige Kontoumstellung kostenlos sein, egal wann die Umstellung vorgenommen wird?

9

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Übergangszeit (1. Januar 1999 bis 31. Dezember 2001) jede Geldschuld in Deutsche Mark oder Euro erfüllt werden kann?

10

Welche Probleme sieht die Bundesregierung, wenn die Gehaltsabrechnung eines Betriebes, einer Verwaltung, bereits ab 1. Januar 1999 in Euro vorgenommen werden soll, und welche Vorstellungen hat sie zur Regelung dieser Fragen entwickelt?

11

Wird die Bundesregierung in einer Verordnung festlegen, daß besondere Gebühren für zwangsläufig aus der Währungsumstellung und den EU-Verordnungen folgende Umstellungen und Dienstleistungen unzulässig sind?

Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Ideen einzelner Banken zur Erhebung von Entgelten z. B. für die Umrechnung von Euro in nationale Währung und umgekehrt bei Überweisungen im Zeitraum zwischen 1999 und 2002 oder für den Umtausch von Deutsche Mark in Euro ab 2002 (außer bei Landeszentralbanken bzw. für die eigenen Kunden)?

12

Wie steht die Bundesregierung zu der Auffassung der großen Wirtschaftsverbände, daß die Kosten der Umstellung auf den Euro von Wirtschaft, Handel, Banken und Versicherungen den Verbraucherinnen und den Verbrauchern anzulasten seien, obwohl es sich doch nur um die Umstellung auf eine andere Recheneinheit handelt?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

13

Welche anteiligen Kosten für Druck, Prägung und Material der neuen Euro-Banknoten und -Münzen entfallen bei der Umstellung von der Deutsche Mark auf den Euro auf die Bundesrepublik Deutschland?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die tatsächliche Kostenentlastung der deutschen Wirtschaft durch die Einführung der gemeinsamen Währung?

Welche Schätzungen liegen ihr für die einzelnen Bereiche der Wirtschaft, des Handels und des Banken- und Versicherungswesens vor, und welche Kostenelemente sind in diese Schätzungen eingeflossen?

15

Wird die erneute Ablehnung einer doppelten Preisauszeichnung (mit Kosten von rd. 30 Mrd. DM) durch den Hauptverband des deutschen Einzelhandels vom 29. August 1997 von der Bundesregierung unterstützt, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Ist der Bundesregierung bekannt, daß dieser Kostenschätzung eine sechsmonatige Doppelwährungsphase mit maximaler doppelter Preisauszeichnung (auch an Kassen) zugrunde liegt, diese außerdem die Kosten der EDV-Umstellung mit Buchhaltung und Rechnungsprüfung sowie der Schulung der Mitarbeiter und die Arbeit der Projektteams in den Unternehmen ohne Gegenrechnung der positiven Effekte der Währungsunion zum Inhalt hat und eine erheblich abweichende Kostenschätzung des Euro-Handelsinstituts (rd. 9 Mrd. DM) vorliegt, und wie wird dieser Sachverhalt von der Bundesregierung bewertet?

16

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die durch die Umstellung auf den Euro entstehenden Kosten der Unternehmen als Werbungs- und Betriebskosten steuermindernd abgesetzt werden können, und welche dadurch entstehenden Steuerausfälle erwartet die Bundesregierung in den Jahren 1999 bis 2002?

17

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es aufgrund der Tatsache, daß der Übergang auf den Euro keine Währungsreform, sondern eine einfache Währungsumstellung (also eine bloße Umrechnung) darstellt, richtig wäre, daß die öffentlichen Verwaltungen (einschließlich der Betriebe) und die Sozialversicherungen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit zusätzlichen Kosten, Gebühren usw. belasten sollten und dies EU-weit klar geregelt werden muß?

18

Für welchen konkreten Zeitraum hält die Bundesregierung den parallelen Umlauf von Deutscher Mark und Euro im Sinne einer Gewöhnung der Bürger an das neue Preisgefüge und an den neuen Wertmaßstab Euro für erforderlich?

