Rückforderungen der Bundesregierung an den „Verein für das Deutschtum im Ausland" (IV)
der Abgeordneten Annelie Buntenbach und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit mehr als 213 Mio. DM hat die Bundesregierung seit 1990 Projekte des „Verein für das Deutschtum im Ausland" (VDA) zugunsten deutschstämmiger Minderheiten finanziert. Seit seiner ersten Prüfungsmitteilung vom 8. Juli 1992 befaßt sich der Bundesrechnungshof mit nicht nachgewiesenen Projektgeldern in Millionenhöhe. Von der Staatsanwaltschaft Bonn wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Auch in der Öffentlichkeit ist auf die ungewöhnlich hohe Förderung des VDA und die mitunter ungewöhnlich schnelle Anweisung der Mittel ebenso hingewiesen worden, wie auf die Doppelfunktion des ehemaligen Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt als Aussiedlerbeauftragter der Bundesregierung einerseits und als Verwaltungsratsmitglied des VDA von 1989 bis 1993 andererseits.
In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Rückforderungen der Bundesregierung an den ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (II) " (Drucksache 13/8760) geht die Bundesregierung von Rückforderungen an den VDA in Höhe von rd. 22,5 Mio. DM aus. Daraus geht auch hervor, daß das Bundesministerium des Innern derzeit einen Antrag des Vereins auf Erlaß der Forderungen prüft. Ungeklärt ist bislang die Frage, wohin die Gelder geflossen sind.
Nach einem Bericht der Zeitschrift „Focus" (Ausgabe 39/1997) sind mehrere Projekte über die von dem VDA selbst in Moskau gegründete Firma „Interform" zu überhöhten Preisen abgewickelt worden. In dem Artikel wird auch festgestellt, daß der VDA bereits seit Oktober 1993 zahlungsunfähig sei.
In unserer Kleinen Anfrage „Der ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (VDA) als Mittler der Bundesregierung" (Drucksache 13/4519, Antwort: Drucksache 13/4832) haben wir auch auf die Rolle des VDA in der Zeit des Nationalsozialismus und auf die führende Rolle des Auschwitzleugners Rudolf Aschenauer in den 70er Jahren hingewiesen. Die fehlende Distanz des VDA zum Rechtsextremismus wird nicht nur durch die langjährige Zugehörigkeit des österreichischen Rechtsextremisten Helmut Kowariks zum VDA-Verwaltungsrat ausgedrückt, sondern auch durch die vom VDA vertretene Volkstumspolitik. Bemühungen, den Namen des 1945 als „Nazi-Organisation" verbotenen Vereins zu ändern und auf den Begriff „Deutschtum" im Namen zu verzichten, fanden auch auf der Hauptversammlung am 22. und 23. Juni 1996 in Weimar nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Auf der letzten Hauptversammlung am 10. Oktober 1997 in Bad Godesberg trat Helmut Kowarik nicht zur Wiederwahl für den VDA-Verwaltungsrat an. Die vom ehemaligen nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Schnoor dem „intellektuellen Rechtsextremismus " zugerechnete Wochenzeitung „Junge Freiheit " stellt jedoch in ihrer Ausgabe vom 17. Oktober 1997 fest: „Mit R. S. ist immerhin erneut ein ausgewiesener Nationalkonservativer in den Verwaltungsrat des Vereins für das Deutschtum im Ausland gewählt worden, und der Bonner Politikwissenschaftler Prof. Hans-Helmuth Knütter steht an der Spitze der Ersatzkandidaten. " (vgl. Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen über das Jahr 1994, S. 2 und 139 ff.). Prof. Hans-Helmuth Knütter war Mentor und Vertrauensdozent des von ihm gegründeten „Ost-West-Arbeitskreises". Dieser Arbeitskreis hatte zahlreiche Veranstaltungen mit bekannten Rechtsextremisten, so dem Auschwitzleugner David Irving oder dem rechtsextremen „Liedermacher" Frank Rennicke organisiert. Zu den Teilnehmern gehörten zahlreiche Funktionäre der mittlerweile verbotenen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei" (FAP) und der „Wiking-Jugend". Über die vielfältigen Kontakte Prof. Hans-Helmuth Knütters zu rechtsextremen Kreisen wird ausführlich in der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS „Prof. Hans-Helmuth Knütter und seine Kontakte zu rechtsextremen Kreisen" (Drucksache 13/7049) berichtet.
