Menschenrechtsverletzungen beim Entwicklungsprojekt Arun III in Nepal
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Staudammprojekt Arun III in Nepal ist heftig umstritten.
Neben Fragen der Projektdurchführung und Fehler in der Planung steht im Mittelpunkt der internationalen Kritik der Umgang der nepalesischen Behörden mit einheimischen Kritikern des Projektes. Dabei kam es sogar zu Morddrohungen gegen Umweltschützer.
Da die Bundesregierung als einer der wichtigsten internationalen Geber über ihre Projektbeteiligung eine Mitverantwortung gegenüber den Betroffenen hat, fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor, aus denen hervorgeht, daß von nepalesischen Behörden Druck auf einheimische Kritiker von Arun III ausgeübt wird?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nepalesische Umweltschützer, die gegen die ökologischen Schäden durch Arun III protestierten, in anonymen Anrufen mit dem Tode bedroht wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Menschenrechtsorganisation INHURED zur Zeit einen Prozeß vor dem obersten Gerichtshof in Nepal führt, weil die Regierung Nepals der nepalesischen Öffentlichkeit wichtige Informationen über Planung und Auswirkungen von Arun III vorenthält?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die beiden Anwälte Gopal Siwakoti und Gopal Krishna Siwako, die INHURED vor Gericht vertreten, wegen der Kritik von INHURED an Arun III bereits Morddrohungen erhielten?
Trifft es zu, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, vor seinem Besuch in Nepal vom Direktor des Diakonischen Werkes, Hans-Otto Hahn, darum gebeten wurde, beim bevorstehenden Besuch in Nepal die Morddrohungen gegen die beiden Anwälte von INHURED (zu der das Diakonische Werk eine Partnerschaft unterhält) anzusprechen, daß der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, dies jedoch mit Hinweis auf eine fehlende Gelegenheit während seines Besuches nicht tat?
Bei welchen Gelegenheiten sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen anzusprechen, wenn nicht bei Konsultationen auf Ministerebene?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der britischen „Intermediate Technology Development Group Ltd." am 4. Februar 1994 Drohbriefe gegen einen ihrer Mitarbeiter, den in den USA ausgebildeten Elektroningenieur Bikash Pandey, eingingen, in denen von „His Majesty's Government of Nepal, Ministry for Water Ressources", im Falle weiterer Kritik an Arun III „appropriate actions" angedroht werden?
Trifft es zu, daß Kopien des unter Frage 6 genannten Briefes an die Deutsche Botschaft in Nepal und an die Botschaften aller an Arun III beteiligten Länder sowie Weltbank, Asiatische Entwicklungsbank und KfW gingen?
Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung diesen Brief, und welche Konsequenzen denkt sie daraus zu ziehen?
Trifft es zu, daß der deutschen Firma Lahmeyer International bereits die Federführung bei der Bauüberwachung des Staudammes zugesagt worden ist, obwohl das Projekt offiziell noch gar nicht beschlossen worden ist?
Trifft es zu, daß das von der Weltbank mit der Prüfung von Arun III beauftragte unabhängige „Inspection Panel" unter Vorsitz des ehemaligen Präsidenten der Europäischen Investitionsbank, Ernst Günther Bröder, zu dem Schluß gekommen ist, daß die Weltbank bei der Bewertung und Vorbereitung von Arun III ihre eigenen Regeln nicht beachtet und z. B. ökonomisch relevante Alternativprojekte nicht ausreichend untersucht hat?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Volksrepublik China ebenfalls plant, weiter oberhalb am Arun-Fluß ein Wasserkraftwerk zu errichten, durch das der Betrieb von Arun III praktisch zum Erliegen käme?
Trifft es zu, daß in einer internen Weltbankstudie über die Sicherheit bereits bestehender Staudämme im benachbarten Indien der Verfasser der Studie, William Price, alle der 25 untersuchten Dämme für unsicher hält, und daß die Studie insbesondere vor Katastrophen bei den beiden Dämmen Hirakud und Gandhi Sagar warnt?
Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß diese Studie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, und welche Konsequenzen wird sie aus der Studie ziehen?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus den Berichten über Menschenrechtsverletzungen an Gegnern von Staudammprojekten für die Entwicklungszusammenarbeit mit Nepal ziehen, und wie gedenkt sie diese in internationalen Gremien durchzusetzen?