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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Taschenbuch für Wehrausbildung (G-SIG: 13013116)

Ausgabe des Taschenbuches von 1986: politische Zielstellung, Abbildung der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937, Abdruck des Textes der Nationalhymne in seiner Gesamtlänge, aktuelle Textfassung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

02.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1009803.03.98

Taschenbuch für Wehrausbildung

der Abgeordneten Angelika Beer, Winfried Nachtwei, Annelie Buntenbach, Christian Sterzing und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ende der 80er Jahre wurde Grundwehrdienstleistenden mit dem Empfang der Uniform das „Taschenbuch für Wehrausbildung" ausgehändigt. Herausgeber der Ausgabe von 1986 waren Ministerialdirektor Schnell und Oberstleutnant Seidel unter Mitwirkung des Bundesministeriums der Verteidigung. Im einleitenden Kapitel „Unser Staat" wurde das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 abgebildet. Neben der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden zeitweise deutsche Ostgebiete schlicht als „Deutsche Ostgebiete" abgebildet. Im Text heißt es: „Unser Staat ist die Bundesrepublik Deutschland. Sie ist Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und steht für das gesamte Deutschland". Eine weitergehende Einordnung, Kommentierung oder Erläuterung erfolgte nicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Seit wann, von wem und in welchen Versionen wird bzw. wurde das Taschenbuch für Wehrausbildung an Grundwehrdienstleistende herausgegeben, und wie viele Exemplare wurden in den Teilstreitkräften bislang verteilt?

2

Welche politische Zielstellung soll bzw. sollte mit der Vergabe des Taschenbuchs für Wehrausbildung erreicht werden?

3

Womit begründet die Bundesregierung den Abdruck der genannten Passagen im Taschenbuch für Wehrausbildung, und wie wertet die Bundesregierung die in diesem Zusammenhang abgedruckte Karte?

4

Wie begründet die Bundesregierung den Abdruck des Textes zur Nationalhymne in seiner Gesamtlänge mit dem Hinweis, daß bei staatlichen Anlässen nur die 3. Strophe gesungen werden darf?

5

Wie wirkt die Bundesregierung dem Eindruck entgegen, daß durch den Abdruck aller Strophen Soldaten befähigt und indirekt dazu ermuntert werden könnten, bei „nichtstaatlichen" Anlässen alle Strophen zu singen?

Wie wird das Absingen der inoffiziellen Strophen geahndet?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein solches Buch, das keine kritische Auseinandersetzung mit der deutschen (militärischen) Vergangenheit erkennen läßt, nicht Bestandteil der politischen Bildung der Grundwehrdienstleistenden sein sollte und auch zum Zeitpunkt seiner Herausgabe nicht hätte sein sollen?

Wenn nein, warum nicht?

7

Enthält das aktuelle „Taschenbuch für Wehrausbildung" auch heute noch die genannten Passagen?

Wenn nein, warum und seit wann nicht mehr?

Bonn, den 2. März 1998

Angelika Beer Winfried Nachtwei Annelie Buntenbach Christian Sterzing

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