Seit 1992 sind die politische Ausrichtung des VDA und die nicht nachgewiesenen Projektgelder immer wieder Gegenstand von parlamentarischen Anfragen gewesen. In ihrer Antwort zu unserer Kleinen Anfrage „Rückforderungen der Bundesregierung an den ,Verein für das Deutschtum im Ausland' (III)" vom 2. Dezember 1997 (Drucksache 13/9344) teilte die Bundesregierung mit, daß die Aufarbeitung des Gesamtkomplexes VDA, ebenso wie ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bonn, noch nicht abgeschlossen sei. Auch über den Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfungen konnte die Bundesregierung am 2. Dezember 1997 noch keine Angaben machen.
Der Zeitschrift „DER SPIEGEL" vom 30. März 1998 war hingegen zu entnehmen, daß das Auswärtige Amt dem VDA für das Jahr 1998 erneut 2,5 Mio. DM bewilligt habe und das Bundesministerium des Innern dem Verein die Rückforderungen erlassen wolle, sofern der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages und das Bundesministerium der Finanzen dem zustimmen werden.
Demnach gehen wir davon aus, daß die Bundesregierung nun abschließende Angaben zur Aufarbeitung des VDA-Gesamtkomplexes machen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
In welcher Höhe kann der VDA den Verbleib von Bundesmitteln aus jeweils welchen einzelnen Projekten und Vorhaben der Jahre 1990 bis 1997 nicht oder nicht zweifelsfrei nachweisen?
a) Bei welchen einzelnen Projekten und Vorhaben wurde dabei gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen?
b) Bei welchen einzelnen Projekten und Vorhaben hat die Bundesregierung Mängel in Durchführung oder Ergebnis festgestellt?
Sind alle vom VDA vorgelegten Verwendungsnachweise aus dem Bereich des Bundesministerium des Innern abschließend geprüft worden, und wie hoch ist die Summe der sich daraus ergebenden Rückforderungen an den VDA?
Welche einzelnen Projekte und Vorhaben des VDA aus dem Bereich des Bundesministeriums des Innern sind vom Bundesrechnungshof geprüft worden, und welches Ergebnis haben diese Prüfungen ggf. ergeben?
Welche haushalts- und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen sind bei der Bewilligung und der Kontrolle der Durchführung von jeweils welchen Projekten des VDA im Bundesministerium des Innern nicht beachtet worden?
Welche einzelnen Projekte und Vorhaben des VDA aus dem • Bereich des Auswärtigen Amts sind vom Bundesrechnunghof geprüft worden, und welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ggf. ergeben?
Welche Auskünfte kann die Bundesregierung über den Stand des Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Bonn gegen verantwortliche Funktionäre des VDA geben?
Ist die Untersuchung über die Tätigkeit der Ehefrau eines Referatsleiters des Bundesministeriums des Innern, die beim VDA mit der Abrechnung von Projekten befaßt war, die vom Bundesministerium des Innern gefördert wurden, abgeschlossen, und welches Ergebnis hat diese Untersuchung ergeben?
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung ggf. aus dem Ergebnis der Untersuchung ziehen?
Wer übernimmt die politische Verantwortung für den voraus- sichtlichen Verlust von rd. 22,5 Mio. DM Haushaltsmitteln?
Wie begründet das Bundesministerium des Innern seine Initiative auf Erlaß der Rückforderungen an den VDA, und inwieweit spielt dabei der Verbleib der Gelder eine Rolle?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten, Gelder vom VDA zurückzuerlangen, und inwieweit können dabei ggf. Vermögenswerte des VDA herangezogen werden?
Nach welchen Kriterien prüft das Bundesministerium der Finanzen den Antrag auf Erlaß der VDA-Schulden, und wann wird das Verfahren vermutlich abgeschlossen sein?
Wie begründet das Auswärtige Amt die weitere Förderung des VDA?
Welche einzelnen Projekte und Vorhaben des VDA will das Auswärtige Amt mit jeweils welcher Begründung fördern, und welche alternativen Projektträger sind vom Auswärtigen Amt geprüft worden?
Wie begründet das Auswärtige Amt die weitere Förderung des VDA im Hinblick auf die offene Frage, ob der Verein ggf. seine Schulden zurückzahlen muß und dann vermutlich Konkurs anmelden müßte?
a) In welcher Höhe sind an den VDA 1998 bereits Bundesmittel ausgezahlt worden?
b) Wie hoch ist ggf. der finanzielle Eigenanteil des VDA an den Projekten und Vorhaben?