19

Wird die Bundesregierung sich für eine EU-Gesetzgebung einsetzen, die festlegt, daß es zur Erleichterung der Umstellung auf den Euro eine Vereinbarung geben wird, daß die Preise in allen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beitretenden Ländern für eine bestimmte Zeit in Euro und nationaler Währung angegeben werden müssen?

Welche Auffassung hat die Bundesregierung dazu entwickelt, und wird sie ggf. eine derartige Verordnung, wie sie z. B. von der österreichischen Bundesregierung mit Zustimmung u. a. der dortigen Wirtschaftsverbände beabsichtigt ist, für die Bundesrepublik Deutschland erlassen, oder aus welchen Gründen lehnt sie dies ggf. ab?

20

Wird die Bundesregierung eine Preiskontrolle, wie sie von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gefordert wird, vornehmen, und wenn ja, durch welche Stellen?

Wenn nicht, welche Gründe sprechen dafür, von einer Preiskontrolle abzusehen?

21

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um „stille bzw. verdeckte" Preiserhöhungen zur Abwälzung der Kosten auf die Verbraucherinnen und Verbraucher bei oder sogar vor der Geldumstellung und den damit verbundenen Preisauftrieb zu verhindern?

22

Mit welcher Begründung sind nach Kenntnis der Bundesregierung die von Banken, Wirtschaft und Wirtschaftsverbänden sowie Vertretern der öffentlichen Verwaltung im Anhörungsverfahren des Bundesministeriums der Finanzen geltend gemachten erheblichen Kosten einer doppelten Preisauszeichnung zum größten Teil von Verbraucherinnenn und Verbrauchern zu tragen, und teilt sie diese Auffassungen?

23

Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung plant, die Ausgabe der neuen Euro-Banknoten und -Münzen an einem Tag (voraussichtlich 1. Januar 2002) in Deutschland durchzuführen, und entfällt damit eine doppelte Preisauszeichnung in Deutschland?

Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für eine derartige Maßnahme?

24

Wie können nach Auffassung der Bundesregierung heimliche Preiserhöhungen bei den sogenannten Schwellenpreisen (z. B.: 1,99 DM und 0,69 DM) verhindert werden, und was gedenkt sie dagegen zu tun?

Mit welchen Fakten begründet die Bundesregierung ihre Aussage, daß bereits der harte Wettbewerb ausreichenden Verbraucherschutz schaffe, weil die Marktkräfte es nicht zuließen, daß der Einzelhandel die Umstellung für Preissteigerungen nutze?

25

Wie und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung ihr Ziel, die Einführung des Euro durch „möglichst kostengünstige und wettbewerbsneutrale Verfahren und ohne überflüssige Regeln, aber mit einem hohen Grad an Rechtssicherheit zu erleichtern" , erreichen?

26

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß Artikel 3 Satz 2 der EU-Verordnung über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro so geändert wird, daß solche in Verträgen enthaltenen Klauseln, die ein Recht auf Vertragsauflösung vorsehen oder die Möglichkeit des Anbieters beinhalten, von sich aus seine Verpflichtungen einzuschränken, unwirksam sind?

Wird die Bundesregierung eine Verbraucherinnen und Verbraucher schützende nationale gesetzliche Regelung herbeiführen, oder ist die Bundesregierung der Auffassung (und wenn ja, warum), eine weitere Klarstellung sei nicht notwendig, um Anpassungsklauseln von Anbietern durch AGB zu verhindern?

27

Ab welchem Zeitpunkt werden die öffentlichen Verwaltungen und Betriebe ihre Abrechnungen, Bescheide usw. auf den Euro umstellen?

Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß in diesen Bescheiden usw. im Übergangszeitraum die einzufordernden Beträge in Deutsche Mark und Euro angegeben werden, und wenn ja, für welchen Zeitraum?

28

Wann werden die öffentlichen Haushalte die Erhebung von Steuern, Beiträgen, Gebühren und Entgelten in Euro vornehmen?

