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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Die Einführung des Euro und die west- und zentralafrikanische Franc-Zone (G-SIG: 13013119)

Auswirkungen der Euro-Einführungen auf die Staaten der Franc-Zone in Westafrika und Zentralafrika, Bewertung der Anbindung des CFA-Franc aus deutscher und europäischer Sicht

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

26.03.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1010105.03.98

Die Einführung des Euro und die west- und zentralafrikanische Franc-Zone

der Abgeordneten Dr. R. Werner Schuster, Brigitte Adler, Robert Antretter, Ingrid Becker-Inglau, Rudolf Bindig, Tilo Braune, Dr. Eberhard Brecht, Hans Büttner (Ingolstadt), Gernot Erler, Gabriele Fograscher, Dr. Ingomar Hauchler, Nicolette Kressl, Eckart Kuhlwein, Dr. Elke Leonhard, Markus Meckel, Volker Neumann (Bramsche), Georg Pfannenstein, Reinhold Robbe, Dieter Schanz, Dieter Schloten, Günter Schluckebier, Ulla Schmidt (Aachen), Dagmar Schmidt (Meschede), Dr. Mathias Schubert, Joachim Tappe, Margitta Terborg, Adelheid Tröscher, Günter Verheugen, Karsten D. Voigt (Frankfurt), Hans Wallow, Gert Weisskirchen (Wiesloch), Heidemarie Wieczorek-Zeul, Uta Zapf, Dr. Christoph Zöpel

Vorbemerkung

Die Staaten der Westafrikanischen und Zentralafrikanischen Währungsunionen sind bisher mit Frankreich in einer Wechselkursunion verbunden. Frankreich garantiert eine praktisch unbeschränkte Konvertibilität des dort gültigen CFA-Franc mit dem französischen Franc (FF) zu einem festen Wechselkurs.

Der Währungsverbund mit Frankreich wurde nach der Unabhängigkeit der französischen afrikanischen Kolonien geschaffen und basiert auf Rahmenverträgen zwischen den afrikanischen Staaten untereinander und Frankreich. Die Währungsvereinbarungen der West- und Zentralafrikanischen Währungsunionen (und der Komoren) sind inhaltsgleich, so daß von einer Franc-Zone gesprochen werden kann.

Die Staaten der Franc-Zone profitieren von der Währungsunion vor allem durch die hohe monetäre Stabilität nach außen und innen sowie vom Zugang zu externen Güter- und Kapitalmärkten. Nachteilig ist die daraus resultierende Inflexibilität, die diese Staaten daran hindert, rechtzeitig z. B. durch Abwertungen auf veränderte wirtschaftliche Bedingungen reagieren zu können.

Die Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 berührt auch die Zukunft der west- und zentralafrikanischen Franc-Zone, da der FF als bisherige Bezugswährung des CFA-Franc im Euro aufgeht. Der Vertrag von Maastricht enthält hierzu keine Regelungen. In den betroffenen Staaten Afrikas sind deshalb die möglichen Auswirkungen und Alternativen Gegenstand intensiver Diskussionen.

In der Europäischen Union (EU) ist die Franc-Zone in Afrika als ein Nebenaspekt der Einführung des Euro kaum diskutiert worden. Zumindest für die Öffentlichkeit besteht Informationsbedarf.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Position vertritt die französische Regierung zur Franc-Zone im Zusammenhang mit der Einführung des Euro? Wer trägt danach das Risiko erheblicher Währungs- und Zahlungsbilanzschwierigkeiten afrikanischer Staaten der Franc-Zone?

2

Welche Position vertritt die Bundesregierung? Wie ist diese Position begründet? Spielen neben rechtlichen und währungspolitischen auch entwicklungspolitische Argumente eine Rolle?

3

Gibt es schon eine Position der Europäischen Kommission, und was besagt sie gegebenenfalls?

4

In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen innerhalb der EU zu dieser Frage, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

5

Welche Position vertreten die afrikanischen Staaten der Franc-Zone, und auf welche Argumente stützen sie sich?

6

Welche Alternativen gibt es ggf. für die west- und zentralafrikanischen Staaten zur Fortführung der Franc-Zone?

7

Welche Alternative wäre ggf. aus Sicht der Bundesregierung - auch unter Einbeziehung entwicklungspolitischer Aspekte - anzustreben?

8

Ist die von Frankreich vorgesehene Anbindung des CFA-Franc über den Franc an den Euro nach Auffassung der Bundesregierung als eine Angelegenheit von gemeinschaftlichem Interesse nach Artikel 109 Abs. 1 EG-Vertrag zu betrachten? Ist für diese Frage die Zuständigkeit des Ecofin-Rates gegeben?

9

Schafft die von Frankreich vorgesehene Anbindung des CFA-Franc über den Franc an den Euro nach Auffassung der Bundesregierung einen Präzedenzfall für bilaterale Wechselkursabmachungen anderer Mitgliedstaaten der EU?

Bonn, den 5. März 1998

Dr. R. Werner Schuster Brigitte Adler Robert Antretter Ingrid Becker-Inglau Rudolf Bindig Tilo Braune Dr. Eberhard Brecht Hans Büttner (Ingolstadt) Gernot Erler Gabriele Fograscher Dr. Ingomar Hauchler Nicolette Kressl Eckart Kuhlwein Dr. Elke Leonhard Markus Meckel Volker Neumann (Bramsche) Georg Pfannenstein Reinhold Robbe Dieter Schanz Dieter Schloten Günter Schluckebier Ulla Schmidt (Aachen) Dagmar Schmidt (Meschede) Dr. Mathias Schubert Joachim Tappe Margitta Terborg Adelheid Tröscher Günter Verheugen Karsten D. Voigt (Frankfurt) Hans Wallow Gert Weisskirchen (Wiesloch) Heidemarie Wieczorek-Zeul Uta Zapf Dr. Christoph Zöpel

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