Gefangennahme eines deutschen Staatsangehörigen durch die „Demokratische Partei Kurdistans" im Nordirak
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 21. Februar 1998 darüber, daß sich „seit Dezember (1997) ein Deutscher als PKK-Kämpfer in der Gewalt der irakisch-kurdischen Demokratischen Partei Kurdistans (KDP) " befindet. J. U. soll den Berichten zufolge bei Gefechten zwischen der mit der Türkei verbündeten KDP und PKK-Kämpfern verwundet und festgenommen worden sein und in der nordirakischen Stadt Erbil vor ein kurdisches Gericht gestellt werden. Weiter heißt es in dem Bericht, daß er nach KDP-Angaben eine Übergabe an Deutschland ablehne und freigelassen werden wolle, um sich wieder der PKK anzuschließen. Ähnliche Meldungen erschienen in der Frankfurter Rundschau und der tageszeitung.
Mehrere Versuche seiner Mutter, seines Freundeskreises, einer Rechtsanwältin und der Menschenrechtsorganisation „prison watch international e. V." , von der Bundesrepublik Deutschland aus mit J. U. in einen direkten Kontakt zu kommen, sind bis heute offenbar gescheitert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wann und durch wen hat die Bundesregierung Kenntnis von der Gefangennahme des deutschen Staatsangehörigen J. U. durch die mit der Türkei verbündete KDP erhalten?
War die Bundesregierung über den Hintergrund der Gefangennahme und den Grad der Verwundung von J. U. informiert?
Wann hat die Bundesregierung welche Schritte im Hinblick auf eine Freilassung bzw. eine Überstellung von J. U. in die Bundesrepublik Deutschland unternommen?
Hat die Bundesregierung direkten Kontakt zu dem Gefangenen der KDP aufgenommen?
a) Wenn ja, wann und auf welche Weise ist dieser Kontakt zustandegekommen?
b) Wenn nein, welche Gründe waren für das Scheitern der Kontaktaufnahme verantwortlich, und gab es trotz etwaiger Schwierigkeiten weitere Versuche, Verbindung mit J. U. aufzunehmen?
Fanden Konsultationen zwischen der Bundesregierung und der in Bonn ansassigen Vertretung der KDP statt?
Wenn ja:
a) Wann fanden diese statt, und wer nahm von seiten der Bundesregierung hie ran teil?
b) Waren an diesen Gesprächen auch Vertreter des Bundesamtes fiir Verfassungsschutz, des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeskriminalamtes oder/und des Militarischen Abschirmdienstes beteiligt?
Wer nahm von seiten der KDP-Vertretung teil?
Gab es einen Informationsaustausch zwischen dem tiirkischen Geheimdienst MIT, Vertretem des tiirkischen Militarstabes und der Bundesregierung bzw. bundesdeutschen Sicherheitsbehorden, und wenn ja, wann?
1st der Bundesregierung bekannt, ob der tiirkische Geheimdienst MIT den Gefangenen der KDP, J. U., verhort hat, und wenn ja, wie oft und mit welch en Ergebnissen?
1st der Bundesregieru~g bekannt, ob es ggf. bei den Verhoren zu Folterungen gekommen ist?
Liegen der Bundesregierung Informationen iiber den Gesundheitszustand von J. U. vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnis dariiber, ob der KDP-Gefangene J. U. und seine kurdischen Mitgefangenen in der nordirakischen Stadt Erbil inzwischen vor Gericht !jestellt wurden?
a) Wann wurde der ProzeB eroffnet?
b) Wurde der ProzeB von seiten dei Bundesregierung beobachtet?
c) Wie ist nach ihrer Kenntnis der Stand des Verfahrens?
Falls es derzeit Kontakte weder zur KDP noch zu J. U. gibt: Welches sind die Griinde fiir den Stillstand der Vermittlungsbemiihungen urn seine Freilassung?
In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung im Fall J. U. mit dem "Internationalen Komitee vom Roten Kreuz /I (IKRK) zusammen?
Gibt es von dieser Seite moglicherweise Fortschritte im Hinblick auf eine Freilassung?
Wird die Bundesregierung sich dafiir einsetzen, daB die Mutter von J. U., eine Rechtsanwaltin oder Vertreterinnen/Vertreter von Menschenrechtsorganisationen eine Besuchserlaubnis erhalten?
Wie schatzt die Bundesregierung insgesamt die w~itere Entwicklung hinsichtlich des Verbleibs des Gefangenen ein?