Gilt dies auch für den Zahlungsverkehr bei Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen von Forderungen?

29

Ab wann werden die Bescheide über Renten und Pensionen die Beträge nur noch in Euro ausweisen?

30

Wird die Bundesregierung einem Wahlrecht für die Abgabe privater Steuererklärungen des Jahres 1999 in Deutscher Mark und Euro zustimmen?

31

Wann ist mit der Umstellung aller Kassen- und Wertautomaten der öffentlichen Verwaltung (Fahrscheinautomaten, Münzschließanlagen, Münzschränke, Münzkopierer, Parkuhren und Parkautomaten) zu rechnen?

Welche Vorstellung haben die Bundesregierung bzw. die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden dazu entwickelt?

32

Wird die öffentliche Verwaltung ihre Vordrucke, Rechnungs- und Zahlungsvordrucke und Quittungen für Verwarnungen, Bußgeldbescheide, Genehmigungs- und Leistungsbescheide bereits zum 1. Januar 1999 auf Euro umstellen?

Gilt dies auch für die Ermittlung und Erhebung von Grundbesitzabgaben?

33

Ab wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Lehr- und Lernmittelkostenbeteiligungen in Euro abgerechnet?

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebühren und Entgelte z. B. von Museen, Theatern, Schwimmbädern, Volkshochschulen in Euro erhoben?

34

Wann und in welchem Zeitraum sollen die Automaten der Privatwirtschaft und der öffentlichen Verwaltung auf die neue Währung umgestellt werden?

35

Wird sich die Bundesregierung im Sinne einer verbraucherfreundlichen Umstellung hier für eine verbindliche doppelte Preisinformation für einen bestimmten Zeitraum in nationaler Währung und Euro einsetzen?

36

Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Wirtschafts-, Verkehrs-, Ver- und Entsorgungsbetriebe ihre Entgelte, Beiträge und Preise von Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie des ÖPNV auf den Euro umstellen?

Welche Vorstellung haben die Bundesregierung bzw. die öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Gemeinden dazu entwickelt?

37

Wann werden die Leistungsentgelte und die Münzfernsprecher der Telekom auf Euro umgestellt?

Wann werden die Briefmarken auf Euro umgestellt?

38

Wird die Bundesregierung die Verbraucherverbände zu den konkreten Modalitäten der Währungsumstellung befragen bzw. diese beteiligen und in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen?

Gibt es Vorstellungen der Bundesregierung, angesichts der begrenzten finanziellen Mittel der Verbraucherverbände, diesen angemessene Mittel für eine objektive Aufklärung und Informationen über den Euro zur Verfügung zu stellen?

39

Wird die Bundesregierung die von der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände gemeinsam mit anderen europäischen Verbraucherverbänden im Beratenden Verbraucherausschuß bei der Europäischen Kommission entwickelten und vorgeschlagenen Maßnahmen, z. B. die Festsetzung einer Obergrenze für den neuen Basiszinssatz, keine ersatzlose Aufhebung von § 3 Währungsgesetz, Einrichtung einer Euro-Beobachtungsstelle, unterstützen, und wie beurteilt sie die Arbeit dieser Institutionen mit Blick auf eine einheitliche Festlegung von Regeln für die verbraucherpolitische Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU?

40

Welche objektiven und an den konkreten Verbraucherfragen orientierten Informationen sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um Akzeptanz und Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die neue Währung zu erreichen?

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung dazu wann ergreifen?

41

Welche Hilfsmittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen und notwendig, um die verbrauchergerechte Umstellung auf den Euro für besondere Bevölkerungsgruppen (z. B. Blinde, Sehbehinderte, Senioren, Kinder usw.) durchzuführen, und welche Verbände und Institutionen werden diese mit welchen Maßnahmen (ggf. auch über Aufklärungs- und Erziehungsprogramme) gewährleisten?

Bonn, den 10. Dezember 1997

Rudolf Scharping und Fraktion

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